Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
191 kB
Datum
16.06.2016
Erstellt
02.05.16, 13:06
Aktualisiert
12.08.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 21.04.2016
Vorlagen-Nr.: 33/2016
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Umweltausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
30.05.2016
02.06.2016
16.06.2016
Ausweisung eines Neubaugebietes in Kreuzau-Süd (Verlängerung „Auf den Brechen“)
I. Sach- und Rechtslage:
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 15.03.2016 einen Antrag auf Herbeiführung eines
Ratsbeschlusses gestellt und zwar wie folgt:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten, um ein Neubaugebiet im
Zentralort Kreuzau südlich der aktuellen Bebauungsgrenze der Straße „Auf den Brechen“, im
Westen begrenzt durch den Weg entlang des Bahndamms der Rurtalbahn und im Süden durch
den Bereich Lohberg zu erschließen.“
Das Antragsschreiben ist dem Rat am 28.04.2016 bereits per Mitteilung (26/2016) zur Kenntnis
gegeben worden. Das Antragsschreiben ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Die CDU-Fraktion begründet ihren Antrag mit dem sehr begrenzten Angebot an vorhandenen
Wohnbauflächen im Zentralort Kreuzau. Im Gegensatz dazu steht eine hohe Nachfrage. Bezüglich
der Notwendigkeit der Schaffung von neuen Wohnbauflächen im Zentralort Kreuzau verweise ich
zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Sitzungsvorlage 55/2015, die auf die Gründe für eine
neue Ausweisung von Wohnbaugebieten im Zentralort Kreuzau eingeht.
Lage des Plangebietes
Das in Rede stehende Plangebiet ist in zwei Kartenauszügen, die als Anlage 2 und 3 beigefügt
sind, ersichtlich. Die Anlage 2 zeigt einen Auszug aus dem Regionalplan, die Anlage 3 einen
Auszug aus der Flurkarte. Das Plangebiet ist jeweils rot gekennzeichnet. Angrenzend an das
Plangebiet liegt ein bestehendes Wohnbaugebiet („Auf dem Brechen“ und weitere Straßen). Das
Plangebiet wird im Süden vom Wiesenbach, im Westen von der Bahntrasse, im Norden vom
bestehenden Baugebiet („Auf dem Brechen“) und im Osten von einem Wirtschaftsweg
abgegrenzt. Die Lage ist als städtebaulich integriert zu bezeichnen, da es sich nicht um eine
klassische ausufernde Erweiterung in die freie Fläche handelt. Vielmehr ist es eine
verhältnismäßig geringe Erweiterung, die sich bei großräumiger Betrachtung aufgrund der
Bebauung entlang des Üdinger Weges, die sich weiter in Richtung Süden streckt, städtebaulich
absolut vertretbar ist. Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Lage. Die Gesamtgröße des Plangebietes beläuft sich auf 18.876 m². Es ist davon auszugehen,
dass hier zwischen 20 und 25 Baugrundstücke entstehen können. Die straßenmäßige
Erschließung soll über den östlichen Wirtschaftsweg als Verlängerung der Straße „Kapellenweg“
erfolgen.
Planungsrechtliche Voraussetzungen
Das Plangebiet ist im Regionalplan innerhalb des „Allgemeinen Siedlungsbereichs“ des
Zentralorts Kreuzau befindlich (siehe Anlage 2). Insofern ist eine Änderung des Regionalplans
nicht notwendig. Dies wäre ohnehin aufgrund der geringen Flächengröße von ca. 1,9 ha nicht
notwendig geworden.
Im Flächennutzungsplan sind die betroffenen Grundstücke als „Fläche für die Landwirtschaft“
dargestellt. Somit wäre für die Ausweisung eines Neubaugebietes eine Änderung des
Flächennutzungsplans erforderlich.
Im Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen sind die Flächen als Landschaftsschutzgebiet dargestellt.
Die Befreiung vom Landschaftsschutz und die erforderlichen Kompensationen wären im Rahmen
der Aufstellung eines Bebauungsplans in enger Abstimmung mit der zuständigen Behörde zu
ermitteln und festzuschreiben.
