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Mitteilung (Anl. 3 Bürgerschreiben)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
332 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
15.08.16, 18:15
Aktualisiert
15.08.16, 18:15
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Inhalt der Datei

Kreuzau, 05.06,2016 52372 Kreuzau Anlage 3 zu MV-Nr. 64/2016 Gemeinde Kreuzau Der Bürgermeister z. Hd. Herrn Schmühl Bahnhofstraße 7 52372 Kreuzau Eir.beziehung unseres Grundstücke3 in das Konzept zur Erweiterung des Werkes Rheinwe&le am Standort Kreuzau 1 Ihre Sitzungsvorlage (Vorlagen-Nr. 3412016) Sehr geehrter Herr Schmühl, mit Verwunderung haben wir die Sitzungsvorlage (Vorlagen-Nr. 34/2016) hier insbesondere das beigefügte Konzept zur Erweiterung des Werkes Rheinwelle am Standort Kreuzau zur Kenntnis nehmen müssen. - - In beiden Optionen zur Erweitung des Werkes ist jeweils unser Grundstück mit aufgeführt (Option A = markierte Erweiterungsfläche in der Luftaufnahme / Option B = Ausführungen im letzten Absatz unter Punkt 3 Parkplatzsituation der Mitarbeiter > Zitat: „‘sind alternative Flächen zu suchen Vorstellbar oder im Bereich der alten Gärinerei) ... Diese Tatsache finden wir äußerst bedenklich, da wir zu keinem Zeitpunkt im Vorfeld von der Einbeziehung in dieses Konzept informiert worden sind. Wir sind der Ansicht, dass auch Sie uns im Vorfeld im Rahmen von bürgernahen Mitteilungspflichten hierüber hätten informieren müssen. In den letzten Tagen wurden wir bereits mehrfach von verzweifelten Personen aus der umliegenden Nachbarschaft diesbezüglich angesprochen, ob wir in diesem Konzept involviert sind, und gewillt sind unser Grundstück an die Firma Smurfit Kappa Rheinwelle GmbH zu verkaufen, Durch dieses Konzept fühlen wir uns daher diskreditiert. Eine weitere rechtliche Prüfung behalten wir uns vor. Wie auch bereits der Firma Smurfit Kappa Rheinwelle GmbH schriftlich mitgeteilt, möchten wir auch Sie darüber informieren, dass unser Grundstück nicht zu verkaufen ist! Klarstellend teilen wir Ihnen zur Kenntnis und zur Beachtung weiterhin mit, dass ein Erwerb unseres Grundstückes für die Firma Smurfit Kappa Rheinwelle GmbH zu keinem Zeitpunkt möglich sein wird. Wir fordern auch Sie auf, im weiteren Verlauf unser Grundstück nicht mehr als Option für die Parkplatzsituation zu erwähnen, bzw. hier eine Klarstellung auch gegenüber den Ausschussmitgliedern herbeizuführen. Des Weiteren erwarten wir, dass ein entsprechender Hinweis in der Sitzungsvorlage angebracht wird. Im Übrigen haben wir die Firma Smurfit Kappa Rheinwelle GmbH aufgefordert, das Konzept dahingehend anzupassen. Wir bitten um eine entsprechende schriftliche Bestätigung, dass Sie dieser Forderung nachkommen werden. Nicht unerwähnt lassen möchten wir, dass wenn man bei Erstellung dieses Konzeptes mit uns Kontakt aufgenommen hätte, wir auch verständlich zu verstehen gegeben hätten, dass die Firma Smurfit Kappa Rheinwelle GmbH das Grundstück nicht erwerben kann. Somit wäre die Aufnahme unseres Grundstückes in dieses Konzept nicht erfolgt, bzw. hätte nicht erfolgen dürfen. Ferner ist uns bekannt, dass bei einem solchen Bauvorhaben nach § 63 BauO NRW Stellplätze in ausreichender Zahl herzustellen sind. Ein Grundstück, das nicht zur Schaffung einer ausreichenden Zahl von Stellplätzen zur Verfügung steht, ist in diesem Bauvorhaben auch nicht unerheblich. Wir lassen uns diesbezüglich daher nicht als ~Spielball“ missbrauchen. Letztendlich fühlen wir uns dadurch in unseren Persönlichkeitsrechten angegriffen. Denn wir als Eigentümer entscheiden, ob und an wen wir unser Eigentum verkaufen. Auch hier behalten wir uns eine weitere rechtliche Prüfung vor. - - Inwieweit Sie uns als Bauamt über die Einbeziehung unseres Grundstückes informieren mussten, bedarf auch noch einer weiteren Prüfung. Fakt ist jedoch, dass ein Mitarbeiter des Bauamtes das Konzept zur Vorbereitung für die Ausschusssitzung dahingehend nicht weiter geprüft hat. Wir