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Allgemeine Vorlage (Stellungnahme Gde.12.12.2016)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
100 kB
Datum
25.01.2017
Erstellt
30.12.16, 13:05
Aktualisiert
30.12.16, 13:05
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Inhalt der Datei

Anlage 2 zu VL 3/2016 1. Ergänzung GEMEINDE KREUZA U Der Bürgermeister Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung Gemeindeverwaltuna Kreuzau. Postfach 1128. 52368 Kreuzau 2.1 Bezirksregierung Köln Dienstgebäude Aachen Dezernat 53 Robert-Schuman-Straf3e 51 52066 Aachen Auskunft erteilt: Zimmer: Telefonnummer: Faxnummer: E-Mail: Aktenzeichen: Datum: Sprechzeiten (aud. - nach Herr Gottstein 353 02422/507-353 02422/507-162 d.gottstein@kreuzau.de 621-00/NM 12. Dezember 2016 Montag 08:30 — Dienstag 13:30 Donnerstag 13:30 (bei Überweisung bitte unbedingt angeben) — — Freitag Vereinban.nq) Kassenzeichen — 12:00 uhr 16:00 Uhr 17:00 uhr Genehmigungsantrag gern. ~ 16 BIrnSchG der Fa. Niederauer Mühle GmbH zur Erwei terung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung Bezug: Ihr Schreiben vom 28.11.2016, hier eingegangen am 07.12.2016, Az. 53.0071/1 5/6.2.1-16.Wu/Win Hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gemäß § 11 der 9. BlmSchV Sehr geehrte Damen und Herren, zum o.g. Genehmigungsantrag nimmt die Gemeinde Kreuzau wie folgt Stellung: Lärmimmissionen: Dem Antrag liegt ein Lärmgutachten der Accon GmbH vom 19.10.2015 vor. Das Gutachten lag bereits dem ursprünglichen BlmSch-Antrag bei, der der Gemeinde am 30.12.2015 (Ein gangsdatum) zur Stellungnahme zugestellt wurde. Das Gutachten befasst sich somit mit den Angaben aus den beantragten Anlagen mit Stand von 2015. Die beantragte Kreislaufwas servorbehandlung hat sich in ihrem Aufbau und in ihrem Standort geändert. Auch wenn von den geplanten Anlagen nur geringfügige Auswirkungen in Bezug auf die Lärmimmissionen ausgehen, so ist festzustellen, dass es in den vergangenen Jahren regel mäßig zu Beschwerden aus der angrenzenden Anwohnerschaft aufgrund des hohen Lärms kam. Im Accon-Gutachten wird unter Kap. 2.3.2 ausgeführt, dass die Nachtrichtwerte durch den bestehenden Betrieb der Papierfabrik an diversen Immissionspunkten überwiegend ausgeschöpft sind. Somit ist jede zusätzliche Lärmquelle intensiv zu prüfen, um die Einhal tung der zulässigen Lärmwerte nach TA Lärm zu gewährleisten. Aus diesen Gründen halte ich es für dringend erforderlich eine neue Stellungnahme der Ac con GmbH zu den Anderungen an den beantragten Anlagen einzuholen. Geruchsimmissionen: Dem Antrag liegt ein Geruchsgutachten des TUV Rheinland vom 22.10.2015 vor. Das Gut achten lag bereits dem ursprünglichen BlmSch-Antrag bei, der der Gemeinde am 30.12.2015 (Eingangsdatum) zur Stellungnahme zugestellt wurde. Das Gutachten befasst sich somit mit den Angaben aus den beantragten Anlagen mit Stand von 2015. Die beantragte Kreislauf1/3 Kontakt: 52372 Kreuzau, Bahnholslral3e 7 relelon 02422/507-0 Telelax 02422 / 507-498 C.MaiI: Buergermeisler@Kreuzaude hltp://rwAv,kreuzau de Konten der Gemeindekasse: Sparkasse Düren Klo. Deutsche Bank Düren Klo. Poslbank Köln Klo. Volksbank Euskird,en eG Kto. 1200 039 8242 000 133 04.500 6000256011 IBLZ (BLZ (BLZ (BLZ 395 395 370 382 501 700 100 600 10) 61) 50) 821 IBAN: IBAN: IBAN: IBAN: DE14 DE57 DE67 DEO2 39550110 0001 200039 3957 0061 0824200000 3701 00500013304500 382600826000256011 SWIFT.BIC: SWIFT-BIC: SWIFT-BIC: SWIFT-BIC: SDUEDE33XXX DEIJTDEDK395 PBNKDEFF GENDDED1EVB wasservorbehandlung hat sich in ihrem Aufbau