Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
31.03.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP761/2009
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
31.03.2009
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 5/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung
-Teilgebiet Oeppenstraße in Bedburghier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg fasst den
Aufstellungsbeschluss für die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/Bedburg, 1.
Änderung gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches. Wesentliches Planungsziel ist die
Anpassung der Bauleitplanung auf die tatsächlichen Gegebenheiten und zur Schaffung eines
städtebaulichen einheitlichen Gesamterscheinungsbildes. Dies soll erreicht werden durch folgende
ergänzende Festsetzungen:
•
•
Anpassung der höchstweise zulässigen Firsthöhe von 9,00 m auf 10,00 m
Erweiterung der hinteren Baugrenze um 1,00 m, wobei festgesetzt wird, dass die max.
Bautiefe auf weiterhin 14,00 m nicht überschreiten darf
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg ist seit dem 25.04.2007 rechtskräftig. Nach Erarbeitung der
Planung und Freiräumung dieser ehem. als Lehrschwimmhalle genutzten Flächen ist die
Verwaltung aktiv in die Vermarktung eingestiegen. Diese stellte sich als sehr schwierig dar,
insbesondere aufgrund der Lage der Grundstücke zur Himmelsrichtung und der getroffenen
Einzelfestsetzungen im Bebauungsplan.
Der Bebauungsplan setzt ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer zweigeschossigen
Bebauung fest. Als Dachneigung sind max. 35 ° bei einer Firsthöhe von 9,00 m vorgeschrieben.
Als max. Bautiefe sind 14,00 m vorgesehen.
Nachdem nunmehr ein potentieller Erwerber gefunden wurde und eine konkrete Planung durch
das beauftragte Architekturbüro erarbeitet wurde (der Bauantrag liegt derzeit bei der
Bauaufsichtsbehörde des Rhein-Erft-Kreises vor), hat sich herausgestellt, dass die getroffenen
Festsetzungen teils nicht praktikabel sind, um ein städtebauliches gewünschtes Ergebnis zu
erzielen.
Im konkreten Fall wurde ein Gebäude mit einer Bautiefe von 12,00 m (bei Nichtausnutzung der
möglichen Gesamtbautiefe) in zweigeschossiger Bauweise geplant . Bei einer Dachneigung von
30 ° wird bereits hier eine Firsthöhe von ca. 9,50 m erreicht, sodass eine Realisierung des
Bauvorhabens an dieser Festsetzung scheitert. Im Rahmen der weiteren Untersuchungen und
Diskussionen mit der Bauaufsichtsbehörde des Rhein-Erft-Kreises wurde im Rahmen der
Bestandsaufnahme der Nachbargebäude und Würdigung der Umgebungsbebauung an der
Oeppenstraße festgestellt, dass die umliegenden Gebäude bei einer Firsthöhe von ca. 10,00 m
liegen. Um darüber hinaus eine optimierte Südausrichtung künftiger und des geplanten
Gebäude(s) zu gewährleisten wurde eine Verschiebung der hinteren Baugrenze um 1,00 m
angedacht.
Mit der Bauaufsichtsbehörde des Rhein-Erft-Kreises wurden diese Themenbereiche eingehend
diskutiert und daraufhin das Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 5/Bedburg, 1. Änderung erzielt.
Die Planungen des konkret anstehenden Bauobjektes sind auszugsweise zur Kenntnisnahme
beigefügt.
Um jedoch nunmehr bei künftigen Bauvorhaben und aus vermarktungstechnischen Gründen
wiederum den Tatbestand der Befreiung zu umgehen und Planungssicherheit sowohl bei der
Vermarktung als auch bei der Antragstellung durch potentielle Erwerber zu erreichen, wird
verwaltungsseitig vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. 5/Bedburg, 1. Änderung wie folgt zu
ändern bzw. zu ergänzen:
•
•
Anpassung der höchstweise zulässigen Firsthöhe von 9,00 m auf 10,00 m,
Erweiterung der hinteren Baugrenze um 1,00 m, wobei festgesetzt wird, dass die max.
Bautiefe auf weiterhin 14,00 m nicht überschreiten darf.
Da die Grundzüge der Planung durch diese Änderungen nicht betroffen sind, kann das Verfahren
im Rahmen einer vereinfachten Änderung nach § 13 des Baugesetzbuches abgewickelt werden.
Die Mittel für diese Anpassung der Bauleitplanung in einer Größenordnung von ca. 500,00 €
stehen im Budget des Fachbereiches 1 zur Verfügung.
Beschlussvorlage WP7-61/2009
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 24.03.2009
----------------------------------(Udo Schmitz)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Kenntnis genommen:
(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-61/2009
Seite 3