Daten
Kommune
Jülich
Größe
5,0 MB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage C der Sitzungsvorlage 341 / 2017
Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Hermann und Angela Wirtz
Hahnengasse 27
52428 Jülich-Mersch
Tel. 02461 – 54798
E-mail: hermann@radiomodell.de
Jülich-Mersch, 12.10.2016
Stadt Jülich
Bürgermeister
Axel Fuchs
Große Rurstarße 17
52428 Jülich
Einwendungen gegen die Änderung des Flächennutzungsplans zur
Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie
·
Bei der Zone 1 ist der Abstand zur Wohnbebauung in Sevenich kleiner als
1000m. Den Bewohnern von Sevenich wird eine Belastung durch Jülicher
Windräder zugemutet, die bei Jülicher Bürgern nicht erfolgen würde.
·
Bei Unterbringung von Flüchtlingen auf der Merscher Höhe wird diesen
Menschen der Abstand von 1000m zu Windkraftanlagen (Zone 5) verwehrt.
Der durch WKA in 500 m Abstand verursachte Lärm kann am Modellflugplatz
in Merzenhausen hautnah erlebt werden. Nachts ist an Schlafen im Zelt
kaum möglich. Dieser Lärm würde den Flüchtlingen und Mitarbeitern
dauerhaft zugemutet.
·
Durch den zukünftigen Windpark Boslar sind die Lärmgrenzwerte für Boslar,
Mersch und Broich ausgeschöpft. Windräder in Zone 5 werden zu
überschreitung von Lärmgrenzwerten vor allem in der Nacht führen, die durch
Laufzeitreduzierungen der WKA zu kompensieren sind. Dadurch würde die
Wirtschaftlichkeit eingeschränkt.
·
Das geplante interkommunale Gewerbegebiet wird Einschränkungen beim
Gewerbelärm erfahren und unter Lärmdenkmalschutz gestellt.
·
Straßen NRW fordert für den Windpark Boslar einen Abstand zur Autobahn
vom 1,5 fache der Anlagenhöhe von Rotorspitze zum Fahrbahnrand. Analog
entfällt ein Bereich von ca. 300-350 m beidseitig der Autobahn im Jülicher
Bereich für Zone 1 und 5.
·
Rot Milan und Rohrweihe wurden im Bereich der Zone 5 mehrfach beobachtet
und auch fotografiert. Dies steht in Widerspruch zu Ihren Gutachtern, die
keine gefährdeten Tierarten in den untersuchten Bereichen entdeckt haben
wollen.
·
Flugplatzbereiche sind harte Ausschlusskriterien. Der UL –Flugplatz Linnich
Boslar wird in Ihren Standortuntersuchungen nicht einmal erwähnt. Die
aktuelle Platzrunde erstreckt sich über das komplette Gebiet der Zone 5 wie in
der Skizze unten dargestellt. .
Gutachten der BI „Für Windkraft mit Augenmass“ und der FH Aachen zeigen
auf, wie sehr WKA die Sicherheit des Flugbetriebs einschränken und
gefährden. Beide Gutachten befinden sich im Anhang.
·
WKA sind privilegierte Bauwerke, die im Außenbereich errichtet werden
dürfen. Nach Windenergieerlass muss ihnen substanziell Raum eingeräumt
werden. Sie müssen laut Windenergieerlass allerdings auch wirtschaftlich
sein. Folgende Punkte stellen die Wirtschaftlichkeit in Frage.
·
Aus dem Bericht des Report Mainz vom 04.09.2014:
Sind Windräder bundesweit ein Minusgeschäft? Werner Daldorf arbeitet für den Bundesverband
Windenergie, der Lobbyarbeit für Windkraft macht. Er hat mehr als 1.200 Jahresabschlüsse von
Windparks aus den vergangenen 13 Jahren verglichen. Sein Fazit: Zwei
Drittel der Windparks
im Binnenland machen Verluste – trotz der Subventionen.
O-Ton, Werner Daldorf, Bundesverband Windenergie:
»Das ist verdammt viel, und da kann man eben nur sagen, da ist die Planung nicht gut genug
gemacht worden, es wurde zu wenig gemessen, es wurden die Windgutachten nicht
vorsichtig genug ausgewertet, wenn überhaupt Windgutachten da waren. Und es sind im
Binnenland viele schwache Standorte bebaut worden, an denen nichts zu verdienen ist.«
·
6m/s Windgeschwindigkeit in 100 m Höhe wie vom Büro VDH dargestellt,
bedeutet, dass aktuelle WKA durchschnittlich nur mit 1/5 bis 1/4 ihrer
Nennleistung betrieben werden. Vergleiche Leistungskurven-BinnenlandWEA.xls im Anhang.
·
Zu gering geplante Abstände zwischen den WKA führen zu Abschaltung
wegen Überschreitung der Turbulenzintensität, weil auf Dauer die
Standsicherheit der Anlagen gefährdet wird. Beispiel: Beim geplanten
Windpark Boslar müssen Anlagen bei vorgegebenen Windrichtungen und
stärken abgeschaltete werden. (Anlagen Turbulenzgutachten.pdf und
Belastung durch Turbulenzintensität- Auszug.pdf). Es ergibt sich, dass von 5
Windrädern effektiv nur 4,3 WKA im Jahresschnitt betrieben werden. Damit
sinkt die Wirtschaftlichkeit erheblich. Die ausgewiesenen Zonen lassen bei
Bebauung mit mindestens drei Windrädern kaum größeren Abstände als im
Windpark Boslar zu. Dies führt zu ähnlichen Beschränkungen wegen der
Standsicherheit der WKA wegen Turbulenzen.
Die folgende Darstellung zeigt Ellipsen um mögliche Standorte der WKA mit
800m Ausdehnung in Hauptwindrichtung und 500m quer dazu, wie im
Windenergieerlass NRW 2015 beschrieben. Die Überschneidungen der Ellipsen
zeigen, wo mit gegenseitiger Beeinflussung der WKA durch Turbulenzen zu
rechnen ist. Nur wenn sich die Ellipsen nicht überschneiden, muss keine
Abschaltung einzelner WKA wegen Turbulenzen befürchtet werden.
·
Die Stadt Jülich liegt in einer Erdbebenzone Stufe III S (hohe Gefährdung).
Nur durch eine entsprechende Standortwahl kann sichergestellt werden, dass
umstürzende WKA nicht auf die Autobahn oder andere Wege fallen.
Mit freundlichen Grüßen
Angela und Hermann Wirtz
F2E
Fluid & Energy Engineering GmbH & Co. KG
Gutachten zur Standorteignung
von Windenergieanlagen am Standort
Linnich-Boslar
Referenz-Nummer: F2E-2014-TGS-085, Revision 4
Auftraggeber:
BMR Windenergie GmbH & Co. KG
Weserstraße 9
D-41836 Hückelhoven
Die Ausarbeitung des Gutachtens erfolgte durch:
Fluid & Energy Engineering GmbH & Co. KG
Borsteler Chaussee 178, 22453 Hamburg, www.f2e.de
Verfasser:
M.Sc. Anastasia Tatarinova, Sachverständige,
Hamburg, 19.11.2014
Geprüft:
Dipl.-Ing. Steffen Wussow, Sachverständiger,
Hamburg, 19.11.2014
Für weitere Auskünfte:
Tel.: 040 53303680-0
Fax: 040 53303680-79
Anastasia Tatarinova: tatarinova@f2e.de oder Steffen Wussow: wussow@f2e.de
Gutachten zur Standorteignung von Windenergieanlagen
am Standort Linnich-Boslar, November 2014
für BMR Windenergie GmbH & Co. KG
Referenz-Nr.: F2E-2014-TGS-085, Revision 4
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Urheber- und Nutzungsrecht:
Urheber des Gutachtens ist die Fluid & Energy Engineering GmbH & Co. KG. Der
Auftraggeber erwirbt ein einfaches Nutzungsrecht entsprechend dem Gesetz über
Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG). Das Nutzungsrecht kann nur mit
Zustimmung des Urhebers übertragen werden. Veröffentlichung und Bereitstellung
zum uneingeschränkten Download in elektronischen Medien sind verboten, soweit
nicht ausdrücklich gestattet.
0 Kurzdarstellung des Ergebnisses
WEA am Standort Linnich-Boslar (Nordrhein-Westfalen)
WEA lfd. Nr.
Geplante und benachbarte WEA
1-5
Betrachtete WEA
1-5
Getroffene Aussagen zu den betrachteten WEA
WEA lfd. Nr.
Die Standorteignung folgender WEA ist durch den Vergleich mit den
Windbedingungen der Auslegung nachgewiesen.
3, 5
Die Standorteignung folgender WEA ist unter Berücksichtigung der
entsprechenden Betriebsbeschränkungen durch den Vergleich mit den
Windbedingungen der Auslegung nachgewiesen.
1, 2, 4
Tabelle 0.1: Kurzdarstellung des Ergebnisses.
Alle Benennungen von Windenergieanlagen (WEA) im Dokument beziehen sich auf
die Nomenklatur von Spalte 2 (Lfd. Nr.) in Tabelle 3.1.1. Eine ausführliche
Erläuterung der Ergebnisse erfolgt ab Kapitel 5.
Gutachten zur Standorteignung von Windenergieanlagen
am Standort Linnich-Boslar, November 2014
für BMR Windenergie GmbH & Co. KG
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Inhaltsverzeichnis
0 Kurzdarstellung des Ergebnisses...................................................................................................2
1 Aufgabenstellung.............................................................................................................................4
2 Grundlagen.......................................................................................................................................5
2.1 Nachweis durch Vergleich der Windbedingungen...............................................................................7
2.2 Nachweis durch Vergleich der Lasten...................................................................................................11
2.3 Auslegungswerte......................................................................................................................................12
2.3.1 Turbulenzintensität..........................................................................................................................12
2.3.2 Windgeschwindigkeit......................................................................................................................12
2.3.3 Weitere Windbedingungen.............................................................................................................13
2.4 Gültigkeit der Ergebnisse........................................................................................................................13
3 Eingangsdaten................................................................................................................................15
3.1 Windparkkonfiguration...........................................................................................................................15
3.2 Auslegungswerte......................................................................................................................................16
3.3 Winddaten am Standort...........................................................................................................................17
3.4 Sektorielle Betriebsbeschränkungen......................................................................................................18
4 Bestimmung der Standortbedingungen......................................................................................18
4.1 Standortbesichtigung...............................................................................................................................18
4.2 Orografie....................................................................................................................................................19
4.3 Turbulenzintensität...................................................................................................................................20
4.3.1 Umgebungsturbulenzintensität.....................................................................................................20
4.3.2 Effektive Turbulenzintensität.........................................................................................................22
4.4 10-min-Mittelwert der Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe mit einem Wiederkehrzeitraum
von 50 Jahren...................................................................................................................................................26
4.5 Weitere Windbedingungen für das vereinfachte Verfahren gemäß DIBt 2012................................26
4.5.1 Mittlere Jahreswindgeschwindigkeit............................................................................................26
4.6 Weitere Windbedingungen für das Verfahren gemäß DIN EN 61400-1...........................................26
5 Nachweis der Standorteignung...................................................................................................27
5.1 Vergleich der Windbedingungen...........................................................................................................27
5.1.1 Turbulenzintensität..........................................................................................................................27
5.1.2 10-min-Mittelwert der Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe mit einem
Wiederkehrzeitraum von 50 Jahren........................................................................................................28
5.1.3 Weitere nachzuweisende Windbedingungen für das vereinfachte Verfahren gemäß DIBt
2012..............................................................................................................................................................29
5.1.4 Weitere nachzuweisende Windbedingungen für das Verfahren gemäß DIN EN 61400-1. . .29
5.2 Nachweis der Standorteignung durch einen Vergleich der Lasten...................................................29
6 Zusammenfassung........................................................................................................................30
7 Formelzeichen und Abkürzungen...............................................................................................30
8 Literaturangaben...........................................................................................................................31
Gutachten zur Standorteignung von Windenergieanlagen
am Standort Linnich-Boslar, November 2014
für BMR Windenergie GmbH & Co. KG
Referenz-Nr.: F2E-2014-TGS-085, Revision 4
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1 Aufgabenstellung
Die Fluid & Energy Engineering GmbH & Co. KG ist beauftragt worden, Windenergieanlagen (WEA) hinsichtlich ihrer Standorteignung gemäß Kapitel 16 (Standorteignung von Windenergieanlagen) der DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von
2012 /17/ zu betrachten und zu bewerten.
Voraussetzung für einen Nachweis der Standorteignung ist gemäß /17/ das Vorliegen
einer gültigen Typenprüfung bzw. Einzelprüfung für die WEA. Im Folgenden ist die
Möglichkeit der Einzelprüfung stets eingeschlossen, wenn von Typenprüfung
gesprochen wird, auch wenn dies nicht explizit erwähnt wird.
Der Nachweis der Standorteignung der WEA erfolgt entweder durch einen Vergleich
der am Standort herrschenden Windbedingungen mit den Windbedingungen, die
der Typenprüfung zugrunde liegen, oder durch einen Vergleich der standortspezifischen Lasten mit den Lasten, die der Typenprüfung zugrunde liegen (siehe auch
Kapitel 2).
Die Windbedingungen sind in den jeweiligen DIBt-Richtlinien /12, 13, 17/ festgelegt
und Bestandteil der Typenprüfung einer WEA. Auf Basis dieser Windbedingungen
und der daraus resultierenden Lasten garantiert eine Typenprüfung nach /12, 13, 17/
den Betrieb einer WEA für eine Laufzeit von 20 Jahren.
Aufgrund fehlender Kriterien für einen Immissionsgrenzwert für die durch NachbarWEA erhöhte Turbulenzbelastung einer WEA können ersatzweise die Kriterien der
Standorteignung für eine Turbulenzimmissionsprognose im Rahmen eines BImSchGAntrages herangezogen werden. Es wird dabei davon ausgegangen, dass die Reduktion der Lebenszeit und der zusätzliche Verschleiß der WEA zumutbar sind, solange
die Standorteignung hinsichtlich der Auslegungswerte der Turbulenzintensität oder
hinsichtlich der Auslegungslasten gewährleistet bleibt.
Das vorliegende Gutachten zur Standorteignung ist daher gleichzeitig eine
Turbulenz-Immissionsprognose im Sinne des BImSchG.
Gutachten zur Standorteignung von Windenergieanlagen
am Standort Linnich-Boslar, November 2014
für BMR Windenergie GmbH & Co. KG
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2 Grundlagen
WEA sind Umweltbedingungen und elektrischen Einflüssen ausgesetzt, die Belastung, Haltbarkeit und den Betrieb beeinträchtigten können. Die Umweltbedingungen
werden in Wind- und andere Umweltbedingungen unterteilt. Für die Integrität der
Konstruktion sind die Windbedingungen die primär zu berücksichtigenden Einflussfaktoren.
Der Nachweis der Standsicherheit von Turm und Gründung einer WEA wird in
Form einer Typenprüfung nach der jeweils gültigen DIBt-Richtlinie /12, 13, 17/
geführt. Hierzu definieren die Richtlinien Windzonen in Abhängigkeit von
Windgeschwindigkeit
und
Turbulenzparametern,
welche
die
meisten
Anwendungsfälle erfassen sollen, jedoch keinen spezifischen Standort exakt
abbilden. Auf Basis der Windbedingungen der Windzone werden anschließend die
Lasten der WEA durch den Hersteller ermittelt.
Das vom Hersteller verwendete Modell zur Berechnung der Lasten und die
Berechnungsergebnisse werden durch unabhängige Berechnungen im Rahmen der
Typenprüfung durch eine akkreditierte Stelle geprüft und bestätigt.
Im konkreten Einzelfall der Errichtung einer WEA ist die Anwendbarkeit der
Typenprüfung nachzuweisen. Dies kann auf zwei Wegen geschehen. Zum einen
durch einen Vergleich der standortspezifischen Windbedingungen mit den
Windbedingungen der Typenprüfung oder zum anderen durch einen Vergleich der
standortspezifischen Lasten mit den Lasten der Typenprüfung. Im zweiten Fall
dienen die standortspezifischen Windbedingungen als Eingangswerte für die
Ermittlung der standortspezifischen Lasten. Das bedeutet insbesondere, dass kein
neuer Standsicherheitsnachweis für Turm und Gründung geführt wird, sondern dass
jeweils die Randbedingungen der Typenprüfung, also des bestehenden
Standsicherheitsnachweises, überprüft werden.
Abbildung 2.1 gibt einen Überblick über das Prüfverfahren.
Gutachten zur Standorteignung von Windenergieanlagen
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Abbildung 2.1: Schematische Darstellung des Prüfverfahrens.
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2.1 Nachweis durch Vergleich der Windbedingungen
Gemäß /7/ sind für neu geplante WEA folgende Windbedingungen für den Standort
nachzuweisen:
•
10-min-Mittelwert der Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe mit einem
Wiederkehrzeitraum von 50 Jahren v50,
•
Windgeschwindigkeitsverteilung im Bereich von 0.2 - 0.4vref,
•
Turbulenzintensität für Windgeschwindigkeiten von 0.2 - 0.4vref,
•
Höhenexponent α des vertikalen Windgeschwindigkeitsprofils,
•
mittlere Neigung der Anströmung,
•
mittlere Luftdichte ρ am Standort für Windgeschwindigkeiten ≥ vr.
Alternativ hierzu kann nach /17/ ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden,
wenn der Standort der geplanten WEA nicht orografisch komplex gemäß der Definition in /7, 8/ ist. Nach dem vereinfachten Verfahren sind folgende Windbedingungen
am Standort nachzuweisen:
•
mittlere Jahreswindgeschwindigkeit auf Nabenhöhe,
•
Turbulenzintensität für Windgeschwindigkeiten von 0.2 - 0.4vref,
•
10-min-Mittelwert der Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe mit einem
Wiederkehrzeitraum von 50 Jahren v50 (nur wenn die Windzone der Typenprüfung nicht die Windzone des Standortes abdeckt).
Den Ermittlungen der Standortbedingungen ist nach /17/ eine Standortbesichtigung
zugrunde zu legen.
Für bestehende WEA, die nach den DIBt-Richtlinien von 1995 bzw. 2004 /12, 13/
errichtet wurden, darf der Nachweis der Standorteignung weiterhin nach dem in der
DIBt-Richtlinie von 2004 /12/ genannten Verfahren erfolgen.
Der nachzuweisenden Turbulenzintensität kommt insofern eine besondere Bedeutung zu, da die Turbulenzintensität die einzige Windbedingung ist, über die eine
Bewertung des Einflusses der WEA untereinander erfolgt.
Dieser Einfluss ist nach DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ zu
berücksichtigen, wenn der auf den Rotordurchmesser D der jeweils größeren WEA
bezogene Abstand zwischen zwei WEA für typische küstennahe Standorte kleiner
gleich fünf und für typische Binnenstandorte kleiner gleich acht Rotordurchmesser
beträgt /17/. Für größere Abstände braucht eine Beeinflussung der WEA untereinander nicht betrachtet zu werden. Im Folgenden wird dabei konservativ immer der
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größere Einflussbereich von 8D zugrunde gelegt.
Hieraus folgen unmittelbar die benachbarten WEA, für die eine Standorteignung im
Rahmen des betrachteten Zubaus der geplanten WEA erneut nachzuweisen ist. Da es
einen Einfluss der geplanten WEA auf diese benachbarten WEA nur in Form einer
Erhöhung der Turbulenzintensität gibt, ist für benachbarte WEA unabhängig von der
anzuwendenden DIBt-Richtlinie auch nur diese Windbedingung erneut zu überprüfen.
Abbildung 2.1.1 gibt einen Überblick über die jeweils nachzuweisenden Windbedingungen.
Liegt eine der oben aufgeführten für den Nachweis der Standorteignung erforderlichen Windbedingungen oberhalb des entsprechenden Auslegungswertes, der bei der
jeweiligen Typenprüfung der WEA zugrunde gelegt wurde, ist ein Nachweis der
Standorteignung der WEA durch einen Vergleich der Windbedingungen nicht
möglich.
In /5/ ist ein Verfahren beschrieben, um den Einfluss mehrerer, verschieden weit
entfernter WEA unter Berücksichtigung der Häufigkeit der Nachlaufsituationen zu
bewerten. Die Bewertung erfolgt mit Hilfe einer effektiven Turbulenzintensität. Die
effektive Turbulenzintensität ist eine Ersatzgröße, welche über die gesamte Lebensdauer der WEA anzusetzen ist. Sie gewichtet die Belastung durch die
Umgebungsturbulenzintensität und die zusätzlich durch die Nachlaufsituation induzierte Belastung. Das Verfahren wird sowohl im internationalen Regelwerk als auch
in der DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ empfohlen. Eine zusätzliche Belastung besteht nach diesem Berechnungsverfahren nicht mehr, wenn der
Abstand zur benachbarten WEA mehr als zehn Rotordurchmesser beträgt. Da dieses
Berechnungsverfahren im Folgenden Anwendung findet, wird bei der Berechnung
der effektiven Turbulenzintensität einer WEA daher der Einfluss aller benachbarten
WEA berücksichtigt, die bis zu 10D (bezogen auf ihren jeweiligen Rotordurchmesser)
entfernt stehen.
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Abbildung 2.1.1: Nachweis durch Vergleich der Windbedingungen gemäß /17/.
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Gegenüber der in /17/ dargestellten Form des Berechnungsverfahrens verwenden wir
das Verfahren mit zwei Modifikationen, welche im Folgenden erläutert werden.
Das in /17/ eingesetzte Modell für die zusätzlich im Nachlauf produzierte
Turbulenzintensität ist abhängig vom Schubbeiwert cT der WEA. Hier verwenden wir
für die Modellierung der zusätzlich im Nachlauf produzierten Turbulenzintensität
ein aufwändigeres Modell nach /2/, in das neben dem Schubbeiwert c T der WEA auch
die Schnelllaufzahl der WEA und die Umgebungsturbulenzintensität als Parameter
eingehen. Ist es möglich eine WEA leistungsreduziert oder in einem veränderten
Betriebsmodus zu betreiben, verwenden wir die zur jeweiligen Nennleistung bzw.
dem Betriebsmodus gehörenden oder abdeckende Parameter. Sowohl in /5/ als auch
im internationalen Regelwerk /7/ ist weiterhin ein Modell zur Bestimmung der
zusätzlich im Nachlauf produzierten Turbulenzintensität angegeben, das ganz ohne
anlagenspezifische Parameter auskommt. Hier wird ein generalisierter, konservativer
Verlauf der Schubbeiwerte zugrunde gelegt /5/. Dieses Modell wird von uns
verwendet, wenn für eine WEA die anlagenspezifischen Parameter nicht vorliegen
oder diese einen Verlauf zeigen, der deutlich von denen der WEA abweicht, die der
ursprünglichen Validierung zugrunde lagen.
Die zweite Modifikation betrifft die Häufigkeit der jeweiligen Nachlaufsituation, die
nach /17/ mit 6% angenommen werden kann. Dieser konstanten Häufigkeit liegt die
Annahme eines voll ausgebildeten Nachlaufs (far wake) zugrunde, der sich typischerweise drei bis fünf Rotordurchmesser hinter der WEA einstellt. Um auch für
geringe Anlagenabstände konservative Werte zu erhalten, wird die Häufigkeit der
jeweiligen Nachlaufsituation von uns davon abweichend auf Basis der realen geometrischen Verhältnisse im Windpark und unter Berücksichtigung der Häufigkeitsverteilung der Windrichtungen berechnet. Zusätzliche Sicherheit für den Nahbereich
entsteht durch die Annahme, dass der Nachlauf der WEA von Anfang an eine deutlich größere Ausdehnung als der Rotor aufweist.
Die Ausdehnung des Nachlaufs wird auch in vertikaler Richtung berücksichtigt, so
dass bei ausreichendem Höhenunterschied kein Einfluss des Nachlaufs auf die deutlich niedrigere bzw. höhere WEA mehr besteht.
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2.2 Nachweis durch Vergleich der Lasten
Die entsprechend dem in Kapitel 2.1 beschriebenen Verfahren ermittelten Windbedingungen können als Eingangsparameter für einen standortspezifischen Nachweis
durch einen Vergleich der Lasten verwendet werden.
Im Falle eines Windparks mit entsprechendem Einfluss von benachbarten WEA sind
nach /7/ sowohl die Betriebs- als auch die Extremlasten nachzuweisen. Für die
Betriebslasten sind gemäß /7, 8/ hierzu der Auslegungslastfall DLC 1.2 unter Berücksichtigung der effektiven Turbulenzintensität und für die Extremlasten die Auslegungslastfälle DLC 1.1 oder 1.3 sowie der DLC 1.5 nachzurechnen.
Alternativ hierzu kann nach /17/ ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden,
wenn der Standort der geplanten WEA nicht orografisch komplex gemäß der Definition in /7, 8/ ist. Nach dem vereinfachten Verfahren sind folgende Lasten am Standort
zu ermitteln:
•
•
Betriebslasten, wenn die mittlere
Turbulenzintensität überschritten sind.
Windgeschwindigkeit
oder
die
Extremlasten, wenn der 10-min-Mittelwert der Windgeschwindigkeit auf
Nabenhöhe mit einem Wiederkehrzeitraum von 50 Jahren vref überschritten ist.
Bei Anlagenabständen unterhalb von etwa 2.5 Rotordurchmessern sollten die ermittelten effektiven Turbulenzintensitäten nicht mehr als Eingangsparameter für Lastrechnungen verwendet werden.
Eine solche standortspezifische, detaillierte Lastberechnung ist im Vergleich zu dem
in Kapitel 2.1 dargestellten Nachweis durch einen Vergleich der Windbedingungen
sehr aufwändig. Sie kann in der Regel nur vom jeweiligen Hersteller durchgeführt
werden.
Diese standortspezifischen Lasten können mit den entsprechenden Auslegungslasten
der Typenprüfung verglichen werden. Liegen die standortspezifischen Lasten unterhalb bzw. auf dem Niveau der Auslegungslasten, die bei der jeweiligen Typenprüfung der WEA zugrunde gelegt wurden, ist die Standorteignung der WEA gegeben.
Liegen die standortspezifischen Lasten oberhalb der Auslegungslasten, die bei der
jeweiligen Typenprüfung der WEA zugrunde gelegt wurden, ist ein Nachweis der
Standorteignung der WEA durch einen Vergleich der Lasten nicht möglich.
In diesem Fall kann die Typenprüfung der WEA für den Standort nicht angewendet
werden und ein Einzelnachweis durch den Hersteller ist erforderlich.
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2.3 Auslegungswerte
2.3.1 Turbulenzintensität
Die Auslegungswerte der Turbulenzintensität sind in den DIBt-Richtlinien von 1995
und 2004 unabhängig von der Windzone wie folgt definiert:
DIBt-Richtlinie
1993 /13/
2004 /12/
Auslegungswert für alle Windzonen
0.2 (20%)
Turbulenzkategorie A nach DIN EN 61400-1 /6/
Tabelle 2.3.1.1: Auslegungswerte der Turbulenzintensität für alle Windzonen.
