Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
79 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
14.09.16, 13:05
Aktualisiert
14.09.16, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.: 73/2016
Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 12.09.2016
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
05.10.2016
Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Wiederherstellung einer naturnahen
Gewässerökologie sowie Verwirklichung einer naturnahen Gewässerbewirtschaftung im
Bereich "Dresbach"
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 10.08.2016 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zwei Anträge zur
Herbeiführung eines Ratsbeschlusses wie folgt gestellt:
Antrag I
„Entfernung von Fremdmaterialien am linken Ufer des Dresbaches, Grundstück 233/98,
Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 10 zur Wiederherstellung einer naturnahen
Gewässerökologie. Kosten sind für die Gemeinde Kreuzau nicht zu erwarten.“
Antrag II
„Entfernung jeglicher Uferverbauung entlang des Dresbach-Ufers sowie im Mündungsbereich des
Dresbaches, Parzellen 406, 232/123 und 233/98, Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 10,
zur Verwirklichung einer naturnahen Gewässerwirtschaft.“
Beide Anträge sind ausführlich begründet. Der Antrag I ist als Anlage 1 und der Antrag II ist als
Anlage II beigefügt.
Nach eingehender Überprüfung der Sach- und Rechtslage schlage ich Ihnen vor, beide Anträge
abzulehnen, da eine Zuständigkeit der Gemeinde Kreuzau im Rahmen der Gewässerunterhaltung
nicht gegeben ist. Das wasserrechtliche Verfahren in dieser strittigen Angelegenheit, welches der
Kreis Düren als zuständige Untere Wasserbehörde im September 2012 eingeleitet hat, ist bereits
seit Herbst 2014 abgeschlossen.
Die Untere Wasserbehörde hat im September 2014 eindeutig festgestellt, dass die in den beiden
Anträgen beschriebenen noch vorhandenen baulichen Anlagen dort verbleiben können und die
Gewässerunterhaltung des Dresbaches hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Ich verweise in diesem
Zusammenhang auf den als Anlage 3 beigefügten Schriftsatz.
Da die Gemeinde im Rahmen der Gewässerunterhaltung für die Beseitigung noch vorhandener
Anlagen nicht zuständig ist, bedarf es auch keiner weiteren Überprüfung, ob und inwieweit die
Gemeinde berechtigt wäre, entstehende Kosten einem Dritten in Rechnung zu stellen.
Die seinerzeit von der Unteren Wasserbehörde getroffene abschließende Feststellung wurde auch
von der Oberen Wasserbehörde – Bezirksregierung Köln nicht beanstandet. Dies ergibt sich aus
einer Vorlage zur 9. Sitzung des Regionalrates am 1. Juli 2016 die ich Ihnen als Anlage 4
ebenfalls beifüge.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, entstehen der Gemeinde Kreuzau keine Kosten.
III. Beschlussvorschlag:
Die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.08.2016 auf
- Entfernung von Fremdmaterialien am linken Ufer des Dresbaches, Grundstück 233/98,
Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 10 zur Wiederherstellung einer
naturnahen Gewässerökologie
und
- Entfernung jeglicher Uferverbauung entlang des Dresbach-Ufers sowie im Mündungsbereich
des Dresbaches, Parzellen 406, 232/123 und 233/98, Gemarkung Obermaubach-Schlagstein,
Flur 10, zur Verwirklichung einer naturnahen Gewässerwirtschaft
werden infolge Unzuständigkeit der Gemeinde Kreuzau abgelehnt.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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