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Allgemeine Vorlage (Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerökologie sowie Verwirklichung einer naturnahen Gewässerbewirtschaftung im Bereich "Dresbach")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
79 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
14.09.16, 13:05
Aktualisiert
14.09.16, 13:05
Allgemeine Vorlage (Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerökologie sowie Verwirklichung einer naturnahen Gewässerbewirtschaftung im Bereich "Dresbach") Allgemeine Vorlage (Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerökologie sowie Verwirklichung einer naturnahen Gewässerbewirtschaftung im Bereich "Dresbach")

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Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 73/2016 Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 12.09.2016 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 05.10.2016 Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerökologie sowie Verwirklichung einer naturnahen Gewässerbewirtschaftung im Bereich "Dresbach" I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 10.08.2016 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zwei Anträge zur Herbeiführung eines Ratsbeschlusses wie folgt gestellt: Antrag I „Entfernung von Fremdmaterialien am linken Ufer des Dresbaches, Grundstück 233/98, Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 10 zur Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerökologie. Kosten sind für die Gemeinde Kreuzau nicht zu erwarten.“ Antrag II „Entfernung jeglicher Uferverbauung entlang des Dresbach-Ufers sowie im Mündungsbereich des Dresbaches, Parzellen 406, 232/123 und 233/98, Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 10, zur Verwirklichung einer naturnahen Gewässerwirtschaft.“ Beide Anträge sind ausführlich begründet. Der Antrag I ist als Anlage 1 und der Antrag II ist als Anlage II beigefügt. Nach eingehender Überprüfung der Sach- und Rechtslage schlage ich Ihnen vor, beide Anträge abzulehnen, da eine Zuständigkeit der Gemeinde Kreuzau im Rahmen der Gewässerunterhaltung nicht gegeben ist. Das wasserrechtliche Verfahren in dieser strittigen Angelegenheit, welches der Kreis Düren als zuständige Untere Wasserbehörde im September 2012 eingeleitet hat, ist bereits seit Herbst 2014 abgeschlossen. Die Untere Wasserbehörde hat im September 2014 eindeutig festgestellt, dass die in den beiden Anträgen beschriebenen noch vorhandenen baulichen Anlagen dort verbleiben können und die Gewässerunterhaltung des Dresbaches hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den als Anlage 3 beigefügten Schriftsatz. Da die Gemeinde im Rahmen der Gewässerunterhaltung für die Beseitigung noch vorhandener Anlagen nicht zuständig ist, bedarf es auch keiner weiteren Überprüfung, ob und inwieweit die Gemeinde berechtigt wäre, entstehende Kosten einem Dritten in Rechnung zu stellen. Die seinerzeit von der Unteren Wasserbehörde getroffene abschließende Feststellung wurde auch von der Oberen Wasserbehörde – Bezirksregierung Köln nicht beanstandet. Dies ergibt sich aus einer Vorlage zur 9. Sitzung des Regionalrates am 1. Juli 2016 die ich Ihnen als Anlage 4 ebenfalls beifüge. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, entstehen der Gemeinde Kreuzau keine Kosten. III. Beschlussvorschlag: Die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.08.2016 auf - Entfernung von Fremdmaterialien am linken Ufer des Dresbaches, Grundstück 233/98, Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 10 zur Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerökologie und - Entfernung jeglicher Uferverbauung entlang des Dresbach-Ufers sowie im Mündungsbereich des Dresbaches, Parzellen 406, 232/123 und 233/98, Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 10, zur Verwirklichung einer naturnahen Gewässerwirtschaft werden infolge Unzuständigkeit der Gemeinde Kreuzau abgelehnt. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -2-