In der DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ wird die Turbulenzkategorie A nach DIN EN 61400-1:2006 /7/ empfohlen. Grundsätzlich können auch andere
Auslegungswerte der Turbulenzintensität zugrunde gelegt werden. Üblicherweise
finden hier die in den internationalen Richtlinien /6, 7/ definierten Turbulenzkategorien Anwendung.
In /6/ werden zwei Turbulenzkategorien A und B und in /7/ drei Turbulenzkategorien
A, B und C definiert. Während die Kategorien A in beiden Richtlinien nahezu identisch sind und die jeweils höchste Turbulenzkategorie darstellen, unterscheiden sich
die Turbulenzkategorien B in /6/ und /7/ deutlich. Die Auslegungswerte sind in
Tabelle 2.3.1.2 für einige Windgeschwindigkeiten aufgeführt.
Turbulenzkategorie
IEC Ed. 2 /6/
IEC Ed. 3 /7/
Windgeschwindigkeit [m/s]
5
7
9
11
13
15
17
19
A
30.0
24.9
22.0
20.2
18.9
18.0
17.3
16.7
B
24.0
20.6
18.7
17.5
16.6
16.0
15.5
15.2
A
29.9
24.8
22.0
20.1
18.9
18.0
17.3
16.7
B
26.2
21.7
19.2
17.6
16.5
15.7
15.1
14.6
C
22.4
18.6
16.5
15.1
14.2
13.5
13.0
12.5
Tabelle 2.3.1.2: Auslegungswerte der Turbulenzintensität für alle WEA-Klassen.
2.3.2 Windgeschwindigkeit
Die Typenprüfung nach DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ erfolgt
für eine bestimmte Windzone. Abhängig von der Windzone ist sowohl der
Auslegungswert des 10-min-Mittelwertes der Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe
mit einem Wiederkehrzeitraum von 50 Jahren v ref als auch die mittlere
Jahreswindgeschwindigkeit auf Nabenhöhe v ave definiert. Diese Werte sind abhängig
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von der Nabenhöhe und unterscheiden sich in den einzelnen Windzonen. Der 10min-Mittelwert der Windgeschwindigkeit
auf Nabenhöhe mit einem
Wiederkehrzeitraum von 50 Jahren vref kann weiterhin entweder gemäß /4/ oder nach
einer vereinfachten Formel gemäß /17/ bestimmt werden. Die Auslegungswerte sind
daher der individuellen Typenprüfung der WEA zu entnehmen und können nicht
allgemeingültig angegeben werden. Die Windgeschwindigkeitsverteilung ergibt sich
in allen Fällen aus der mittleren Jahreswindgeschwindigkeit auf Nabenhöhe unter
Verwendung einer Rayleigh-Verteilung.
Nach den DIBt-Richtlinien /12, 13, 17/ werden die Auslegungswerte der Windgeschwindigkeit in die Windzonen 1 bis 4 bzw. I bis IV unterteilt, wobei die Windzone
4 oder IV die höchsten Auslegungswerte aufweist. In der zitierten Literatur werden
hier sowohl arabische als auch römische Zahlen verwendet.
2.3.3 Weitere Windbedingungen
Den nach /7/ zusätzlich nachzuweisenden Windbedingungen liegen im allgemeinen
nach den DIBt-Richtlinien /12, 13, 17/ folgende Auslegungswerte zugrunde:
•
Höhenexponent des vertikalen Windgeschwindigkeitsprofils: α = 0.2,
•
mittlere Neigung der Anströmung: 8°,
•
mittlere Luftdichte am Standort: ρ = 1.225 kg/m³.
2.4 Gültigkeit der Ergebnisse
Alle Werte mit Höhenbezug beziehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, auf
die Nabenhöhe (NH) der entsprechenden WEA.
Die für den Nachweis der Standorteignung notwendige effektive Turbulenzintensität
hängt von mehreren Faktoren ab. Dies sind die Windparkkonfiguration in Form der
WEA-Daten (Koordinaten, WEA-Typ, Nabenhöhe, Nennleistung und eventuelle
vorhandene Betriebsbeschränkungen), die Windbedingungen am Standort
(Häufigkeitsverteilung der Windrichtung, sektorielle Weibull-Parameter der
Windgeschwindigkeitsverteilung sowie die Umgebungsturbulenzintensität) und die
Typenprüfung der WEA, die festlegt, welcher statistische Wert der
Umgebungsturbulenzintensität zugrunde zu legen ist.
Jede Änderung dieser Randbedingungen erfordert daher eine Neubewertung der
Standorteignung hinsichtlich der Auslegungswerte der Turbulenzintensität.
Da bei den betrachteten WEA anlagenspezifische Werte (siehe Kapitel 2.1)
berücksichtigt werden, kann insbesondere bei einem Wechsel auf einen anderen
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WEA-Typ mit z.B. kleinerem Rotordurchmesser nicht unterstellt werden, dass die
Aussage des Gutachtens weiterhin gültig ist.
Bei den verwendeten anlagenspezifischen Werten (siehe Kapitel 2.1) kann es sich um
berechnete oder gemessene Größen des Herstellers handeln. Diese können
voneinander abweichen und zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.
Die Ergebnisse beziehen sich dabei auf eine vorliegende gültige Typenprüfung für
die betrachteten WEA. Der Typenprüfung müssen mindestens die jeweils
aufgeführten Auslegungswerte zugrunde liegen.
Wenn in den uns vorliegenden Dokumenten zur Auslegung der WEA kein
eindeutiger Rückschluss auf Auslegungswerte möglich ist, verwenden wir
konservativ abdeckende Werte. Eine Haftung für die Richtigkeit der ermittelten
Werte wird nicht übernommen.
Die bei sehr geringen Abständen mögliche gegenseitige Beeinflussung benachbarter
WEA durch die Nachlaufschleppe der Turmbauwerke wird nicht betrachtet. Ebenso
wird ein möglicher Einfluss von sehr nahe liegenden großen Einzelstrukturen wie
z.B. hohen Gebäuden auf benachbarte WEA nicht untersucht.
Folgende Begriffe und Symbole werden im Zusammenhang mit WEA im Gutachten
verwendet:
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Erläuterung der Begriffe
„geplante WEA“
WEA am Standort, deren Standorteignung im Rahmen des Gutachtens zu
bewerten ist.
„benachbarte
WEA“
Alle weiteren am Standort befindlichen WEA, die vom Auftraggeber
übermittelt wurden. Es ist dabei unerheblich, ob sich einzelne benachbarte
WEA ebenfalls in Planung oder Bau befinden. Entscheidend ist die
Windparkkonfiguration, die als Vorbelastung für die geplanten WEA zu
unterstellen ist. Alle benachbarten WEA gehen in die Berechnungen ein
und sind in Tabelle 3.1.1 aufgeführt.
„betrachtete WEA“
Für alle am Standort betrachteten WEA werden Ergebnisse ausgewiesen
und abschließende Aussagen getroffen.
„Windpark“
Der Begriff wird im Sinne des Anhangs A der DIBt-Richtlinie von 2004 /12/
verwendet und umfasst „geplante“ und „benachbarte“ WEA.
Farbliche Zuordnung der Symbole
Geplante WEA.
Benachbarte WEA, die aufgrund ihres Abstandes (siehe Kapitel 2 und 4.3.2) zu den geplanten
WEA zu betrachten sind.
Benachbarte WEA, die aufgrund ihres Abstandes (siehe Kapitel 2 und 4.3.2) zu den geplanten
WEA nicht zu betrachten sind, die aber Einfluss auf die zu betrachtenden WEA ( , ) ausüben.
Diese WEA sind eventuell nur zum Teil in Abbildung 4.3.2.1 dargestellt.
Benachbarte WEA, die aufgrund ihres Abstandes (siehe Kapitel 2 und 4.3.2) zu den geplanten
WEA nicht zu betrachten sind und die keinen Einfluss auf die zu betrachtenden WEA ( , )
ausüben. Diese WEA sind eventuell nur zum Teil in Abbildung 4.3.2.1 dargestellt.
Referenzpunkt der Winddaten.
Referenzpunkt der Winddaten auf den Koordinaten einer (in diesem Fall geplanten) WEA.
Tabelle 2.4.1: Erläuterung der verwendeten Begriffe und Symbole.
3 Eingangsdaten
3.1 Windparkkonfiguration
Am Standort Linnich-Boslar (Nordrhein-Westfalen) plant der Auftraggeber die
Errichtung von fünf Windenergieanlagen (WEA 1 - 5). Am Standort befindet sich
keine weitere benachbarte WEA.
Die vom Auftraggeber übermittelten Daten zur Windparkkonfiguration sind in
Tabelle 3.1.1 bzw. Abbildung 4.3.2.1 dargestellt.
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Koordinaten
Lfd. Nr.
WEA
Bezeichnung
1
(Gauß-Krüger PD Bessel)
Hersteller
WEA-Typ
PN
[MW]
RD
[m]
NH
[m]
Rechts
Hoch
WEA 1
2524945
5648207
Nordex
N117 Gamma
2.4
116.8
120.0
2
WEA 2
2525233
5648072
Nordex
N117 Gamma
2.4
116.8
120.0
3
WEA 3
2524989
5647717
Nordex
N117 Gamma
2.4
116.8
120.0
4
WEA 4
2524424
5647455
Nordex
N117 Gamma
2.4
116.8
120.0
5
WEA 5
2524106
5647369
Nordex
N117 Gamma
2.4
116.8
120.0
Tabelle 3.1.1: Windparkkonfiguration.
Alle Benennungen von WEA im Dokument beziehen sich auf die Nomenklatur von Spalte 2 (Lfd. Nr.) in Tabelle 3.1.1.
3.2 Auslegungswerte
Für die zu betrachtenden WEA werden die in Tabelle 3.2.1 dargestellten Auslegungswerte zugrunde gelegt.
WEA
Auslegungswerte
Lfd. Nr.
Richtlinie
Windzone
Turbulenzkategorie
1-5
DIBt 2012
WZ II GK II (DIN EN 1991-1-4)
A nach IEC Ed. 3 /7/
Tabelle 3.2.1: Auslegungswerte der zu betrachtenden WEA.
vave [m/s] vref [m/s]
7.37
37.21
Quelle
/20/
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Es werden keine weiteren Auslegungswerte entsprechend Kapitel 2.3.3 in den in
Kapitel 4 dokumentierten Berechnungsergebnissen berücksichtigt.
3.3 Winddaten am Standort
Die relativen Häufigkeiten der Windrichtung und Windgeschwindigkeiten zum
Standort Linnich-Boslar wurden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt /10/ und
sind in Tabelle 3.3.1 dargestellt.
Die vorliegenden Daten werden als richtig und repräsentativ für die freie
Anströmung im Windpark am Standort Linnich-Boslar vorausgesetzt.
Richtungssektoren
Relative Häufigkeit
(100%=1)
Weibull-Verteilung
A
k
N
0.0399
5.8
2.33
NNO
0.0378
6.5
2.79
ONO
0.0304
7.4
2.67
O
0.0365
6.9
2.31
OSO
0.0911
7.5
1.88
SSO
0.1015
6.8
1.79
S
0.0974
8.1
2.22
SSW
0.1197
10.7
3.06
WSW
0.1287
9.0
2.28
W
0.1632
7.4
1.77
WNW
0.0951
6.1
1.83
NNW
0.0586
5.5
2.21
gesamt
0.9999
7.7
1.97
Rechts
Hoch
Bezugswerte
Koordinate des Referenzpunktes
Höhe über Grund h
Nicht angegeben
123m
Tabelle 3.3.1: Winddaten am Standort.
Die Parameter der Weibull-Verteilung werden genutzt, um die Häufigkeitsverteilung
der Windrichtungen auf die jeweiligen Windgeschwindigkeiten umzurechnen. Die
Weibull-Parameter werden dabei auf die jeweilige Nabenhöhe der WEA umgerechnet.
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3.4 Sektorielle Betriebsbeschränkungen
Es werden keine Betriebsbeschränkungen in den in Kapitel 4 dokumentierten
Berechnungsergebnissen berücksichtigt.
4 Bestimmung der Standortbedingungen
Aus der in Kapitel 3.1 beschriebenen Windparkkonfiguration ergeben sich die in
Tabelle 4.1 aufgeführten zu betrachtenden WEA.
WEA lfd. Nr.
Geplante WEA
Benachbarte WEA
1-5
---
Tabelle 4.1: Zu betrachtende WEA.
4.1 Standortbesichtigung
Gemäß DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ ist
Standortbesichtigung durchzuführen. Im Rahmen des Nachweises
Standorteignung dient die Standortbesichtigung der Dokumentation
Einschätzung der aktuellen Situation vor Ort und der Bestimmung
Geländekategorie nach /4/.
eine
der
und
der
Weiterhin sollen Einzelstrukturen identifiziert werden, die auf Grund ihrer
Entfernung und Höhe so groß sind, dass der direkte Einfluss der Nachlaufströmung
dieser Einzelstrukturen auf den Rotor einer geplanten WEA nicht ausgeschlossen
werden kann. Diese Einzelstrukturen können dann nicht als Rauigkeitselement
aufgelöst werden und ihr Einfluss ist gesondert zu bewerten.
Der Standort wurde am 12.03.2014 von einem Mitarbeiter der Firma anemos GmbH
besichtigt. Als Ergebnis dieser Besichtigung liegen uns folgende Unterlagen vor:
•
Standortbeschreibung mit Panoramafotos vom Standort Linnich-Boslar /19/.
Eine Einschätzung des Standortes Linnich-Boslar hinsichtlich relevanter
Einzelstrukturen, deren Nachlaufströmungen gesondert zu betrachten wären liegt
uns nicht vor.
Der Standort wurde in der vorliegenden Standortbeschreibung /19/ in die
Geländekategorie II nach /4/ eingeordnet.
Relevante Einzelstrukturen, deren Nachlaufströmungen gesondert zu betrachten
wären, konnten anhand der vorliegenden Unterlagen /19/ nicht identifiziert werden.
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4.2 Orografie
Große Geländesteigungen und Höhenunterschiede können zu erhöhten
Umgebungsturbulenzintensitäten führen und müssen daher in orografisch
komplexem Gelände bewertet werden. Der Einfluss der Geländeorografie kann
nach /7, 8/ durch einen Turbulenzstrukturparameter erfasst werden, der als Faktor
auf die Turbulenzintensität wirkt. Nach /7/ kann ein richtungsunabhängiger Turbulenzstrukturparameter definiert werden, der abhängig vom Anteil des Windes aus
orografisch komplexen Richtungssektoren zwischen 1.0 und 1.15 liegt. Da im
Folgenden die Umgebungsturbulenzintensitäten richtungsabhängig bestimmt
werden, wird abweichend hiervon der Turbulenzstrukturparameter ebenfalls richtungsabhängig bestimmt. Dabei wird jedem Richtungssektor, der als orografisch
komplex einzustufen ist, der maximale Turbulenzstrukturparameter von 1.15 zugeordnet.
Die Bewertung der orografischen Komplexität einer Koordinate erfolgt auf Basis von
Geländesteigungen und Geländedifferenzen zu einer Ausgleichsebene, die durch die
jeweilige zu betrachtende Koordinate gelegt wird. Die Ausgleichsebenen werden mit
der Methode der kleinsten Fehlerquadrate durch die Höhendaten gelegt. Die Bewertung erfolgt entsprechend /7/ auf Nabenhöhe der WEA.
Entsprechend /7/ sind für jede WEA 25 Ausgleichsebenen zu ermitteln (siehe
Tabelle 4.2.1). Wird eines der in Tabelle 4.2.1 genannten Kriterien überschritten, so ist
der betreffende Sektor als komplex anzusehen. Der gesamte Standort ist komplex,
wenn mehr als 15% der im Wind enthaltenen Energie aus komplexen Sektoren
kommt.
Die Bewertung der Orografie wird für jede einzelne WEA laut Tabelle 3.1.1 durchgeführt.
Ausgleichsebenen
Radius
Azimut Winkel
5*NH
ein Sektor á 360°
10*NH
zwölf Sektoren á 30°
20*NH
zwölf Sektoren á 30°
Komplexitätskriterien
Maximale Steigung Maximale Geländedifferenz
0.3*NH
10°
0.6*NH
1.2*NH
Tabelle 4.2.1: Komplexitätskriterien /8/.
Die Bewertung erfolgte im vorliegenden Fall auf Basis von Höhendaten nach /14/.
Am Standort Linnich-Boslar unterschreiten alle betrachteten WEA die Komplexitätskriterien nach Tabelle 4.2.1. Zusätzliche Turbulenzstrukturparameter werden daher
nicht berücksichtigt.
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Für die geplanten WEA kann daher das vereinfachte Verfahren zum Nachweis der
Standorteignung nach DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ angewendet werden.
4.3 Turbulenzintensität
4.3.1 Umgebungsturbulenzintensität
Die Turbulenzintensität ist definiert als das Verhältnis der Standardabweichung der
zeitlichen Windgeschwindigkeitsverteilung zu ihrem Mittelwert bezogen auf ein
Intervall von 600s. Die Umgebungsturbulenzintensität beschreibt dabei ausschließlich die Turbulenz der freien Strömung ohne den Einfluss von WEA.
Für die spätere Berechnung der effektiven Turbulenzintensität ist nicht die mittlere
Umgebungsturbulenzintensität sondern abhängig von der Auslegung der jeweiligen
WEA die charakteristische Turbulenzintensität (DIBt 1993/95, DIBt 2004 und IEC
61400-1 Edition 2) bzw. die repräsentative Turbulenzintensität (DIBt 2012, IEC 614001 Edition 3) zugrunde zu legen. Die charakteristische Turbulenzintensität ergibt sich
aus der Addition der mittleren Umgebungsturbulenzintensität und der einfachen
Standardabweichung der Umgebungsturbulenzintensität. Die repräsentative
Turbulenzintensität
ergibt
sich
aus
der
Addition
der
mittleren
Umgebungsturbulenzintensität und der 1.28fachen Standardabweichung der
Umgebungsturbulenzintensität. Da die mittlere Umgebungsturbulenzintensität im
Folgenden rechnerisch ermittelt wird, ist die charakteristische Turbulenzintensität
aus der mittleren Umgebungsturbulenzintensität durch Multiplikation mit dem
Faktor 1.2 zu bilden.
Im Bereich der atmosphärischen Bodengrenzschicht ergibt sich die zu berücksichtigende Umgebungsturbulenzintensität im Wesentlichen aus dem Einfluss der Rauigkeitselemente des Bodens wie Bäumen, Büschen, Bauwerken etc.. Hierzu erfolgt eine
Typisierung von Geländeoberflächen hinsichtlich ihres Bewuchses, ihrer Bebauung
und Nutzung auf Basis detaillierter Satellitendaten zur Bodenbedeckung /9/, wobei
Geländeabschnitte bis 25km Entfernung um die jeweilige Koordinate einbezogen
werden. Den einzelnen Geländeabschnitten werden anschließend Rauigkeitsklassen
gemäß der Empfehlungen des für die Kommission der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Europäischen Windatlanten /1/ zugeordnet. Der Einfluss
der verschiedenen Geländeabschnitte wird abhängig vom Abstand zur Koordinate in
zwölf Richtungssektoren à 30° bewertet, wodurch sich gewichtete Mittel für die
Rauigkeiten in den jeweiligen Sektoren ergeben.
Diese sektorielle Rauigkeitsklassifizierung wird für jede einzelne WEA laut
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Tabelle 3.1.1 durchgeführt.
Auf Grundlage dieser Rauigkeitsklassifizierung werden die charakteristischen
Turbulenzintensitäten von uns auf Basis der Empfehlungen der VDI-Richtlinie VDI
3783 Blatt 12 /3/ sowie der DIN 1055-4 /4/ bestimmt. Die charakteristischen
Turbulenzintensitäten sind im Gegensatz zu den Rauigkeiten nicht nur
richtungsabhängig, sondern auch abhängig von der Windgeschwindigkeit und Höhe
über Grund und werden entsprechend für die verschiedenen Richtungen und
Windgeschwindigkeiten für jede einzelne WEA auf Nabenhöhe ermittelt und in den
weiteren Berechnungen berücksichtigt. Der Windgeschwindigkeitsverlauf orientiert
sich dabei am Normalen Turbulenzmodell (NTM) der DIN EN 61400-1 /6/. In
Tabelle 4.3.1.1 sind Werte für die Koordinate der WEA 1 für eine
Windgeschwindigkeit und Höhe aufgeführt. Die in Tabelle 4.3.1.1 aufgeführten
Werte sind beispielhaft und repräsentieren keine anderen Koordinaten,
Windgeschwindigkeiten und Höhen.
Richtungssektoren
Charakteristische Turbulenzintensität [%]
N
10.8
NNO
10.6
ONO
10.9
O
10.7
OSO
11.6
SSO
11.1
S
11.5
SSW
11.5
WSW
11.5
W
11.4
WNW
11.0
NNW
10.9
Bezugswerte
Koordinate
WEA 1
Höhe über Grund h
120m
Windgeschwindigkeit v
15m/s
Tabelle 4.3.1.1: Beispielhafte charakteristische Turbulenzintensitäten.
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4.3.2 Effektive Turbulenzintensität
Das verwendete Berechnungsverfahren für die effektive Turbulenzintensität ist in
Kapitel 2 beschrieben. Für den materialspezifischen Wöhlerlinien-Koeffizienten m
wird der höchste Koeffizient für die schwächste Strukturkomponente der WEA
zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich ein abdeckender Wert von m = 10 /15/ für glasfaserverstärkte Kunststoffe mit einem Faseranteil von 30 bis 55 Volumen-% /16/. Für
kohlefaserverstärkte Kunststoffe mit einem Faseranteil von 50 bis 60 Volumen-%
wird nach /16/ ein Wert von m = 14 zugrunde gelegt. Herstellerspezifisch können
abweichende Wöhlerlinien-Koeffizienten für die schwächste Strukturkomponente
der WEA verwendet werden. Wenn nicht anders gekennzeichnet, beziehen sich die
im Folgenden dargestellten effektiven Turbulenzintensitäten auf einen WöhlerlinienKoeffizienten von m=10.
Die DIBt von 2004 und 2012 /12, 17/ definiert die Auslegungswerte der
Turbulenzintensität windgeschwindigkeitsabhängig. Demgegenüber definiert die
DIBt von 1995 /13/ einen konstanten mittleren Auslegungswert für die
Turbulenzintensität von 20%, der allen Windgeschwindigkeiten zugeordnet ist.
Da im Falle eines standortspezifischen Nachweises der Betriebslasten diese auf Basis
der ermittelten windgeschwindigkeitsabhängigen effektiven Turbulenzintensitäten
berechnet werden müssen, werden für alle betrachteten WEA die windgeschwindigkeitsabhängigen Werte ausgewiesen.
Für die WEA, für die Auslegungswerte der Turbulenzintensität auf Basis der DIBtRichtlinie von 2004 /12/ oder 2012 /17/ zugrunde gelegt werden, sind die jeweiligen
aufgeführten windgeschwindigkeitsabhängigen Ergebnisse für einen Nachweis der
Standorteignung bezüglich der Auslegungswerte der Turbulenzintensität anzuwenden.
Für die WEA, für die Auslegungswerte der Turbulenzintensität auf Basis der DIBt
von 1995 (1993) /13/ zugrunde gelegt werden, sind entsprechende konstante mittlere
effektive Turbulenzintensitäten ausgewiesen. Benachbarte WEA mit einer sehr
geringen oder sehr hohen Leistung pro Quadratmeter der Rotorfläche oder benachbarte WEA mit einer sehr niedrigen oder sehr hohen Nennwindgeschwindigkeit
können dabei deutlich abweichende Ergebnisse im Vergleich zu einer Bewertung
nach der DIBt-Richtlinie von 2004 /12/ hervorrufen. In diesen Fällen wird der
Vergleich mit den windgeschwindigkeitsabhängigen Auslegungswerten nach der
DIBt-Richtlinie von 2004 /12/ zugrunde gelegt.
Der Nachweis der Integrität der WEA in Bezug auf den Auslegungswert der
Turbulenzintensität wird in Anlehnung an das aktuelle internationale Regelwerk /7/
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für den Windgeschwindigkeitsbereich vom 0.2fachen bis zum 0.4fachen der Referenzwindgeschwindigkeit vref geführt. Für Nabenhöhen bis 140m ist dabei ein Windgeschwindigkeitsbereich von 5 bis 20m/s für alle Windzonen abdeckend und wird
entsprechend in den Tabellen aufgeführt.
Entsprechend der DIBt-Richtlinie /17/ werden die Ergebnisse für alle WEA ausgewiesen, deren Abstand bezogen auf den Rotordurchmesser D der geplanten WEA
kleiner gleich acht Rotordurchmesser ist. Diese Betrachtungsweise ist abdeckend für
alle Referenzwindgeschwindigkeiten vref (siehe Kapitel 2).
Überschreitungen der relevanten Auslegungswerte der Turbulenzintensität sind in
Tabelle 4.3.2.1 fett gedruckt.
Es sind zusätzlich in Tabelle 4.3.2.1 effektive Turbulenzintensitäten für den Wöhlerlinien-Koeffizienten m = 9 dargestellt.
Die für die WEA 1 - 5 vorliegenden anlagenspezifischen Parameter (Schubbeiwert cT
und Schnelllaufzahl der WEA) sind laut Aussage des Herstellers informativ und
werden nicht gewährleistet.
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Abbildung 4.3.2.1:
Lage der WEA,
Karte /11/.
geplante WEA
betrachtete WEA
si < 8DWEA geplant
benachbarte WEA
si > 8DWEA geplant
Referenzpunkt der
Winddaten
Für weitere Erläuterungen
zu den Begriffen und
Symbolen siehe auch
Tabelle 2.4.1.
Der kleinste geplante
Abstand zwischen zwei
WEA liegt bei 2.72DRotor, Nordex
N117 bzw. ca. 318m.
Dies betrifft die WEA 1 und
2.
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Turbulenzkategorie
DIBt 1993
Windgeschwindigkeit [m/s]
alle
4-6
6-8
8-10
10-12
12-14
14-16
16-18
18-20
Auslegungswert [%]
20.0
29.9
24.8
22.0
20.1
18.9
18.0
17.3
16.7
Lfd. Nr.
A nach IEC Ed. 3 /7/
Bezeichnung
Berechnungen für einen Wöhlerlinien-Koeffizienten von m = 14
1
WEA 1
---
30.1
27.2
22.3
16.8
14.3
13.0
12.2
11.7
2
WEA 2
---
29.5
26.3
21.5
16.2
14.0
12.9
12.1
11.5
3
WEA 3
---
23.6
20.7
17.1
14.3
13.1
12.4
11.9
11.5
4
WEA 4
---
30.1
27.1
22.3
16.8
14.3
13.1
12.4
11.9
5
WEA 5
---
27.1
24.4
19.9
14.9
13.2
12.4
11.9
11.5
Zusätzliche Berechnungen für einen Wöhlerlinien-Koeffizienten von m = 9
1
WEA 1
---
28.1
25.2
20.8
16.0
13.9
12.8
12.1
11.6
2
WEA 2
---
27.7
24.7
20.3
15.8
13.9
12.8
12.1
11.5
3
WEA 3
---
22.7
19.7
16.6
14.2
13.1
12.4
11.9
11.5
4
WEA 4
---
28.5
25.5
21.0
16.1
14.0
13.0
12.3
11.9
5
WEA 5
---
24.7
22.1
18.0
14.4
13.1
12.4
11.9
11.5
Tabelle 4.3.2.1: Effektive Turbulenzintensitäten auf Nabenhöhe der jeweiligen WEA nach Turbulenzkategorie A, IEC Ed. 3 /7/ bzw. DIBt 1993.
