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Mitteilung (Anl. 1 Niederschrift Einwohnerversammlung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
496 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
15.08.16, 18:15
Aktualisiert
15.08.16, 18:15
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Inhalt der Datei

Anlage 1 zu MV-Nr. 64/2016 Gemeinde Kreuzau Der Bürgermeister Dez. II, Abt. 2.1 – Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung Herr Gottstein Kreuzau, 05.07.2016 Niederschrift zur Einwohnerversammlung zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Smurfit Kappa Rheinwelle GmbH“ vom 28.08.2016, 18:00 Uhr, in der „Kleinen Festhalle“ Teilnehmer: Es waren ca. 150 Bürgerinnen und Bürger anwesend. Von der Fa. Smurfit Kappa Rheinwelle haben Herr Rogge und Herr Froeb teilgenommen. Seitens der Gemeinde Kreuzau waren neben Bürgermeister Eßer Herr Schmühl und Herr Gottstein vertreten. Ablauf der Veranstaltung: 1. Begrüßung, Formalia, Ablauf (BM Eßer) 2. Allgemein: Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach BauGB; Herangehensweise von Verwaltung/Rat im konkreten Verfahren (Herr Gottstein und Herr Schmühl) 3. Vorstellung des Planvorhabens durch Antragsteller (Herr Rogge) 4. Fragen, Anregungen, Bedenken Bürgermeister Eßer begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und stellt die Vertreter der Gemeinde und der Fa. Smurfit Kappa Rheinwelle vor. Er erläutert in Kürze den bisherigen Ablauf des Sachverhalts und stellt den geplanten Ablauf für die Veranstaltung vor. Nachfolgend wird unter Punkt 2 seitens der Verwaltungsvertreter die allgemeine Vorgehensweise bei Anträgen auf Aufstellung eines Bebauungsplans erläutert. Die Verwaltungsvertreter führen aus, dass heute bereits viele Fragen zum Antrag aus der Anwohnerschaft gestellt worden sind, die heute noch nicht beantwortet werden könnten. Hierzu bedarf es zunächst eines Bebauungsplanentwurfes und weiteren Untersuchung zu diversen Themen (z.B. Verkehr oder Lärm). Bevor jedoch zeit- und kostenintensive Untersuchungen in Auftrag gegeben werden, ist es notwendig abzuwarten, ob der Rat der Gemeinde Kreuzau überhaupt einen Aufstellungsbeschluss fasst. Sollte dieser vom Rat gefasst werden, so werden im Verlaufe des weiteren Verfahrens immer mehr Fragen geklärt werden und der Bebauungsplanentwurf gewinnt an Planreife. Im Anschluss daran stellt Herr Rogge das Vorhaben der Firma Smurfit Kappa Rheinwelle vor. Die Powerpoint-Präsentationen der Gemeinde Kreuzau und der Smurfit Kappa Rheinwelle liegen der Niederschrift bei. Unter Punkt 4 haben die Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Fragen gestellt bzw. Anregungen gegeben. Diese sind nachfolgend zusammengefasst wiedergegeben. Die Fragen/Anmerkungen sind in der Niederschrift thematisch sortiert und somit nicht zwingend in dieser Reihenfolge wiedergegeben worden. Die jeweiligen Antworten bzw. Stellungnahmen sind eingerückt und in kursiv gehalten. Die Kürzel SKR (Smurfit Kappa Rheinwelle) und GK (Gemeinde Kreuzau) stehen für den jeweiligen Antwortgeber. Sofern keine Antwort aufgeführt wurde, ist die Anregung zur Kenntnis genommen worden. Fragen, Anmerkungen und Bedenken zum Vorhaben Kann die Firma bei Umsetzung ihres Vorhabens eine Garantie für den Bestand der vorhandenen 200 Arbeitsplätze geben? SKR: Die Investition in die neue Lagerhalle ist ein Signal