Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 30 "Kapuzinerstraße III" a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) - beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
30.11.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 30 "Kapuzinerstraße III"
a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) - beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 30 "Kapuzinerstraße III"
a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) - beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 119 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: AS/Gc Jülich, 03.11.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 343/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 30.11.2017 TOP Ergebnisse Bebauungsplan Nr. A 30 "Kapuzinerstraße III" a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) - beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Anlg.: 3 61 AS 60 Er III Sc SD.Net Lem Beschlussentwurf: a) Aufgrund der §§ 1,2 und 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung) wird der Bebauungsplan Nr. A 30 " Kapuzinerstraße III " aufgestellt. Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, um die Baulücke Kapuzinerstraße zu schließen und die Blockrandbebauung Kapuzinerstraße / Baierstraße zu vervollständigen. Schwerpunkt bildet dabei die Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum, kombiniert mit kerngebietstypischen Nutzungen. Der Planbereich ist dem Bereichsgrenzenplan vom 14.10.2017 zu entnehmen. b) Der Bebauungsplan Nr. A 30 " Kapuzinerstraße III " wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mind. 30 Tagen öffentlich ausgelegt. Begründung: Ein Investor plant, das bisher unbebaute und als Parkplatz genutzte Areal an der Kapuzinerstraße sowie die Bebauung Baierstraße 1-3 zu überplanen. Die vorhandene Bausubstanz entspricht der für Jülich typischen Nachkriegsbebauung, die eine Anpassung an heutige Baustandards (Wärmeschutz, Schallschutz, Haustechnik, Verringerung von Barrieren) nur sehr eingeschränkt zulässt. Vorgesehen ist daher der Abbruch der Bestandes und ein Neubau, der die Baulücke Kapuzinerstraße schließt und die Blockrandbebauung Kapuzinerstraße / Baierstraße vervollständigt. Als Anlagen sind der Bereichsgrenzenplan vom 14.10.2017, der Bebauungsplan sowie die Begründung beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 343/2017 x nein nein Seite 2