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4.4 10-min-Mittelwert der Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe mit
einem Wiederkehrzeitraum von 50 Jahren
Nach /18/ liegt der Standort Linnich-Boslar in Windzone II und lässt sich
entsprechend Kapitel 4.1 in die Geländekategorie II einordnen.
Für alle geplanten WEA deckt die Windzone der Auslegung gemäß Tabelle 3.2.1
diese Einordnung ab. Eine Bestimmung des 10-min-Mittelwertes der
Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe mit einem Wiederkehrzeitraum von 50 Jahren
ist nach /17/ daher nicht erforderlich.
4.5 Weitere Windbedingungen für das vereinfachte Verfahren
gemäß DIBt 2012
Zusätzlich
zur
Turbulenzintensität
und
zum
10-min-Mittelwert
der
Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe mit einem Wiederkehrzeitraum von 50 Jahren
v50 sind für die geplanten WEA, deren Standort in Kapitel 4.2 als nicht komplex
bewertet wurde, die Werte für die mittlere Jahreswindgeschwindigkeit auf
Nabenhöhe zu bewerten.
Dies betrifft am Standort Linnich-Boslar alle geplanten WEA.
4.5.1 Mittlere Jahreswindgeschwindigkeit
Gemäß /10/ ergeben sich die in Tabelle 4.5.1.1 aufgeführten Werte für die mittlere
Jahreswindgeschwindigkeit und den Formparameter k der Weibull-Verteilung auf
einer Höhe von 123m. Aufgrund des geringen Höhenunterschiedes zwischen
Bezugshöhe der Winddaten und Nabenhöhe der geplanten WEA wurde die mittlere
Jahreswindgeschwindigkeit und der Formparameter k der Weibull-Verteilung ohne
Umrechnung übernommen.
WEA
Lfd. Nr.
1-5
Mittlere
Jahreswindgeschwindigkeit [m/s]
Formparameter
der Weibull-Verteilung k [-]
6.8
1.97
Tabelle 4.5.1.1: Mittlere Jahreswindgeschwindigkeit auf Nabenhöhe der WEA.
4.6 Weitere Windbedingungen für das Verfahren gemäß DIN EN
61400-1
Zusätzlich zu den in Kapitel 4.3 und 4.4 bestimmten Windbedingungen sind für die
geplanten WEA, deren Standort in Kapitel 4.2 als komplex bewertet wurde, die
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Werte der Windgeschwindigkeitsverteilung im Bereich von 0.2 - 0.4v ref, der mittlere
Höhenexponent des vertikalen Windgeschwindigkeitsprofils α, die mittlere Neigung
der Anströmung und die mittlere Luftdichte ρ am Standort zu bestimmen.
Dies betrifft am Standort Linnich-Boslar keine der geplanten WEA.
5 Nachweis der Standorteignung
5.1 Vergleich der Windbedingungen
5.1.1 Turbulenzintensität
Die Turbulenzintensität ist für alle zu betrachtenden WEA gemäß Kapitel 4 für den
Standort zu ermitteln und mit den Auslegungswerten zu vergleichen.
Der Vergleich der in Tabelle 4.3.2.1 ermittelten effektiven Turbulenzintensitäten mit
den Auslegungswerten ergibt für die zu betrachtenden WEA folgendes Ergebnis:
●
●
Die effektiven Turbulenzintensitäten der WEA 3 und 5 liegen unterhalb der
entsprechenden Auslegungswerte.
Die effektiven Turbulenzintensitäten der WEA 1, 2 und 4 liegen oberhalb der
entsprechenden Auslegungswerte.
Die Standorteignung der betroffenen WEA 1, 2 und 4 kann hinsichtlich der Auslegungswerte der Turbulenzintensität in der geplanten Windparkkonfiguration durch
eine Betriebsbeschränkung benachbarter WEA gewährleistet werden. Dies kann
durch das Abschalten der entsprechenden benachbarten WEA bei Auftreten der
jeweiligen Nachlaufsituation erreicht werden.
Da die Lasten bei einer abgeschalteten WEA (Trudelbetrieb) auch in der erhöhten
Turbulenz der Nachlaufströmung der verursachenden Nachbar-WEA geringer sind
als im Betrieb bei ungestörter Anströmung, kann alternativ jeweils die betroffene
WEA abgeschaltet werden.
Die geplante Windparkkonfiguration wurde durch erneute Berechnungen dahingehend geprüft, ob bei den gewählten Betriebsbeschränkungen die Auslegungswerte
der Turbulenzintensität an den betroffenen WEA eingehalten werden.
Die erforderlichen Betriebsbeschränkungen sind in den Tabellen 5.1.1.1 - 5.1.1.3
aufgeführt.
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Definition der sektoriellen Betriebsbeschränkung
Alternative
Art der
Beschränkung
Sektor
(0° = geografisch N)
Windgeschwindigkeitsbereich [m/s]
1
Abschaltung WEA 1
115.4° ± 26.2° (89.2° - 141.6°)
4.0 - 10.0
2
Abschaltung WEA 2
115.4° ± 26.2° (89.2° - 141.6°)
4.0 - 10.0
Tabelle 5.1.1.1: Vorgaben für die sektorielle Betriebsbeschränkung zur Gewährleistung der
Standorteignung der WEA 1 hinsichtlich der Auslegungswerte der Turbulenzintensität
(mögliche Alternativen).
Definition der sektoriellen Betriebsbeschränkung
Alternative
Art der
Beschränkung
Sektor
(0° = geografisch N)
Windgeschwindigkeitsbereich [m/s]
1
Abschaltung WEA 2
295.4° ± 26.2° (269.2° - 321.6°)
6.0 - 8.0
2
Abschaltung WEA 1
295.4° ± 26.2° (269.2° - 321.6°)
6.0 - 8.0
Tabelle 5.1.1.2: Vorgaben für die sektorielle Betriebsbeschränkung zur Gewährleistung der
Standorteignung der WEA 2 hinsichtlich der Auslegungswerte der Turbulenzintensität
(mögliche Alternativen).
Definition der sektoriellen Betriebsbeschränkung
Alternative
Art der
Beschränkung
Sektor
(0° = geografisch N)
Windgeschwindigkeitsbereich [m/s]
1
Abschaltung WEA 4
255.1° ± 25.2° (229.9° - 280.3°)
4.0 - 10.0
2
Abschaltung WEA 5
255.1° ± 25.2° (229.9° - 280.3°)
4.0 - 10.0
Tabelle 5.1.1.3: Vorgaben für die sektorielle Betriebsbeschränkung zur Gewährleistung der
Standorteignung der WEA 4 hinsichtlich der Auslegungswerte der Turbulenzintensität
(mögliche Alternativen).
5.1.2 10-min-Mittelwert der Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe
mit einem Wiederkehrzeitraum von 50 Jahren
Entsprechend Kapitel 4.4 erfolgt die Bewertung des 10-min-Mittelwertes der
Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe mit einem Wiederkehrzeitraum von 50 Jahren
über die Windzone. Diese ist für alle geplanten WEA durch die Windzone der
Auslegung abgedeckt.
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5.1.3 Weitere
nachzuweisende
Windbedingungen
vereinfachte Verfahren gemäß DIBt 2012
für
das
Zusätzlich
zur
Turbulenzintensität
und
zum
10-min-Mittelwert
der
Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe mit einem Wiederkehrzeitraum von 50 Jahren
v50 sind für alle geplanten WEA, deren Standort nicht orografisch komplex ist, die
Werte für die mittlere Jahreswindgeschwindigkeit auf Nabenhöhe zu bewerten.
5.1.3.1 Mittlere Jahreswindgeschwindigkeit
Nach /17/ muss die mittlere Jahreswindgeschwindigkeit v ave auf Nabenhöhe 5%
kleiner sein als der Auslegungswert oder die mittlere Jahreswindgeschwindigkeit v ave
auf Nabenhöhe muss kleiner gleich dem Auslegungswert und der Formparameter k
der Weibull-Verteilung gleichzeitig größer gleich 2 sein.
Da für die Standorte der geplanten WEA 1 - 5 Formparameter k der WeibullVerteilung ermittelt wurden, die kleiner als 2 sind, ist der Auslegungswert in
Tabelle 3.2.1 um 5% zu verkleinern. Damit ergibt sich für die geplanten WEA 1 - 5 ein
anzusetzender Wert von 7.00m/s.
Der Vergleich dieses Wertes mit den in Tabelle 4.5.1.1 aufgeführten Werten der
mittleren Jahreswindgeschwindigkeit ergibt für die geplanten WEA 1 - 5 keine
Überschreitung.
5.1.4 Weitere nachzuweisende Windbedingungen für das Verfahren
gemäß DIN EN 61400-1
Entsprechend Kapitel 4.6 ist für keine der geplanten WEA das Verfahren nach DIN
EN 61400-1 /7/ anzuwenden. Weitere Windbedingungen müssen daher nicht
nachgewiesen werden.
5.2 Nachweis der Standorteignung durch einen Vergleich der
Lasten
Die in Kapitel 4.3.2 ermittelten effektiven Turbulenzintensitäten und die in
Kapitel 4.5.1 bzw. in Kapitel 3.3 aufgeführten Winddaten für die WEA 1, 2 und 4
können in Verbindung mit weiteren Windbedingungen als Eingangsparameter für
standortspezifische Berechnungen der Betriebslasten der WEA 1, 2 und 4 durch den
Hersteller verwendet werden (siehe Kapitel 2.2), um die Standorteignung der WEA 1,
2 und 4 durch einen Vergleich mit den Auslegungslasten zu überprüfen. Ein entsprechender Berechnungsbericht liegt für die WEA 1, 2 und 4 nicht vor.
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6 Zusammenfassung
Am Standort Linnich-Boslar (Nordrhein-Westfalen) plant der Auftraggeber die
Errichtung von fünf Windenergieanlagen (WEA). Am Standort befindet sich keine
weitere benachbarte WEA.
Die Planung wurde von uns daraufhin bewertet, ob die Standorteignung der zu
betrachtenden WEA gemäß DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/
gewährleistet ist.
Die Ergebnisse beziehen sich dabei auf eine vorliegende gültige Typenprüfung für
die betrachteten WEA. Der Typenprüfung müssen mindestens die in der Tabelle 3.2.1
aufgeführten Auslegungswerte zugrunde liegen.
Die für die WEA 1 - 5 vorliegenden anlagenspezifischen Parameter (Schubbeiwert c T
und Schnelllaufzahl der WEA) sind laut Aussage des Herstellers informativ und
werden nicht gewährleistet.
Die Ergebnisse dienen gleichzeitig als Turbulenz-Immissionsprognose im Sinne des
BImSchG. Das heißt, die Immissionen sind zumutbar, solange die Standorteignung
hinsichtlich der Auslegungswerte der Turbulenzintensität oder hinsichtlich der
Auslegungslasten gewährleistet bleibt.
Abschließend kann festgestellt werden, dass die Standorteignung der am Standort
Linnich-Boslar betrachteten WEA 3 und 5 durch den Vergleich mit den
Windbedingungen der Auslegung nachgewiesen ist.
Die Standorteignung der am Standort Linnich-Boslar betrachteten WEA 1, 2 und 4
ist unter Berücksichtigung der Abschaltregelung gemäß den Tabellen 5.1.1.1 - 5.1.1.3
durch den Vergleich mit den Windbedingungen der Auslegung nachgewiesen.
7 Formelzeichen und Abkürzungen
WEA
Windenergieanlage
BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz
RD
Rotordurchmesser
NH
Nabenhöhe
N
Nord
NTM
Normales Windturbulenzmodell
DLC
Auslegungslastfall (Design Load Case)
PD
Potsdam-Datum
WZ
Windzone
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GK
Geländekategorie
D
Rotordurchmesser
[m]
PN
Nennleistung mit der die WEA betrieben wird
[MW]
cT
Schubbeiwert des Rotors
[-]
Ieff
Effektive Turbulenzintensität
[-]
I15
Charakteristische Turbulenzintensität bei 15m/s
[-]
A
Skalierungsparameter der Weibull-Verteilung
[m/s]
k
Formparameter der Weibull-Verteilung
[-]
v
Windgeschwindigkeit
[m/s]
h
Höhe über Grund
[m]
m
Wöhlerlinien-Koeffizient
[-]
vave
Jahresmittel der Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe
[m/s]
vref
Auslegungswert des 10-min-Mittels der extremen Windgeschwindigkeit [m/s]
in Nabenhöhe mit einem Wiederkehrzeitraum von 50 Jahren
v50
10-min-Mittel der extremen Windgeschwindigkeit am Standort in [m/s]
Nabenhöhe mit einem Wiederkehrzeitraum von 50 Jahren
ρ
Mittlere Luftdichte
[kg/m³]
vr
Nennwindgeschwindigkeit der WEA
[m/s]
α
Höhenexponent des vertikalen Windgeschwindigkeitsprofils
[-]
Altgrad (Vollkreis = 360)
[°]
8 Literaturangaben
/1/
Risø National Laboratory; European Wind Atlas; 1989; Risø, Denmark.
/2/
ECN Solar & Wind Energy; Dekker, J.W.M.; Pierik, J.T.G. (Eds.); European Wind Turbine Standards II; 1998; Petten, Netherlands.
/3/
Verein Deutscher Ingenieure; VDI 3783 Blatt 12; Umweltmeteorologie - Physikalische Modellierung von Strömungs- und Ausbreitungsvorgängen in der atmosphärischen Grenzschicht;
Dezember 2000; Düsseldorf, Deutschland.
/4/
Deutsches Institut für Normung e.V.; DIN EN 1991-1-4 und DIN EN 1991-1-4/NA (Nationaler
Anhang); Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen - Windlasten; Dezember 2010; Berlin, Deutschland
/5/
Risø National Laboratory; Frandsen, St. T.; Turbulence and turbulence-generated structural
loading in windturbine clusters; Wind Energy Department; Januar 2007; Roskilde, Risø-R1188(EN), Denmark.
/6/
International Electrotechnical Commission (IEC); IEC 61400-1, Wind turbines - Part 1: Design
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requirements; Edition 2, 1999-02; Geneva, Switzerland (Deutsche Fassung: Deutsches Institut für
Normung e.V.; DIN EN 61400-1 (VDE 0127-1); Windenergieanlagen – Teil 1: Auslegungsanforderungen (IEC 61400-1:1999); August 2004; Berlin, Deutschland).
/7/
International Electrotechnical Commission (IEC); IEC 61400-1, Wind turbines - Part 1: Design
requirements; Edition 3, 2005-08; Geneva, Switzerland (Deutsche Fassung: Deutsches Institut für
Normung e.V.; DIN EN 61400-1 (VDE 0127-1); Windenergieanlagen – Teil 1: Auslegungsanforderungen (IEC 61400-1:2005); Juli 2006; Berlin, Deutschland).
/8/
International Electrotechnical Commission (IEC); IEC 61400-1, Amendment 1, Wind turbines Part 1: Design requirements; Edition 3, 2010-10; Geneva, Switzerland.
/9/
European Environment Agency; CORINE Land Cover 2006; Raster data on land cover for the
CLC2006 inventory - Version 17; Dezember 2013; Copenhagen, Denmark.
/10/ 2012-05-Tab3_123m_WEA7.pdf mit Winddaten der Fa. anemos, per email durch den Auftraggeber am 11.05.2012.
/11/ OpenStreetMap und Mitwirkende; siehe Internet: http://www.openstreetmap.org, http://opendatacommons.org, http://creativecommons.org.
/12/ Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt); Richtlinie für Windkraftanlagen - Einwirkungen und
Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung; Fassung März 2004; Berlin, Deutschland.
/13/ Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt); Richtlinie für Windkraftanlagen - Einwirkungen und
Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung; Fassung Juni 1993; 2. Aufl., 1995; Berlin,
Deutschland.
/14/ Jarvis A., H.I. Reuter, A. Nelson, E. Guevara; Hole-filled seamless SRTM data V3; International
Centre for Tropical Agriculture (CIAT); 2006; Washington, USA.
/15/ Kunte A.; Landesamt für Landwirtschaft; Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein;
Turbulenz-Immissionsprognosen vereinheitlicht; WIND-KRAFT Journal; Verlag Natürliche Energien, Ausgabe 4/2009, Seite 28-30; Seevetal, Deutschland.
/16/ Germanischer Lloyd Industrial Services GmbH; Guidelines for the Certification of Wind
Turbines; 2010; Hamburg, Deutschland.
/17/ Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt); Richtlinie für Windkraftanlagen - Einwirkungen und
Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung; Fassung Oktober 2012; Berlin, Deutschland.
/18/ Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt); Zuordnung der Windzonen nach Verwaltungsgrenzen,
Windzonen_Version_19-07-12.xls; Fassung Juli 2012.
/19/ anemos Gesellschaft für Umweltmeteorologie mbH; Standortbesichtigung für das Projekt
Linnich-Boslar; 14. März 2014; Reppenstedt, Deutschland.
/20/ TÜV NORD SysTec GmbH & Co. KG; Gutachtliche Stellungnahme für die Typenprüfung der
Windenergieanlagen Nordex K08 Gamma/Delta Stahlrohrtürme, diverse Rotorblätter, diverse
Nabenhöhen - Konformität der Lastannahmen nach DIBt 2004 / IEC 61400-1 Ed.3 mit DIBt 2012;
Bericht Nr. 8110 536 272-1 D I Rev.1; 20.03.2014; Hamburg, Deutschland.
Peter Leister,
Engelsbergweg 3, 53902 Bad Münstereifel
Tel. 02257 952799, Fax 02257 9590411, Mobil 0170 3244133
E–mail : leister-pg@gmx.de
Bürgerinitiative für Windkraft mit Augenmaß
z. Hd. Herrn Hermann Wirtz
Hahnengasse 27
52428 Jülich
Bad Münstereifel, den 04.05.2015
Gutachten zur Betriebssicherheit und zur Einschränkung
der Nutzung des UL Sonderlandeplatzes Linnich-Boslar.
Nach dem Stand der Änderungsgenehmigung vom
20. August 2013 und der geplanten Windkraftanlage im
Südosten des Geländes.
Auftraggeber:
Bürgerinitiative „Windkraft mit Augenmaß“
z. Hd. Herrn Hermann Wirtz
Hahnengasse 27
52428 Jülich
Gutachter:
Peter Leister, vorm. Flugsicherheitsinspektor, Referat Flugsicherheit
des DAeC, Braunschweig,
Tätigkeitsschwerpunkte: Unfallverhütung in der allgem. Luftfahrt,
Flugunfalluntersuchung im Auftrag der
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung,
Erstellung von Gutachten für die Anlage u. Betrieb
von Flugplätzen im Sichtflugbetrieb ohne
Flugverkehrskontrolle
-1-
Inhaltsübersicht:
1. Anlass des Gutachtens, derzeitige und zukünftige Situation.
2. Kurze Darstellung der Anforderungen an Betriebsflächen sowie
Hindernisfreiflächen in der Umgebung eines Flugplatzes für Luftsportgeräte.
Zutreffende Richtlinien des Verbandes DULV. Grundsätze des Bundes und
der Länder.
Hierzu Lageplan Nr. 1 mit prinzipieller Darstellung.
3. Überlagerung der genannten Standardflächen durch geplante Bauwerke,
hier Windräder, als Hindernisse. Abstände, Höhen und Abmessungen der
Hindernisse. Zusätzliche Einzeichnungen in Lageplan Nr. 1, Querschnitte
WEA5 und WEA1 sowie Längsschnitte in Richtung Start- und Landebahn.
4. Versuchte Anpassung des Flugplatzes als Sonderlandeplatz unter
Verzicht auf Platzrunde, Sicherheitsabstände und normale An- und
Abflugverfahren.
5. Beurteilung der dadurch notwendigen Betriebsverfahren, insbesondere
unter beschwerten Bedingungen.
6. Weitere fachliche Stellungnahmen, weitere Richtlinien:
a.) DFS (Deutsche Flugsicherung GmbH.) , Ministerium für BWSV des
Landes NRW, sowie Richtlinien des Bundes und der Länder
b.) Eignungsgutachten des Fachverbandes DULV (Deutscher
Ultraleichtflug Verband.)
c.) Untersuchungen zusätzlicher Einflüsse von Luftverwirbelungen im
Nachlaufbereich der Rotoren der Windräder. Hierzu Ausarbeitung des
Frauenhofer Instituts IWES, weitere praktische Erprobung erforderlich.
Hierzu Darstellung in Lageplänen Nr. 2 bis 5
d.) Studie des Umweltbundesamtes, (Potenzial), bezogen auf Flugplätze
ohne Flugverkehrskontrolle bezüglich Abstände zu WEA.
7. Berührung von Naturschutzgebieten, Überflughöhen bei An- und Abflug im
Südwesten.
8. Zusammenfassende Beurteilung, notwendige Einschränkungen des
Flugbetriebs.
1. Anlass des Gutachtens ist die geplante Errichtung eines Windenergie-
-2-
Parks südöstlich des derzeitigen Ultraleicht-Flugplatzes. Es sollen in
unmittelbarer Nähe der jetzigen Start- und Landebahn sowie der
nordöstlichen An- und Abflugrichtung mindestens 5 Windräder aufgestellt
werden, wobei das nächstgelegene Windrad einen seitlichen Abstand von
nur ca. 250 m aufweist bei einem Mittellinienabstand von 310 m.
Ein weiteres Windrad steht in einer Entfernung von ca. 780 m in
unmittelbarer Verlängerung der Grundlinie des An- und Abflugs im Nordosten
und erreicht dort eine Höhe von 185 m über Flugplatzniveau. Dadurch
reduziert sich die Nutzungsmöglichkeit des Geländes erheblich.
Der südliche Luftraum kann nicht mehr zu Übungszwecken beflogen werden,
es können praktisch nur noch An- und Abflüge, d.h. nur noch Starts und
Landungen durchgeführt werden.
Die „Bürgerinitiative für Windkraft mit Augenmaß“ sieht in diesen für den
Luftsport unerwünschten Einschränkungen ein weiteres Argument gegen die
sinnvolle Planung und Errichtung von Windkraftanlagen im Bereich LinnichBoslar.
Die Bürgerinitiative beauftragte den Gutachter mit einer unabhängigen, die
Sicherheit des Luftsports betreffende Stellungnahme, da sie auch eine
Gefährdung der Luftsportler, eventuell auch der Anwohner, letztlich auch der
Anlagen selber befürchtet.
2. Zurzeit wird der UL Flugplatz noch mit einer alten Genehmigung
der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2.12.1998 betrieben. Die
Betriebsflächen und die üblichen erforderlichen Hindernisfreiflächen
entsprechen noch weitgehend den Richtlinien, wie sie z. B. von einem
beauftragten Fachverband, dem DULV, zweckmäßig und zutreffend
beschrieben werden. Auch die Grundsätze des Bundes und der Länder für
die Regelung des Flugverkehrs an Flugplätzen ohne
Flugverkehrskontrollstelle, können, zwar in beengtem Raum etwas
eingeschränkt, weitgehend erfüllt werden. Es ist auch noch eine prinzipielle
Platzrunde nach Süden hin möglich, wodurch der
Flugplatzbetrieb übersichtlicher, und damit sicherer durchgeführt werden
kann. Auch ist noch Ausbildungsbetrieb für verschiedene Luftsportgeräte
möglich. Die Hauptabmessungen des benötigten hindernisfreien Luftraums in
der Umgebung eines kleinen Flugplatzes und darüber werden in Lageplan 1
dargestellt. Es findet erfreulicher, qualifizierter Luftsportbetrieb mit
unterschiedlichen Luftsportgerätearten statt, auf einer gepflegten kleinen
Anlage mit hohem Freizeitwert.
3. Überlagerung der genannten Standartflächen, Hindernisfreiflächen
durch Bauwerke, Windräder.
Inzwischen existiert jedoch, bereits seit dem 20.8.2013 eine geänderte
Betriebsgenehmigung im Hinblick auf den geplanten Windenergie-Park, der
wegen der entstehenden sehr hohen Hindernisse zukünftig einen
Platzflugbetrieb im Süden nicht mehr zulässt.
In der vollständig ausgearbeiteten geänderten Betriebsgenehmigung wird
durch vollständige Aufhebung des Platzrunden-Flugbetriebs nur noch der
direkte Start- und Landebetrieb von der etwas verlängerten bisherigen Bahn
-3-
vorgesehen. Dieser darüber hinaus in deutlich geknickter Bahn nach
Nordosten bzw. Südwesten. Dabei sollen die Flugbewegungen in oder aus
östlicher Richtung sehr nahe, nach Ansicht des Gutachters zu nahe an
mindestens 3 Windrädern vorbeiführen, und zwar an
WEA 1, 4 und 5.
Lageplan 1
Im Lageplan 1 sind auch die Positionen der Windräder mit Abstandsangaben, Höhen und Abmessungen vermerkt.
Die geänderte Genehmigung soll bei Durchführung der Bauvorhaben
eingeführt werden. Neben dem Auswirkungen der markanten
Hindernisse soll auch einem Gutachten eines wissenschaftlichen
Instituts, dem Fraunhofer IWES, bezüglich der LuftstromVerwirbelung hinter drehenden Windrädern Rechnung getragen werden,
wobei allerdings noch die praktische Handhabung der Erkenntnisse zur
Intensität der Luftverwirbelungen und deren Auswirkungen auf verschiedene
Luftsportgerätearten noch zu erproben sein wird.
4. Versuchte Anpassung des Flugbetriebs.
In der jetzigen, noch alten Genehmigung und Durchführung des Luftbetriebs
ohne Flugverkehrskontrolle unterliegt die luftsportliche Betätigung noch
einem gewissen Schutz durch Ordnung, Übersicht und Hindernis-Freiflächen,
wie sie ein Platzrunden-Bereich erfordert. Insbesondere sind auch hier die
anspruchsvollsten Abschnitte eines jeden Flugs: Start und Steigflug sowie
Landeeinteilung und Landeanflug zweckmäßig eingeteilt.
Aber nicht nur der Endteil des Landeanflugs und der Anfangs-Steigflug sind
hier durch seitliche 1:2 ansteigende Übergangsflächen besonders geschützt,
-4-
auch der Luftraum beiderseits der Start- und Landebahn ist mit einer
hindernisfreien Horizontalfläche von 30 m Höhe ausgestattet, in die kein
Hindernis hereinragen soll. Weiterhin ergibt sich, gestuft nach außen
ansteigend, eine weitere Horizontalfläche in 100 m Höhe, ebenfalls
hindernisfrei, sinnvoll und notwendig für evtl. Besonderheiten im Flugbetrieb,
z. B. Durchstart-Manöver bei fehlerhaften, schwierigen Landungen, auch z.B.
unerwartet gesperrte Landebahnen, schlechte Sicht, evtl. schwierige,
überraschende Wetterverhältnisse und dergleichen.
