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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 5/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung -Teilgebiet Oeppenstraße in Bedburg- hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
31.03.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 5/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung
-Teilgebiet Oeppenstraße in Bedburg-
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 5/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung
-Teilgebiet Oeppenstraße in Bedburg-
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 5/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung
-Teilgebiet Oeppenstraße in Bedburg-
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP761/2009 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: 61 26 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 31.03.2009 Betreff: Bebauungsplan Nr. 5/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung -Teilgebiet Oeppenstraße in Bedburghier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg fasst den Aufstellungsbeschluss für die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/Bedburg, 1. Änderung gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches. Wesentliches Planungsziel ist die Anpassung der Bauleitplanung auf die tatsächlichen Gegebenheiten und zur Schaffung eines städtebaulichen einheitlichen Gesamterscheinungsbildes. Dies soll erreicht werden durch folgende ergänzende Festsetzungen: • • Anpassung der höchstweise zulässigen Firsthöhe von 9,00 m auf 10,00 m Erweiterung der hinteren Baugrenze um 1,00 m, wobei festgesetzt wird, dass die max. Bautiefe auf weiterhin 14,00 m nicht überschreiten darf Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg ist seit dem 25.04.2007 rechtskräftig. Nach Erarbeitung der Planung und Freiräumung dieser ehem. als Lehrschwimmhalle genutzten Flächen ist die Verwaltung aktiv in die Vermarktung eingestiegen. Diese stellte sich als sehr schwierig dar, insbesondere aufgrund der Lage der Grundstücke zur Himmelsrichtung und der getroffenen Einzelfestsetzungen im Bebauungsplan. Der Bebauungsplan setzt ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer zweigeschossigen Bebauung fest. Als Dachneigung sind max. 35 ° bei einer Firsthöhe von 9,00 m vorgeschrieben. Als max. Bautiefe sind 14,00 m vorgesehen. Nachdem nunmehr ein potentieller Erwerber gefunden wurde und eine konkrete Planung durch das beauftragte Architekturbüro erarbeitet wurde (der Bauantrag liegt derzeit bei der Bauaufsichtsbehörde des Rhein-Erft-Kreises vor), hat sich herausgestellt, dass die getroffenen Festsetzungen teils nicht praktikabel sind, um ein städtebauliches gewünschtes Ergebnis zu erzielen. Im konkreten Fall wurde ein Gebäude mit einer Bautiefe von 12,00 m (bei Nichtausnutzung der möglichen Gesamtbautiefe) in zweigeschossiger Bauweise geplant . Bei einer Dachneigung von 30 ° wird bereits hier eine Firsthöhe von ca. 9,50 m erreicht, sodass eine Realisierung des Bauvorhabens an dieser Festsetzung scheitert. Im Rahmen der weiteren Untersuchungen und Diskussionen mit der Bauaufsichtsbehörde des Rhein-Erft-Kreises wurde im Rahmen der Bestandsaufnahme der Nachbargebäude und Würdigung der Umgebungsbebauung an der Oeppenstraße festgestellt, dass die umliegenden Gebäude bei einer Firsthöhe von ca. 10,00 m liegen. Um darüber hinaus eine optimierte Südausrichtung künftiger und des geplanten Gebäude(s) zu gewährleisten wurde eine Verschiebung der hinteren Baugrenze um 1,00 m angedacht. Mit der Bauaufsichtsbehörde des Rhein-Erft-Kreises wurden diese Themenbereiche eingehend diskutiert und daraufhin das Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5/Bedburg, 1. Änderung erzielt. Die Planungen des konkret anstehenden Bauobjektes sind auszugsweise zur Kenntnisnahme beigefügt. Um jedoch nunmehr bei künftigen Bauvorhaben und aus vermarktungstechnischen Gründen wiederum den Tatbestand der Befreiung zu umgehen und Planungssicherheit sowohl bei der Vermarktung als auch bei der Antragstellung durch potentielle Erwerber zu erreichen, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. 5/Bedburg, 1. Änderung wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen: • • Anpassung der höchstweise zulässigen Firsthöhe von 9,00 m auf 10,00 m, Erweiterung der hinteren Baugrenze um 1,00 m, wobei festgesetzt wird, dass die max. Bautiefe auf weiterhin 14,00 m nicht überschreiten darf. Da die Grundzüge der Planung durch diese Änderungen nicht betroffen sind, kann das Verfahren im Rahmen einer vereinfachten Änderung nach § 13 des Baugesetzbuches abgewickelt werden. Die Mittel für diese Anpassung der Bauleitplanung in einer Größenordnung von ca. 500,00 € stehen im Budget des Fachbereiches 1 zur Verfügung. Beschlussvorlage WP7-61/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 24.03.2009 ----------------------------------(Udo Schmitz) ----------------------------------(Jürgen Schmeier) Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Kenntnis genommen: (Gunnar Koerdt) Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-61/2009 Seite 3