Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
78 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
25.10.16, 13:05
Aktualisiert
25.10.16, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.: 96/2016
Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 24.10.2016
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
22.11.2016
06.12.2016
Neufestsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes ab 01.01.2017
I. Sach- und Rechtslage:
Der kalkulatorische Zinssatz ist für die Berechnung des Anlagevermögens insbesondere im
Bereich der kostendeckenden Einrichtungen (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren, Friedhofsgebühren) relevant. Bis einschließlich des Jahres 2006 wurde er mit 6
% festgesetzt. Zum 01.01.2007 erfolgte aufgrund des Prüfberichtes der GPA eine Erhöhung auf 7
%. Trotz der Entwicklung am Kapitalmarkt ist dieser Zinssatz bis dato von der Rechtsprechung
anerkannt worden.
Die GPA NRW hat nunmehr im August 2016 darauf hingewiesen, dass nach der aktuellen
Rechtslage der kalkulatorische Zinssatz für das Kalkulationsjahr 2017 auf höchstens 6,02 %
festgesetzt werden kann.
Datengrundlage für die Festlegung ist der Mittelwert der Emissionsrenditen für festverzinsliche
Wertpapiere inländlicher öffentlicher Emittenten aus den vergangenen 50 Jahren.
Die GPA weist zwar darauf hin, dass der oben angegebene Zinssatz um 0,5 % - Punkte erhöht
werden kann. Dies ist möglich, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass wegen der die
Anlagezinsen regelmäßig übersteigenden Kreditzinsen ein etwaiger Fremdkapitalanteil zu einem
höheren Zinssatz zu berücksichtigen ist. Ein entsprechender Nachweis kann für die Gemeinde
Kreuzau jedoch nicht geführt werden, zumal in allen gebührenrelevanten Bereichen keinerlei
Kreditverpflichtungen mehr bestehen.
Ich schlage Ihnen von daher vor, den kalkulatorischen Zinssatz für das Jahr 2017 auf 6,02 %
festzusetzen.
Die GPA NRW wird zukünftig für jedes Kalkulationssjahr den zulässigen Zinssatz aktualisiert
veröffentlichen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Durch die Senkung des Zinssatzes ab dem 01.01.2017 von bisher 7,0 % auf 6,02 % verringern
sich die kalkulatorischen Zinsen im Bereich der Abwasserbeseitigung um 24.900 €.
III. Beschlussvorschlag:
1. Der kalkulatorische Zinssatz im Bereich der kostendeckenden Einrichtungen wird für das Jahr
2017 auf 6,02 % festgesetzt.
2. Für die Folgejahre wird die Verwaltung ermächtigt, den jeweils von der GPA NRW aktualisierten
höchstzulässigen kalkulatorischen Zinssatz anzuwenden. Der jeweils aktualisierte Zinssatz ist dem
Rat zur Kenntnis zu geben.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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