erwarten daher hierzu Ihre schriftliche Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen GEMEINDE KREUZAU Der Bürgermeister Gemeindeverwaltung Kreuzau, Postfach 1128, 52368 Kreuzau Abt. 2.1 - Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung Auskunft erteilt: Zimmer: Telefonnummer: Faxnummer: E-Mail: Aktenzeichen: Datum: Sprechzeiten (auch nach Vereinbarung) Herr Gottstein 353 02422/507-353 02422/507-162 d.gottstein@kreuzau.de 621-00/E 29 23. Juni 2016 Montag – Freitag Dienstag Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr 13:30 – 17:00 Uhr Kassenzeichen (bei Überweisung bitte unbedingt angeben) Geplante Aufstellung eines Bebauungsplans für das Betriebsgelände der Fa. Smurfit Kappa Rheinwelle Ihr Schreiben vom 05.06.2016; hier eingegangen am 14.06.2016 Sehr geehrte , die Fa. Smurfit Kappa Rheinwelle hat bei der Gemeinde Kreuzau einen schriftlichen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans für Ihr Betriebsgelände eingereicht. Über einen solchen Antrag entscheidet der Rat der Gemeinde Kreuzau. Aus diesem Grunde hat die Verwaltung dem Rat diesen Antrag zur Beschlussfassung vorgelegt. Dabei wurde das Antragsschreiben der Fa. Smurfit Kappa Rheinwelle an die Sitzungsvorlage beigefügt. Im Antragsschreiben befasst sich die Antragstellerin u.a. mit der Thematik der Stellplätze für ihre Mitarbeiter. Im Zuge dessen wird durch die Antragstellerin auch ein in Ihrem Eigentum stehende Fläche als mögliche Option ins Spiel gebracht – und nicht die Gemeindeverwaltung. Vielmehr führt Verwaltung in der Sitzungsvorlage 34/2016 ohne konkreten Bezug auf bestimmte Grundstücke aus, dass „durch die Überbauung der bisherigen Mitarbeiterparkplätze eine Alternativfläche gesucht werden [muss]. Dies ist im weiteren Verfahren zu berücksichtigen und sicherzustellen.“ Mit großer Verwunderung habe ich Ihre Aufforderung an die Gemeinde, Ihr Grundstück nicht mehr als Option für die Parkplatzsituation zu erwähnen, zur Kenntnis nehmen müssen. Dies ist seitens der Verwaltung nie erfolgt. Ihr damit verbundener Vorwurf läuft ins Leere. Insofern sehe ich auch keine Notwendigkeit Ihrer weiteren Forderung nachzukommen und dies an den Rat der Gemeinde Kreuzau weiterzutragen. Die Erbringung des Stellplatznachweises muss von der Antragstellerin erbracht werden. Dies ist jedoch nicht im Bebauungsplan festzulegen, sondern im anschließenden Baugenehmigungsverfahren, was der Kreis Düren als Baugenehmigungsbehörde prüft. Ihr Grundstück wird somit auch nicht in das Bebauungsplanverfahren einbezogen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Vorliegen des Stellplatznachweises nicht erforderlich. Zunächst entscheidet der Rat der Gemeinde Kreuzau über den Antrag. Sollte der Rat die Aufstellung eines Bebauungsplans beschließen, so sind im Anschluss daran detaillierte Über1/2 Kontakt: 52372 Kreuzau, Bahnhofstraße 7 Telefon 02422 / 507 - 0 Telefax 02422 / 507 - 498 E-Mail: Buergermeister@Kreuzau.de http://www.kreuzau.de Konten der Gemeindekasse: Sparkasse Düren Kto. 1200 039 Deutsche Bank Düren Kto. 8 242 000 Postbank Köln Kto. 133 04-500 Volksbank Euskirchen eG Kto. 6000256011 (BLZ 395 501 10) (BLZ 395 700 61) (BLZ 370 100 50) (BLZ 382 600 82) IBAN: DE14 3955 0110 0001 2000 39 IBAN: DE57 3957 0061 0824 2000 00 IBAN: DE67 3701 0050 0013 3045 00 IBAN: DE02 3826 0082 6000 2560 11 SWIFT-BIC: SDUEDE33XXX SWIFT-BIC: DEUTDEDK395 SWIFT-BIC: PBNKDEFF SWIFT-BIC: GENODED1EVB prüfungen zu diversen Bereichen anzustellen und ein Bebauungsplanentwurf auszuarbeiten, der in seinem weiteren Werdegang immer mehr an Reife gewinnt. Für den jetzigen Zeitpunkt, noch vor der eigentlichen Einleitung des Verfahrens, ist es ausreichend und sinnvoll, eben noch keine tiefgehenden Untersuchungen und Prüfungen durchgeführt zu haben. Eine juristische Prüfung über das Vorgehen meiner Abteilung steht Ihnen selbstverständlich frei. Einer Prüfung sehe ich gelassen entgegen. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen i.A. - Gottstein - 2/2