Daten
Kommune
Jülich
Größe
183 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
27.11.17, 16:12
Aktualisiert
28.02.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.: Kn.
Jülich, 22.11.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 392/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
07.12.2017
Stadtrat
13.12.2017
TOP
Ergebnisse
außerplanmäßige Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2017 bei der
Investitionsnummer I541001003 für den Stadtanteil an der Errichtung des neuen Haltepunktes „An den Aspen“ an der Bahnstrecke Jülich-Linnich
Anlg.:
20/22
60
66
SD.Net
Beschlussentwurf:
Im Haushalt 2017 wird bei der Investitionsnummer I541001003 für den Stadtanteil an der Errichtung des neuen Haltepunktes „An den Aspen eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in
Höhe von 85.000,00 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch nicht in Anspruch genommene
Verpflichtungsermächtigung bei der Investitionsnummer I538001025 „Erneuerung Kanalverbindung Daubenrath“
Begründung:
In den Haushaltsjahren 2017 (10.000 €) und 2018 (35.000 €) sind bei der Investitionsnummer
I541001003 zur Finanzierung des Stadtanteils an der Errichtung des neuen Haltepunktes „An den
Aspen“ an der Bahnstrecke Jülich-Linnich insgesamt 45.000 € veranschlagt.
Gemäß der Vorlage 365/2017 soll im nicht-öffentlichen Teil der Abschluss eines Vertrages zwischen der Beteiligungsgesellschaft des Kreises Düren, der Rurtalbahn GmbH und der Stadt Jülich
beschlossen werden. Nach neueren Berechnungen erhöht sich der Anteil der Stadt Jülich auf 85.000
€ (siehe auch Vorlage 280/2017 für den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 14.09.2017).
Für die Vertragsunterzeichnung ist das Vorliegen einer entsprechenden Ermächtigung im Haushalt
der Stadt erforderlich. Da bisher nur 45.000 € veranschlagt sind, ist die Ermächtigung entsprechend
zu erhöhen. Ein Mittelabfluss wird keinesfalls noch in 2017 erfolgen wird, daher reicht die Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung (VE).
Gemäß § 85 der Gemeindeordnung sind außerplanmäßige VE zulässig, wenn der in der Haushaltssatzung festgelegte Gesamtbetrag der VE nicht überschritten wird. Die zusätzliche VE ist damit
durch „Einsparung“ einer anderen VE zu decken. In Frage kommt hier die VE bei der Maßnahme
„Erneuerung Kanalverbindung Daubenrath“ (90.000 €) .Die Investitionsmaßnahme entfällt, die Sanierung wird stattdessen im Rahmen der laufenden Kanalunterhaltung und Instandsetzung (Sachkonto 53 538 001 01 5242013) durchgeführt.
Gemäß dem Zeitplan ist die Schlussrechnung der Maßnahme für 2018 vorgesehen. Die Verpflichtungsermächtigung wird damit kassenwirksam (=Ausgabeansatz) im Jahr 2018. Im Entwurf des
Haushaltes 2018 ist ein entsprechender Ansatz veranschlagt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 392/2017
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