Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
04.01.17, 13:05
Aktualisiert
04.01.17, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz
BE: Frau Lennartz
Kreuzau, 03.01.2017
Vorlagen-Nr.: 2/2017
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
08.02.2017
21.02.2017
Ernennung von zwei stellvertretenden Wehrführern für die Freiwillige Feuerwehr der
Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 25.06.2015 die
Gemeindebrandinspektoren Guido Baden und Christoph Schröder mit Wirkung vom 01.07.2015
für höchstens zwei Jahre zu kommissarischen stellvertretenden Wehrführern der Freiwilligen
Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau bestellt.
Zunächst erfolgte lediglich die kommissarische Bestellung, da die Vorgenannten die
laufbahnrechtlichen Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllten. Herr Baden hat
mittlerweile den Lehrgang F VI und Herr Schröder die Lehrgänge F/B V Teil 1 und 2 sowie F VI
am Institut der Feuerwehr in Münster erfolgreich absolviert.
Da beide die erforderlichen Qualifikationen für die Ernennung zum stellvertretenden Wehrführer
innerhalb einer Frist von 2 Jahren erworben haben, ist eine erneute Anhörung der aktiven Wehr
gem. § 11 BHKG nicht erforderlich.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, Gemeindebrandinspektor Guido Baden und
Gemeindebrandinspektor Christoph Schröder zu stellvertretenden Wehrführern zu ernennen und
in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu übernehmen.
Die Zeit der kommissarischen Tätigkeit ab dem 01.07.2015 ist gem. § 17 (3) LVO FF nicht auf
die Dienstzeit von sechs Jahren anzurechnen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine
III. Beschlussvorschlag:
Herr Gemeindebrandinspektor Guido Baden wird mit Wirkung vom 01.03.2017 für einen Zeitraum
von sechs Jahren zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde
Kreuzau bestellt und unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit bis zum Ablauf des
28.02.2023 zum Ehrenbeamten ernannt.
Herr Gemeindebrandinspektor Christoph Schröder wird mit Wirkung vom 01.03.2017 für einen
Zeitraum von sechs Jahren zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der
Gemeinde Kreuzau bestellt und unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit bis zum Ablauf
des 28.02.2023 zum Ehrenbeamten ernannt.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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