Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7163/2008 2.
Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
09.09.2008
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
31.03.2009
Rat der Stadt Bedburg
28.04.2009
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 21/Bedburg, 1. vereinfachte Änderung
- Teilbereich an der „Willy-Brandt-Straße“ Ecke Querspange „Lipper Berg“ in Lipp hier: a) Beratung und Beschließung über die während der Beteiligungsverfahren eingegangenen
Stellungnahmen und
b) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die während der Beteiligungsverfahren nach § 13
i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 13 Abs. 2, Nr. 3, 1. Halbsatz BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine
Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gem. Anlage a) –Abwägungsliste- zu
fassen.
Zu b)
Ferner beschließt der Rat, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), für den Bebauungsplan Nr. 21/Bedburg, 1.
vereinfachte Änderung nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen zu fassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Datum vom 09.09.2008 wurde durch den Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
beschlossen, zu Erschließungszwecken und Behebung eines akuten städtebaulichen Missstandes
im Bereich der „Willy-Brandt-Straße“, den Aufstellungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 21/Bedburg-Lipp im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 13
BauGB zu fassen.
Das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB hat daraufhin
mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 20.01.2009 mit Frist zur
Stellungnahme vom 27.01.2009 bis zum 02.03.2009 stattgefunden.
Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 13 Abs. 2, Nr. 3, 1.
Halbsatz mit Schreiben vom 15.01.2009 mit gleicher Frist am Verfahren beteiligt. Die hierbei
abgegeben Stellungnahmen sind der Anlage A) –Abwägungsliste- zu entnehmen. Bedenken
gegen die Planung wurden nicht vorgetragen.
Die Kosten des Verfahrens und zur Herstellung der Erschließung sind im Wege einer vertraglichen
Vereinbarung auf den Antragsteller übertragen.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 31.03.2009
beschlossen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, zu entscheiden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
- Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung, Einstimmig, (0) Enthaltungen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 17.04.2009
----------------------------------(Stefan Lukas)
Sachbearbeiter
----------------------------------(Udo Schmitz)
Sachbearbeiter
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Fachbereichsleiter I
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-163/2008 2. Ergänzung
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