Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
100 kB
Datum
25.01.2017
Erstellt
30.12.16, 13:05
Aktualisiert
30.12.16, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zu VL 3/2016 1. Ergänzung
GEMEINDE KREUZA U
Der Bürgermeister
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung
Gemeindeverwaltuna Kreuzau. Postfach 1128. 52368 Kreuzau
2.1
Bezirksregierung Köln
Dienstgebäude Aachen
Dezernat 53
Robert-Schuman-Straf3e 51
52066 Aachen
Auskunft erteilt:
Zimmer:
Telefonnummer:
Faxnummer:
E-Mail:
Aktenzeichen:
Datum:
Sprechzeiten
(aud.
-
nach
Herr Gottstein
353
02422/507-353
02422/507-162
d.gottstein@kreuzau.de
621-00/NM
12. Dezember 2016
Montag
08:30
—
Dienstag
13:30
Donnerstag
13:30
(bei Überweisung bitte unbedingt angeben)
—
—
Freitag
Vereinban.nq)
Kassenzeichen
—
12:00 uhr
16:00 Uhr
17:00 uhr
Genehmigungsantrag gern. ~ 16 BIrnSchG der Fa. Niederauer Mühle GmbH zur Erwei
terung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung
Bezug: Ihr Schreiben vom 28.11.2016, hier eingegangen am 07.12.2016, Az.
53.0071/1 5/6.2.1-16.Wu/Win
Hier:
Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gemäß § 11 der 9. BlmSchV
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum o.g. Genehmigungsantrag nimmt die Gemeinde Kreuzau wie folgt Stellung:
Lärmimmissionen:
Dem Antrag liegt ein Lärmgutachten der Accon GmbH vom 19.10.2015 vor. Das Gutachten
lag bereits dem ursprünglichen BlmSch-Antrag bei, der der Gemeinde am 30.12.2015 (Ein
gangsdatum) zur Stellungnahme zugestellt wurde. Das Gutachten befasst sich somit mit den
Angaben aus den beantragten Anlagen mit Stand von 2015. Die beantragte Kreislaufwas
servorbehandlung hat sich in ihrem Aufbau und in ihrem Standort geändert.
Auch wenn von den geplanten Anlagen nur geringfügige Auswirkungen in Bezug auf die
Lärmimmissionen ausgehen, so ist festzustellen, dass es in den vergangenen Jahren regel
mäßig zu Beschwerden aus der angrenzenden Anwohnerschaft aufgrund des hohen Lärms
kam. Im Accon-Gutachten wird unter Kap. 2.3.2 ausgeführt, dass die Nachtrichtwerte durch
den bestehenden Betrieb der Papierfabrik an diversen Immissionspunkten überwiegend
ausgeschöpft sind. Somit ist jede zusätzliche Lärmquelle intensiv zu prüfen, um die Einhal
tung der zulässigen Lärmwerte nach TA Lärm zu gewährleisten.
Aus diesen Gründen halte ich es für dringend erforderlich eine neue Stellungnahme der Ac
con GmbH zu den Anderungen an den beantragten Anlagen einzuholen.
Geruchsimmissionen:
Dem Antrag liegt ein Geruchsgutachten des TUV Rheinland vom 22.10.2015 vor. Das Gut
achten lag bereits dem ursprünglichen BlmSch-Antrag bei, der der Gemeinde am 30.12.2015
(Eingangsdatum) zur Stellungnahme zugestellt wurde. Das Gutachten befasst sich somit mit
den Angaben aus den beantragten Anlagen mit Stand von 2015. Die beantragte Kreislauf1/3
Kontakt:
52372 Kreuzau, Bahnholslral3e 7
relelon 02422/507-0
Telelax 02422 / 507-498
C.MaiI: Buergermeisler@Kreuzaude
hltp://rwAv,kreuzau de
Konten der Gemeindekasse:
Sparkasse Düren
Klo.
Deutsche Bank Düren
Klo.
Poslbank Köln
Klo.
Volksbank Euskird,en eG Kto.
1200 039
8242 000
133 04.500
6000256011
IBLZ
(BLZ
(BLZ
(BLZ
395
395
370
382
501
700
100
600
10)
61)
50)
821
IBAN:
IBAN:
IBAN:
IBAN:
DE14
DE57
DE67
DEO2
39550110 0001 200039
3957 0061 0824200000
3701 00500013304500
382600826000256011
SWIFT.BIC:
SWIFT-BIC:
SWIFT-BIC:
SWIFT-BIC:
SDUEDE33XXX
DEIJTDEDK395
PBNKDEFF
GENDDED1EVB
wasservorbehandlung hat sich in ihrem Aufbau und in ihrem Standort geändert. Aus diesem
Grunde halte ich es für erforderlich eine neue Stellungnahme des TUV Rheinland einzuho
len.