Der südliche Bereich des Plangebietes (Flurstück 112) wird vom „Wasserschutzgebiet
Wassergewinnungsanlage Kreuzau- Am Lohberg“ erfasst (Zone III A). Bei dem derzeit wirksamen
Wasserschutzgebiet handelt es sich um eine vorläufige Anordnung, deren Geltungsdauer am
27.08.2016 endet. Derzeit führt die zuständige Bezirksregierung Köln ein ordentliches
Festsetzungsverfahren durch. Das Wasserschutzgebiet wird anschließend für die kommenden 40
Jahre festgesetzt. Im neuen Entwurf des Wasserschutzgebietes sind sämtliche Flächen des hier in
Rede stehenden Plangebietes nicht mehr Bestandteil des Wasserschutzgebietes. Es ist demnach
davon auszugehen, dass dem neuen Entwurf zu entnehmende räumliche Abgrenzung des
Wasserschutzgebietes auch so festgesetzt wird. Die endgültige Entscheidung bleibt jedoch
abzuwarten. Jedoch ist es auch die bisherige Darstellung als Wasserschutzgebiet, Zone III A kein
Ausschlusskriterium für die Ausweisung eines Wohnbaugebietes. Als Auflage wäre im
Bebauungsplan festzuschreiben, dass die baulichen Anlagen an eine kommunale Kläranlage
angeschlossen werden müssten. Wie oben erläutert, ist jedoch davon auszugehen, dass dies
aufgrund der neuen räumlichen Abgrenzung des Wasserschutzgebietes nicht greifen wird.
Erweiterung des Plangebietes
Die Verwaltung schlägt vor, den östlich angrenzenden Bereich ebenfalls in die Überlegungen zur
Ausweisung eines Wohnbaugebietes mit einzubeziehen. Die Fläche ist in der beigefügten
Flurkarte (Anlage 3) in grün als Fläche 2 gekennzeichnet und hat eine Gesamtfläche von
8.801 m². In dieser weiteren Fläche könnten bis zu zehn weitere Baugrundstücke entstehen.
Für die Erweiterungsfläche gelten die gleichen planungsrechtlichen Voraussetzungen, wie oben
bereits beschrieben. Lediglich der südliche Bereich der Erweiterungsfläche wird auch im neuen
Entwurf des Wasserschutzgebietes als Schutzzone III A festgesetzt. Die daraus erfolgende
Auflage stellt jedoch keine hemmende oder gar hindernde Auflage dar. Insgesamt würde der
Einbezug dieser Flächen Sinn machen, da Sie einen städtebaulich sinnvollen und runden
Gesamtabschluss bildet.
Die Fläche wird derzeit zu Teilen als Bolzplatz genutzt und ist von der Gemeinde angepachtet. Die
übrigen Flächen werden landwirtschaftlich genutzt.
Fazit und weitere Vorgehensweise
Als Fazit ergibt sich aus Sicht der Verwaltung, dass eine Ausweisung von neuen Wohnbauflächen
als sehr bedeutsam angesehen wird, um der hohen Nachfrage nach Baugrundstücken gerecht zu
werden und den Zentralort und seine Infrastruktur nachhaltig zu stärken. Dies deckt sich somit mit
den Ausführungen zum geplanten Wohnbaugebiet in Kreuzau-Schneidhausen (VL 55/2015). Im
Gegensatz zum Baugebiet in Schneidhausen handelt es sich bei der hier in Rede stehenden
Fläche um eine sicherlich weniger sensible Lage in Bezug auf den Eingriff in Natur und
Landschaft. Des Weiteren ist die Lage des Neubaugebietes städtebaulich gut an den Zentralort
integriert. Die Verwaltung befürwortet die Prüfung einer Ausweisung eines Wohnbaugebietes an
dieser Stelle.
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Sofern Sie dem Beschlussvorschlag zustimmen, wird die Verwaltung die landesplanerische
Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz NRW stellen. Sollte der Bescheid der
Regionalplanungsbehörde positiv ausfallen, müssten zur Ausweisung eines neuen
Wohnbaugebietes die Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet werden. Parallel dazu
sollte ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um genaue Festsetzungen treffen und die
Erschließung des Baugebietes planungsrechtlich sichern zu können.
Sobald die Antwort der Bezirksregierung Köln zur landesplanerischen Anfrage vorliegt wird der
Rat hierüber in Kenntnis gesetzt, um über die weiteren Bauleitplanverfahren zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für die landesplanerische Anfrage entstehen keine gesonderten Kosten.
III. Beschlussvorschlag:
1. Dem Antrag der CDU-Fraktion vom 15.03.2016 wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt zur Ausweisung eines neuen Baugebietes im Bereich
Kreuzau-Süd (Verlängerung „Auf dem Brechen“) eine landesplanerische Anfrage gem. §
34 LPlG zu stellen und zu prüfen, ob eine Ausweisung eines neuen Baugebietes mit den
Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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