Daten
Kommune
Jülich
Größe
141 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
30.10.17, 15:17
Aktualisiert
28.02.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: 56/5122-00
Jülich, 25.10.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 332/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
09.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
07.12.2017
Stadtrat
13.12.2017
TOP
Ergebnisse
Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich
hier: § 18 Jugendparlament
Anlg.: - 1 IV
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SD.Net
Beschlussentwurf:
§ 18 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 26.08.2014 wird wie folgt neu gefassst:
§ 18
Jugendparlament
(1)
Bei der Stadt Jülich wird ein Jugendparlament eingerichtet.
(2)
Das Jugendparlament setzt sich aus 25 Mitgliedern der folgenden weiterführenden Schulen
aus der Stadt Jülich zusammen:
Gymnasium Haus Overbach
Gymnasium Zitadelle der Stadt Jülich
Mädchengymnasium Jülich
Schirmerschule Jülich
Sekundarschule der Stadt Jülich
Dabei stellt jede Schule fünf Mitglieder, die von der Schülervertretung entsandt werden.
Die Mitglieder sollen zum Zeitpunkt der Entsendung mindestens 12 Jahre alt sein. Die Mitgliedschaft endet spätestens mit der Beendigung der Schulzeit.
(3)
Die Amtszeit beträgt 2 Schuljahre.
Falls ein Mitglied des Jugendparlaments vorzeitig ausscheidet, wird ein neues Mitglied von
der Schülervertretung der Schule für die Restzeit entsandt.
Eine erneute Entsendung eines Mitglieds nach Beendigung der Amtszeit ist möglich.
(4)
Das Jugendparlament vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen gegenüber der
Stadt Jülich. Das Jugendparlament ist berechtigt, Anträge und Anregungen an den Rat und
die jeweiligen Ausschüsse zu richten. Bei der Beratung der Anträge und Anregungen muss
die Vertretung des Jugendparlaments in den jeweiligen Ausschüssen gehört werden.
Begründung:
Seit dem 01.10.2017 wird das Jugendparlament der Stadt Jülich durch die Verwaltung wieder begleitet. Die Gründung einer neuen Facebook-Seite sowie der Entwurf für neue Flyer sind bereits
geplant.
Demnächst stehen die Neuwahlen der Mitglieder für das Jugendparlament an.
Die derzeitigen Jugendparlamentsmitglieder schlagen vor, den § 18 der Zuständigkeitsordnung des
Rates in folgenden Punkten zu ändern:
•
Bedingt durch die Schließung der Haupt- und der Realschule, gibt es in Jülich aktuell fünf
Schulen, die ihre Mitglieder in das Jugendparlament entsenden können.
•
Damit dennoch genügend Mitglieder im Jugendparlament vertreten sind, soll jede Schule
statt vier nun fünf Schüler ins Jugendparlament entsenden. Daraus ergibt sich auch die Änderung von 24 auf 25 Mitglieder im Jugendparlament.
•
Die entsandten Vertreter in das Jugendparlament müssen nicht zwingend Mitglieder der
Schülervertretung sein, um auch interessierten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit
zu geben, Mitglied des Jugendparlaments zu werden ohne Mitglied der Schülervertretung zu
sein.
•
Das Ausscheiden aus Altersgründen soll nicht mehr an die Vollendung des 18. Lebensjahres
gekoppelt werden, sondern an die Beendigung der Schulzeit.
Die bisherige Regelung des § 18 „Jugendparlament“ und die neue Regelung ist in einer Synopse
dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 332/2017
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 332/2017
X
nein
nein
Seite 3