Umfang und Qualität der Antragsunterlagen:
Weiterhin mache ich darauf aufmerksam, dass die vorgelegten Antragsunterlagen als nicht
ausreichend und teilweise fehlerbehaftet zu beurteilen sind.
Die beigefügte Zeichnung „Klärgasreaktoren Grundrisse, Ansichten und Schnitte (Zeich
nungs-Nr. 1375-A04)“ behandeln die geplante Purate-Anlage und sind somit falsch betitelt.
—
Die beigefügte Zeichnung „Klärgasreaktoren Grundrisse, Ansichten und Schnitte (Zeich
nungs-Nr. 1375-A02y‘ sind weder von einem Bauvorlageberechtigten noch vom Bauherrn
unterzeichnet. Zudem ist als Maßstab 1:100 angegeben. Dieser Maßstab passt nicht zu den
in der Zeichnung angegebenen Höhen überein. Der angegebene Maßstab ist falsch.
—
Der Antrag umfasst die Errichtung eines neuen Klärgaskessels, eines Klärgaskesselhauses
sowie eines neuen Kamins am Klärgaskesselhaus mit einer Höhe von 30,00 m. Hierzu liegen
keine Grundrisse, Ansichten und Schnitte vor.
Der beigefügte sogenannte „Lageplan“ ist weder von einem öffentlich bestellten Vermes
sungsingenieur noch vom Bauherrn unterzeichnet. Der Lageplan enthält keine Maßangaben
zu Lage und Höhe und ist somit nicht als Lageplan zu werten. Eine genaue Verortung des
Standortes der geplanten Anlagenteile ist nicht möglich. Zudem sind keine Höhenangaben
gemacht, die eine Einordnung der geplanten baulichen Anlagen in das gesamte Betriebsge
lände ermöglichen. Auch sind keine Angaben zu den im Bebauungsplan E 19 festgesetzten
maximal zulässigen Höhen angegeben. Dies sind jedoch Voraussetzungen für eine sachge
mäße Beurteilung des Antrages aus planungsrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Sicht.
Der Lageplan entspricht keinen der Anforderungen nach § 3 der Verordnung nach bautech
nischer Prüfung (BauPrüfVO). Für die Beurteilung aus planungsrechtlicher Sicht ist es jedoch
unerlässlich, dass zumindest die Anforderungen nach § 3 (1) Nr. 3, 4, 6, 7, 11, 12 sowie
nach § 3 (2) BauPrüfVO erfüllt sind.
Der „Aufstellungsplan Klärgasreaktoren, Klärgaskessel“ ist weder von einem Bauvorlage
berechtigten noch vom Bauherrn unterzeichnet.
—
Der „Aufstellungsplan Purate Anlage“ ist weder von einem Bauvorlageberechtigten noch
vom Bauherrn unterzeichnet.
—
Hinweise der Gemeinde Kreuzau:
Der vom vorliegenden Antrag betroffene Bereich wird vom rechtskräftigen Bebauungsplan E
19, Ortsteil Kreuzau, erfasst. Aufgrund der geplanten Höhen von mehreren Anlagen (zwei
Klärgasreaktoren, Konditionierungsbehälter, Kamin), die die maximal zulässigen Höhen des
Bebauungsplans überschreiten, sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungs
plans gem. § 31 BauGB notwendig. Hierzu erhalten Sie eine gesonderte Stellungnahme.
Aufgrund des Eingangsdatums des Antrags vom 07.12.2016 hat die Gemeinde gemäß § 36
(2) BauGB bis einschließlich 06.02.2017 die Möglichkeit über die beantragten Befreiungen
von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu entscheiden und das Einvernehmen zu er
teilen oder zu versagen.
Abschließend erlaube ich mir anzumerken, dass es aus meiner Sicht in die Zuständigkeit der
Genehmigungsbehörde fällt, die zugestellten Antragsunterlagen auf Qualität und Vollstän
digkeit zu prüfen und dies vor der Beteiligung anderer Behörden und Fachämter. Die hier
augenscheinlichen Mängel der vorgebrachten Unterlagen reichen nach Prüfung meines
Hauses nicht aus, um eine Genehmigung zu erteilen.
—
Mit der Bi e um Kenntnisnahme verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
i. A.
~G≠.
ttstein
-