In der neuen Genehmigung wird dieser wichtige Teil des Flugbetriebs
offenbar vollständig gestrichen und damit ein Großteil der erforderlichen
Hindernisfreiflächen und damit geschützten Lufträumen.
5. Beurteilung neuer, eingeschränkter Betriebsverfahren.
Es kann aber selbst bei Verzicht oder Nichtdurchführbarkeit einer Platzrunde,
z. B. aus Lärmschutz- oder Naturschutzgründen oder wie im vorliegenden
Fall Windräder, nicht auf die für die Sicherheit des Flugbetriebs notwendige
Hindernisfreiheit in unmittelbarer Umgebung des Flugplatzes verzichtet
werden. Es genügt nicht, seitlich der An- und Abflugfläche lediglich die
seitliche Übergangsfläche, die verhältnismäßig steil ansteigt, freizuhalten,
dies auch noch in stark geknickter bzw. gekrümmter Bahn und den sonstigen
schutzbedürftigen Raum zu vernachlässigen.
Querschnitt WEA5
Querschnitt WEA1
-5-
Längsschnitt
Längsschnitt Gitterturm
Auf zwei Schnittbildern, den Querschnitten WEA 5 und WEA 1 sowie zwei
Längsschnitten in An- und Abflugrichtung ist erkennbar, wie die ca. 185 m
hohen Windräder mit ca. 120 m Rotor-Durchmesser in die Horizontalfläche
von 30 bzw.100 m hineinragen und wie sich auch bei einem
Mittellinienabstand von 305 bis 410 m der seitliche Freiraum zwischen
seitlicher Übergangsfläche und Rotor verringert.
Ein genau geflogener seitlicher Abstand von ca. 250 bis 265 m zu einem bis
zu 185 m hohen Hindernis auf gekrümmter Anflugbahn erscheint auch unter
besten Bedingungen, d.h. ruhiger Luft, guter Sicht, nicht vertretbar.
Insbesondere, wenn Erschwernisse durch schlechte Sicht, (VFRMinima), starken Wind oder insbesondere Sonnenblendung bei häufigen
Anflügen nach Südwesten, hinzukommen.
Ortsfremden Piloten, wenig geübten Luftsportlern kann dies nicht zugemutet
werden.
Ein Ausbildungsbetrieb müsste, wegen der fehlenden Platzrundenmöglichkeit, ohnehin entfallen.
6. Stellungnahmen weiterer fachkundlicher Institutionen zur Problematik
der Änderungsgenehmigung des RP Düsseldorfs vom 20.8.2013.
-6-
Entsprechend dem Antragsverfahren, das der damalige Halter des ULFlugplatzes 2012 in Gang setzte, waren erforderlich:
a.) Eine Stellungnahme der DFS (Deutsche Flugsicherungs-GmbH)
bezüglich Lage und Abmessung des Flugplatzes, Flugbetriebsdurchführung,
umgebende Luftraumfragen.
b.) Ein unabhängiger, fachlich anerkannter Gutachter, hier wurden
Mitarbeiter des DULV herangezogen, (Deutscher Ultraleicht-Flieger Verband).
c.) Gutachten eines wissenschaftlich geeigneten Instituts, hier
Fraunhofer IWES zur Messung und Beurteilung von Luftbewegungen,
Verwirbelungen, insbesondere im Nachlaufbereich der inzwischen auf ca.
120 m gewachsenen Rotordurchmesser in meist ca. 120 Nabenhöhe.
Die drei genannten Institutionen erstellten jeweils gutachtliche Stellungnahmen, die hier ergänzend hinzugezogen wurden.
Eine weitere Studie des Umweltbundesamtes zum Potential von
Windkraftanlagen, auch in Bezug auf Flugplätze, wurde berücksichtigt.
Die Stellungnahme der DFS, die in den Unterlagen zur
Änderungsgenehmigung des RP Düsseldorf enthalten ist, lässt deutliche
Kritik an der erheblichen Beschneidung der Flugbetriebsdurchführung,
insbesondere durch Wegfall der Platzrunde, erkennen. Es wird zumindest
eine Verlängerung der Start- und Landebahn gefordert, offenbar um im
direkten An- und Abflugbereich Mindestabstände zu Hindernissen knapp zu
erreichen.
Der Wegfall der Platzrunde wird auch hier als Beeinträchtigung der Sicherheit
und Übersichtlichkeit des Flugbetriebs bemängelt.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Platzrunde zur Ordnung und
Übersichtlichkeit des Flugbetriebs und damit zu dessen Sicherheit von großer
Bedeutung ist. Insgesamt wird die einschränkende Änderung des Flugplatzes
und der beengte Betrieb nicht befürwortet.
Dieser Auffassung entsprechen auch die Richtlinien des Bundes und der
Länder, auch hier wird ein grundsätzlich schematisierter Flugbetrieb zu
Grunde gelegt.
Das Ministerium für BWSV, NRW, hat sich inzwischen ebenfalls schon mit der
Frage der Annäherung von Windkraftanlagen an bestehende kleine
Flugplätze befasst. In dem zuständigen Ausschuss BLFA-L wurden schon
spezielle Abstände zu Windkraftanlagen erörtert, die deutlich größer sind, als
die sonstigen üblichen Freiflächen zu festen Hindernissen. Es werden
mindestens 400 m Abstand außerhalb eines Gegenanflugs und 850 m
außerhalb eines Quer- und Endanflugs zur Landung vorgeschlagen. Auch bei
Wegfall einer Platzrunde sollten diese größeren Maße mindestens
übernommen werden.
Verschiedene Einschränkungen der DFS werden in der ÄnderungsGenehmigung offenbar als unbegründet angesehen.
Insgesamt ist die Stellungnahme der DFS zur Änderungsgenehmigung
aber als überwiegend kritisch anzusehen.
-7-
Das Gutachten von Mitarbeitern des Fachverbandes DULV liegt den
Antragsunterlagen der geänderten Genehmigung ebenfalls bei. Es wird hier
kein detaillierter Bezug genommen auf die Auswirkungen des Wegfalls der
Platzrunde. Offenbar im Interesse des Erhalts des Flugbetriebs werden Anund Abflüge mit deutlichen Richtungsänderungen innerhalb eines Korridors,
begrenzt durch die seitlichen Übergangsflächen akzeptiert.
Es sollte allerdings berücksichtigt werden, dass der Flugbetrieb nicht allein
auf eine verhältnismäßig geringe Anzahl örtlicher Vereinsmitglieder bezogen
werden kann, die an die schwierigeren Verhältnisse möglicherweise gewöhnt
sind, sondern dass hier auch betriebsfremde, evtl. ungeübte, mit den
örtlichen Verhältnissen nicht vertraute Piloten anfliegen können.
Darüber hinaus müssten die Ausführungen des noch zu berichtenden
Gutachtens des Fraunhofer IWES Anlass für den Fachverband sein,
erhebliche Einschränkungen für den Betrieb von Gleitschirmen, evtl.
motorisierten Hängegleitern und dergleichen zu nennen.
c.) Die interessante Ausarbeitung des Fraunhofer Instituts IWES wurden
durchgearbeitet, um nach anspruchsvollen, wissenschaftlichmathematischen Berechnungen die praktischen Auswirkungen und das
empfohlene Verhalten der Luftfahrzeugführer zu verstehen.
Es wurde die zweite überarbeitete Version des Fraunhofer IWES Gutachtens
herangezogen.
Offensichtlich ergeben sich als Fazit im Nachlaufbereich der großen Rotoren
Verwirbelungen, die, etwas vereinfacht ausgedrückt, bei
Bodenwindgeschwindigkeiten von z.B. 10,5 m/s und einem Mindestabstand
von zwei Rotor-Durchmessern deutlich spürbar sind, jedoch nicht stärker als
natürliche Böigkeit, z. B. bei Thermik und von 3-Achs-gesteuertern
Ultraleicht-Flugzeugen aber korrigierbar und beherrschbar sind.
Als Empfehlungen werden, neben dem genannten Mindestabstand, die
jedem Piloten geläufigen Sicherheitskorrekturen bei An- und Abflügen,
nämlich mindestens 10 % über der Mindestflug-Geschwindigkeit in LandeKonfigurationen, zu fliegen (gelbes Warndreieck auf dem Fahrtmesser),
andererseits den Bereich der Höchstgeschwindigkeit um einen ähnlichen
Prozentsatz zu verringern.
Hier bezogen auf ein verhältnismäßig altes Ultraleicht-Flugzeug-Muster,
Comco C 22, das heute noch in Gebrauch ist, und durch
wesentlich leistungsfähigere, insbesondere schnellere und wendigere Geräte
übertroffen wird. Die beschriebenen WindradTurbulenzen dürften von modernen, zunehmend verbreiteten Ultraleicht-Flugzeugen umso eher verkraftbar sein.
Ganz anders kann jedoch die Gefahrensituation für Gleitschirme,
Motorschirme, motorisierte Hängegleiter u.dgl. langsame Einfachgeräte sein.
Diesen Geräten können auch wesentlich geringere Turbulenzen, d. h.
bei geringeren Windgeschwindigkeiten und auch bei größeren Abständen
gefährlich werden. Z.B. die Gefahr des Einklappens
-8-
des sog. Segels bei Gleitschirmen bzw. verzögertem Steuerverhaltens bei
Gewichtskraft gesteuerten Hängegleitern.
Gegen Ende der Darstellungen des Fraunhofer Instituts kommen deren
Mitarbeiter in der Zusammenfassung ihrer Rechenergebnisse nicht umhin,
die Auswirkungen der Rotor-Turbulenzen auf leichte Luftfahrzeuge einer
weiteren praktischen Erprobung zu empfehlen.
Es wurden ohnehin lediglich vertikale Turbulenz-Einwirkungen berücksichtigt.
Weitere Effekte, wie seitliche Beaufschlagung, evtl. Rotorbewegungen
der Luft, konnten allein theoretisch nicht bestimmt werden. Es wird daher
vorsichtige Vorgehensweise und Erprobung verschiedener Bedingungen
empfohlen, z.T. allerdings wenig praktikabel wie der Vorschlag,
Nachlaufbereiche von Windrädern im Landeanflug oder Steigflug zu unteroder zu überfliegen.
Diese sind jedoch weder sichtbar, noch leicht messbar.
Siehe auch Lagepläne 2 bis 6.
Lageplan 2, Nachlaufbereiche ONO
-9-
Lageplan 3, Nachlaufbereiche O
Lageplan 4, Nachlaufbereiche SO
-10-
Lageplan 5, Nachlaufbereiche S
Lageplan 6, Nachlaufbereiche SW
Die theoretischen Erkenntnisse aus dem ersten Gutachten des Fraunhofer
IWES werden auch bei der Änderungsgenehmigung des
RP Düsseldorfs dahingehend übernommen, dass ebenfalls ein vorsichtiges Herangehen und Erproben möglicher Windturbulenzen
-11-
empfohlen wird. Klare, einschränkende Maßnahmen bezüglich
Luftfahrzeugart, Windgeschwindigkeit u.dgl. konnten aber nicht gegeben
werden.
d.) Weitere Stellungnahmen, Umweltbundesamt
Die Problematik der Annäherung einer zunehmenden Zahl von
Windkraftanlagen an Flugplätze beschäftigt auch weitere Luftfahrtbehörden
und Organisationen. In der Studie zum Flächen- und Raumbedarf, Potential,
von Windkraftanlagen wird auch Bezug auf kleine Flugplätze genommen. Es
werden bestimmte Sicherheitsabstände erörtert, z.B. auch hier mindestens
400m seitlich parallel zum Gegenanflug der Landebahn und 850m zu einem
Queranflug.
Es wird insgesamt ein Radius von ca. 1750 m um kleine Flugplätze als
Ausschlussbereich angesehen. Ähnlich wie verschiedene Landesbehörden.
Auch hieran ist erkennbar, dass wesentlich geringere Abstände im direkten
An- und Abflugbereich wie in Linnich- Boslar als problematisch anzusehen
sind.
7. Berührung und Überflug von Naturschutzgebieten im Südwesten.
Durch die vorgesehene verbindliche Flugdurchführung des An- und Abflugs
im Südwesten wird versucht, die dort befindlichen Ortschaftsteile Tetz und Broich zu meiden. Ein Überflug quer über den Streifen des dort
befindlichen Naturschutzgebiets wird jedoch in Kauf genommen. Während
der Anflug im Gleitflug, hier bei ca. 100 m Höhe als wenig störend empfunden
wird, ist der Überflug im Steigflug mit hoher Motorleistung deutlich störender.
Die Geräuscheinwirkungen dürften bei geringerem Steigvermögen von ULSchleppverbänden bzw. langsameren Geräten noch verstärkt empfunden
werden. Der Flugweg führt näher an die Ortschaft Tetz heran und knickt in
Richtung Broich ab. Durch die längere Flugstrecke entlang der Ortschaft und
über dem Naturschutzgebiet erhöht sich insgesamt die Lärmbelastung
entsprechend.
8. Zusammenfassende Beurteilung, notwendige Einschränkungen des
Flugbetriebs.
Aus den vorangegangenen Erörterungen geht hervor, dass durch die
geplante Windkraftanlagen im Südwesten des Flugplatzes Linnich-Boslar
dieser in erheblichen Maße betroffen ist und in seiner zukünftigen Nutzbarkeit
nicht nur stark eingeschränkt ist, die Betriebssicherheit für die Luftsportler
dort leider zum Teil in einem nicht vertretbaren Maße verringert wird.
Der kleine Flugplatz mit bisher reger sportlicher Aktivität wird zukünftig nur
noch als Start- und Landestelle verkümmern. An- und Abflüge im
nordöstlichen Bereich werden im Flugbetrieb schwieriger, im Südwesten
bisher geschützte Naturschutzgebiete stören. Der südliche Luftraum kann
zudem nicht mehr zu Übungszwecken beflogen werden.
-12-
Es sei hier erläutert, dass der Flugbetrieb in der Nähe von Windkraftanlagen
eine besondere Gefährdung beinhalten kann, wenn die Abstände zu hohen
Windrädern gering sind. Durch die schlanke Linie hoher Masten und die
schmalen, leistungsfähigen Flügel von bis zu 120 m Rotordurchmesser,
entsteht optisch oft nur eine filigrane Silhouette, die bei ungünstigen
Lichtverhältnissen leicht zu übersehen oder im Abstand falsch eingeschätzt
werden kann. Sie sind damit nicht vergleichbar mit festeren Hindernissen,
wie Bauwerken oder Berghängen.
Die Ausrichtung der Rotorebenen ändert sich zudem je nach Windrichtung
und ergibt ein unterschiedliches Erscheinungsbild. Bei ungünstigen
Sichtbedingungen, insbesondere bei Gegenlicht, kann es zu einem
Übersehen und zu geringem Abstand mit der Gefahr der Kollision kommen.
Die Gefährdung durch Verwirbelung im Nachlaufbereich der Windräder wird
für moderne UL-Flugzeuge als verhältnismäßig gering und beherrschbar
angesehen. Allerdings führen die Flugbewegungen in oder aus östlicher
Richtung sehr nahe, nach Ansicht des Gutachters zu nahe an
mindestens 3 Windrädern vorbei (WEA 1,4 und 5), was aus
Sicherheitsaspekten sehr kritisch zu werten ist.
Geräte mit nicht starren Flügeln, insbesondere Gleitschirme und
Motorschirme sind zudem vermutlich in Linnich-Boslar noch bei allenfalls
noch bei nordwestlichen Windrichtungen einsetzbar um eine Berührung mit
Nachlaufbereichen von Rotoren zu vermeiden. Ansonsten sollte bei
drehenden Windrädern der Betrieb mit Schirmen grundsätzlich gänzlich
unterbleiben.
Keinesfalls ist zukünftig Ausbildungsbetrieb vertretbar. Damit wird leider auch
die Basis des zukünftigen, sportlichen Vereinsbetriebs beschnitten und der
Flugplatz erfährt eine Abwertung.
Die Problematik der Annäherung Windkraftanlagen an Flugplätze beschäftigt
aktuell Luftfahrtbehörden und Organisationen, sowie verschiedene
Landesbehörden
(u.a.
auch
Ministerium
für
Bauen,
Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen). In der
Studie zum Flächen- und Raumbedarf, Potential, von Windkraftanlagen wird
auch Bezug auf kleine Flugplätze genommen. Es werden bestimmte
Sicherheitsabstände erörtert, z.B. mindestens 400m seitlich parallel zum
Gegenanflug der Landebahn und 850m zum Queranflug. Es wird insgesamt
ein Radius von ca. 1750 m um kleine Flugplätze als Ausschlussbereich
angesehen. Auch hieran ist erkennbar, dass wesentlich geringere Abstände
im direkten An- und Abflugbereich wie in Linnich- Boslar als problematisch
anzusehen sind. Von daher verwundert es auch nicht, dass die DFS
(Deutsche Flugsicherung GmbH) die einschränkende Änderung des
Flugplatzes und den beengten Betrieb nicht befürwortet.
Die Ausarbeitung des Fraunhofer IWES verfolgt einen theoretischen Ansatz
und berücksichtigt nur einen Teil der für die Flugpraxis relevanten Aspekte.
Die Empfehlung des Fraunhofer IWES zu einer vorsichtigen Vorgehensweise
bzw. Erprobung verschiedener Bedingungen mündet z.T. in wenig
praktikablen wie gefährlichen Vorschlägen (z.B. Nachlaufbereiche von
Windrädern im Landeanflug oder Steigflug zu unter- oder zu überfliegen).
-13-
Belastung durch Turbulenzintensität.
Aus „Gutachten zur Standorteignung“.
Einwendung: WKA 1,2 und 4 müssen wegen zu geringen Abständen bei bestimmte
Windrichtungen und Windstärken abgeschaltet werden, um die Standsicherheit zu
gewährleisten. Die Windrichtungen und Geschwindigkeiten sind der folgenden Tabelle zu
entnehmen:
Aus „Gutachten zur Standorteignung“.
Einwendung: WKA 1 oder 2 werden bei Südost -Wind bei 4 bis m/s abgeschaltet. (+- 25° = Ost
bis Südsüdost). Dies entspricht 16 % der Gesamtzeit laut untenstehender Tabelle der relativen
Häufigkeit der Windrichtungen.
WKA 1 und 2 werden bei Nordwest -Wind und 6 bis 8 m/s abgeschaltet.(+-25° = Nordwest bis
West) Dies entspricht 30 % der Gesamtzeit laut untenstehender Tabelle der relativen Häufigkeit
der Windrichtungen.
WEA 4 oder 5 werden bei WestSüdwest und 4 bis 10 m/s abgeschaltet. (+-25° = Westnordwest bis
Südwest) Dies entspricht 39 % der Gesamtzeit laut untenstehender Tabelle der relativen
Häufigkeit der Windrichtungen.
Zusammenfasend bedeutet dies, dass ein Windrad, entweder WKA1, WKA2 , WKA4 oder WKA 5,
zu ca. 70% der möglichen Betriebszeit wegen der Gefährdung der Standsicherheit abgeschaltet
werden muss. Damit ist ein Wirtschaftlicher Betrieb nicht möglich.
Zur Verdeutlichung der Gradangaben und Windrichtungen:
Quelle Wikipedia
Einwendung: Für die Winddaten ist in der Karte kein Referenzpunkt angegeben. Die
Winddaten stammen laut Angabe des Gutachters vom Betreiber. Die Winddaten wurden
nicht durch Messung ermittelt (Webseite Fa. anemos). Es ist zu vermuten, dass deswegen
auch kein Referenzpunkt angegeben werden kann.
Daten des Planungsbüros VDH bezüglich des Windparks Jülich sind 1,5 bis 2 m/s geringer (5 –
5,5 m/s in 100 m Höhe). Siehe weiter oben.
W I N D EN ERGI EAN LAGEN
IN
F LUGPLATZN ÄH E
Gu t ach t en zu r Fest st el l u n g n o t w en d ig er
Mi n d est ab st än d e v o n W in d en er g i ean lag en zu
Flu g b et r i eb sr äu m en an Fl u g p lät zen d er
Al lg em ein en Lu f t f ah r t u n t er Ber ü ck sich t i g u n g
säm t li ch er Lu f t f ah r zeu g k lassen , i n sb eso n d er e
au ch d er i m Lu f t sp or t v er w en d et en
Gut acht erliche St ellungnahm e
Fachbereich 6 Luft - und Raum fahrt t echnik
FH Aachen
Prof. Dr.- I ng. Frank Janser
Bast ian Hoeveler M.Sc.
David Schneider
Philipp Weber
Dezem ber 2015
I nhalt sverzeichnis
I nha lt sve r ze ichnis
I nhalt sverzeichnis ...................................................................................... i
Abbildungsverzeichnis ............................................................................... vi
Tabellenverzeichnis ................................................................................. viii
Diagram m verzeichnis .............................................................................. viii
Abkürzungsverzeichnis .............................................................................. x
Einheit sverzeichnis ................................................................................... xi
1.
Zielset zung ....................................................................................... 1
2.
Grundlagen ....................................................................................... 2
2.1
Definit ion der Flugphasen .............................................................. 2
2.2
Luft raum ..................................................................................... 4
2.3
Sicht flug ..................................................................................... 7
2.4
I nst rum ent enflug ......................................................................... 9
2.5
Ausbildungsanforderungen an Pilot en ............................................. 9
2.5.1
Pr ivat pilot enlizenz ............................................................... 10
2.5.2
Berufspilot enlizenz .............................................................. 10
2.5.3
I nst rum ent enflugberecht igung .............................................. 10
2.6
Turbulenz und Windscherung ....................................................... 11
2.7
Recht liche Grundlagen für die Berücksicht igung von
Luft fahrt hindernissen, insbesondere Bauwerken, in der Um gebung von
Flugplät zen ............................................................................... 13
2.7.1
Bauschut zbereich gem äß § 12 und § 17 Luft verkehrsgeset z ..... 13
2.7.2
Allgem einer Luft raum .......................................................... 15
2.7.3
Hindernisfreiflächen gem äß verwalt ungsrecht licher Regelungen 16
2.7.4
Hindernisfreiflächen I nst rum ent enflug ................................... 22
2.7.5
Verordnung der europäischen Kom m ission ............................. 23
2.7.6
I CAO Obst acle Lim it at ion Surfaces ........................................ 24
2.7.7
Visual Segm ent Surface ....................................................... 27
i
I nhalt sverzeichnis
2.7.8
Rücksicht nahm egebot zum Schut z der Hindernisfreiheit in der
Um gebung von Flugplät zen .................................................. 28
2.7.9
Zusam m enfassung .............................................................. 29
3.
Windenergieanlagen ........................................................................ 30
4.
Flugbet r ieb St andardflugplat z ........................................................... 37
4.1
4.1.1
Plat zrunde ......................................................................... 37
4.1.2
Schulung ........................................................................... 41
4.2
5.
Mot orisiert e Luft fahr zeuge ........................................................... 37
Segelflug .................................................................................. 42
4.2.1
Windenst art ....................................................................... 42
4.2.2
Flugzeugschlepp ................................................................. 43
4.2.3
Plat zrunde ......................................................................... 44
4.2.4
Übungsraum ...................................................................... 45
4.3
Ballone ..................................................................................... 46
4.4
Fallschirm sprungbet r ieb .............................................................. 47
4.5
Gleit schirm e .............................................................................. 47
4.6
Hängegleit er .............................................................................. 48
4.7
Einflüsse im Flugbet r ieb .............................................................. 48
St röm ungsfeld Windenergieanlagen ................................................... 50
5.1
Typisches Windfeld ..................................................................... 50
5.2
Lit erat urübersicht ....................................................................... 58
5.2.1
Böenbelast ung
von
Nachlauf
Windenergieanlagen,
von
UL- Flugzeugen
durch
den
t urbulent en
Fr aunhofer- I nst it ut
für
Windenergie und Energiesyst em t echnik, Oldenburg, 2014 ....... 58
5.2.2
Flugem pfehlungen
für
den
UL- Sonderlandeplat z
Boslar ,
Fraunhofer- I nst it ut für Windenergie und Energiesyst em t echnik,
Oldenburg, 2015 ................................................................. 63
5.2.3
“ The influence of wind t urbine induced t urbulence on ult ralight
aircraft ” ,
a CFD analysis,
Von
Karm an
I nst it ut e for
Fluid
Dynam ics ........................................................................... 68
ii
I nhalt sverzeichnis
5.2.4
„ CAA
Windt urbine
Wake
Encount er
St udy“ ,
Universit y
of
Liverpool ........................................................................... 69
5.2.5
“ Wind Farm Turbulence I m pact s on General Aviat ion Airport s in
Kansas” . Roll Hazard Analysis ............................................... 70
5.2.6
„ Unt ersuchung zum Nachlaufeinfluss von Windenergieanlagen
auf Segelflugzeuge“ , Diplom arbeit , I nst it ut für Aerodynam ik und
Gasdynam ik ....................................................................... 72
5.2.7
5.3
6.
Zusam m enfassung .............................................................. 76
Pot enzielle Auswir kungen des Nachlaufes auf das Luft fahr zeug ........ 77
5.3.1
Krit er ium Böen und Windscherung ........................................ 78
5.3.2
Krit er ium Eddy Dissipat ion Rat e ............................................ 79
5.3.3
Zusam m enfassung .............................................................. 81
Experim ent elle Unt ersuchung ............................................................ 82
6.1
Unt ersuchungshorizont ............................................................... 82
6.2
Vorgehensweise ......................................................................... 82
6.3
Grundlagen ............................................................................... 83
6.4
Versuchsbeschreibung ................................................................ 89
6.4.1
Vorbeiflug in Nabenhöhe ( Aufgabe 1) .................................... 89
6.4.2
Vorbeiflug in Höhe der Rot orblat t spit zen ( Aufgabe 2) .............. 89
6.4.3
Überflug ............................................................................ 89
6.4.4
Referenzflug ( Aufgabe 3) ..................................................... 89
6.4.5
Pilot en ............................................................................... 90
6.5
Ergebnisse ................................................................................ 91
6.5.1
Versuche 1 und 2 ................................................................ 91
6.5.2
Versuch 3 .......................................................................... 99
6.5.3
Gegenüberst ellung Windenergieanlagen - Funkt urm ...............103
6.5.4
Eye Tracker ......................................................................107
iii
I nhalt sverzeichnis
6.6
7.
