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Allgemeine Vorlage (Neufestsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes ab 01.01.2017)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
78 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
25.10.16, 13:05
Aktualisiert
25.10.16, 13:05
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 96/2016 Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 24.10.2016 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 22.11.2016 06.12.2016 Neufestsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes ab 01.01.2017 I. Sach- und Rechtslage: Der kalkulatorische Zinssatz ist für die Berechnung des Anlagevermögens insbesondere im Bereich der kostendeckenden Einrichtungen (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren, Friedhofsgebühren) relevant. Bis einschließlich des Jahres 2006 wurde er mit 6 % festgesetzt. Zum 01.01.2007 erfolgte aufgrund des Prüfberichtes der GPA eine Erhöhung auf 7 %. Trotz der Entwicklung am Kapitalmarkt ist dieser Zinssatz bis dato von der Rechtsprechung anerkannt worden. Die GPA NRW hat nunmehr im August 2016 darauf hingewiesen, dass nach der aktuellen Rechtslage der kalkulatorische Zinssatz für das Kalkulationsjahr 2017 auf höchstens 6,02 % festgesetzt werden kann. Datengrundlage für die Festlegung ist der Mittelwert der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländlicher öffentlicher Emittenten aus den vergangenen 50 Jahren. Die GPA weist zwar darauf hin, dass der oben angegebene Zinssatz um 0,5 % - Punkte erhöht werden kann. Dies ist möglich, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass wegen der die Anlagezinsen regelmäßig übersteigenden Kreditzinsen ein etwaiger Fremdkapitalanteil zu einem höheren Zinssatz zu berücksichtigen ist. Ein entsprechender Nachweis kann für die Gemeinde Kreuzau jedoch nicht geführt werden, zumal in allen gebührenrelevanten Bereichen keinerlei Kreditverpflichtungen mehr bestehen. Ich schlage Ihnen von daher vor, den kalkulatorischen Zinssatz für das Jahr 2017 auf 6,02 % festzusetzen. Die GPA NRW wird zukünftig für jedes Kalkulationssjahr den zulässigen Zinssatz aktualisiert veröffentlichen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Durch die Senkung des Zinssatzes ab dem 01.01.2017 von bisher 7,0 % auf 6,02 % verringern sich die kalkulatorischen Zinsen im Bereich der Abwasserbeseitigung um 24.900 €. III. Beschlussvorschlag: 1. Der kalkulatorische Zinssatz im Bereich der kostendeckenden Einrichtungen wird für das Jahr 2017 auf 6,02 % festgesetzt. 2. Für die Folgejahre wird die Verwaltung ermächtigt, den jeweils von der GPA NRW aktualisierten höchstzulässigen kalkulatorischen Zinssatz anzuwenden. Der jeweils aktualisierte Zinssatz ist dem Rat zur Kenntnis zu geben. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-