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Mitteilung (Haushaltsgenehmigung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
1,4 MB
Datum
21.09.2017
Erstellt
21.09.17, 09:50
Aktualisiert
21.09.17, 09:50
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Inhalt der Datei

4 DER LANDRAT DES KREISES DÜREN als untere staatliche Verwaltungsbehörde Briefanschrift: Kreisverwaltunq Düren 52348 Düren Hauptamt Dienstgebäude Bismarcl<str. 16, Düren Ausl^unft IVIaximilian Weinberger Telefon-Durcliwahl 02421/22-2186 eMail Amt10@l<reis-dueren.de Gegen Empfangsbekenntnis An den Bürgermeister 1 8. SEP. 2Ö17 Große Rurstraße 171 52428 Jülich Eried Ihr Zeichen 20/22-Kn. Ihre Nachricht vom 03.07.2017 Zimmer-Nr. 78(Haus A) Fax 02421/22-2024 Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Im Übrigen gelten folgende Servicezeiten: Mo - Do 8.00 -16.00 u. Fr 8.00-13.00 Uhr Mein Zeichen Datum 10/4 15 14 04 06 08. September 2017 Haushaltssatzung 2017 und Haushaltssicherungskonzept 2017 bis 2023 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fuchs, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem o. a. Bericht legten Sie die vom Rat der Stadt Jülich am 29.06.2017 beschlossene Haushaltssatzung 2017 nebst dem dazugehörigen Haushaltssicherungskonzept vor. Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen führte zu folgendem Ergebnis: I. Genehmigung 1. Das Haushaltssicherungskonzept 2017 ff der Stadt Jülich wird gemäß § 76 II GO NRW genehmigt. 2. Gegen die Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2017 bestehen unter Beachtung der folgenden Regelungen keine Bedenken. II. Nebenbestimmunaen 1. Das Haushaltssicherungskonzept umfasst zahlreiche Konsolidierungsmaßnahmen. Diese sind umzusetzen. Über den Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes ist quartalsweise, erstmals zum 31.10.2017, zu berichten. Der Stand der Umsetzung der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ist hinreichend nachvollziehbar zu erläutern. Ferner weise ich in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Verschieben in spätere Jahre die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungskonzeptes gefährden kann. Telefonzentrale: Web & Social Media Paketanschrift: Banl^verbindung: (02421)220 www.kreis-dueren.de Bismarckstraße 16 Sparkasse Düren n facebook.com/kreisdueren 52351 Düren IBAN; DE80 3955 0110 0000 3562 12, SWIFT-BIG: SDUEDE33XXX ^ twitter.com/kreisdueren Postbank Köln IBAN: DE50 3701 0050 0079 1485 03, SWIFT-BIC: PBNKDEFF -22. Steigerungen im Bereich der freiwilligen Leistungen, wie z.B. Tariferhöhungen, Kosten für die Offenen Ganztagsschulen und Bewirtschaftungskosten etc. sind durch Einsparungen an anderer Stelle zu kompensieren. Weitere Steigerungen der freiwilligen Leistungen sollen vermieden werden und sind in vertretbarer Weise weiter zu reduzieren. 3. Aufgrund der Haushaltssituation besteht für die Stadt Jülich weiterhin die allgemeine Berichtspflicht. Die Berichte werden immer zum 30.06. und 31.12. des laufenden Jahres erwartet. Hinweis: 1. Gemäß § 80 V GO NRW soll die Anzeige der Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen. III. Begründung Gemäß § 76 II GO NRW dient das Haushaltssicherungskonzept dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt zu erreichen. Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde, die nur erteilt werden soll, wenn aus dem Haushaltssicherungskonzept hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 II GO NRW wieder erreicht wird. Die Stadt Jülich zeigt eine Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes an, welche den Haushaltsausgleich im Rahmen der o. a. Norm vorsieht. Die Voraussetzungen des § 76 II GO NRW sind erfüllt; das Haushaltssicherungskonzept 2017 ff. ist folglich zu genehmigen. Unter Abwägung des Interesses an einer möglichst uneingeschränkten kommunalen Selbstverwaltung und dem Interesse an der künftigen dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt Jülich wurde die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2017 ff gemäß § 76 II GO NRW mit Nebenbestimmungen versehen. Rechtsbehelfsbelehrunq Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92 im Justizzentrum, 52070 Aachen, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungs- und Finanzgerichten im Lande NRW - ERWO VG/FG - vom 7.11.2012 (GV.NRW Seite 548) eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBI. I S. 876) in der jeweils geltenden Fassung versehen sein und an die elektronische Poststelle des Verwaltungsgerichts Aachen übermittelt werden. -3Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter wvwv.egvp.de aufgeführt. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Spelthahn)