für den Erhalt des Standortes Kreuzau und den damit verbundenen Arbeitsplätzen. H:\Dezernat 2\Abt 1\SB 1 (Bauleitplanung)\621-00-1- Bauleitplanung-Bebauungspläne\0-Allgemein\2016\E 29 - Smurfit Kappa - Betriebserweiterung Lager\Einwohnerversammlung Smurfit Kappa - 2016-06-28\Niederschrift Einwohnerversammlung-2016-06-28.docx Seite 1 von 4 Gemeinde Kreuzau Der Bürgermeister Dez. II, Abt. 2.1 – Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung Herr Gottstein Kreuzau, 05.07.2016 Warum baut die Firma nicht ein großes Zentrallager an einem externen Standort (z.B. im Gewerbegebiet Stockheim) anstelle der heute vorhandenen Vielzahl kleinerer angemieteter Lagerhallen? SKR: Der Bau eines großen Zentrallagers löst die Problematik nicht, dass die Ware nach ihrer Fertigstellung von der Produktionsstätte angepackt werden müsste, um es in ein externes Lager zu beschaffen. Genau dieser Schritt soll durch die Erweiterung der Lagerkapazität an der Produktionsstätte eingespart werden. Die neue Lagerhalle führt zu mehr Lkw-Verkehr SKR: Die neue Lagerhalle führt nicht zu mehr Lkw-Verkehr, da die Produktionskapazität nicht erhöht wird. Sie führt jedoch auch nicht zu weniger Lkw-Verkehr. Die bereits heute produzierte Warenmenge ist das Maximum, was an diesem Standort produziert werden kann. Wie hoch wird die neue Halle? Wieso ist im Antrag die Rede von 7,00 m und in der Skizze von 10,00 m UK Binder? Wie viele Paletten passen übereinandergestapelt in die Halle? SKR: Die neue Lagerhalle wird ca. 7,00 m hoch. Die 10,00 m in der Skizze entsprechen nicht der geplanten Höhe. Ob zwei oder drei Paletten übereinander passen ist noch nicht bekannt. Die Lagerhalle wird jedoch nicht höher als ca. 7,00 m. Auf dem Lageplan im Antrag der Fa. SKR ist der Bestand zu groß dargestellt. Der Bestand erfasst auch die Backstube der Bäckerei Kaminiarz. SMK: Die Darstellung im Antrag ist falsch und muss korrigiert werden. Die Überbauung von Teilen der öffentlichen Straßen Stegbenden und der Landrat-Kaptain-Straße wird Auswirkungen auf den Lkw- und den privaten Verkehr haben. GK: Diese Anmerkung ist korrekt. Welche konkreten Auswirkungen die Überbauung der Straßen haben wird ist im weiteren Verfahren gutachterlich zu untersuchen und zu bewerten. Es ist jedoch heute schon deutlich, dass der Bereich Alte Gasse und der südliche Bereich Stegbenden mit doppelt so vielen Lkw belastet sein würden, während der nördliche Bereich Stegbenden und die Friedhofstraße komplett von Lkw-Verkehr befreit würden. Bei einer Überbauung der Straße Stegbenden sollte zumindest eine öffentliche Verbindung für Fußgänger und Fahrradfahrer erhalten werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass die Straße Stegbenden von vielen Schulkindern genutzt wird. GK: Diese Anregung kann zur Sicherung der fußläufigen Verbindung im weiteren Bebauungsplanverfahren aufgenommen und im Bebauungsplan festgesetzt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die im Antrag der Firma angegebene Anzahl von ca. 50 Lkw pro Tag in Zweifel zu ziehen ist. Am heutigen Tage habe man 63 Lkw gezählt. Sofern das Vorhaben umgesetzt wird, würden alle Lkw über die Straßen Alte Gasse und Stegbenden den Betrieb ab- und anfahren. Die zu bewältigende Kurve Alte Gasse/Stegbenden stellt bereits heute für die Lkws eine große Herausforderung dar. Vielfach wird der Bordstein überfahren. Die Kurve