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Sitzungsvorlage (FNP-Änderung zum Bebauungsplan Nr. A 14 " Alte Fachhochschule " Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gemäß §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
14.09.2017
Erstellt
02.09.17, 12:00
Aktualisiert
05.12.17, 16:56
Sitzungsvorlage (FNP-Änderung zum Bebauungsplan Nr. A 14 " Alte Fachhochschule "
Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gemäß §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)) Sitzungsvorlage (FNP-Änderung zum Bebauungsplan Nr. A 14 " Alte Fachhochschule "
Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gemäß §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: AS/Wo Jülich, 08.08.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 268/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 14.09.2017 TOP Ergebnisse Einstimmig, Enthaltungen: 0 FNP-Änderung zum Bebauungsplan Nr. A 14 " Alte Fachhochschule " Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gemäß §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Anlg.: 61 AS 60 Er III i.V. Hel SD.Net Lem Beschlussentwurf: Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB ist ein Entwurf für die Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. A 14 " Alte Fachhochschule " aufzustellen mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohngebietes in direkter Randlage zur Innenstadt zu schaffen. Die Änderung beinhaltet die Umwandlung von " Sonderbaufläche: Schule " in " Wohnbaufläche ". Der Änderungsbereich ist dem Plan zur FNP-Änderung zum B-Plan Nr. A 14 " Alte Fachhochschule " vom 14.07.2017 zu entnehmen. Begründung: Auf dem ehemaligen Fachhochschulgelände im Bereich Jan-van-Werth- Straße / Ginsterweg / Haubourdinstraße / Von-Schöfer-Ring soll ein Wohngebiet mit teilweise mehrgeschossigen Bauten entstehen. Hierzu soll der Flächennutzungsplan für diesen Bereich " Wohnbaufläche " ausweisen. Mit der bisherigen Ausweisung " Sonderbaufläche: Schule " ist die planungsrechtliche Voraussetzung für dieses Vorhaben nicht gegeben. Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen diese Änderung keine Bedenken. Die Bezirksregierung Köln als Bezirksplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 21.09.2010 die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bestätigt. Der Plan zur FNP-Änderung ist als Anlage beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 268/2017 X nein nein Seite 2