Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
131 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
18.01.17, 13:05
Aktualisiert
18.01.17, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 17.01.2017
Vorlagen-Nr.: 10/2017
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Rat
15.02.2017
21.02.2017
Interkommunale Zusammenarbeit zur künftigen Gewerbeflächenentwicklung zwischen der
Gemeinde Kreuzau und Stadt Düren
I. Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Kreuzau und die Stadt Düren können auf eine erfolgreiche interkommunale
Zusammenarbeit zur Entwicklung von Gewerbegebieten zurück blicken.
Das „Interkommunale Gewerbegebiet Düren Kreuzau – ehemalige Panzerkaserne Stockheimer
Landstraße“ ist ein Erfolgsmodell. Das Gewerbegebiet wurde gemeinsam geplant, entwickelt und
vermarktet. Heute sind nahezu alle Grundstücke bebaut und das Projekt konnte insgesamt mit
einer positiven Bilanz abgeschlossen werden. Aktuell wird eine rd. 10 ha große Weiterführung des
interkommunalen Gewerbegebietes in Richtung Süden geprüft.
Auch zukünftig ist eine interkommunale Zusammenarbeit für Gewerbegebietsentwicklungen
sinnvoll, um zum einen Ressourcen zu bündeln und zum anderen regionalplanerisch vorgegebene
Flächenpotenziale optimal zu nutzen. Denn nur die Entwicklung von größeren
zusammenhängenden Gewerbeflächen ist für eine aktive Ansiedlungspolitik – auch im Hinblick auf
den anstehenden Strukturwandel – und eine ökonomische Flächenentwicklung zielführend.
Die interkommunale Zusammenarbeit wird auch im neuen Landesentwicklungsplan NRW im
Grundsatz 6.4.3. gefördert:
„Bevor ein anderer im Freiraum gelegener Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen
festgelegt wird, ist eine interkommunale Zusammenarbeit an Standorten in anderen
Gemeinden, die unmittelbar an vorhandene Allgemeine Siedlungsbereiche oder Bereiche für
gewerbliche und industrielle Nutzungen anschließen, anzustreben.
Auch bei der Umsetzung von unmittelbar an vorhandene Allgemeine Siedlungsbereiche oder
Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen anschließenden Bereichen für gewerbliche
und industrielle Nutzungen sollen die Chancen interkommunaler Zusammenarbeit genutzt
werden.“ (Grundsatz 6.4.3. des Landesentwicklungsplanes NRW – Kabinettsentwurf vom
05.07.2016)
Auch bei der Fortschreibung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln wird das Thema
der interkommunalen Kooperation eine Rolle spielen. Gerade im Hinblick auf die anstehende
Fortschreibung des Regionalplanes ist eine Fortführung der interkommunalen Zusammenarbeit
der Gemeinde Kreuzau und der Stadt Düren zweckmäßig, um die eigenen Positionen und die
Flächenbedarfe für gewerbliche Entwicklungen in den Fortschreibungsprozess gestärkt
einzubringen.
Weiteres Vorgehen
Die Gemeinde Kreuzau und die Stadt Düren beabsichtigen das erfolgreich praktizierte Modell der
interkommunalen Zusammenarbeit weiterzuführen.
Im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln werden die
künftigen Bedarfe für gewerbliche und industrielle Bereiche auf kommunaler Ebene bestimmt. Die
Gemeinde Kreuzau hat auf ihrem Gemeindegebiet keine Möglichkeiten, um gewerbliche und
industrielle Bauflächen in adäquater Lage auszuweisen. Um die in der Fortschreibung des
Regionalplans zugewiesenen Flächenpotenziale für gewerbliche und industrielle Bereiche
trotzdem zu nutzen, können diese in interkommunale Gewerbegebietsentwicklungen eingebracht
werden.
Die Gemeinde Kreuzau und die Stadt Düren beabsichtigen auf Dürener Stadtgebiet Suchräume
auf ihre Eignung für eine interkommunale Gewerbeentwicklung zu prüfen. Dabei sollen zum einen
bereits bestehende gewerbliche Ansätze auf ihre Fortführung geprüft und zum anderen
wesentliche Verkehrsachsen und Anschlussstellen in den Fokus genommen werden. Im Hinblick
auf die interkommunale Zusammenarbeit zwischen Düren und Kreuzau ist insbesondere der
Suchraum in Anknüpfung an die bestehenden gewerblichen Ansätze an der Stockheimer
Landstraße von Interessen. In der beigefügten Anlage sind die Suchräume der Stadt Düren
kartographisch dargestellt.
Die Stadt Düren wird eine gleichlautende Vorlage in die nächste Ratssitzung einbringen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Düren und die Gemeinde Kreuzau wollen ihre erfolgreiche interkommunale
Zusammenarbeit zur gemeinsamen Entwicklung von Gewerbegebieten fortsetzen. Die
Gemeinde Kreuzau und die Stadt Düren werden hierzu die erforderlichen Verträge
abschließen, die auf der Grundlage der bestehenden vertraglichen Regelungen für das
interkommunale Gewerbegebiet Stockheimer Landstraße zu entwickeln sind.
2. Die Gemeinde Kreuzau und die Stadt Düren werden ihr Interesse zur interkommunalen
Entwicklung von Gewerbegebieten im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes
gemeinsam einbringen.
3. Die Stadt Düren wird in Abstimmung mit der Gemeinde Kreuzau auf ihrem Stadtgebiet
Suchräume definieren, die sowohl für eine gewerbliche Entwicklung als auch eine
Weiterführung der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Düren möglich sind.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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