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Allgemeine Vorlage (Ernennung von zwei stellvertretenden Wehrführern für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
04.01.17, 13:05
Aktualisiert
04.01.17, 13:05
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Gemeinde Kreuzau Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz BE: Frau Lennartz Kreuzau, 03.01.2017 Vorlagen-Nr.: 2/2017 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 08.02.2017 21.02.2017 Ernennung von zwei stellvertretenden Wehrführern für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 25.06.2015 die Gemeindebrandinspektoren Guido Baden und Christoph Schröder mit Wirkung vom 01.07.2015 für höchstens zwei Jahre zu kommissarischen stellvertretenden Wehrführern der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau bestellt. Zunächst erfolgte lediglich die kommissarische Bestellung, da die Vorgenannten die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllten. Herr Baden hat mittlerweile den Lehrgang F VI und Herr Schröder die Lehrgänge F/B V Teil 1 und 2 sowie F VI am Institut der Feuerwehr in Münster erfolgreich absolviert. Da beide die erforderlichen Qualifikationen für die Ernennung zum stellvertretenden Wehrführer innerhalb einer Frist von 2 Jahren erworben haben, ist eine erneute Anhörung der aktiven Wehr gem. § 11 BHKG nicht erforderlich. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, Gemeindebrandinspektor Guido Baden und Gemeindebrandinspektor Christoph Schröder zu stellvertretenden Wehrführern zu ernennen und in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu übernehmen. Die Zeit der kommissarischen Tätigkeit ab dem 01.07.2015 ist gem. § 17 (3) LVO FF nicht auf die Dienstzeit von sechs Jahren anzurechnen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine III. Beschlussvorschlag: Herr Gemeindebrandinspektor Guido Baden wird mit Wirkung vom 01.03.2017 für einen Zeitraum von sechs Jahren zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau bestellt und unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit bis zum Ablauf des 28.02.2023 zum Ehrenbeamten ernannt. Herr Gemeindebrandinspektor Christoph Schröder wird mit Wirkung vom 01.03.2017 für einen Zeitraum von sechs Jahren zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau bestellt und unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit bis zum Ablauf des 28.02.2023 zum Ehrenbeamten ernannt. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-