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Sitzungsvorlage (Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich hier: § 18 Jugendparlament)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
141 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
30.10.17, 15:17
Aktualisiert
28.02.18, 12:02
Sitzungsvorlage (Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich
hier: § 18 Jugendparlament) Sitzungsvorlage (Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich
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hier: § 18 Jugendparlament)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: 56/5122-00 Jülich, 25.10.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 332/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 09.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss 07.12.2017 Stadtrat 13.12.2017 TOP Ergebnisse Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich hier: § 18 Jugendparlament Anlg.: - 1 IV 56 56 SD.Net Beschlussentwurf: § 18 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 26.08.2014 wird wie folgt neu gefassst: § 18 Jugendparlament (1) Bei der Stadt Jülich wird ein Jugendparlament eingerichtet. (2) Das Jugendparlament setzt sich aus 25 Mitgliedern der folgenden weiterführenden Schulen aus der Stadt Jülich zusammen:      Gymnasium Haus Overbach Gymnasium Zitadelle der Stadt Jülich Mädchengymnasium Jülich Schirmerschule Jülich Sekundarschule der Stadt Jülich Dabei stellt jede Schule fünf Mitglieder, die von der Schülervertretung entsandt werden. Die Mitglieder sollen zum Zeitpunkt der Entsendung mindestens 12 Jahre alt sein. Die Mitgliedschaft endet spätestens mit der Beendigung der Schulzeit. (3) Die Amtszeit beträgt 2 Schuljahre. Falls ein Mitglied des Jugendparlaments vorzeitig ausscheidet, wird ein neues Mitglied von der Schülervertretung der Schule für die Restzeit entsandt. Eine erneute Entsendung eines Mitglieds nach Beendigung der Amtszeit ist möglich. (4) Das Jugendparlament vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen gegenüber der Stadt Jülich. Das Jugendparlament ist berechtigt, Anträge und Anregungen an den Rat und die jeweiligen Ausschüsse zu richten. Bei der Beratung der Anträge und Anregungen muss die Vertretung des Jugendparlaments in den jeweiligen Ausschüssen gehört werden. Begründung: Seit dem 01.10.2017 wird das Jugendparlament der Stadt Jülich durch die Verwaltung wieder begleitet. Die Gründung einer neuen Facebook-Seite sowie der Entwurf für neue Flyer sind bereits geplant. Demnächst stehen die Neuwahlen der Mitglieder für das Jugendparlament an. Die derzeitigen Jugendparlamentsmitglieder schlagen vor, den § 18 der Zuständigkeitsordnung des Rates in folgenden Punkten zu ändern: • Bedingt durch die Schließung der Haupt- und der Realschule, gibt es in Jülich aktuell fünf Schulen, die ihre Mitglieder in das Jugendparlament entsenden können. • Damit dennoch genügend Mitglieder im Jugendparlament vertreten sind, soll jede Schule statt vier nun fünf Schüler ins Jugendparlament entsenden. Daraus ergibt sich auch die Änderung von 24 auf 25 Mitglieder im Jugendparlament. • Die entsandten Vertreter in das Jugendparlament müssen nicht zwingend Mitglieder der Schülervertretung sein, um auch interessierten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, Mitglied des Jugendparlaments zu werden ohne Mitglied der Schülervertretung zu sein. • Das Ausscheiden aus Altersgründen soll nicht mehr an die Vollendung des 18. Lebensjahres gekoppelt werden, sondern an die Beendigung der Schulzeit. Die bisherige Regelung des § 18 „Jugendparlament“ und die neue Regelung ist in einer Synopse dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 332/2017 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 332/2017 X nein nein Seite 3