und in ihrem Standort geändert. Aus diesem Grunde halte ich es für erforderlich eine neue Stellungnahme des TUV Rheinland einzuho len. Umfang und Qualität der Antragsunterlagen: Weiterhin mache ich darauf aufmerksam, dass die vorgelegten Antragsunterlagen als nicht ausreichend und teilweise fehlerbehaftet zu beurteilen sind. Die beigefügte Zeichnung „Klärgasreaktoren Grundrisse, Ansichten und Schnitte (Zeich nungs-Nr. 1375-A04)“ behandeln die geplante Purate-Anlage und sind somit falsch betitelt. — Die beigefügte Zeichnung „Klärgasreaktoren Grundrisse, Ansichten und Schnitte (Zeich nungs-Nr. 1375-A02y‘ sind weder von einem Bauvorlageberechtigten noch vom Bauherrn unterzeichnet. Zudem ist als Maßstab 1:100 angegeben. Dieser Maßstab passt nicht zu den in der Zeichnung angegebenen Höhen überein. Der angegebene Maßstab ist falsch. — Der Antrag umfasst die Errichtung eines neuen Klärgaskessels, eines Klärgaskesselhauses sowie eines neuen Kamins am Klärgaskesselhaus mit einer Höhe von 30,00 m. Hierzu liegen keine Grundrisse, Ansichten und Schnitte vor. Der beigefügte sogenannte „Lageplan“ ist weder von einem öffentlich bestellten Vermes sungsingenieur noch vom Bauherrn unterzeichnet. Der Lageplan enthält keine Maßangaben zu Lage und Höhe und ist somit nicht als Lageplan zu werten. Eine genaue Verortung des Standortes der geplanten Anlagenteile ist nicht möglich. Zudem sind keine Höhenangaben gemacht, die eine Einordnung der geplanten baulichen Anlagen in das gesamte Betriebsge lände ermöglichen. Auch sind keine Angaben zu den im Bebauungsplan E 19 festgesetzten maximal zulässigen Höhen angegeben. Dies sind jedoch Voraussetzungen für eine sachge mäße Beurteilung des Antrages aus planungsrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Sicht. Der Lageplan entspricht keinen der Anforderungen nach § 3 der Verordnung nach bautech nischer Prüfung (BauPrüfVO). Für die Beurteilung aus planungsrechtlicher Sicht ist es jedoch unerlässlich, dass zumindest die Anforderungen nach § 3 (1) Nr. 3, 4, 6, 7, 11, 12 sowie nach § 3 (2) BauPrüfVO erfüllt sind. Der „Aufstellungsplan Klärgasreaktoren, Klärgaskessel“ ist weder von einem Bauvorlage berechtigten noch vom Bauherrn unterzeichnet. — Der „Aufstellungsplan Purate Anlage“ ist weder von einem Bauvorlageberechtigten noch vom Bauherrn unterzeichnet. — Hinweise der Gemeinde Kreuzau: Der vom vorliegenden Antrag betroffene Bereich wird vom rechtskräftigen Bebauungsplan E 19, Ortsteil Kreuzau, erfasst. Aufgrund der geplanten Höhen von mehreren Anlagen (zwei Klärgasreaktoren, Konditionierungsbehälter, Kamin), die die maximal zulässigen Höhen des Bebauungsplans überschreiten, sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungs plans gem. § 31 BauGB notwendig. Hierzu erhalten Sie eine gesonderte Stellungnahme. Aufgrund des Eingangsdatums des Antrags vom 07.12.2016 hat die Gemeinde gemäß § 36 (2) BauGB bis einschließlich 06.02.2017 die Möglichkeit über die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu entscheiden und das Einvernehmen zu er teilen oder zu versagen. Abschließend erlaube ich mir anzumerken, dass es aus meiner Sicht in die Zuständigkeit der Genehmigungsbehörde fällt, die zugestellten Antragsunterlagen auf Qualität und Vollstän digkeit zu prüfen und dies vor der Beteiligung anderer Behörden und Fachämter. Die hier augenscheinlichen Mängel der vorgebrachten Unterlagen reichen nach Prüfung meines Hauses nicht aus, um eine Genehmigung zu erteilen. — Mit der Bi e um Kenntnisnahme verbleibe ich mit freundlichen Grüßen i. A. ~G≠. ttstein -