Schlussfolgerung ....................................................................... 108
6.6.1
Abst andsabschät zung .........................................................108
6.6.2
Pilot enbelast ung ................................................................108
6.6.3
Belast ung – Erfahrung ........................................................109
6.6.4
Abst andsabschät zung – Erfahrung .......................................109
6.6.5
Abst and – Belast ung ..........................................................109
6.6.6
Eye Tracker .......................................................................110
6.6.7
Unt erscheidung st at ischer und dynam ischer Hindernisse .........111
Herleit ung der Abst andsregelung ...................................................... 113
7.1
Windenergieanlage als Luft fahrt hindernis ..................................... 113
7.2
Hindernisfreiflächen Mot orflugbet rieb ........................................... 117
7.2.1
Plat zrunde ........................................................................117
7.2.2
Vollkreise im Gegenanflug ...................................................117
7.2.3
Einflugkorr idor Gegenanflug ................................................117
7.2.4
Flug bei m inim alen Wet t erbedingungen ................................118
7.2.5
Sicherheit und Training .......................................................118
7.2.6
Sicherheit sbereich um die Plat zrunde ...................................118
7.2.7
Zusam m enfassung .............................................................119
7.3
Hindernisfreiflächen Ult raleicht flug .............................................. 120
7.3.1
Plat zrunde ........................................................................120
7.3.2
Vollkreise im Gegenanflug ...................................................120
7.3.3
Einflugkorr idor Gegenanflug ................................................120
7.3.4
Flug bei m inim alen Wet t erbedingungen ................................121
7.3.5
Sicherheit sbereich um die Plat zrunde ...................................121
7.3.6
Sicherheit und Training .......................................................121
7.3.7
Zusam m enfassung .............................................................122
iv
I nhalt sverzeichnis
7.4
Hindernisfreiflächen Segelflugbet r ieb ........................................... 123
7.4.1
Schleppst recken ................................................................123
7.4.2
Plat zrunde ........................................................................123
7.4.3
Sicherheit sbereich um die Plat zrunde ...................................123
7.4.4
Übungsraum .....................................................................124
7.4.5
Rückkehr zum Plat z ............................................................124
7.4.6
Zusam m enfassung .............................................................125
7.5
Hindernisfreiflächen Gleit schirm e und Hängegleit er ....................... 126
7.6
Hindernisfreiflächen Ballone und Fallschirm springer ....................... 127
7.7
Beispiel Kom binat ion ................................................................. 128
7.8
Einfluss Topografie .................................................................... 129
8.
Fazit ............................................................................................. 130
9.
Lit erat ur verzeichnis ........................................................................ 133
v
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsve r ze ichnis
Abbildung 2.1: Bauschut zbereich Luft VG §12 ( Quelle: [ 18] ) .......................... 14
Abbildung 2.2: NfL 1 92/ 13 genaue Beschreibung der I som et r ie ( Quelle: [ 19] ) 18
Abbildung 2.3: Hindernisbegrenzungsflächen VFR Landebahn der Länge
zwischen 800 m und 1200 m ( Quelle: [ 19] ) ........................................... 20
Abbildung 2.4: Hindernisfreiflächen I nst rum ent enanflug ( Quelle: [ 21] ) ........... 22
Abbildung 2.5: Hindernisfreiflächen I nst rum ent enabflug ( Quelle: [ 21] ) ........... 22
Abbildung 2.6: Hindernisfreiflächen ( Quelle: I CAO Annex 14) ........................ 26
Abbildung 3.1: Beschreibung Windenergieanlage ( Quelle: [ 28] ) ..................... 30
Abbildung 3.2: Fangst rom röhre Windenergieanlage ( Quelle: [ 29] ) ................. 31
Abbildung 3.3: Ent w icklung der Größe der durchschnit t lich neu er richt et en
Windenergieanlagen in der Vergangenheit und Prognose für die Zukunft
( Quelle: [ 34] ) .................................................................................... 36
Abbildung 4.1: Skizze einer St andardplat zr unde ( Quelle: NfL 1 37/ 00 [ 35] ) .... 38
Abbildung 4.2: Windenst art ( Quelle: [ 36] ) ................................................... 42
Abbildung 4.3: Flugzeugschlepp ( Quelle: Wikipedia) ..................................... 43
Abbildung 4.4: Übersicht Plat zrunde Segelflug ( Quelle: [ 37] ) ......................... 44
Abbildung 4.5: Plat zr unde ( Quelle: Flieger gruppe Welzheim e.V.) ................... 45
Abbildung 4.6: Übungsraum ( Quelle: [ 36] ) .................................................. 46
Abbildung 5.1: Geschwindigkeit sredukt ion im Nachlauf auf 40 % ( Quelle: [ 38] ) 51
Abbildung 5.2: Um st r öm ung Windenergieanlage in Abhängigkeit von der
Windgeschwindigkeit ( Quelle: [ 39] ) ...................................................... 51
Abbildung 5.3: Geschwindigkeit svert eilung in der Abst röm ung, Visualisierung
auf Basis der Dat en von Diagram m 5.2.................................................. 55
Abbildung 5.4: Blat t spit zenwir bel ( Quelle: [ 39] ) ........................................... 57
Abbildung 5.5: Anst ellwinkeländerung durch vert ikale Böe ............................ 60
Abbildung 5.6: Planung Luft verkehr Linnich- Boslar ( Quelle: [ 45] ) ................... 64
Abbildung 5.7: Sim uliert er abschwim m ender Blat t spit zenwirbel ( Quelle: [ 49] ) . 70
Abbildung 5.8: aufwändige CFD St udie zu Wirbelschleppen einer
Windkraft analage ( Quelle: St efan I vanell, Universit y of Uppsala [ 50] ) ....... 71
Abbildung 5.9: Gefährdungsbereich abschwim m ende Wirbelschleppe .............. 71
Abbildung 5.10: Beispiel CFD Unt ersuchung ( Quelle: [ 51] ) ............................ 72
Abbildung 6.1: Pilot A Abst and Aufgabe 1 .................................................... 93
Abbildung 6.2: Pilot A Abst and Aufgabe 2 ................................................... 93
Abbildung 6.3: Pilot B Abst and Aufgabe 1 ................................................... 93
vi
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 6.4: Pilot B Abst and Aufgabe 2 ................................................... 93
Abbildung 6.5: Pilot C Abst and Aufgabe 1 .................................................... 94
Abbildung 6.6: Pilot C Abst and Aufgabe 2 .................................................. 94
Abbildung 6.7: Pilot D Abst and Aufgabe 1 .................................................. 94
Abbildung 6.8: Pilot D Abst and Aufgabe 2 .................................................. 94
Abbildung 6.9: Pilot E Abst and Aufgabe 1 .................................................. 94
Abbildung 6.10: Pilot E Abst and Aufgabe 2 .................................................. 94
Abbildung 6.11: Pilot F Abst and Aufgabe 1 .................................................. 95
Abbildung 6.12: Pilot F Abst and Aufgabe 2 .................................................. 95
Abbildung 6.13: Pilot F Abst and Aufgabe 1 .................................................. 95
Abbildung 6.14: Pilot F Abst and Aufgabe 2 .................................................. 95
Abbildung 6.15: Pilot A Abst and Aufgabe 3 .................................................100
Abbildung 6.16: Pilot B Abst and Aufgabe 3 .................................................100
Abbildung 6.17: Pilot C Abst and Aufgabe 3 .................................................100
Abbildung 6.18: Pilot D Abst and Aufgabe 3 .................................................100
Abbildung 6.19: Pilot E Abst and Aufgabe 3 .................................................101
Abbildung 6.20: Pilot F Abst and Aufgabe 3 .................................................101
Abbildung 6.21: Pilot G Abst and Aufgabe 3 .................................................101
Abbildung 7.1: Vergleich Silhouet t en Turm und Windenergieanlage ..............114
Abbildung 7.2: Schut zraum um ein dynam isches Hindernis ...........................116
Abbildung 7.3: Flugplat z Mindest abst ände zu Windenergieanlagen m it
Sicherheit sbereich .............................................................................119
Abbildung 7.4: Sicher heit sbereich UL- Plat zr unde .........................................122
Abbildung 7.5: Sicher heit sbereich Segelflugplat z .........................................125
Abbildung 7.6: Sicher heit sbereich Gleit schir m .............................................126
Abbildung 7.7: Sicher heit sbereich Fallschir m springer/ Ballonst art fläche ..........127
Abbildung 7.8: Übersicht Schut zbereiche kom biniert e Verkehrsart en .............128
vii
Tabellenverzeichnis
Ta be lle nve r ze ichnis
Tabelle 2.1: Klassifikat ion von Windscherung und Turbulenz .......................... 12
Tabelle 2.2: Größe und Ausdehnung der Hindernisfreiflächen ( Quelle: [ 20] ) .... 19
Tabelle 2.3: Größe und Ausdehnung der Hindernisfreiflächen ( Quelle: [ 26] ) .... 27
Tabelle 6.1: Beispielw ert ung NASA Task- Load- I ndex .................................... 87
Tabelle 6.2: Beispielr echnung NASA Task Load I ndex ................................... 88
Tabelle 6.3: Pilot endat en ........................................................................... 90
Tabelle 6.4: Abst ände gegenübergest ellt ....................................................103
D ia gr a m m ve r ze ichnis
Diagram m 3.1: Elekt r ische Leist ung einer Windenergieanlage in Abhängigkeit
von der Windgeschw indigkeit ( Quelle: [ 29] ) ........................................... 32
Diagram m 3.2: Durchschnit t liche Leist ung j e Windenergieanlage ( Quelle: [ 33] ) 33
Diagram m 3.3: Durchschnit t licher Rot ordurchm esser ( links) und Mast höhe
( recht s) neu in Bet rieb genom m ener Anlagen im Jahr 2012 ( Quelle: [ 33] .. 34
Diagram m 3.4: Durchschnit t licher Rot ordur chm esser ( links) und Mast höhe
( recht s) neu in Bet rieb genom m ener Anlagen im Jahr 2014 ( Quelle: [ 30] ) . 34
Diagram m 3.5: Ent w icklung der Ant eile Rot orgrößengruppen über die Zeit
( Quelle: [ 33] ) .................................................................................... 35
Diagram m 5.1: Nachlaufverzögerung ( Quelle: [ 39] ) ..................................... 52
Diagram m 5.2: Geschwindigkeit svert eilung hint er einer Windenergieanlage
( Quelle: [ 39] ) .................................................................................... 54
Diagram m 5.3: Turbulenzvert eilung über einen vert ikalen Schnit t im Nachlauf
einer Windenergieanlage ( Quelle: [ 39] ) ................................................. 56
Diagram m 5.4: Radiale Last vert eilung eines realen Rot orblat t es ( Quelle: [ 41] ) 59
Diagram m 5.5: Maxim ale Turbulenzbelast ung beim Durchfliegen eines
Windenergieanlagennachlaufs ( Quelle: [ 40] ) .......................................... 62
Diagram m 5.6: Anst röm ungsgeschwindigkeit beim Durchflug im Abst and von
126 m des Windenergieanlagennachlaufes, aufget eilt in die Raum richt ungen
( Quelle: [ 51] ) .................................................................................... 73
Diagram m 5.7: Änderung des Anst ellw inkels und des Schiebewinkels ( Quelle:
[ 51] ) ................................................................................................. 74
viii
Diagram m verzeichnis
Diagram m 5.8: Änderung des Auft riebs bei einem Rot ordurchm esser Abst and
( Quelle: [ 51] ) .................................................................................... 75
Diagram m 5.9: Geschwindigkeit svert eilung hint er einer Windenergieanlage
( Quelle: [ 39] ) .................................................................................... 78
Diagram m 5.10: Eddy Dissipat ion Rat e ( Quelle: [ 52] ) ................................... 80
Diagram m 6.1: Abst ände Aufgabe 1 ........................................................... 91
Diagram m 6.2: Abst ände Aufgabe 2 .......................................................... 91
Diagram m 6.3: Abst and - Erfahrung Aufgabe 1 ............................................ 92
Diagram m 6.4: Abst and - Erfahrung Aufgabe 2 ............................................ 92
Diagram m 6.5: Pilot enbelast ung Windenergieanlagen ................................... 96
Diagram m 6.6: Belast ung - Erfahrung Windenergieanlagen ........................... 97
Diagram m 6.7: Abst and - Belast ung Aufgabe 1 ............................................ 97
Diagram m 6.8: Abst and - Belast ung Aufgabe 2 ............................................ 98
Diagram m 6.9: Abst ände Aufgabe 3 ........................................................... 99
Diagram m 6.10: Abst and - Erfahrung Aufgabe 3 .......................................... 99
Diagram m 6.11: Pilot enbelast ung Turm .....................................................102
Diagram m 6.12: Belast ung - Erfahrung Funkt urm .......................................102
Diagram m 6.13: Abst and - Belast ung Aufgabe 3 .........................................103
Diagram m 6.14: Gegenüberst ellung der Abst ände .......................................104
Diagram m 6.15: Mit t lere Abst ände ............................................................105
Diagram m 6.16: Gegenüberst ellung der Belast ung ......................................105
Diagram m 6.17: Außenblickdauer .............................................................107
ix
Abkürzungsverzeichnis
Abk ür zungsve rze ichnis
Abkürzungen
CS
Cert ificat ion Specificat ions
DVO
Durchführungsverordnung
EDR
Eddy Dissipat ion Rat e
EU
Europäische Union
GPS
Global Posit ioning Syst em
I AS
angezeigt e Fluggeschwindigkeit
( englisch: I ndicat ed Airspeed)
I CAO
I nt ernat ional Civil Aviat ion Or ganisat ion
Luft VG
Luft verkehrsgeset z
Luft VO
Luft verkehrsordnung
MSL
SERA
UL
Mit t lerer Meeresspiegel ( englisch: Mean Sea Level)
St andardised European Rules of t he Air
Ult raleicht flugzeug
Lat einische Form elzeichen
b
Spannweit e
D
Rot ordurchm esser
n
Last fakt or
v
Fluggeschwindigkeit
Griechische Form elzeichen
α
Anst ellw inkel
β
Schiebewinkel
∆
Sym bol für Differenz/ Veränderung
ε
Eddy Dissipat ion Rat e
ρ
Luft dicht e
x
Einheit sverzeichnis
Einhe it sve rze ichnis
ft
Fuß ( = 0,3048 m )
kg
Kilogram m
km
Kilom et er ( = 1000 m )
km / h
Kilom et er j e St unde
kt s
Knot en ( = 1,852 km / h)
m
Met er
N
Newt on
Nm
Newt onm et er
Pa
Pascal [ N/ m 2 ]
s
Sekunde
xi
Zielset zung
1 . Zie lse t zung
Die FH Aachen Fachbereich 6/ ACI AS e.V. ist vom Luft sport - Landesverband
Brandenburg e.V. beauft ragt worden, in einem wissenschaft lichen Gut acht en
zu unt ersuchen, welcher Mindest abst and zu Windenergieanlagen abhängig
von
ihrer
Größe für
den
Flugbet r ieb
an
Flugplät zen
m it
gem ischt em
Flugbet r ieb not wendig ist . Für die Erarbeit ung der Aufgabenst ellung wurde
eine
Arbeit sgruppe
gebildet ,
in
der
neben
Vert ret ern
des
Luft sport
Landesverbandes Brandenburg auch Vert ret er des Deut schen Aero Clubs und
der AOPA- Germ any - Verband der Allgem einen Luft fahrt e.V. m it gew irkt
haben. Berücksicht igt e Verkehrst eilnehm er sind Mot orflugzeuge, Ult raleicht flugzeuge, Segelflugzeuge, Fallschir m springer, Hängegleit er, Gleit schirm e
und Ballone. Für diese Analyse werden die Gefahr der Kollision m it einer
Windenergieanlage,
die
Auswir kung
des
Windfeldes
im
Nachlauf
der
Windenergieanlage auf das Luft fahrzeug, die not wendige Trennung der Anund Abflugwege der verschiedenen Luft fahrzeugt ypen und Vorausset zungen
für die zweckm äßige Nut zung eines Flugplat zes und Segelfluggeländes,
beispielsweise Ausbildung oder
St reckenflüge, berücksicht igt .
Auf Basis
dieser Unt ersuchungen werden ent sprechend angepasst e Hinder nisfreiflächen
abgeleit et .
1/ 136
Grundlagen
2 . Gr undla ge n
Relevant e
grundlegende
Begriffe
und
Rahm enbedingungen
für
dieses
Gut acht en werden anhand der gelt enden nat ionalen, europäischen und
int ernat ionalen Regularien aufbereit et und analysiert . Es ist zu beacht en,
dass zum Teil die akt uellen nat ionalen deut schen geset zlichen Regeln in der
Luft verkehrsordnung ( Luft VO) und dem Luft verkehrsgeset z ( Luft VG) von der
übergeordnet en,
für
die
Mit gliedsländer
verpflicht enden
europäischen
Verordnung EU DVO 923/ 2012 St andardised European Rules of t he Air
( SERA) aus dem Jahr 2012 und EU VO 139/ 2014 abweichen
[ 1] . Seit dem
04.12.2014 ist die EU DVO 923/ 2012 auch für Deut schland in Kraft . Diese
wiederum basieren bis auf wenige Ausnahm en auf Annex 2 ( Rules of t he Air)
und Annex 11 ( Air Traffic Service) des Chicagoer Abkom m ens über die
int ernat ionale Zivilluft fahrt . Die Bundesrepublik Deut schland ist seit 1956
Mit glied
der
I nt ernat ional
Civil
Aviat ion
Organisat ion
( I CAO) ,
einer
Sonderorganisat ion der Vereint en Nat ionen, und som it angehalt en, die
I nhalt e der Annexes des Chicagoer Abkom m ens m öglichst
weit gehend
um zuset zen und in nat ionales Recht zu überführen. Die nat ionalen Geset ze
und Verordnungen werden akt uell ent sprechend angepasst und überarbeit et .
2 .1
Zum
D e fin it ion de r Flu gph a se n
Einst ieg
werden
die
Grobdefinit ionen
von
Fachbegriffen
für
die
relevant en Flugphasen vorgest ellt .
Diese sind durch das Com m on Taxonom y Team für die Mit gliedsst aat en der
I nt ernat ional Civil Aviat ion Organisat ion ( I CAO) , wie nachfolgend dargest ellt ,
definiert worden [ 2] . Diese Vorgabe ist durch die ECCAI RS Aviat ion, einer
Arbeit sgruppe der europäischen Flugsicherheit sbehörde, in einen europaweit
einheit lichen St andar d um gewandelt worden. [ 3] [ 4, 5]
2/ 136
Grundlagen
St art
Die
Flugphase
ab
vorgeschriebenen
dem
Set zen
der
Leist ungsredukt ion,
St art leist ung
bis
zum
bis
zur
Erreichen
erst en
der
VFR-
Plat zrundenhöhe ( VFR- Plat zrunde siehe Kapit el 4.1.1) oder 1000 ft ( 300 m )
über der Höhe des St art bahnendes, was davon zuerst erreicht ist , oder dem
Abbrechen des St art laufes.
Reiseflug
Flug
nach
I nst rum ent enflugregeln:
Ab
dem
Beendigen
des
Anfangs-
st eigfluges, während des Reisefluges und dem Abschluss des kont rolliert en
Sinkfluges bis zum I nit ial Approach Fix.
Flug
nach
Sicht flugregeln:
Flugphase
nach
Beendigung
des
Anfangs-
st eigfluges, während des Reisefluges bis zum Erreichen der Plat zrundenhöhe
oder 1000 ft über dem Zielflugplat z, was auch im m er davon zuerst erreicht
wird.
Manöver
Eine
Flugsit uat ion,
in
der
geplant er
Tiefflug
durchgeführt
wird,
eine
best im m t e, auch abnorm ale, Fluglage eingenom m en wird oder in der
ungewöhnliche
Beschleunigungen
gezielt
gest euert
werden.
Diese
Flugsit uat ion ist Teil des Pilot ent rainings oder erfolgt im Rahm en eines
Kunst fluges.
Anflug
I nst rum ent enflug: Der Flugabschnit t vom äußeren Anflugm arker bis zum
Anheben der Flugzeugnase kurz vor dem Aufset zen m it der Absicht über der
Landebahn auszuschweben.
Sicht flug: Der Flug von 1000 ft über der Landebahnhöhe oder ab dem Einflug
in die Sicht flugplat zr unde bis zum Anheben der Flugzeugnase kurz vor dem
Aufset zen zum Ausschweben über der Landebahn.
3/ 136
Grundlagen
Landung
Die Flugphase ab dem Anheben der Flugzeugnase zum Ausschweben kurz vor
dem Aufset zen, während das Flugzeug auf der Landebahn ausrollt , bis das
Flugzeug die Landebahn ver lässt , anhält oder bis die Tr iebwerksleist ung zum
erneut en Abheben geset zt wird, was auch im m er davon zuerst eint rit t .
2 .2
Lu ft r a u m
Der für dieses Gut acht en relevant e Luft raum ( bis 1500 ft über Grund) hat in
Deut schland
die
Klasse
( kont rolliert er Luft raum )
G
( unkont rolliert er
Luft raum ) ,
die
Klasse
E
und die Klasse D ( Kont rollzonen, kont rolliert er
Luft raum ) .
Der Luft raum der Klasse G reicht im Allgem einen bis 2500 ft über Grund. I n
der Nähe von größeren Flugplät zen ist die Obergrenze des Luft raum s G auf
1700 ft und auf 1000 ft abgesenkt .
Um große Flugplät ze/ Verkehrsflughäfen befinden sich Kont rollzonen der
Luft raum klasse D. Diese reicht in der unt erst en St ufe vom Erdboden bis
m indest ens 1500 ft über Grund.
Der Luft raum Klasse E beginnt über den auf der Erdoberfläche aufliegenden
Luft räum en D oder G und reicht bis in Flugfläche 100 oder einem darüber
liegenden Luft raum C oder D.
Abhängig von den Flugregeln, nach denen ein Flug durchgeführt w ird
( Flugregeln: siehe folgende Kapit el) , ist nach SERA.6001 Folgendes zu
berücksicht igen:
„ d) Klasse D. Es dürfen Flüge nach I nst rum ent enflugregeln und
Flüge nach Sicht flugregeln durchgeführt werden und es wird
Flugverkehrskont rolldienst für alle Flüge erbracht . Flüge
nach I nst rum ent enflugregeln werden gegenüber anderen
Flügen nach I nst rum ent enflugregeln gest affelt und erhalt en
auf Anforderung Verkehrsinform at ionen bezüglich Flügen
4/ 136
Grundlagen
nach Sicht flugregeln und Ausweichem pfehlungen. Flüge nach
Sicht flugregeln erhalt en auf Anforderung
Verkehrsinform at ionen bezüglich aller anderen Flüge und
Ausweichem pfehlungen. Für alle Flüge ist eine dauernde
Flugfunk- Sprechfunkverbindung erforderlich und es gilt eine
Geschwindigkeit sbeschränkung von 250 kt I AS [ angezeigt e
Fluggeschwindigkeit ] unt erhalb 3 050 m ( 10 000 ft ) über
MSL, sofern die zust ändige Behörde keine anderweit ige
Genehm igung für Luft fahrzeugm ust er ert eilt , die aus
t echnischen oder Sicherheit sgründen diese Geschwindigkeit
nicht beibehalt en können [ oder eine Freigabe durch die
Flugsicherung erfolgt ist ] . Alle Flüge benöt igen eine
Flugverkehrskont rollfreigabe.
e) Klasse E. Es dürfen Flüge nach I nst rum ent enflugregeln und
nach Sicht flugregeln durchgeführt werden. Für Flüge nach
I nst rum ent enflugregeln wird Flugverkehrskont rolldienst
erbracht und St affelung gegenüber anderen Flügen nach
I nst rum ent enflugregeln sichergest ellt . Alle Flüge erhalt en,
soweit m öglich, Verkehrsinform at ionen. Eine dauernde
Flugfunk- Sprechfunkverbindung ist für Flüge nach
I nst rum ent enflugregeln erforderlich. Für alle Flüge gilt eine
Geschwindigkeit sbeschränkung von 250 kt I AS unt erhalb
3 050 m ( 10 000 ft ) über MSL, sofern die zust ändige
Behörde keine anderweit ige Genehm igung für
Luft fahrzeugm ust er ert eilt , die aus t echnischen oder
Sicherheit sgründen diese Geschwindigkeit nicht beibehalt en
können [ oder eine Freigabe durch die Flugsicherung erfolgt
ist ] . Alle Flüge nach I nst rum ent enflugregeln benöt igen eine
Flugverkehrskont rollfreigabe. Die Klasse E darf nicht für
Kont rollzonen verwendet werden.
[ …]
5/ 136
Grundlagen
g) Klasse G. Es dürfen Flüge nach I nst rum ent enflugregeln und
Flüge nach Sicht flugregeln durchgeführt werden und alle
Flüge erhalt en auf Anforderung Fluginform at ionsdienst . Alle
Flüge nach I nst rum ent enflugregeln m üssen in der Lage sein,
eine Flugfunk- Sprechfunkverbindung herzust ellen. Für alle
Flüge gilt eine Geschwindigkeit sbeschränkung von
250 kt I AS unt erhalb 3 050 m ( 10 000 ft ) über MSL
[ Meeresspiegel] , sofern die zust ändige Behörde keine
anderweit ige Genehm igung für Luft fahrzeugm ust er ert eilt ,
die aus t echnischen oder Sicherheit sgründen diese
Geschwindigkeit nicht beibehalt en können. Eine
Flugverkehrskont rollfreigabe ist nicht erforderlich.“
[ 6]
Grundsät zlich
dürfen
som it
im
Luft raum
G,
E
und
D
Flüge
nach
I nst rum ent enflugregeln durchgeführt werden. Dabei w ird im Luft raum G
j edoch in allen Fällen größere Eigenverant wort ung vom Pilot en hinsicht lich
Flugwegüberwachung und Kollisionsverm eidung verlangt . Der Luft verkehrskont rolldienst ist hier zu nicht m ehr verpflicht et .
Diese Vorschrift war bereit s vor der europäischen Harm onisierung durch die
SERA- Verordnung
weit est gehend
in
der
Luft VO
§ 28
und
der
hierzu
gehörenden Anlage 4 wiedergegeben. Erläut ernd ist hierzu zu sagen, dass in
Deut schland nach St and 08.09.2015 ein Flug nach I nst rum ent enflugregeln im
Luft raum G aufgrund „ Bekannt m achung über Flugbet r ieb nach I nst rum ent enflugregeln
im
Luft r aum
der
Klasse
G,
NfL
1- 293- 14“
nur
ent lang
veröffent licht er An- und Abflugst recken erlaubt ist [ 7] und in Nähe dieser
Flugplät ze m it derart igen Verfahren alle Luft verkehrst eilnehm er verpflicht end
Funkkont akt m it der Flugleit ung halt en m üssen ( Radio Mandat ory Zone) [ 8] .
6/ 136
Grundlagen
2 .3
Sich t flu g
Sicht flug beschreibt
einen Flug nach § 28 bis § 34 der
Luft VO bzw.
SERA.5005.
Kennzeichnend für die Durchführung ist , dass die Besat zung die Lage des
Luft fahrzeuges allein durch den Blick nach außen best im m en kann.
Nach Sicht flugregeln darf nach § 28 Luft VO geflogen werden, wenn unt er
anderem
die Wet t erbedingung im
direkt en Um feld des Flugzeuges die
Bedingungen nach Anlage 5 der Luft VO beziehungsweise seit Dezem ber 2014
SERA.5001 erfüllen.
Nach nat ionalem deut schen Recht gilt im Luft raum G unt er 1000 ft über
Grund die Vorgabe, dass das Flugzeug
gesehen
werden
kann
( Bodensicht )
frei von Wolken ist , der Boden
und
eine Sicht weit e
von
1500 m
vorhanden ist . Nach europäischem Recht gilt für Sicht weit en zw ischen
1500 m und 5000 m Sicht zusät zlich eine Beschränkung der angezeigt en
Fluggeschwindigkeit auf 140 kt . Die Flugsicht von Hubschraubern in dieser
Höhe m uss 800 m bet ragen, für Such- und Ret t ungsflüge, m edizinische Flüge
und Brandbekäm pfung sind auch ger ingere Sicht weit en er laubt .
