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Allgemeine Vorlage (Interkommunale Zusammenarbeit zur künftigen Gewerbeflächenentwicklung zwischen der Gemeinde Kreuzau und Stadt Düren)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
131 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
18.01.17, 13:05
Aktualisiert
18.01.17, 13:05
Allgemeine Vorlage (Interkommunale Zusammenarbeit zur künftigen Gewerbeflächenentwicklung zwischen der Gemeinde Kreuzau und Stadt Düren) Allgemeine Vorlage (Interkommunale Zusammenarbeit zur künftigen Gewerbeflächenentwicklung zwischen der Gemeinde Kreuzau und Stadt Düren) Allgemeine Vorlage (Interkommunale Zusammenarbeit zur künftigen Gewerbeflächenentwicklung zwischen der Gemeinde Kreuzau und Stadt Düren)

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Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 17.01.2017 Vorlagen-Nr.: 10/2017 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Rat 15.02.2017 21.02.2017 Interkommunale Zusammenarbeit zur künftigen Gewerbeflächenentwicklung zwischen der Gemeinde Kreuzau und Stadt Düren I. Sach- und Rechtslage: Die Gemeinde Kreuzau und die Stadt Düren können auf eine erfolgreiche interkommunale Zusammenarbeit zur Entwicklung von Gewerbegebieten zurück blicken. Das „Interkommunale Gewerbegebiet Düren Kreuzau – ehemalige Panzerkaserne Stockheimer Landstraße“ ist ein Erfolgsmodell. Das Gewerbegebiet wurde gemeinsam geplant, entwickelt und vermarktet. Heute sind nahezu alle Grundstücke bebaut und das Projekt konnte insgesamt mit einer positiven Bilanz abgeschlossen werden. Aktuell wird eine rd. 10 ha große Weiterführung des interkommunalen Gewerbegebietes in Richtung Süden geprüft. Auch zukünftig ist eine interkommunale Zusammenarbeit für Gewerbegebietsentwicklungen sinnvoll, um zum einen Ressourcen zu bündeln und zum anderen regionalplanerisch vorgegebene Flächenpotenziale optimal zu nutzen. Denn nur die Entwicklung von größeren zusammenhängenden Gewerbeflächen ist für eine aktive Ansiedlungspolitik – auch im Hinblick auf den anstehenden Strukturwandel – und eine ökonomische Flächenentwicklung zielführend. Die interkommunale Zusammenarbeit wird auch im neuen Landesentwicklungsplan NRW im Grundsatz 6.4.3. gefördert: „Bevor ein anderer im Freiraum gelegener Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen festgelegt wird, ist eine interkommunale Zusammenarbeit an Standorten in anderen Gemeinden, die unmittelbar an vorhandene Allgemeine Siedlungsbereiche oder Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen anschließen, anzustreben. Auch bei der Umsetzung von unmittelbar an vorhandene Allgemeine Siedlungsbereiche oder Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen anschließenden Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen sollen die Chancen interkommunaler Zusammenarbeit genutzt werden.“ (Grundsatz 6.4.3. des Landesentwicklungsplanes NRW – Kabinettsentwurf vom 05.07.2016) Auch bei der Fortschreibung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln wird das Thema der interkommunalen Kooperation eine Rolle spielen. Gerade im Hinblick auf die anstehende Fortschreibung des Regionalplanes ist eine Fortführung der interkommunalen Zusammenarbeit der Gemeinde Kreuzau und der Stadt Düren zweckmäßig, um die eigenen Positionen und die Flächenbedarfe für gewerbliche Entwicklungen in den Fortschreibungsprozess gestärkt einzubringen. Weiteres Vorgehen Die Gemeinde Kreuzau und die Stadt Düren beabsichtigen das erfolgreich praktizierte Modell der interkommunalen Zusammenarbeit weiterzuführen. Im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln werden die künftigen Bedarfe für gewerbliche und industrielle Bereiche auf kommunaler Ebene bestimmt. Die Gemeinde Kreuzau hat auf ihrem Gemeindegebiet keine Möglichkeiten, um gewerbliche und industrielle Bauflächen in adäquater Lage auszuweisen. Um die in der Fortschreibung des Regionalplans zugewiesenen Flächenpotenziale für gewerbliche und industrielle Bereiche trotzdem zu nutzen, können diese in interkommunale Gewerbegebietsentwicklungen eingebracht werden. Die Gemeinde Kreuzau und die Stadt Düren beabsichtigen auf Dürener Stadtgebiet Suchräume auf ihre Eignung für eine interkommunale Gewerbeentwicklung zu prüfen. Dabei sollen zum einen bereits bestehende gewerbliche Ansätze auf ihre Fortführung geprüft und zum anderen wesentliche Verkehrsachsen und Anschlussstellen in den Fokus genommen werden. Im Hinblick auf die interkommunale Zusammenarbeit zwischen Düren und Kreuzau ist insbesondere der Suchraum in Anknüpfung an die bestehenden gewerblichen Ansätze an der Stockheimer Landstraße von Interessen. In der beigefügten Anlage sind die Suchräume der Stadt Düren kartographisch dargestellt. Die Stadt Düren wird eine gleichlautende Vorlage in die nächste Ratssitzung einbringen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Düren und die Gemeinde Kreuzau wollen ihre erfolgreiche interkommunale Zusammenarbeit zur gemeinsamen Entwicklung von Gewerbegebieten fortsetzen. Die Gemeinde Kreuzau und die Stadt Düren werden hierzu die erforderlichen Verträge abschließen, die auf der Grundlage der bestehenden vertraglichen Regelungen für das interkommunale Gewerbegebiet Stockheimer Landstraße zu entwickeln sind. 2. Die Gemeinde Kreuzau und die Stadt Düren werden ihr Interesse zur interkommunalen Entwicklung von Gewerbegebieten im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes gemeinsam einbringen. 3. Die Stadt Düren wird in Abstimmung mit der Gemeinde Kreuzau auf ihrem Stadtgebiet Suchräume definieren, die sowohl für eine gewerbliche Entwicklung als auch eine Weiterführung der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Düren möglich sind. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2- -3-