Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,4 MB
Datum
30.11.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
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284
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63
1
70
3
71
5
262
72
7
28
e
ß
a
r
st
a
R
10
MK
1,0 3,0
WH 95,50
IV
GH 99,25
SD
g
FD
129
2
Whs
129
1
174
11
1. Planungsrechtliche Festsetzungen
Art der baulichen Nutzung
Art der Baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 1 Abs. 2 und § 7 BauNVO)
Grundflächenzahl GRZ
Geschossflächenzahl GFZ
Wandhöhe
Gebäudehöhe
Zahl der Vollgeschosse
Bauweise
Dachform
WH 94,60
Wandhöhe, als Höchstgrenze
GH 100,10
Gebäudehöhe, als Höchstgrenze
Im Kerngebiet nach § 7 BauNVO sind gem. Abs. 2 die unter folgenden Nr. aufgeführten
Nutzungen zulässig:
1. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,
2. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
3. sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe,
4. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,
6. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und
Betriebsleiter,
7. sonstige Wohnungen nach Maßgabe von Festsetzungen des Bebauungsplans.
Nicht zulässig sind die in § 7 Abs. 2 BauNVO unter folgenden Nr. aufgeführten Nutzungen:
2. Vergnügungsstätten,
5. Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen.
Ausnahmen gem. § 7 Abs. 3 BauNVO sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
Wohnungen gem. § 7 Abs. 2 Nr. 6 und 7 sind erst ab dem 1. Obergeschoss zulässig.
Wohnungen gem. § 7 Abs. 2 Nr. 6 und 7 BauNVO können im Erdgeschoss in der Kapuzinerstraße ausnahmsweise zugelassen werden, wenn gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet sind.
Zahl der Vollgeschosse, als Höchstmaß
Höhenlage und Höhe der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1 BauGB)
Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr.1 BauGB und § 1 (2) und § 7 BauNVO)
Kerngebiet
1
e II"
erstraß
puzin
31 "Ka
Nr. A
Jülich
MK
1,0 3,0
WH 94,60
IV
GH 100,10
SD
g
FD
176
Grundflächenzahl (GRZ)
3,0
Geschossflächenzahl (GFZ)
Bauweise, Baulinien, Baugrenzen (§ 9(1) Nr.2 BauGB und § 22 und § 23 BauNVO)
Firstrichtung des Hauptbaukörpers
- Als Höhen-Bezugspunkt wird der in der Planzeichnung mit "A" gekennzeichnete Kanaldeckel
in der Kapuzinerstraße festgesetzt.
Seine Höhe wird mit 83,93 m angegeben (entnommen dem Kanalplan der Stadt Jülich, Stand
04.10.2016).
- Die maximale Wandhöhe der straßenseitigen Außenwände beträgt 94,60 m.
Die Wandhöhe ist die Höhe der Schnittlinie der Wand mit der Dachhaut bzw. der obere
Abschluss der Wand.
- Die maximale Gebäudehöhe beträgt 100,10 m.
SD
Satteldach
2. Örtliche Bauvorschriften (§ 9 (4) BauGB, § 86 BauO NRW)
FD
Flachdach
geschlossene Bauweise
g
91
Baulinie
Baugrenze
Sonstige Planzeichen
92
1
136
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
des Bebauungsplanes
"A"
1
128
1,0
IV
4
lan
ungsp
Bebau
2a
Höhen-Bezugspunkt "A" (Kanaldeckel),
Höhe = 83,93 m, entnommen dem Kanalplan
der Stadt Jülich (Stand 04.10.2016).
9
135
Nutzungsschablone
MK
aße
r
e
d
Ka
Baierstr
282
a
str
r
e
n
i
puz
3
Gemarkung Jülich
Flur 18
ße
Textliche Festsetzungen
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr.1 BauGB und § 16 - § 20 BauNVO)
2
e
Straß
4
Kapuziners
2.80
r
ldorfe
2
KD 83.93
KS 81.05
traße
Düsse
261
"A"
- 15
286
9
13
184
11
Legende
204
137
Äußere Gestaltung
- Innerhalb des MK ist die vorgeschriebene Dachform das Satteldach.
- Das Satteldach ist traufständig zur Baierstraße sowie zur Kapuzinerstraße auszurichten.
- Rückwärtige Gebäudeteile, die keine Raumwirkung auf den angrenzenden Straßenraum der
der Kapuzinerstraße bzw. der Baierstraße entfalten sind auch mit einem Flachdach zulässig.
- Straßenseitig sind Loggien zulässig, wenn die Fassade ihren Charakter als Lochfassade
beibehält.
- Grundsätzlich können rückwärtige Gebäudeteile auch abweichend von der Denkmalbereichssatzung ausgestaltet werden, wenn von ihnen keine Raumwirkung auf den angrenzenden
Straßenraum der Kapuzinerstraße bzw. der Baierstraße ausgehen.