I m Luft raum D gelt en, sofern eine Luft verkehrskont rollfreigabe für einen
Sonderflug nach Sicht flugregeln erfolgt ist , in Kont rollzonen fast die gleichen
Wet t erbeschränkungen.
Flug
frei
von
Wolken,
m indest ens
600 ft
Haupt wolkenunt ergrenze und für Sicht weit en zwischen 1500 m und 5000 m
ist die angezeigt e Fluggeschwindigkeit auf 140 kt beschränkt . Ohne Freigabe
für einen Sonderflug nach Sicht flugregeln gelt en im Luft raum D und im
Luft raum
E unabhängig einer
Freigabe eine Mindest sicht
von 5000 m
( unt erhalb 3000 ft über Grund oder 10 000 ft über dem Meeresspiegel) ,
1000 ft
vert ikaler
und
1500 m
hor izont aler
Abst and
zu
Wolken.
Für
Hubschrauber gilt j edoch allgem ein eine Mindest sicht weit e von 800 m .
7/ 136
Grundlagen
Zur Sicherheit ist vom Geset zgeber eine Sicherheit sm indest höhe für den Flug
nach Sicht flugregeln einger icht et worden. Diese ist im § 6 der Luft VO w ie
folgt definiert :
„ ( 1) Die Sicherheit sm indest höhe darf nur unt erschrit t en werden,
soweit es bei St art und Landung not wendig ist .
Sicherheit sm indest höhe ist die Höhe, bei der weder eine
unnöt ige Lärm beläst igung im Sinne des § 1 Abs. 2 noch im
Falle einer Not landung eine unnöt ige Gefährdung von
Personen und Sachen zu befürcht en ist . Über St ädt en,
anderen dicht besiedelt en Gebiet en, I ndust rieanlagen,
Menschenansam m lungen, Unglücksort en sowie
Kat ast rophengebiet en bet rägt die Sicherheit sm indest höhe
m indest ens 300 Met er ( 1 000 Fuß) über dem höchst en
Hindernis in einem Um kreis von 600 Met ern, in allen übr igen
Fällen 150 Met er ( 500 Fuß) über Grund oder Wasser.
Segelflugzeuge, Hängegleit er und Gleit segel können die
Höhe von 150 Met ern ( 500 Fuß) auch unt erschreit en, wenn
die Art ihres Bet riebs dies not wendig m acht und eine Gefahr
für Personen und Sachen nicht zu befürcht en ist .“
Zusät zlich
w ird
im
nat ionalen
deut schen
Recht
gefordert ,
dass
auf
Überlandflügen eine Mindest flughöhe von 2000 ft über Grund eingehalt en
wird, sofern nicht die „ Einhalt ung sonst iger Vorschrift en und Fest legungen
nach dieser Verordnung, insbesondere die Einhalt ung der Luft r aum ordnung
nach § 10, der Sicht flugregeln nach § 28 Luft VO oder von Flugverkehrskont rollfreigaben, eine geringere Höhe erfordert “ . Diese Regelung exist iert im
europäischen Recht nach SERA nicht .
8/ 136
Grundlagen
2 .4
I n st r u m e n t e n flu g
I nst rum ent enflug beschreibt einen Flug nach § 36 bis § 42 der Luft VO
beziehungsweise SERA.5015 bis 5025.
Ein Flug nach den I nst rum ent enflugregeln zeichnet sich dadurch aus, dass
die Lage und Posit ion des Luft fahrzeuges ohne Sicht nach außen best im m t
werden kann. Not wendig ist die Sicht nach außen nur zur Landung und bei
dem Beschleunigen auf der St art bahn bis zum Abheben.
I nst rum ent enflug findet in Bodennähe ent lang veröffent licht er Anflug- und
Abflugst recken st at t . I n Kont rollzonen des Luft raum es D ist ein Abweichen
von diesen St recken in Absprache m it der Flugverkehrskont rolle m öglich,
sofern bei Ver lassen der Kont rollzonen in kont rolliert en Luft raum eingeflogen
wird ( also Luft raum E, D oder C) und außer für St art und Landung not wendig
eine Höhe von 1000 ft über dem höchst en Hindernis im Um kr eis von 8 km
zur angenom m enen Posit ion eingehalt en w ird.
Nach europäischem
Recht
darf auch im
Luft raum
G unabhängig von
veröffent licht en An- und Abflugst recken gest art et und gelandet werden,
sofern der verant wort liche Pilot sicher gest ellt hat , dass bis zum Erreichen
einer sicheren Höhe ein Flug nach Sicht m öglich ist beziehungsweise beim
Anflug
in
Regelung
einer
ist
in
sicheren
Höhe
Deut schland,
Sicht flugbedingungen
w ie bereit s in
herr schen.
Kapit el 2.2
Diese
beschrieben,
ausgeset zt .
Nach SERA ( und auch I CAO Annex 2) ist der eigenverant wort liche Flug nach
I nst rum ent enflugregeln im Luft raum G vorgesehen. Es gilt eine Höhe von
1000 ft
über
dem
höchst en
Hindernis
im
Um kreis
von
8 km
zur
angenom m enen Posit ion einzuhalt en.
2 .5
Au sbildu n gsa n for de r u n ge n a n Pilot e n
I n der europäischen Verordnung über die Lizenzierung von Luft fahrt personal,
EU- FCL 1, werden Angaben zu den not wendigen fliegerischen Fähigkeit en
gem acht , die ein Pilot im Rahm en der pr akt ischen Flugprüfung nachweisen
9/ 136
Grundlagen
m uss. Unt er anderem exist ieren obj ekt ive Krit er ien w ie das Halt en einer
Flughöhe und eines St euerkurses.
Wicht igst es
Gebot
Verkehrst eilnehm er
Kollisionsverm eidung
ist
in
die
j eder
durch
Verm eidung
Sit uat ion.
einer
Gefährdung
Dies um fasst
ent sprechenden
anderer
insbesondere
Sicht kont akt
und
die
eine
um sicht ige Flugwegführung.
In
den
folgenden
Kapit eln
werden
die Anforderungen
an
die Pilot en
hinsicht lich der zulässigen Toleranzen in Abhängigkeit der j eweiligen Lizenz
dargest ellt .
I n der europäischen Verordnung Part - FCL ist dabei fest gehalt en, dass es sich
bei den genannt en Wert en um allgem eine Richt wert e handelt , die abhängig
von der Flugleist ung und Flugeigenschaft en des Flugzeuges sind und bei
äußeren Einwir kungen auf das Luft fahrzeug, beispielsweise Turbulenzen,
auch überschrit t en w erden dürfen. [ 9]
2 .5 .1
Pr iva t pilot e n lize n z
I m Rahm en der Ausbildung m uss ein Pr ivat pilot für die Erlangung der
Sicht fluglizenz nachweisen, dass er die Flughöhe bis auf ± 150 ft genau
einhalt en kann. Der St euerkurs und auch der Kurs über Grund dürfen nicht
m ehr als ± 10° vom Sollwert abweichen. [ 9]
2 .5 .2
Be r ufspilot en lize n z
Ein Berufspilot ( ohne I nst rum ent enflugber echt igung) m uss im Sicht flug die
Flughöhe bis auf ± 100 ft genau einhalt en können. Der St euerkurs und auch
der Kurs über Grund m üssen bis auf ± 10° genau eingehalt en werden. [ 9]
2 .5 .3
Die
I n st ru m e nt e nflu gbe r e cht igun g
I nst rum ent enflugberecht igung
st ellt
eine
Ergänzung
der
zugrunde
liegenden Pr ivat pilot en- oder Berufspilot enlizenz dar . Sie erlaubt den Flug
nach I nst rum ent enflugregeln. Die Flughöhe m uss bis auf ± 100 ft genau
eingehalt en werden können. Der St euerkurs und auch der Kurs über Grund
m üssen bis auf ± 5° genau eingehalt en werden. [ 9]
10/ 136
Grundlagen
2 .6
Tu r bu le n z u n d W in dsch e r u n g
Tabelle 2.1 st ellt die Bewert ung von Turbulenz und Windscherung ahand
ihrer Ausw irkungen auf ein m it t elgroßes Verkehrsflugzeug dar . Änderungen
der St röm ung der das Flugzeug um gebenden Luft , die kürzer als 3 s dauern,
werden allgem ein als Turbulenz bezeichnet . Zur Klassifizierung der Turbulenz
wird im Allgem einen die Auswirkung auf das Luft fahrzeug, das heißt die
auft ret enden Beschleunigungen und die St euerbarkeit , bet racht et . Häufig
sind dies von Pilot en subj ekt iv bericht et e Wert e. Mit der zunehm end besser
werdenden
Messt echnik
w ird
akt uell
der
abst rakt ere
Wert
der
Eddy
Dissipat ion Rat e ( EDR) eingeführt . Für handlichere Wert e wird in der
Luft fahrt die dr it t e Wurzel des DER- Wert es verwendet . Die EDR gibt an, w ie
viel t urbulent e kinet ische Energie in einem best im m t en Volum en in einer
best im m t en Zeit in Wärm e um gewandelt wird ( das heißt „ verloren geht “ ) .
Dieser
Wert
lässt
direkt e,
obj ekt ive
Rückschlüsse
auf
die
t at sächlich
vorhandene Turbulenz zu. [ 10]
Änderungen des St röm ungsfeldes der Luft , die über eine längere Zeit dauer
erfolgen, werden als Windscherung bezeichnet . Woodfield definiert e hierfür
1990 den Zeit bereich von 3 s bis 40 s [ 11] . Hierbei m üssen folgende
Phänom ene unt erschieden werden:
Änderung des horizont alen Windes in hor izont aler Richt ung ( dauerhaft ) –
horizont ale Windscherung
zeit liche Änderung des horizont alen Windes in hor izont aler Richt ung - Böe
Änderung des horizont alen Windes in vert ikale Richt ung –
vert ikale Windscherung
räum lich begrenzt e vert ikale Luft bewegung – Ab- / Aufwind
Alle Quellen st im m en dar in überein, dass bereit s ab „ m oderat “ einzust ufende
Winderscheinungen eine signifikant e Er höhung der Arbeit sbelast ung der
Pilot en wegen des not wendigen Ausst euerns der St örung zur Folge haben.
Die Bereichsgrenzen für Turbulenz und Windscherung ergeben sich aus den
Auswirkungen auf ein m it t elgroßes Verkehrsflugzeug. [ 12]
Quellen Dat en der Tabelle 2.1: [ 13] , [ 14] , [ 15] , [ 16] , [ 17]
11/ 136
Tabelle 2.1: Klassifikat ion v on Windscherung und Turbulenz
Klassifikat ion
Beschleunigung
Beschreibung
Eddy
Ab- / Aufwind
horizont ale
Wind-
Windscherun
Rat e
scherung
g
[ m / sec]
Erdbeschleunigung]
sehr schwer
vert ikale
Dissipat ion
[ m 2/ 3 / sec]
[ Vielfache der
Böe
[ m / sec
[ m / sec]
[ m / sec
/ 30m ]
Luft fahrzeug wird heft ig geschüt t elt ,
> 15
m ehr als 6
St euerung bereit et ext rem e
/ 600m ]
m ehr
als
m ehr
6
6
4 bis 6
4 bis 6
4 bis 6
2 bis 4
2 bis 4
2 bis 4
als
Schwierigkeit en, Kont rollverlust und
st rukt ureller Schaden m öglich
schwer
größer 1,0
Flugzeugst euerung wird schwierig,
größer 0,7
Gefahr in niedrigen Höhen; große
11 bis
15
abrupt e Änderungen der Höhe und Lage,
große Änderungen der
Fluggeschwindigkeit , Schwierigkeit en
I nst rum ent e abzulesen; lose
Gegenst ände werden gefährlich
m oderat
0,5 bis 1,0
Turbulenz ist signifikant ; st arke
0,4 bis 0,7
ununt erbrochene, unangenehm e Rucks
6
bis
11
m it Höhenänderungen, Flukt uat ionen der
Geschwindigkeit sanzeige; Luft fahrzeug
bleibt unt er Kont rolle
leicht
0,15 bis 0,5
leicht e, definiert e Schläge auf das
1,5 bis
Luft fahrzeug ohne signifikant e
Änderungen in der Fluglage und
12/ 136
sehr leicht
keine
kleiner 0,05
0 bis 2
0 bis 2
6
0,1 bis 0,4
Kleine Bewegungen in der Längs- und
kleiner
Querneigung und um die Gierachse
1,5
kleiner 0,1
Grundlagen
Flughöhe
0 bis 2
Grundlagen
2 .7
Re ch t lich e Gr u n dla ge n fü r die Be r ü ck sich t igu n g von
Lu ft fa h r t h in de r n isse n , in sbe son d e r e Ba u w e r k e n , in
de r Um ge bu n g von Flu gplä t ze n
Die Erricht ung von Bauwerken im Um kreis von Flugplät zen kann zu einer
Gefährdung
des
von
ihnen
ausgehenden
und
in
ihrer
Um gebung
st at t findenden Luft verkehrs führen und ihre Nut zbarkeit einschränken oder
sogar ausschließen.
Die nachfolgend dar gest ellt en recht lichen Regelungen sollen dazu dienen,
m ögliche Konflikt e zwischen Flugplät zen und einer in ihrer Um gebung
heranrückenden Bebauung in angem essener Weise zu lösen.
2 .7 .1
Ba u schu t zber e ich ge m ä ß § 1 2 u n d § 1 7 Lu ft ve rk eh rsge set z
Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Luft verkehrs und zum Schut z
der Allgem einheit best im m t das Luft verkehrsgeset z ( Luft VG) in Deut schland
für
Flughäfen
( Zulassung
nach
§ 38 ff
Luft verkehrszulassungsordnung)
bereit s als Vorausset zung ihrer Genehm igung die Fest legung von Bauschut zbereichen.
Nach § 12 Luft VG dürfen in der Nähe eines Flughafens Hindernisse im
Bereich der St art - und Landeflächen, dem Sicherheit sst reifen und innerhalb
eines Kreises m it 1,5 km Radius um den Flugplat zbezugspunkt nur m it
Zust im m ung der Luft fahrt behörden genehm igt werden, wobei ausschließlich
luft verkehrssicherheit liche Erwägungen eine Rolle spielen dür fen.
I n einem Um kreis von 4 km Radius um den Flugplat zbezugspunkt benöt igen
Bauwerke über 25 m Höhe eine Genehm igung ( bezogen auf die Höhe des
Flugplat zbezugspunkt es) . Zwischen 4 km und 6 km st eigt diese Höhe linear
von 45 m auf 100 m an.
Weit ere Beschränkungen liegen in den An- und Abflugsekt oren vor. Die
Anflugsekt oren beginnen an den Außenkant en der Sicherheit sfläche und
werden in St art bahnricht ung m it einem Öffnungswinkel von 15° bis in eine
Ent fernung von 15 km für Haupt st art - und Haupt landebahnen verlängert . Für
Nebenst art - und Nebenlandeflächen sind sie 8,5 km lang. Sie st eigen dabei
13/ 136
Grundlagen
für
Haupt st art -
und
- landebahnen
bis
10 km
und
für
Nebenst art -
und - landebahnen von ihrem Höhenniveau am Ende der Sicherheit sflächen
bis zu einer Höhe von 100 m
über dieser Höhe an. Für Haupt st art -
und - landebahnen sind sie darüber hinaus noch von 10 km bis 15 km in einer
Höhe von 100 m
verlängert . Der Bauschut zbereich wir d für Flughäfen
aut om at isch einger icht et .
Das Prinzip und die Anlage eines Bauschut zbereiches für Flughäfen nach § 12
Luft VG verdeut licht die nachfolgende isom et rische Darst ellung.
Abbildung 2.1: Bauschut zbereich Luft VG §12 ( Quelle: [ 18] )
Nach
§ 17
( Zulassung
Luft VG
nach
können
auch
für
Landeplät ze
und
Segelflugplät ze
§ 49 ff
Luft verkehr szulassungsordnung)
bei
ihrer
Genehm igung beschr änkt e Bauschut zbereiche eingericht et werden.
Danach darf die für eine Baugenehm igung zust ändige Behörde für Bauwerke
im Um kreis von 1,5 km um den Flugplat zbezugspunkt eine Baugenehm igung
nur m it Zust im m ung der Luft fahrt behörde ert eilen. Gleiches gilt nach der
Neufassung des Luft VG im Jahr 2012 auch für Bauwerke, die eine Höhe von
14/ 136
Grundlagen
25 m über der Flugplat zbezugshöhe in einem Um kreis von 4 km , bezogen auf
den Flugplat zbezugspunkt , überschreit en.
Die Ent scheidung über
die Einr icht ung eines beschränkt en Bauschut z-
bereiches t rifft die zust ändige Luft fahrt behörde nach eigenem Erm essen. Ein
Anspruch auf die Einr icht ung eines beschränkt en Bauschut zbereiches best eht
nicht .
Die
im
Jahr
2012
erfolgt e
Erweit erung
der
beschränkt en
Bauschut zbereiche über den 1,5 km - Radius hinaus, soll auch explizit für
best ehende Plät ze gelt en und eine Erweit erung des bereit s best ehenden
beschränkt en Bauschut zbereiches erm öglichen.
2 .7 .2
Allge m e in e r Lu ft r au m
Ein Zust im m ungsvorbehalt der Luft fahr t behörden gilt nach § 14 Luft VG auch
für die Err icht ung von Bauwerken und baulichen Anlagen außerhalb eines
Bauschut zbereiches, wobei wiederum eine Differenzierung nach deren Höhe
und Ent fernung vom Flugplat z m aßgeblich ist . Unt er anderem benöt igen
Bauwerke über 100 m über dem Erdboden eine Zust im m ung der zust ändigen
Luft fahrt behörde.
Bei Flugplät zen, an denen auch Flüge nach I nst rum ent enflugregeln st at t finden, sieht § 18b Luft VG außerdem I nform at ionspflicht en der zust ändigen
Luft fahrt behörden gegenüber dem Bundesaufsicht sam t für Flugsicherung
über Bauwerke vor, die in Bereichen erricht et werden sollen, die für die
Einr icht ung
und
Überwachung
von
Verfahren
für
Flüge
nach
I nst rum ent enflugregeln aus Gründen der Hindernisfreiheit zu bewert en sind
( Hindernisinform at ionsbereiche) .
Maßgeblich
ist ,
dass
die
Sicherheit
des
Luft verkehrs
hierdurch
nicht
beeint rächt igt w ird. Es ist sogar die Möglichkeit des Ent fernens eines
Luft fahrt hindernisses vorgesehen.
Die Kennzeichnung von Luft fahrt hindernissen m uss geduldet wer den.
15/ 136
Grundlagen
2 .7 .3
H in de rn isfr e iflä ch en ge m ä ß ve rw a lt ungsr e ch t lich er
Re ge lu n ge n
Neben
den
geset zlichen
Best im m ungen
des
Luft verkehrsgeset zes
zur
Freihalt ung des Luft raum s von Hindernissen sehen die „ Richt linien für die
Anlage und den Bet r ieb von Flugplät zen für Flugzeuge im Sicht flugbet r ieb"
und die „ Richt linien über die Hindernisfreiheit für St art - und Landebahnen m it
lnst rum ent enflugbet r ieb"
Hindernisfreiflächen
in
der
Um gebung
von
Flugplät zen vor. Diese Richt linien sind verbindliche verwalt ungsrecht liche
Regelungen für die Luft fahrt und werden in den Nachr icht en für Luft fahrer
( NfL) , herausgegeben von der Deut schen Flugsicherung ( DFS) veröffent licht .
2 .7 .3 .1
Für
die
H in de rn isfr e iflä ch en Sich t flu g
Anlage
und
den
Bet rieb
von
Flugplät zen
für
Flugzeuge
im
Sicht flugbet r ieb gilt die NfL 1 92/ 13 vom 02.05.2013. Sie beruht auf
Em pfehlungen der I CAO Annex 14 Band I , „ Flugplät ze" zum Abkom m en über
die int ernat ionale Zivilluft fahrt . Ziffer 1.4 dieser NfL sieht vor, dass I CAO
Anhang 14 gilt , soweit Einzelheit en in diesen Richt linien nicht ger egelt sind.
Die Größe der in dieser NfL fest gelegt en Hindernisfreiflächen r icht et sich nach
einer Kennzahl, die durch die Länge der St art - und Landebahn und die
Merkm ale der Flugzeuge, für die der Plat z vorgesehen ist , best im m t w ird.
16/ 136
Grundlagen
Die Anforderungen an die Hindernisfreiflächen sind dabei in den „ Richt linien
für
die
Anlage
und
den
Bet rieb
von
Flugplät zen
für
Flugzeuge
im
Sicht flugbet r ieb" w ie folgt definiert :
„ Anforderungen an die Hindernisfreiheit
Die St art - und Landebahn und der sie um gebende St reifen sind
von aufragenden Bauwerken, Vert iefungen und sonst igen
Hindernissen freizuhalt en. Hiervon sind Einr icht ungen auf
den St reifen ausgenom m en, wenn sie dort zur sicheren
Durchführung des Flugbet riebs not wendig sind. I n diesem
Fall m üssen die Einricht ungen, soweit m it ihrer
Zweckbest im m ung vereinbar, m öglichst weit von der S/ LBahn ent fernt , so niedrig wie m öglich und so konst ruiert
sein, dass sie anst oßenden Luft fahrzeugen einen m öglichst
geringen Widerst and ent gegenset zen.
Bauwerke/ Obj ekt e sollen die An- und/ oder Abflugflächen sowie
die seit lichen Übergangsflächen nicht durchst oßen.
Exist ierende Hindernisse, die die genannt en Flächen
durchst oßen, sind wenn m öglich zu ent fernen.
Ausnahm en bilden Bauwerke/ Obj ekt e, die von best ehenden
nicht ent fernbaren Hindernissen abgeschat t et werden.
I n die äußere Hindernisbegrenzungsfläche sollt en keine
Bauwerke und sonst igen Erhebungen hineinragen, die nach
den ört lichen Verhält nissen die sichere Durchführung des
Flugbet riebs gefährden können.“
17/ 136
Grundlagen
Nachfolgend
eine
Beschreibung
der
Hindernisfreiflächen
an
einem
Landeplat z:
Abbildung 2.2: NfL 1 92/ 13 genaue Beschr eibung der I som et rie ( Quelle: [ 19] )
I n vorangehender Abbildung ist der Aufbau von Hindernisfreiflächen für einen
Landeplat z dargest ellt . Die Fläche best eht aus einem inneren Bereich und
einem äußeren Bereich.
Der innere Bereich ist begrenzt durch die An- und Abflugflächen und die
seit lichen Übergangsflächen. Die An- und Abflugflächen sind beschrieben
durch eine Länge, beginnend m it m indest ens 30 m Abst and zum Beginn der
Landebahn ( 60 m bei Landebahnen > 1800 m Länge) und der Breit e des
Sicherheit sst reifens,
eine
Neigung
ihrer
Unt erseit e
gegenüber
der
Horizont alen und eine Divergenz ihrer seit lichen Ränder, also der Aufweit ung
m it zunehm ender Ent fernung von der Bahn. Die seit lichen Übergangsflächen
st eigen von dem Sicherheit sst reifen der Bahn beziehungsweise der seit lichen
Begrenzung der An- und Abflugflächen m it einer Neigung von 1: 5 ( 1: 7 bei
Bahnlängen > 1800 m ) bis auf eine Höhe von 100 m an.
Um
die
inneren
Hindernisbegrenzungsflächen
schließt
sich
die
äußere
Hindernisbegrenzungsfläche an. Diese best eht aus einer Horizont alfläche und
einer
oberen
Übergangsfläche.
Die Horizont alfläche um gibt
die innere
Hindernisbegrenzungsfläche als hor izont ale Ebene in einer Höhe von 45 m
über dem
Flugplat zbezugspunkt . Die horizont ale Ausdehnung ist durch
Radien ( siehe Tabelle 2.2) begrenzt . Hieran schließt sich w iederum die obere
18/ 136
Grundlagen
Übergangsfläche an. Diese st eigt m it einer Neigung von 1: 20 bis auf eine
Höhe von 100 m über dem Flugplat z an.
Tabelle 2.2: Gr öße und Ausdehnung der Hinder nisfreiflächen ( Quelle: [ 20] )
Länge
St art - und
Horizont alebene
An- und Abflugfläche
in m
Landebahn
Länge
Divergenz
m
Neigung
< 800
1: 20
2000
10%
2000
1: 25
2500
10%
2500
Anflug:
Anflug:
1200 bis
1: 30
3000
< 1800
Abflug:
Abflug:
1: 50
15.000
800 bis
< 1200
in m
3600
12,5%
I n Abbildung 2.3 auf nachfolgender Seit e ist exem plar isch eine grafische,
bem aßt e
Darst ellung
der
Hindernisfreiflächen
eines
Flugplat zes
m it
Sicht flugbet r ieb und einer St art - und Landebahn der Länge zwischen 800 m
und 1200 m ( Kennzahl 2) abgebildet .
19/ 136
Grundlagen
Abbildung 2.3: Hindernisbegrenzungsflächen VFR Landebahn der Länge zwischen
800 m und 1200 m ( Quelle: [ 19] )
20/ 136
Grundlagen
Neben den nachfolgend det ailliert beschriebenen Hindernisfreiflächen wurde
im Jahr 2015 in diese NfL folgende Best im m ung zur Abwehr von Gefahren
durch Bauwerke für den Flugplat zverkehr in der Plat zrunde aufgenom m en:
„ 6) Unbeschadet der Anforderungen der Hindernisbegrenzung
sollen im Bereich der Plat zrunden keine Hindernisse
vorhanden sein, die die sichere Durchführung des
Flugplat zverkehrs gefährden können. Von einer Gefährdung
des Flugplat zverkehrs in der Plat zrunde ist grundsät zlich
dann auszugehen, wenn relevant e Bauwerke oder sonst ige
Anlagen innerhalb der geplant en oder fest gelegt en
Plat zrunde erricht et w erden sollen oder wenn in anderen
Bereichen relevant e Bauwerke oder sonst ige Anlagen einen
Mindest abst and von 400 Met ern zum Gegenanflug von
Plat zrunden und / oder 850 Met ern zu den anderen Teilen
von Plat zrunden ( inkl. Kurvent eilen) unt erschreit en. Die
Beurt eilung im Einzelfall, ob und in wieweit Bauwerke oder
sonst ige Anlagen die Durchführung des Flugplat zverkehrs
beeint rächt igen, soll auf der Grundlage einer St ellungnahm e
der Flugsicherungsorganisat ion erfolgen."
Som it ist eine Em pfehlung der DFS aus dem Jahr 2001, die sich insbesondere
auf Windkraft anlagen in der Um gebung von Flugplät zen ohne Bauschut zbereich bezog, zu einer verwalt ungsrecht lich bindenden Regelung geworden.
Ergänzend kann auf „ Grundsät ze des Bundes und der Länder für die
Regelung des Flugver kehrs an Flugplät zen ohne Flugverkehrskont rollst ellen“
vom 03.04.2000 ( NfL I I 37/ 00) , geändert durch die NfL I I 71/ 00, verw iesen
werden.
