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Beschlussvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung über die Auftragsvergabe zur Mitverlegung von Leerrohren im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen für die Breitbandversorgung der Ortschaften Kirch- Grottenherten)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung über die Auftragsvergabe zur Mitverlegung von Leerrohren im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen für die Breitbandversorgung der Ortschaften Kirch- Grottenherten) Beschlussvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung über die Auftragsvergabe zur Mitverlegung von Leerrohren im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen für die Breitbandversorgung der Ortschaften Kirch- Grottenherten)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP763/2009 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: FB I / Schr. öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 28.04.2009 Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung über die Auftragsvergabe zur Mitverlegung von Leerrohren im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen für die Breitbandversorgung der Ortschaften Kirch- Grottenherten Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 23.03.2009 über die Auftragsvergabe zur Mitverlegung von Leerrohren im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen für die Breitbandversorgung der Ortschaften Kirch- Grottenherten Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die als Anlage beigefügte Zustimmung vom 23.03.2009 über die Auftragsvergabe zur Mitverlegung von Leerrohren im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen für die Breitbandversorgung der Ortschaften Kirch- Grottenherten, wird hiermit gem. § 60 Abs. 1 GO NRW dem Rat der Stadt Bedburg zur Genehmigung vorgelegt. Die Verwaltung schlägt vor, die Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja : Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 26.03.2009 ----------------------------------Schreier ----------------------------------Naujock ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-63/2009 Seite 2