ist für den künftig zu erwartenden Begegnungsverkehr nicht ausreichend dimensioniert. Dies würde zu einer Gefährdung für alle übrigen Verkehrsteilnehmer und zu Rückstaus führen. Der neue entstehende Anlieferbereich bietet nicht ausreichend Rangierfläche für ankommende und abfahrende Lkws. Dies führt zu Rückstau in der Straße Stegbenden. H:\Dezernat 2\Abt 1\SB 1 (Bauleitplanung)\621-00-1- Bauleitplanung-Bebauungspläne\0-Allgemein\2016\E 29 - Smurfit Kappa - Betriebserweiterung Lager\Einwohnerversammlung Smurfit Kappa - 2016-06-28\Niederschrift Einwohnerversammlung-2016-06-28.docx Seite 2 von 4 Gemeinde Kreuzau Der Bürgermeister Dez. II, Abt. 2.1 – Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung Herr Gottstein Kreuzau, 05.07.2016 Die Straße Stegbenden ist auf Höhe der Hausnummer 35 in einem sehr schlechten Zustand. Wer kommt für die Schäden auf, die maßgeblich von Lkw verursacht werden? GK: Bei einer umfassenden Sanierung der Straße, inklusive Unterbau, kann die Gemeinde die Anlieger an den Kosten nach KAG beteiligen. Bei einer Sanierung der Deckschicht oder kleineren Ausbesserungen kommt allein die Gemeinde für die Kosten auf. Es wird angemerkt, dass bei einer Befürwortung des Antrages die Interessen einer Firma über die der Bevölkerung gestellt werden. Wer kommt für die Wertminderung der anliegenden Grundstücke auf? GK: Die Grundstückseigentümer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung der möglicherweise eintretenden Wertminderung oder den Ausschluss von Bauleitplanverfahren zur Vermeidung von Wertminderungen. Was passiert mit den Versorgungsleitungen, die durch die neue Lagerhalle überbaut würden? GK: Es wäre im weiteren Verfahren grundbuchlich zu sichern, dass die Versorgungsträger jederzeit Zugang zu den Leitungen haben müssten. Es kann auch möglich sein, dass einzelne Leitungen umgelegt werden müssten. Dies ist im weiteren Verfahren näher zu prüfen. Es wird die Sorge geäußert, dass der angrenzende Bereich durch die Überbauung der Straße von neuen Technologien, z.B. von Glasfasertrassen, ausgegrenzt würde. Durch den Bau der neuen Halle rückt die Bebauung sehr nah an die vorhandene Wohnbebauung an die Wohnhäuser in der Landrat-Kaptain-Straße heran. Dies führt zur massiven Verschattung dieser Grundstücke. GK: Wie jedes Gebäude muss auch die neue Lagerhalle sogenannte Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze einhalten. Dies wird in der Landesbauordnung NRW geregelt. Auch in einem Bebauungsplan sind diese Mindestvorgaben zu berücksichtigen. Im Bebauungsplan ist es möglich, die überbaubaren Flächen so festzusetzen, dass die Abstände zur Wohnbebauung höher sind als die Mindestvorgaben der Landesbauordnung. Dies wäre im weiteren Verfahren zu diskutieren. Durch die heranrückende Bebauung an die vorhandene Wohnbebauung entstehen Lagerstätten, die eine immense Brandlast darstellen. Dies sei eine große Gefahr für die Anwohner. GK: Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans werden die entsprechenden Brandschutzdienststellen beteiligt, sodass fachliche Aussagen und Stellungnahmen zum Thema Brandschutz eingeholt werden. Diese sind dann im Bebauungsplan zu berücksichtigen. Durch die neue Lagerhalle würden Gabelstapler in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung fahren. Dies führt zu gesteigerten Lärmimmissionen. SKR: Die Lagerhalle wird komplett