Für die Hindernisfreiheit an Segelflugplät zen und ihrer Um gebung gelt en nach
wie vor die Richt linien für die Genehm igung der Anlage und des Bet riebs von
Segelfluggeländen vom 23.05.1969 in NfL I 129/ 69.
21/ 136
Grundlagen
2 .7 .4
Zum
H in de rn isfr e iflä ch en I nst ru m en t en flu g
Schut z
des
I nst rum ent enfluges
exist ieren
neben
den
bekannt en
Freiflächen des Sicht fluges ( wenn auch m it größeren Dim ensionen) einige
weit ere Freiflächen m it höheren Anforderungen an die Hindernisfreiheit .
Daneben
m üssen
unt erschiedliche
Maße
zwischen
Präzisions-
und
Nicht präzisionsanflugverfahren beacht et werden.
Abbildung 2.4: Hindernisfr eiflächen I nst rum ent enanflug ( Quelle: [ 21] )
Abbildung 2.5: Hindernisfr eiflächen I nst rum ent enabflug ( Quelle: [ 21] )
Für An- und Abflugflächen, sowie die seit lichen Übergangsflächen, gilt nach
den Richt linien über die Hindernisfreiheit für St art - und Landebahnen m it
I nst rum ent enflugbet r ieb:
„ Bauwerke/ Obj ekt e sollen die An- und/ oder Abflugflächen sowie
die seit lichen Übergangsflächen nicht durchst oßen.
Exist ierende Hindernisse, die die genannt en Flächen
durchst oßen, sind, wenn m öglich, zu ent fernen.“
22/ 136
Grundlagen
Wie aus Abbildung 2.4 und Abbildung 2.5 zu erkennen ist , sind die
Hindernisfreiflächen für den I nst rum ent enflug sehr ähnlich zu den Freiflächen
des Sicht fluges m it dem bedeut enden Unt erschied, dass lange Korridore, die
deut lich über die Übergangsflächen des Flugplat zes sowohl in ihrer Höhe als
auch in ihrer Länge hinausgehen, vorhanden sind. Für weit er e Det ails w ir d
auf NfL 328/ 01 verw iesen.
2 .7 .5
Am
Ve r or dn un g de r eu ropä isch en Kom m ission
12.
Februar
Anforderungen
2014
ist
die
VO
139/ 2014
„ zur
Fest legung
von
und Verwalt ungsverfahren in Bezug auf Flugplät ze“ in Kraft
get ret en. Diese regelt unt er anderem den Schut z und die Überwachung der
Flugplat zum gebung ( Art ikel 8 und 9) .
„ Art ikel 8
Schut z der Flugplat zum gebung
( 1) Die Mit gliedst aat en st ellen sicher, dass Konsult at ionen
durchgeführt werden hinsicht lich der
Sicherheit sauswirkungen geplant er Bauwerke innerhalb der
Hindernisbegrenzungs- und - schut zflächen sowie anderer m it
dem Flugplat z in Zusam m enhang st ehender Flächen.
( 2) Die Mit gliedst aat en st ellen sicher, dass Konsult at ionen
durchgeführt werden hinsicht lich der
Sicherheit sauswirkungen geplant er Bauwerke außerhalb der
Hindernisbegrenzungs- und - schut zflächen sowie anderer m it
dem Flugplat z in Zusam m enhang st ehender Flächen, die die
von den Mit gliedst aat en fest gelegt e Höhe überschreit en.
( 3) Die Mit gliedst aat en st ellen die Koordinierung des Schut zes
von Flugplät zen sicher, die in der Nähe von Landesgrenzen
zu anderen Mit gliedst aat en gelegen sind.
23/ 136
Grundlagen
Art ikel 9
Überwachung der Flugplat zum gebung
Die Mit gliedst aat en st ellen sicher, dass Konsult at ionen
durchgeführt werden hinsicht lich Tät igkeit en von Menschen
und hinsicht lich der Flächennut zung z. B.:
a) Baum aßnahm en oder Änderungen der Flächennut zung im
Um feld des Flugplat zes;
b) Baum aßnahm en, die durch Hindernisse verursacht e
Turbulenzen m it sich bringen können, welche eine Gefahr für
den Flugbet rieb darst ellen können;
[ …] “ [ 22]
Som it sind die Mit gliedst aat en gefordert und angehalt en, die Bauschut zbereiche und Hindernisfreiflächen zu überwachen. Sie sollen hierbei auch
explizit Turbulenzen berücksicht igen, die durch das Hindernis ent st ehen und
den Luft verkehr gefährden können.
2 .7 .6
I CAO Obst a cle Lim it a t ion Su rfa ce s
Die I CAO hat im Annex 14 ( Aerodrom e Design and Operat ions) und im I CAO
Airport Services Manual ( Doc 9137) Part 6 eigene Vorgaben veröffent licht ,
wie Hindernisfreiflächen für eine sichere und sinngem äße Nut zung eines
Flugplat zes gest alt et sein sollen. Wie in der deut schen Geset zgebung, sollen
An- und Abflugflächen vollst ändig freigehalt en werden von Hindernissen. I n
die äußeren Begrenzungsflächen dürfen Hindernisse nur dann reinragen,
wenn der Luft verkehr hierdurch nicht negat iv beeinflusst w ird. [ 23] [ 24]
Eine Grafik über die einzelnen Elem ent e ist auf Seit e 26 zu sehen.
Für Flugplät ze m it Sicht flugbet r ieb sind die wie folgt bezeichnet en Elem ent e
der Hindernisfreiflächen relevant : conical surface, approach, inner horizont al
surface, t ake- off clim b surface, t ransit ional surface.
24/ 136
Grundlagen
Diese Flächen ent sprechen von ihrer Definit ion her den bekannt en deut schen
Hindernisfreiflächen ( deut sche Bezeichnung in Klam m ern) :
inner hor izont al sur face ( Horizont alfläche) :
Eine Fläche m it einem definiert en Radius und einer definiert en Höhe über
dem Flugplat zbezugspunkt .
conical surface ( obere Übergangsfläche) :
Eine Fläche,
die m it
definiert em
Winkel gegenüber
der
Horizont alen,
ausgehend vom Rand der inneren horizont al kreisförm ig nach außen bis zu
einer best im m t en Endhöhe anst eigt .
approach surface ( Anflugfläche) :
Die approach surface beginnt ausgehend von einem best im m t en Abst and vor
dem Anfang der Landebahn m it einer definiert en Breit e und st eigt in
Verlängerung der Landebahn unt er einem definiert en Winkel gegenüber der
Horizont alen bis zu einer best im m t en Ent fernung an. Die Seit engrenzen
beginnen
an
dem
Bahnende und divergieren
dabei m it
zunehm ender
Ent fernung unt er einem best im m t en Winkel. Die Möglichkeit der Berücksicht igung eines gekurvt en Anflugs ist vorgesehen.
t ake- off clim b surface ( Abflugfläche) :
Die t ake- off clim b surface beginnt ausgehend von einem best im m t en Abst and
vom
Ende
der
St art bahn
m it
einer
definiert en
Breit e
und
st eigt
in
Verlängerung der Landebahn unt er einem definiert en Winkel gegenüber der
Horizont alen bis zu einer best im m t en Ent fernung an. Die Seit engrenzen
beginnen
an
dem
Bahnende und divergieren
dabei m it
Ent fernung unt er einem best im m t en Winkel auseinander.
zunehm ender
Die Möglichkeit
einen gekurvt en Anflug zu berücksicht igen ist vorgesehen.
t ransit ional surface ( seit liche Übergangsflächen) :
Die t ransit ional surfaces schließen sich an die Seit engrenzen der approach
surface, t ake- off clim b surface und den Sicherheit sflächen ent lang der St art und Landebahn an. Sie st eigen divergierend parallel zur Mit t ellinie der St art 25/ 136
Grundlagen
und Landebahn m it 20 % für Bahnlängen unt er 1800 m und m it 14,3 % für
längere Bahnlängen bis auf eine definiert e Höhe an.
Abbildung 2.6: Hindernisfr eiflächen ( Quelle: I CAO Annex 14)
[ 25]
26/ 136
Grundlagen
Tabelle 2.3: Gr öße und Ausdehnung der Hinder nisfreiflächen ( Quelle: [ 26] )
Länge St art -
äußere
und
An- und Abflugfläche
Hindernisbe-
Landebahn
m
conical
grenzungsfläche
Neigung
Länge
Radius
Höhe
Höhe
in m
in m
in m
10%
2000
45
35
2500
45
55
4000
45
75
4000
45
100
Divergenz
Anflug:
< 800
1: 20
2000
Abflug:
1600
800 bis
1: 25
2500
10%
Anflug:
Anflug:
Anflug:
1200 bis
1: 30
3000
10%
< 1800
Abflug:
Abflug:
Abflug:
1: 50
15.000
12%
Anflug:
Anflug:
Anflug:
1: 40
3000
10%
Abflug:
Abflug:
Abflug:
1: 50
15.000
12%
< 1200
> 1800
2 .7 .7
Im
Visu a l Se gm e n t Surfa ce
Rahm en
von
I nst rum ent enanflügen
gibt
es an
Landeplät zen
eine
sogenannt e Visual Segm ent Surface nach I CAO doc 8168 ( PANS- OPS) [ 27] .
Diese verbindet den die Landebahn um gebenden Sicherheit sst r eifen m it der
Hindernisfreihöhe
Abschnit t
eines
eines
I nst rum ent enanfluges.
Sie
schüt zt
Nicht - Präzisions- I nst rum ent enanfluges,
der
den
nach
let zt en
Sicht
durchgeführt wird, vor Hindernissen. Diese Fläche st eigt abhängig vom
Anfluggradient en m it einem Winkel zw ischen 1,9° und 2,4° an, die seit lichen
Ränder divergieren m it 15 % . Diese Fläche m uss vollst ändig frei von
Hindernissen bleiben, da andernfalls das zugehörige Anflugver fahren nicht
m ehr durchgeführt w erden darf.
27/ 136
Grundlagen
2 .7 .8
Rü ck sich t n ah m e gebot zu m Schu t z de r H in de r n isfre ih e it in
de r Um ge bun g von Flu gplä t ze n
Zur Konflikt lösung zwischen best ehenden Flugplät zen und heranrückender
Bebauung hat das Bundesverwalt ungsger icht das baurecht liche „ Gebot der
Rücksicht nahm e“ herangezogen ( BVerwG 4 C 1 04, Urt eil vom 18.11.2004) .
Es hat hierzu argum ent iert , das baurecht liche Gebot , m it Vorhaben auf den
luft verkehrsrecht lich genehm igt en Bet r ieb eines Segelflugplat zes Rücksicht
zu nehm en, werde nicht durch vorrangige Regelungen des Luft verkehrsgeset zes verdrängt . Welche Anforderungen das Gebot der Rücksicht nahm e
begründe, hänge von den j eweiligen Um st änden ab. Je em pfindlicher und
schut zwürdiger die St ellung desj enigen sei, dem die Rücksicht nahm e im
gegebenen
Zusam m enhang zugut e kom m e,
um so m ehr
könne er
an
Rücksicht nahm e ver langen. Je verst ändlicher und unabweisbarer die m it dem
Vorhaben verfolgt en I nt eressen seien, um so weniger brauche derj enige, der
das Vorhaben verwirklichen w ill, Rücksicht zu nehm en. Für die sachgerecht e
Beurt eilung des Einzelfalles kom m e es wesent lich auf eine Abwägung an
zwischen
dem ,
andererseit s
was
dem
einerseit s
dem
Rücksicht nahm ebegünst igt en
Rücksicht nahm everpflicht et en
nach
Lage
der
und
Dinge
zuzum ut en sei. Das Bundesverwalt ungsgericht hat in diesem Zusam m enhang
der Pr ior it ät der j eweiligen best ehenden Nut zung m aßgebliche Bedeut ung
gegeben.
Allerdings
Segelflugplat zes
in
Aufrecht erhalt ung
m üsse
einer
geprüft
Weise
der
werden,
geändert
wesent lichen
ob
der
werden
Bet rieb
könnt e,
eines
die
„ unt er
Nut zungsm öglichkeit en
die
Sicherheit sr isiken verm eidet " .
Das
Oberverwalt ungsgericht
„ wesent lichen
Rheinland- Pfalz
Nut zungsm öglichkeit en"
in
hat t e
diesem
Fall
bereit s
zu
den
auch
auf
den
Ausbildungsbet r ieb verwiesen ( OVG Rheinland- Pfalz, Urt eil vom 26.11.2003,
8 A 10814/ 03.OVG) .
28/ 136
Grundlagen
I n einem weit eren Urt eil vom 16.01.2006 hat das OVG Rheinland- Pfalz
erwähnt ,
den durch die luft recht liche Genehm igung nicht
Übungsraum
an einem
fest gelegt en
Segelflugplat z für schut zwürdig zu halt en. Der
Schulbet r ieb und dam it auch die Exist enz eines den luft verkehrsrecht lichen
Anforderungen ent sprechenden Übungsraum s in Sicht weit e des Flugplat zes
sei Best andt eil der best im m ungsgem äßen Nut zung eines Segelfluggeländes.
2 .7 .9
Zusa m m e nfa ssun g
Abschließend
kann
fest gest ellt
werden,
dass
Hindernisfreiflächen
in
Deut schland durch m ehrere, zum Teil nicht deckungsgleiche Regelungen,
beschrieben werden. Gegenüber der int ernat ionalen Regelung um fassen die
nat ionalen
deut schen
Regelungen
em pfohlene vollst ändige Freihalt en
größere Bereiche;
der
äußeren
allerdings ist
Begrenzungsflächen
das
in
Deut schland nicht vorgesehen. Die größeren Bereiche sind durch die im
int ernat ionalen Vergleich dicht ere Bebauung, das schlecht ere Wet t er und das
höhere Flugaufkom m en erklärt .
Zur Darst ellung und Wert ung dieses Gefährdungspot enzials und zur Prüfung
der Frage, ob die best ehenden Konflikt regelungen insbesondere zum Schut z
der kleineren Flugplät ze der Allgem einen Luft fahrt noch ausreichend sind,
sollen nachfolgende Unt ersuchungen dienen.
29/ 136
Windenergieanlagen
3 . W inde ne r gie a nla ge n
I n diesem
Kapit el wird der St and der Windenergieanlagen- Technologie
beschrieben. Hierfür wird zuerst ein kurzer Einblick in die Technik und
gewöhnliche
Baut ypen
gegeben.
Anschließend
wird
der
akt uelle
Ent wicklungsst and dargest ellt .
Abbildung 3.1: Beschreibung Windenergieanlage ( Quelle: [ 28] )
I n Abbildung 3.1 ist eine Pr inzipskizze einer m odernen Windenergieanlage
abgebildet . Die Anlagen best ehen t ypischerweise aus einem Mast und einem
aufgeset zt en, drehbaren Generat orgehäuse. Hieran schließt sich m it einer
horizont alen Achse ein Dreiblat t rot or an. Der Anst ellw inkel der Rot orblät t er
ist zur St euerung der Rot orleist ung ver änderbar. Der Rot or, vom Wind
anget rieben, t reibt über eine Welle ent weder direkt oder über ein Get r iebe
die Generat orwelle an. I m Generat or wird die m echanische Wellenleist ung in
elekt r ische Leist ung um gewandelt , die zum eist in das öffent liche Net z
eingespeist w ird.
30/ 136
Windenergieanlagen
Abbildung 3.2: Fangst rom röhre Windenergieanlage ( Quelle: [ 29] )
I n Abbildung 3.2 ist die Fangst rom röhre einer Windenergieanlage dargest ellt .
Der anst röm ende Wind w ird durch die Leist ungsent nahm e des Rot ors
verzögert und erhält einen Drall. Die Fangst rom röhre erweit ert sich aufgrund
der verringert en Abst röm geschwindigkeit und zur Druckrückgewinnung. Die
m axim ale Leist ungsausbeut e erfolgt , wenn die Abst röm ungsgeschwindigkeit
auf
et wa
2/ 3
der
Anst röm ungsgeschwindigkeit
verzögert
wird
( Bet z-
Krit er ium ) . [ 29]
31/ 136
Windenergieanlagen
Diagram m 3.1: Elekt rische Leist ung einer Windenergieanlage in Abhängigkeit von
der Windgeschwindigkeit ( Quelle: [ 29] )
I m Diagram m 3.1 ist der t ypische Leist ungsverlauf einer Windenergieanlage
über der Windgeschwindigkeit aufget ragen zu sehen. Es gibt eine m inim ale
Windgeschwindigkeit , ab der die Leist ungsausbeut e der Rot orblät t er die
anlagenint ernen
Verlust e
überst eigen
und
ab
der
elekt rische
Energie
gewonnen werden kann. Mit zunehm ender Windgeschw indigkeit st eigt die
Produkt ion kubisch an, bis ab der Volllast geschwindigkeit ( rat ed speed) die
Anlage durch die m echanische Belast ung, das Get riebe oder durch den
Generat or lim it iert ist und kein weit erer Leist ungsanst ieg m öglich ist . Bei
dieser Geschwindigkeit ist der Nachlauf auch am st ärkst en ausgeprägt . Bei
einer
zu
hohen
Windgeschwindigkeit
w ird
die
Windenergieanlage
aus
Sicherheit sgründen und Gründen der m echanischen Belast ung abgeschalt et .
I m Jahr 2014 hat t e die durchschnit t liche neu erricht et e Windenergieanlage
eine m axim ale elekt rische Leist ung von 2,7 MW. Rot ordurchm esser und
Nabenhöhe waren durchschnit t lich leicht über 100 m . Dabei ist zu beacht en,
dass im Binnenland der Rot or und besonders der Mast deut lich größer
ausfallen als in Küst engebiet en. [ 30]
32/ 136
Windenergieanlagen
Als akt uell ( Mit t e 2015) größt e in Bet rieb befindliche Windener gieanlage gilt
die Vest as V164- 8.0, ent w ickelt in Zusam m enarbeit m it Mit subishi. Der
Rot ordurchm esser bet rägt 164 m , der Turm hat eine Höhe von 133 m , die
Nennleist ung bet rägt 8,0 MW. [ 31]
I m Diagram m 3.2 ist die durchschnit t liche Leist ung der neu in Bet rieb
genom m enen Windenergieanlagen über die Jahre aufget ragen. Gut
zu
erkennen ist , dass diese st et ig zugenom m en hat . Auch für die Zukunft ist m it
st eigender Leist ung j e Anlage und som it größeren Anlagen zu rechnen.
[ 32, 33]
Diagram m 3.2: Durchschnit t liche Leist ung j e Windenergieanlage ( Quelle: [ 33] )
33/ 136
Windenergieanlagen
Diagram m 3.3: Dur chschnit t licher Rot ordurchm esser ( links) und Mast höhe ( r echt s)
neu in Bet rieb genom m ener Anlagen im Jahr 2012 ( Quelle: [ 33]
Diagram m 3.4: Durchschnit t licher Rot ordur chm esser ( links) und Mast höhe ( recht s)
neu in Bet rieb genom m ener Anlagen im Jahr 2014 ( Quelle: [ 30] )
I n dem Diagram m 3.3 und dem Diagram m 3.4 ist der Ant eil der Rot ordurchm esser ( links) und der Nabenhöhen ( recht s) dargest ellt – oben für das Jahr
2012, unt en für das Jahr 2014. Ersicht lich ist , dass der m eist verwendet e
Rot ordurchm esser von dem Bereich zwischen 80 m bis 89 m auf 100 m bis
119 m zugenom m en hat . Bei den Mast höhen waren 2012 noch 101 m bis
120 m genauso w icht ig, w ie der Größenbereich 121 m bis 150 m ( j e 25% ) ,
2014 hat t e dagegen der Bereich 121 m bis 150 m einen Markt ant eil von über
50 % , der von 101 m bis 120 m bet rug dagegen nur noch 14 % .
34/ 136
Windenergieanlagen
I m Diagram m 3.5 wird der zeit liche Verlauf des Markt ant eils einzelner
Rot ordurchm esser am Gesam t m arkt dar gest ellt . Zu erkennen ist , dass die
wicht igst e Rot orgröße m it zunehm ender Zeit zunehm end größer geworden
ist . 1987 hat t e die Klasse < 16 m 80 % Markt ant eil, 1991 war es die Klasse
22,1 m bis 32 m , 1996 hat t e die Klasse 32,1 m bis 48 m 90 % Markt ant eil
und anschließend, von 2003 bis 2011, hat t e die Klasse 60,1 m bis 90 m über
80 % Markt ant eil. Seit 2007 gew innt zunehm end die Klasse über 90,1 m
Rot ordurchm esser
an
Markt ant eil und
Rot ordurchm essergröße.
Es
ist
ist
davon
2014
bereit s die wicht igst e
auszugehen,
dass
sich
Neuinst allat ionen für die nächst en Jahre auf diese Größe konzent rieren. Man
kann aufgrund der bisherigen Ent w icklung j edoch auch davon ausgehen, dass
es ab 2020 eine neue, größere Klasse geben wird.
Diagram m 3.5: Ent wicklung der Ant eile Rot orgr ößengruppen über die Zeit
( Quelle: [ 33] )
35/ 136
Windenergieanlagen
Abbildung 3.3: Ent wicklung der Gr öße der dur chschnit t lich neu erricht et en
Windenergieanlagen in der Vergangenheit und Prognose für die Zukunft
( Quelle: [ 34] )
Abbildung 3.3 st ellt
die Ent w icklung der Größe der durchschnit t lichen
Windkraft anlage über die Zeit dar und m acht eine Prognose. I n naher
Zukunft sind Anlagengrößen von 150 m
Rot ordurchm esser und 10 MW
Leist ung zu erwart en. Anlagen dieser Größenordnung befinden sich durchaus
schon in der Ent wicklung. Für die weit ere Zukunft sind Anlagen bis 250 m
Rot ordurchm esser und 20 MW elekt r ischer Leist ung prognost izier t .
36/ 136
Flugbet r ieb St andardflugplat z
4 . Flugbe t r ie b St a nda r dflugpla t z
I m Kapit el 4 w ird der Flugbet r ieb an einem St andardflugplat z vorgest ellt . Es
wird
gezeigt ,
welche
Flugverfahren
durch
die
Verkehrst eilnehm er
anzuwenden sind, und welche besonderen Eigenschaft en zu berücksicht igen
sind.
Abschließend
wird
zusam m engefasst ,
wie
die
j eweiligen
Luft fahrzeugart en sich im Flugbet r ieb gegenseit ig beeinflussen und welche
Maßnahm en für einen sicheren Flugbet r ieb exist ieren.
Die
dabei
berücksicht igt en
Hubschrauber,
Verkehrst eilnehm er
Ult raleicht flugzeuge
und
sind
Mot orsegler
Mot orflugzeuge,
im
Mot orbet rieb,
Segelflugzeuge, Ballone, Fallschirm spr inger, Gleit schirm e und Hängegleit er.
4 .1
M ot or isie r t e Lu ft fa h r ze u ge
Diese Luft fahrzeuge zeichnen sich im Allgem einen dadurch aus, unabhängig
herrschender
Luft bewegungen
st eigen
und
die
Flugwege
über
Grund
unabhängig von der Therm ik wählen zu können.
4 .1 .1
Pla t zr un de
Die Plat zrunde ist ein st andardisiert es An- und Abflugverfahr en für Flüge
nach Sicht flugregeln. Der Geset zgeber hat in NfL I I 37/ 00 die Best im m ungen
einer St andardplat zrunde für den Mot orflug beschrieben.
Aufgaben und Kr it er ien der Plat zrunde, insbesondere explizit veröffent licht er
Plat zrundenführungen, sind folgende:
Gewährleist ung der Sicherheit im Flugplat zverkehr, insbesondere bei St art
und Landung, sow ie beim An- und Abflug
St euerung und Opt im ierung des Verkehrsflusses
Flugführungshilfe für den Pilot en im Flugplat zverkehr
Eint eilungshilfe bei der Bedienung des Luft fahrzeuges nach dem St art
sowie bei der Vorbereit ung und Durchführung der Landung
Schut z lärm em pfindlicher Gebiet e rund um den Flugplat z
37/ 136
Flugbet r ieb St andardflugplat z
Abbildung 4.1: Skizze einer St andardplat zrunde ( Quelle: NfL 1 37/ 00 [ 35] )
Wie in Abbildung 4.1 zu sehen ist , hat
die St andardplat zrunde eine
recht eckige Form . Sie best eht aus den Plat zrundent eilen Abflug, Querabflug,
Gegenanflug, Queranflug und Endanflug. Die Ecken sind dabei sym bolisch
abgerundet . ( Die in den Kart en verwendet en Radien sind zum indest für die
m eist en Mot orflugzeuge nicht fliegbar, da sie zu klein sind.) St andardm äßig
wird die Plat zrunde links herum , also gegen den Uhrzeigersinn, geflogen,
dam it der links sit zende Pilot eine bessere Sicht auf den Plat zrundenbet rieb
und einen ungest ört en Blick auf die Flugbet riebsflächen hat .
Mot orisiert e Luft fahrzeuge st art en eigenst ändig auf einer hierfür zugelassenen St art bahn und st eigen anschließend ent lang der veröffent licht en
Plat zrundenführung im Abflug- und Querabflugsekt or auf Plat zrundenhöhe.
Diese Höhe wird für den gesam t en Gegenanflug gehalt en. Der Abflug soll für
Mot orflugplat zrunden m indest ens 1,5 km lang sein und der Gegenanflug
1,5 km von der Landebahn ent fernt sein. Für Ult raleicht flugzeuge soll der
Abflug m indest ens 600 m lang sein und der Abst and des Gegenanfluges zur
Landebahn m indest ens 300 m bet ragen. Die Flughöhe im Gegenanflug soll
für
Mot orflugzeuge
m indest ens
800 ft
über
Grund
sein,
für
Ult raleicht flugzeuge zwischen 600 ft und 800 ft . Sofern eine Plat zrunde für
Ult raleicht flugzeuge und eine Plat zrunde für
Mot orflugzeuge ineinander
verschacht elt am Plat z exist ieren, soll der Höhenabst and im Gegenanflug
m indest ens 200 ft
bet ragen
und
der
horizont ale Abst and
500 m .
Die
Plat zrunde soll, sofern m öglich, zw ischen dem Ende des Abflugsekt ors bis zur
Mit t e
des
Gegenanfluges
verlassen
werden,
sofern
keine
gesondert
ausgewiesenen Abflugrout en veröffent licht sind.
38/ 136
Flugbet r ieb St andardflugplat z
Der Einflug in die Plat zrunde erfolgt in der Mit t e des Gegenanfluges unt er
einem Winkel von 45° auf Plat zrundenhöhe. Mit diesem Verfahren wird
sichergest ellt , dass vorflugberecht igt er Verkehr in der Plat zr unde erkannt
werden kann. I st der Direkt einflug nicht m öglich, soll durch das Fliegen eines
Vollkreises ausreichend Abst and hergest ellt werden. Sofern Luft fahrzeuge im
Gegenanflug zu nahe hint ereinander herfliegen, können diese Abst ände durch
das Fliegen von Vollkr eisen erhöht werden.