130
1
Anlage 2 zur
Vorlagen-Nr. 343 / 2017
7
Hinweise:
134
2
138
93
Denkmalbereichssatzung
Das Plangebiet befindet sich im Bereich der Denkmalbereichssatzung der Stadt Jülich für den
Denkmalbereich Nr. 1 “Renaissance-Stadtgrundriss mit Befestigungswerken und Wallanlagen“
gemäß § 5 DSchG für das Land Nordrhein-Westfalen (DSchG) vom 25.03.1993.
An bauliche Anlagen, Straßen und Freiflächen werden besondere Anforderungen nach
Maßgabe dieser Satzung gestellt.
Nach § 5 Denkmalbereichssatzung bedarf der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde,
„wer im Denkmalbereich bauliche Anlagen errichten, beseitigen, an einen anderen Ort verbringen oder in ihrem äußeren Erscheinungsbild nicht unwesentlich verändern will.“
126
5
139
133
125
127
3
132
94
Bodendenkmalschutz
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als untere Denkmalbehörde oder der LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Telefon: 02425 / 90390, Fax 02425 / 9039199, unverzüglich zu
informieren.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten.
Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
7
131
1
1
5
179
Marktplatz
3
1
e
straß
253
Kampfmittelbeseitigung:
Köln
Rechtsgrundlagen
Gemäß §§ 1, 2 und 13a BauGB beschloss der Planungs-, Umwelt- und
Nach Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der
Nach Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der
Baugesetzbuch (BauGB)
Bauausschuss der Stadt Jülich am .............................. die Aufstellung
dieser Bauleitplanung.
Stadt Jülich vom ................. und ortsüblicher Bekanntmachung
Stadt Jülich vom ............................. und ortsüblicher Bekanntmachung
gemäß § 13a (3) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB vom ...................................
gemäß § 13a (3) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB vom ..............................
hat die Bauleitplanung mit Begründung vom ................................................
hat die Bauleitplanung mit Begründung vom ..........................................
bis ............................................... einschließlich öffentlich ausgelegen.
bis ......................................... einschließlich erneut öffentlich ausgelegen.
Jülich, den ........................................
Jülich, den ........................................
Jülich, den ........................................
Jülich, den ........................................
Jülich, den ........................................
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister
........................................
........................................
........................................
........................................
........................................
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
(Baunutzungsverordnung NRW)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landesbauordnung NRW)
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die
Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung PlanzV)
Bekanntmachungsverordnung (Bekannt VO)
Ortsüblich bekanntgemacht wurde dieser Beschluss am
....................................... .
Diese Bauleitplanung wurde gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit
§§ 7 und 28 GO NW vom Rat der Stadt Jülich als Satzung beschlossen
am ................................................. .
Bebauungsplan Jülich Nr. A30
"Kapuzinerstraße III"
Diese Bauleitplanung ist rechtsverbindlich mit der ortsüblichen
Bekanntmachung vom ........................................ .
Der Planbereich ist derzeit in weiten Teilen überbaut bzw. wird entlang der Kapuzinerstraße als
Stellplatz genutzt. Da für den Baubereich Kampfmittelfunde nicht gänzlich ausgeschlossen
werden können, erfolgt eine baubegleitende Überwachung sowie eine Detektion der Baugrube
durch einen Mitarbeiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes.
Hierzu ist dem Kampfmittelbeseitigungsdienst, Mündelheimer Weg 51, 40472 Düsseldorf,
Tel.: 0211 / 475 - 0, der Baubeginn der Tiefbauarbeiten oder ähnliches rechtzeitig vorher anzuzeigen.
Bei Auffinden von Bombenblindgängern / Kampfmitteln während der Erd- / Bauarbeiten sind aus
Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle
oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) zu verständigen.
Sollten in dem Planbereich jedoch Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung ( z.B.
Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) durchgeführt
werden, wird eine Tiefensondierung empfohlen.
RWE Power AG
Es wird darauf verwiesen, dass die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L5104,
im gesamten Plangebiet Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten.
Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig.
Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und
Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können.
Es sind die Bauvorschriften des Eurocode 7 „Geotechnik“ DIN EN 1997-1 mit nationalem Anhang, die Normblätter der DIN 1054 „Baugrund - Ergänzende Regelungen“ und der DIN 18 196
„Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ mit der Tabelle 4, sowie
die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
STADT JÜLICH
Der Bürgermeister / PLANUNGSAMT
Stadtverwaltung Jülich - Große Rurstraße 17 - 52428 Jülich
Bebauungsplan
Jülich Nr. A30
"Kapuzinerstraße III"
Gemarkung Jülich, Flur 18, Flurstücke 129/2 und 128
M 1:250
Oktober 2017