eingehaust, sodass durch Gabelstapler keine Lärmbelästigung zu erwarten wird. Die heutige Nutzung als Pkw-Parkplatz verursacht mehr Lärm als die neue Lagerhalle. GK: Das Thema Lärmimmissionen ist im weiteren Verfahren gutachterlich zu untersuchen. Wenn die neue Lagerhalle einmal gebaut ist, besteht die Gefahr, dass diese später für die Erweiterung der Produktion umgenutzt wird. Dies würde zu mehr Lärmemissionen und mehr Lkw-Verkehr führen. GK: Aus diesem Grund sollte im Bebauungsplan festgesetzt werden, dass in dem Bereich der neuen Lagerhalle ausschließlich die Nutzung als eingehauste Lagerfläche zulässig ist. Somit würde der Bereich zur Nutzung für die Produktion ausgeschlossen H:\Dezernat 2\Abt 1\SB 1 (Bauleitplanung)\621-00-1- Bauleitplanung-Bebauungspläne\0-Allgemein\2016\E 29 - Smurfit Kappa - Betriebserweiterung Lager\Einwohnerversammlung Smurfit Kappa - 2016-06-28\Niederschrift Einwohnerversammlung-2016-06-28.docx Seite 3 von 4 Gemeinde Kreuzau Der Bürgermeister Dez. II, Abt. 2.1 – Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung Herr Gottstein Kreuzau, 05.07.2016 Wer kommt für die Kosten für das weitere Verfahren und die angesprochenen notwendigen Gutachten auf? GK: Sämtliche Kosten, die im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans entstehen, werden von der antragstellenden Firma übernommen. Dies wird in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Firma und der Gemeinde Kreuzau geregelt. Wenn der vorhandene Löschwasserbehälter überbaut werden soll, wie und an welcher Stelle wird dieser Verlust kompensiert? SKR: Dies ist heute noch nicht geklärt. Dies muss im weiteren Verfahren geprüft werden. Wo sollen die wegfallenden Mitarbeiterparkplätze geschaffen werden? GK: Die Festsetzung von Mitarbeiterparkplätzen kann im Bebauungsplan festgesetzt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend geboten. Der Nachweis an ausreichenden Stellplätzen muss im Baugenehmigungsverfahren erbracht werden. Die Landesbauordnung NRW schreibt den zu erbringenden Nachweis vor. Warum baut die Firma SKR nicht an anderer Stelle eine komplett neue Produktionsstätte, z.B. im Gewerbegebiet Stockheim? So wäre der Ort Kreuzau von Verkehr und Lärm befreit und die Produktion wäre gleichzeitig weiterhin in der Gemeinde, sodass auch weiterhin Arbeitsplätze und Gewerbesteuer in Kreuzau bleiben. GK: Dies kann der Firma nicht aufgezwungen werden. Der Firmenstandort hat zunächst einmal Bestandsschutz. Zudem ist im gesamten Gemeindegebiet keine geeignete freie Gewerbefläche vorhanden. Neben den oben aufgeführten Fragen und Anregungen wurden noch tiefergehende Erläuterungen zum Verfahren der Aufstellung eines Bebauungsplans sowie der Herangehensweise der Verwaltung mit dem vorliegenden Antrag erläutert. Der Bürgermeister bedankt sich bei den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern für Ihre zahlreichen Fragen und Anregungen und verweist auf die weiteren Beratungen zum Antrag in den politischen Gremien nach der bevorstehenden Sommerpause. Ende der Veranstaltung ca. 20:45 Uhr. i. A. gesehen: gez. -Gottstein- gez. -Eßer- gez. -Schmühl- H:\Dezernat 2\Abt 1\SB 1 (Bauleitplanung)\621-00-1- Bauleitplanung-Bebauungspläne\0-Allgemein\2016\E 29 - Smurfit Kappa - Betriebserweiterung Lager\Einwohnerversammlung Smurfit Kappa - 2016-06-28\Niederschrift Einwohnerversammlung-2016-06-28.docx Seite 4 von 4