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Allgemeine Vorlage (Stellungnahme Gde. vorzeit. Maßnahmenbeginn)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
68 kB
Datum
25.01.2017
Erstellt
30.12.16, 13:05
Aktualisiert
30.12.16, 13:05
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Inhalt der Datei

Anlage 1 zu VL 3/2016 1. Ergänzung GEMEINDE KREUZA U Der Bürgermeister Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung Gemeindeverwaltung Kreunu, Postfach 1128. 52368 Kreuzau 2.1 Bezirksregierung Köln Dienstgebäude Aachen Dezernat 53 Robert-Schuman-Straße 51 52066 Aachen Auskunft erteilt: Zimmer: Telefonnummer: Faxnummer: E-Mail: Aktenzeichen: Datum: Sprechzeiten - Herr Gottstein 353 02422/507-353 02422/507-162 d.gottstein@kreuzau.de 621-00/NM/Go 09. Dezember 2016 Montag - Freitag 08:30 - 12:00 uhr (auch nada Veteinbarung) Kassenzeichen Dienstag 13:30 — 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 — 17:00 Uhr (bei Überweisung bitte unbedingt angeben) Genehmigungsantrag gem. § 16 BImSchG der Fa. Niederauer Mühle GmbH zur Erwei terung der Kreislautwasser-Vorbehandlung Bezug: Ihr Schreiben vom 28.11.2016, hier eingegangen am 07i2.2016, Az. 53.0071/1 5/6.2.1-16.Wu/Win Hier: Stellungnahme zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn gem. § 8a BlmSchG Sehr geehrte Damen und Herren, zum Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zum o.g. BlmSch-Antrag der Fa. Niederauer Mühle GmbH nimmt die Gemeinde Kreuzau wie folgt Stellung: Die Gemeinde Kreuzau stimmt einem vorzeitigen Mal3nahmenbeginn gem. § 8a BlmSchG nicht zu. Begründung: 1 .) Beim vorliegenden Antrag sind für insgesamt drei bauliche Anlagen Befreiungen gem. § 31 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplans E 19 notwendig, da diese drei Anlagen die maximal zulässigen Höhen überschreiten. Das Vorhaben ist ohne die Erteilung von Be frelungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans somit nicht zulässig. Uber die Ertei lung der notwendigen Befreiungen gem. § 31 BauGB entscheidet der Rat der Gemeinde Kreuzau. Die Frist zur Erteilung oder Versagung des Einvernehmens sowie zu den Anträgen auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans endet gemäß BauGB am 06.02.2017. Es kann bis zur Entscheidung des Rates der Gemeinde Kreuzau nicht davon ausgegangen werden, dass „mit einer Entscheidung zugunsten des Antragsstellers gerech net werden kann“, wie es § 8a (1) Nr. 1 BlmSchG verlangt. 2.) Aufgrund der bereits bestehenden Probleme in Bezug auf die Einhaltung von Lärm- und Ge ruchsimmissionswerten muss die Inbetriebnahme von weiteren Anlagen grundsätzlich kri tisch und tiefgehend geprüft werden. Wie dem den Antragsunterlagen beigefügten Lärmgut achten der Fa. ACCON zu entnehmen ist, sind die Lärmimmissionen an einigen der durch 1/2 Kontakt: 52372 Kreuzau Bahnhotstratle 7 Telelon 02422/507.0 Tetelax 02422/507. 498 E-Mail: Buergermeister@ Kreuzaude http://vn.wkreuzau.de Konten der Gemeindekasse: Sparkasse Düren Kto. Deutsche Bank Düren Kto. Postbank Kötn Kto. volksbank Euskirchen eG Kto. 1200 039 8242 000 133 04-500 6000256011 (BLZ (812 (612 (SLZ 395 395 370 382 501 700 100 600 10) 61) 50) 821 IBAN. tBAN: tBAN: SAN: DE14 DES7 DE67 DEO2 30550110 0001 200039 3957 0061 0824200000 370100500013304500 3826 0082 6000 2560 11 SWIFT-BIC: SDUEDE33XXX SWtFT.BtC: DEUTDEDK395 SWtFT.BtC: PBNKDEFF SWtFT.BtC: GENODED1 EVB die Bezirksregierung festgesetzten Immissionspunkte bereits vom bestehenden Betrieb so weit ausgeschöpft, dass zusätzliche Lärmemissionen die Einhaltung der lmmissionsrichtwer te gefährden könnten. Obgleich es sich beim beantragten Vorhaben in Bezug auf die Lärmemissionen um ein Vorhaben mit verhältnismäßig geringfügigen Auswirkungen handelt, so ist dennoch von einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn abzuraten. Es sollte erst mit der Umsetzung der beabsichtigten Maßnahme begonnen werden, wenn durch alle zu beteiligen den Fachbehörden geprüft und bestätigt wurde, dass durch das geplante Vorhaben alle Ver ordnungen, Gesetze und Regelungen in Bezug auf den Immissionsschutz eingehalten wer den und die Gutachten als plausibel und nachvollziehbar bestätigt werden. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass zum BlmSch-Antrag „Festlegung der Produktionsmengen der PM2 und PM3“ noch keine Genehmigung erteilt wurde. Der Tatbestand nach § 8a (1) Nr. 1 BauGB ist nicht erfüllt. Ein vorzeitiger Maßnahmen beginn zum o.g. Antrag wird seitens der Gemeinde Kreuzau abgelehnt. Ich bitte Sie, die Gemeinde Kreuzau über Ihre Entscheidung zum Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn in Kenntnis zu setzen. Mit frei~dlichen Grüßen