An den Gegenanflug schließt sich der Queranflug an. I n diesem wird der
Sinkflug
eingeleit et
und
das
Flugzeug
für
die
Landung
konfigur iert
( Landeklappen ausgefahren, Geschwindigkeit des Endanfluges eingenom m en,
…) . Aus dem Queranflug w ird in m indest ens 1,5 km Ent fer nung in den
Endanflug eingedreht .
Die vorangehende Beschreibung regelt die Plat zrunde, sofern keine weit eren
I nform at ionen nach §21a Luft VO veröffent licht sind:
„ ( 1) Für die Durchführung des Flugplat zverkehrs können
besondere Regelungen durch die Flugsicherungsorganisat ion
get roffen werden, wenn Flugplät ze m it
Flugverkehrskont rollst elle bet roffen sind. I n allen anderen
Fällen werden die Regelungen von der für die Genehm igung
des Flugplat zes zust ändigen Luft fahrt behör de des Landes
aufgrund einer gut acht lichen St ellungnahm e der
Flugsicherungsorganisat ion get roffen. Die Regelungen
werden in den Nachricht en für Luft fahrer ( NfL)
bekannt gem acht .“
Absat z ( 1) besagt , dass die zust ändige Landesluft fahrt behörde des j eweiligen Flugplat zes für den Sicht flugverkehr besondere Verfahren einführen
kann, um einen sicheren und flüssigen Verkehrsverlauf zu gewährleist en.
Eine erst e I nform at ionsquelle für
Flugplat zverfahren
ist
das Luft fahrt -
handbuch AI P- VFR, in dem alle w icht igen Regelungen eines Flugplat zes
beschrieben
sind.
Alle
weit eren
I nform at ionen
sind
der
Flugplat z-
benut zungsordnung zu ent nehm en, welche in den Nachricht en für Luft fahrer
( NfL) veröffent licht w erden.
39/ 136
Flugbet r ieb St andardflugplat z
Eine veröffent licht e Plat zrundenführung exist iert in Deut schland nur an
Flugplät zen
ohne
lär m em pfindliche
Flugverkehrskont rolle.
Gebiet e
geschüt zt
Hierm it
und
sollen
t opografische
im
Allgem einen
Besonderheit en
berücksicht igt werden.
Der
Flugverkehr
in
einer
Plat zrunde
findet
in
der
Regel
im
Luft raum G, einem unkont rolliert en Luft raum , st at t . Eine akt ive Überwachung
und St euerung des Flugplat zverkehrs durch einen Fluglot sen gibt es nicht .
Dabei gibt es weder in nat ionalen, noch in europäischen oder int ernat ionalen
Regular ien eine Definit ion, in- w ie- weit eine Plat zrunde, die nach Sicht flugregeln geflogen wird, eingehalt en werden m uss. Es finden sich lediglich
allgem eine
Form ulierungen
wie
zum
Beispiel
„ Die
veröffent licht en
Flugbet r iebsregelungen sind ent sprechend § 22 Abs. 1 Nr. 1 Luft VO zu
beacht en und daher grundsät zlich verbindlich“ ( NfL I I 37/ 2000) [ 35] .
Für den unkont rollier t en Sicht flug ist ein verbindlich fest gelegt er Flugweg
nicht vorgesehen. Von daher gibt es auch keine weit ere Beschreibung über
m ögliche und zulässige Abweichungen vom veröffent licht en Flugw eg.
[ 35]
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Flugbet r ieb St andardflugplat z
4 .1 .2
Sch u lu n g
I m Rahm en der Pilot enausbildung erfolgen viele Trainingseinheit en innerhalb
der Plat zrunde.
Ziellandung:
Bei der Ziellandung soll der Flugschüler das Flugzeug aus einer Höhe von
2000 ft über dem Flugplat z m it einem sim uliert en Triebwerksausfall landen.
Der Flugschüler hat den Flugweg so anzupassen, dass der Sinkflug auf der
Landebahnschwelle
endet .
Dafür
gibt
es
neben
der
Möglichkeit ,
die
Flugleist ung des Luft fahrzeuges durch das Ausfahren der Landeklappen zu
verschlecht ern, auch die Möglichkeit , einen längeren oder kürzeren Flugweg
zu wählen.
Sim uliert er Tr iebwerksausfall in der Plat zrunde:
Beim sim uliert en Triebwerksausfall in der Plat zrunde soll der Flugschüler das
Luft fahrzeug aus dem Gegenanflug im Gleit flug ohne Hilfe von Mot orleist ung
zurück auf die Landebahn fliegen und dort landen. Hierfür m uss der Flugweg
gegenüber der St andardplat zrunde abgekürzt werden.
41/ 136
Flugbet r ieb St andardflugplat z
4 .2
Se ge lflu g
Nachfolgend w ird der Flugbet r ieb m it Segelflugzeugen vorgest ellt . Zuerst
werden t ypische St art verfahren beschrieben - anschließend die Plat zrunden
und Anflugverfahren.
4 .2 .1
W in den st ar t
Beim Windenst art st art et das Segelflugzeug, indem es von einem Seil, das
durch eine Winde, die am Ende der St art fläche st eht und aufgewickelt w ird,
gezogen und som it beschleunigt w ird. Hierbei w ird das Flugzeug zuerst
horizont al beschleunigt , bis es ausreichend Geschwindigkeit ( gewöhnlich das
1,3- bis 1,6- fache der Minim algeschwindigkeit ) erreicht hat . Danach wird das
Flugzeug st ark angest ellt , um bei konst ant er Fluggeschwindigkeit aufgrund
des fort laufenden Seilzuges Höhe zu gewinnen. Auf diese Weise können bei
1000 m ausgelegt em Seil über 400 m Höhe erreicht werden. Abschließend
wird das Seil ausgekoppelt und es kann während eines Plat zr undenfluges
geeignet er Aufw ind zum weit eren St eigen gesucht werden. Falls dieser
ausbleibt , w ird w ieder gelandet .
Abbildung 4.2: Windenst art ( Quelle: [ 36] )
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Flugbet r ieb St andardflugplat z
4 .2 .2
Flu gzeu gsch le pp
Eine weit ere geläufige St art art von Segelflugzeugen ist der sogenannt e
Flugzeugschlepp. Hier bei w ird das Segelflugzeug von einem Mot orflugzeug an
einem bis zu 60 m langen Seil gezogen und erhält auf diese Weise die nöt ige
Energie für ausreichend Geschwindigkeit zum St art en und zum St eigen.
Gewöhnlich w ird das Flugzeugschleppverfahren so lange angewandt , bis
ausreichend Höhe und ein bekannt es Gebiet m it zuver lässigen Aufwinden
erreicht ist . Dann koppelt das Segelflugzeug das Schleppseil aus und beide
Flugzeuge set zen den Flug unabhängig voneinander fort .
Den Flugzeugschleppverband, best ehend aus dem Segelflugzeug und dem
Mot orflugzeug,
zeichnet
eine
verhält nism äßig
lange
St art st recke,
eine
geringe St eigrat e, eine zum eist vergleichsweise niedr ige Fluggeschwindigkeit
und eine ger inge Wendigkeit aus.
I n der flugbet r ieblichen Praxis sind dies konkret Kurvenradien über 1000 m
und St eiggradient en von unt er 4% .
Wegen der geringeren erzielbaren St eigrat e m üssen bekannt e Abwindgebiet e, beispielsweise windabgewandt e Berghänge, verm ieden werden.
Abbildung 4.3: Flugzeugschlepp ( Quelle: Wikipedia)
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Flugbet r ieb St andardflugplat z
4 .2 .3
Pla t zr un de
Ähnlich dem Mot orflug exist iert auch beim Segelflugbet r ieb eine Plat zrunde.
Die vollst ändige Plat zrunde, wie in Abbildung 4.4 dargest ellt , wird nur von
Segelflugzeugen geflogen, die zuvor m it der Winde gest art et worden sind.
Diese ist dadurch geprägt , dass Segelflugzeuge über keinen eigenen Ant rieb
verfügen. Daher wird direkt nach dem Ausklinken des Windenseils sofort in
den Querabflug gekurvt . I m Querabflug und im Gegenanflug w ird dann der
Flugweg auf der Suche nach nut zbaren Aufwinden var iiert . I n dieser Zeit
kann beispielsweise um 150 m bis 200 m gesunken werden, bis schließlich
querab der Landebahn in einer Höhe von 200 m über dem Plat z die
sogenannt e
Posit ion
Segelflugzeugen
zurückkehren.
erreicht
angeflogen,
Von
hier
aus
wird.
die
wird
von
Dieser
einem
nach
Punkt
wird
Über landflug
einem
auch
von
zum
Plat z
St andardverfahren
die
Landebahn angeflogen. Dabei findet eine Variat ion der Flugwege abhängig
von den Flugeigenschaft en, der Sinkrat e, m öglicher Auf- und Abwinde, der
Windr icht ung und weit eren Fakt oren st at t .
Abbildung 4.4: Übersicht Plat zrunde Segelflug ( Quelle: [ 37] )
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Flugbet r ieb St andardflugplat z
Abbildung 4.5: Plat zrunde ( Quelle: Hom epage Fliegergruppe Welzheim e.V.)
4 .2 .4
Übun gsr a u m
Segelflugschüler m üssen im Rahm en ihrer Ausbildung auf ihren erst en
Alleinflügen in Sicht weit e ihres Fluglehrers nachweisen, dass sie sicher
selbst st ändig Aufw inde finden und diese nut zen können, gewöhnlich durch
den Flug auf Kreisbahnen innerhalb dieser Aufwinde. Das Gebiet , das hierfür
genut zt wird, w ird als Übungsraum bezeichnet und ist ein bekannt es,
flugplat znahes Gebiet m it zuverlässigen Aufwinden. Die Flugschüler fliegen
diesen in ausreichender Höhe nach dem St art m it t els Seilw inde an oder
werden
per
Flugzeugschleppverfahren
dort hin
gebracht .
Ein
weit eres
Krit er ium ist , dass aus dem Übungsraum j ederzeit eine sichere Rückkehr zum
Plat z m öglich ist . So verändern sich nut zbare Gebiet e abhängig von der
Windr icht ung.
45/ 136
Flugbet r ieb St andardflugplat z
Abbildung 4.6: Übungsraum ( Quelle: [ 36] )
4 .3
Ba llon e
Ballone nut zen Flugplät ze und ihre I nfrast r ukt ur häufig als St art fläche. Nach
dem Abheben t reiben sie m it dem vorherrschenden Wind m it . Sie können
zum eist vergleichsweise gut e St eiggradient en erreichen. Ballone werden
aufgrund heißer Luft in der Hülle, die som it eine geringere Dicht e als die
um gebende Luft aufweist , vom Boden weggehoben und t reiben m it dem
Wind. Die Hülle ist sehr weich, sodass schon leicht e Turbulenzen und
Windscherungen eine Deform at ion der Hülle zur Folge haben. Dies wiederum
geht m it einem unkont rollierbaren Verlust an Auft rieb der Hülle einher,
woraufhin der Ballon unweiger lich schnell und unkont rolliert an Höhe verliert .
Der Fahrer hat lediglich die Möglichkeit , sehr t räge m it Nachheizen auf
St örungen zu reagier en. Wegen ihrer Größe sind Heißluft ballone sehr gut für
andere Verkehrst eilnehm er zu sehen. Sie verlangen j edoch ein Um fliegen m it
sicherem Abst and, sofern sie vom Wind durch die Plat zrunde get ragen
werden. Som it m uss von den veröffent licht en Anflugverfahren abgewichen
werden.
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Flugbet r ieb St andardflugplat z
4 .4
Fa llsch ir m spr u n gbe t r ie b
Flugplät ze
m it
Fallschirm sprungbet r ieb
verfügen
über
eine
zusät zliche
Landefläche für Fallschirm spr inger gewöhnlich in Nähe der St art -
und
Landebahn, allerdings auf der zur Plat zrunde abgewandt en Seit e. Der
Abst and soll m indest ens 500 m bet ragen. Auf dieser Seit e werden sie auch
von ihren Abset zflugzeugen abgeset zt ( die Flugwege der Abset zflugzeuge
ent sprechen den Verfahren für Mot orflugzeuge) . Da Fallschirm springer auch
nach Öffnung des Schirm es st eil sinken, sind sie - sofern sie sich auf
Kollisionskurs m it Flugzeugen befinden - für die Flugzeugpilot en nur sehr spät
zu
ent decken.
Daher
m uss
eine
räum liche
Trennung
der
m öglichen
Flugbahnen gegeben sein.
4 .5
Gle it sch ir m e
Gleit schirm e operier en, sofern nicht m ot orisiert , von zusät zlichen St art flächen auf t opografischen Erhebungen in Plat znähe oder werden von einer
Winde
hochgezogen.
Anflüge
zum
Plat z
erfolgen
von
der
Seit e,
die
abgewandt zur Plat zr unde ist . Aufgrund ihrer geringen Fluggeschwindigkeit
st ellen sie ort sfest e Hindernisse für Luft fahrzeuge dar und m üssen um flogen
werden. Eine räum liche Trennung der Flugbahnen m uss gegeben sein.
Sofern Gleit schir m e m ot orisiert sind, operieren sie w ie Flugzeuge von der
St art -
und
Landebahn
Fluggeschwindigkeit
des
können
Flugplat zes.
sie
sich
Wegen
nicht
in
die
ihrer
sehr
geringen
Ult raleicht plat zrunde
einordnen. Daher ist es sinnvoll, eine eigene Plat zrunde auf der Seit e,
abgewandt zu den anderen Plat zrunden, zu haben.
Der Schirm ist enorm anfällig für Turbulenzen. I m Flug dr oht j e nach
Fluggeschwindigkeit ein Zusam m enklappen oder sogar ein Verdrehen des
Schirm es
als
Reakt ion
auf
Böen
oder
Turbulenzen.
Dam it
ist
eine
unkont rollierbare Fluglage verbunden, was m öglicherweise einen Abst urz zur
Folge hat .
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Flugbet r ieb St andardflugplat z
4 .6
H ä n ge gle it e r
Hängegleit er
nut zen
best ehende
Flugplät ze
zum
Teil
ähnlich
w ie
Gleit schirm e, um auf diesen zu landen. Hängegleit er können von einem
Flugplat z analog zu Segelflugzeugen m it t els Windenschlepp und auch m it t els
Schlepp von langsam fliegenden m ot orisiert en Ult raleicht flugzeugen st art en.
Hängegleit er werden durch die Verlagerung ihres Schwerpunkt es gest euert .
Dies
ist
eine
sehr
vorausschauende
Fluggeschwindigkeit
indirekt e
Flugplanung
von
St euerungsm et hode.
not wendig.
Hängegleit er n
Hinzu
deut lich
Sie
m acht
kom m t ,
höher
als
eine
dass
die
die
von
Gleit schirm en ist , so dass sie großräum igere Flächen für St art und Landung
benöt igen. Bei Turbulenzen und Böen droht ein unkont rolliert es Überschlagen
im Flug.
4 .7
Ein flü sse im Flu gbe t r ie b
Nachfolgend werden Einflüsse einer best im m t en Bet r iebsart auf andere
Teilnehm er des Flugplat zbet riebes beschrieben
Ballone
Ballone werden langsam durch die Luft st röm ung get rieben. I hre Fahrst recke
ist lediglich durch eine Veränderung der Höhe änderbar. Sofern ihre Posit ion
die Plat zrunde ander er Verkehrst eilnehm er t angiert , m üssen diese, sofern
m öglich, die Plat zrunde anpassen oder abwart en bis der Ballon das Gebiet
der Plat zrunde ver lassen hat .
Gleit schirm e und Hängegleit er
Bis auf Ballone m üssen alle anderen Verkehrst eilnehm er Rücksicht auf
Gleit schirm e und Hängegleit er nehm en, da diese schlecht ere Flugleist ungen
und geringeren Geschwindigkeit en aufw eisen als die anderen Verkehrst eilnehm er. Dies hat zur Folge, dass die Plat zrundenführung unt er Um st änden verlassen werden m uss, um auszuweichen.
48/ 136
Flugbet r ieb St andardflugplat z
Fallschirm sprungbet r ieb
Fallschirm spr inger
sind
für
andere
Verkehrst eilnehm er
aufgrund
ihrer
vornehm lich vert ikalen Flugbewegung nur spät zu erkennen. Wegen ihrer
st eilen Sinkflüge und geringen Geschw indigkeit haben sie Vorflugrecht vor
allen anderen Verkehrst eilnehm ern, die ent sprechend ausweichen m üssen.
Segelflug
Wegen des fehlenden eigenen Ant riebes sind Segelflugzeuge gegenüber
Mot orflugzeugen vorflugberecht igt . Mot orflugzeuge m üssen ent sprechend
ausweichen. Flugzeugschleppverbände bewegen sich langsam und t räge
durch die Plat zrunde und m üssen um flogen werden.
49/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
5 . St r öm ungsfe ld W inde ne r gie a nla ge n
In
den
nachfolgenden
Windenergieanlagen
Unt erkapit eln
auf
das
Windfeld
werden
m it
die
Dat en
Auswirkungen
aus
von
einschlägigen
Veröffent lichungen dargest ellt . Anschließend w ird der Nachlauf hinsicht lich
der zu erwart enden Auswirkungen auf ein Luft fahrzeug unt ersucht .
5 .1
Typisch e s W in df e ld
Windenergieanlagen
wandeln
Energie,
die
als
St röm ungsenergie
im
nat ürlichen Wind gespeichert ist , in elekt r ische Energie um . Hierfür ent ziehen
sie dem Wind Energie, indem sie die St röm ungsgeschwindigkeit reduzieren.
Dies erfolgt j edoch nicht gleichm äßig über die Rot orebene, sondern es
handelt
sich um
ein vielschicht iges Zusam m enspiel von verschiedenen
Effekt en: der St röm ungsgeschwindigkeit des Windes, der Kreisgeschwindigkeit des Rot orblat t es, der Drehricht ung des Rot ors, der Ausform ung der
Bodengrenzschicht und des Blat t r andw irbels, um nur einige zu nennen.
Zum Einst ieg soll die Abbildung 5.1 auf nachfolgender Seit e vorgest ellt
werden. Das Nachlauffeld w ird hierbei für verschiedene Windenergieanlagen
dargest ellt . I m rot en dargest ellt en Volum en ist die St röm ungsgeschwindigkeit auf 40 % der Anst röm geschwindigkeit reduziert . Man erkennt , dass dies
neben kleinen Fet zen direkt am Blat t vor allem für einen Bereich in et wa in
Form eines Hohlzylinders m it et wa Rot ordurchm esser und einer Länge von
sechs
Rot ordurchm essern
Luft st röm ung
fällt
in
der
der
Fall
ist .
Rot orm it t e
Die
nicht
Energieent nahm e
so
groß
aus,
aus
der
da
die
Drehgeschwindigkeit des Rot ors hier zu gering ist , und der Luft som it nicht
effekt iv Energie ent zogen werden kann.
50/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
Abbildung 5.1: Geschwindigkeit sredukt ion im Nachlauf auf 40 % ( Quelle: [ 38] )
Abbildung
5.2
zeigt ,
dass
die
Um -
und
Durchst röm ung
einer
Windenergieanlage keinesfalls ein gleichm äßiger linearer Vorgang, sondern
ein
-
abhängig
von
der
Windenergieanlage,
dem
Terrain
und
der
Windgeschwindigkeit - hochkom plexer Vorgang ist . I m obigen Fall ist die
Windgeschwindigkeit deut lich ger inger als im unt eren Fall. Bei der geringeren
Geschwindigkeit t ret en j edoch die deut lich st ärkeren Nachlaufeffekt e auf.
Abbildung 5.2: Um st röm ung Windenergieanlage in Abhängigkeit von der
Windgeschwindigkeit ( Quelle: [ 39] )
51/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
I m Diagram m 5.1 ist die Redukt ion der St röm ungsgeschwindigkeit der Luft
auf
der
Abwindseit e
gegenüber
der
freien
Anst röm ung
ent lang
der
Rot orachse über den Abst and zum Rot or abgebildet . Dies ist für zwei
unt erschiedliche Belast ungen ( cT) des Rot ors dargest ellt . Ein größeres cTWert st eht dabei für eine hohe Windausbeut e.
Diagram m 5.1: Nachlaufverzögerung ( Quelle: [ 39] )
Wie das Diagram m 5.1 zu lesen ist , soll m it Hilfe deseingezeichnet en Kreuzes
exem plar isch beschrieben werden. Das Kreuz befindet sich über der 4 der
x- Achse. Som it befindet sich der Ort auf der Rot orachse im Nachlauf der
Windenergieanlage in vier Rot ordurchm esser Abst and. An der y- Achse ist zu
dem
Kreuz
et wa
Geschwindigkeit
eine
0,7
an diesem
abzulesen.
Ort
um
Hieraus
70 %
ergibt
gegenüber
sich,
dass
die
der Anst röm ung
verzögert ist und som it nur 30 % der Anst röm ungsgeschwindigkeit bet rägt .
[ 39]
Für die höhere Rot orbelast ung und som it den kr it ischen Fall bet rägt die
St röm ungsgeschwindigkeit in einem Abst and von zwei Rot ordurchm essern
hiernach 25 %
der Geschwindigkeit der Anst röm ung und st eigt bis 10
Rot ordurchm esser Abst and wieder auf 70 % an.
52/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
Als Ergänzung hierzu sind Diagram m 5.2 und Diagram m 5.3 auf den
folgenden Seit en einer weit eren Unt ersuchung anzusehen.
I m Diagram m 5.2 auf der nächst en Seit e st ellt die x- Achse die vorhandene
St röm ungsgeschwindigkeit im Verhält nis zur Anst röm ung dar. Die y- Achse
st ellt den Abst and von der Rot orachse in Verhält nis zum Durchm esser dar.
Die eingezeichnet en Kurven repräsent ieren som it die Windgeschwindigkeit svert eilung im Nachlauf in einer best im m t en Ent fernung zum Rot or.
Am Beispiel des eingezeichnet en Kreuzes bedeut et dies: Das Kreuz liegt auf
der Kurve, die die Windgeschwindigkeit svert eilung in sechs Rot ordurchm essern Abst and zur Windenergieanlage darst ellt . An der x- Achse kann
abgelesen werden, dass die Geschwindigkeit 50 % der Geschwindigkeit der
Anst röm ung ent spricht . An der y- Achse erkennt m an, dass dieser Ort in
einem Abst and von 30 %
zur Rot orachse liegt . Es wir d von radialer
Sym m et rie ausgegangen.
53/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
Diagram m 5.2: Geschwindigkeit svert eilung hint er einer Windenergieanlage
( Quelle: [ 39] )
54/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
Das Diagram m 5.2 wurde in nachfolgender Abbildung t eilweise visualisiert .
Die St röm ungsgeschwindigkeit der Abst röm ung ist
im
Schnit t
für drei
unt erschiedliche Abst ände zum Rot or aufget ragen.
Abbildung 5.3: Geschwindigkeit svert eilung in der Abst r öm ung, Visualisierung auf
Basis der Dat en von Diagram m 5.2
55/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
Diagram m 5.3: Turbulenzvert eilung über einen vert ikalen Schnit t im Nachlauf einer
Windenergieanlage ( Quelle: [ 39] )
I m Diagram m 5.3 ist der Turbulenzgrad wiederum in fest en Ent fernungen zur
Rot orebene ent lang verschiedener Durchm esser dargest ellt . Es wird ein
Turbulenzgrad von 20% erreicht .
Anhand des eingezeichnet en Kreuzes soll erklärt werden, w ie das Diagram m
5.3 zu int erpret ieren ist . Der Turbulenzgrad bet rägt 18 % ( siehe x- Achse) an
diesem Kurvenpunkt . Das heißt durchschnit t lich weicht die St röm ungsgeschwindigkeit um 18% von der durchschnit t lichen St röm ungsgeschwindigkeit ab. An der y- Achse ist zu erkennen, dass dieser Ort et wa einen halben
Rot ordurchm esser oberhalb der Rot orachse liegt und am I ndex liest m an ab,
dass sich der Ort 2,5 Rot ordurchm esser im Nachlauf des Rot ors befindet .
56/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
Abbildung 5.4: Blat t spit zenwirbel ( Quelle: [ 39] )
Ein weit erer w icht iger St röm ungseffekt , der aus den vorangegangenen
Diagram m en
nicht
ersicht lich
geworden
ist ,
ist
die
Um st röm ung
der
Blat t spit ze und die dam it verbundene Wir belbildung. Von j eder Blat t spit ze
schwim m t ein ent sprechender Wirbel ent lang einer Spirale aufgrund der
Überlagerung von Blat t bewegung und der Windst röm ung ab. Beispiele hierfür
sind nachfolgend gegeben.
Zu erkennen ist , dass der Blat t spit zenwir bel die bereit s beschriebene Fangst rom röhre in et wa einschließt . Dabei ar beit en diese Wirbel aufgrund ihrer
räum lichen Lage zueinander j edoch gegeneinander, sodass diese Wirbel nach
einer Dist anz von et wa vier Rot ordurchm essern aufgrund von Dissipat ion ihre
Schärfe verlieren. Nicht sdest ot rot z wird die vorhandene t urbulent e Energie
erst verzögert über die Wirbelgrößenkaskade ( Kolm ogorov) abgebaut .
57/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
5 .2
Lit e r a t u r ü be r sich t
I m nachfolgenden Kapit el sollen einschlägige St udien zum Them a Einfluss
des
Nachlaufes
von
Windenergieanlagen
auf
Luft fahr zeuge
vorgest ellt
werden.
5 .2 .1
Böe n be la st un g von UL- Flu gzeu gen du rch de n t u r bu le n t e n
N a ch la u f von W in de n e r gie an la ge n , Fra u nh ofer - I nst it u t fü r
W in den e r gie un d En e r giesyst e m t e chn ik , Olde n bur g, 2 0 1 4
I n der Nähe des Flugplat zes für Ult raleicht flugzeuge Linich- Boslar soll ein
Windpark err icht et werden. Das Fraunhofer- I nst it ut für Windenergie und
Energiesyst em t echnik
hat
insgesam t
dr ei
Gut acht en
erst ellt ,
die
die
Auswirkung auf die Flugsicherheit des Nachlaufes der Windenergieanlagen
auf den Luft verkehr am genannt en Flugplat z darst ellen sollen. Dabei erset zt
das zweit e Gut acht en von 2014 das ält ere Gut acht en aus dem Jahr 2012. Der
neuest e Text aus dem Jahr 2015 soll eine Ergänzung darst ellen. I n diesem
Kapit el w ird ausschließlich auf das Gut acht en aus dem Jahr 2014 referenzier t
( die Seit enzahlen beziehen sich hierauf) . [ 40]
Die
Windenergieanlage
wird
für
diese
Unt ersuchung
m it t els
des
Wirkscheibenm odells ( Seit e 4) sim uliert . Som it können krit ische kom plexe,
zeit lich unst et ige Effekt e im Nachlaufw irbelfeld nicht beschr ieben werden. Die
Eingangsparam et er für die Wir kscheibe sind die Schub- und Leist ungskoeffizient en
bekannt er
und
verm essener
offensicht lich die I m pulst heor ie dem
Windenergieanlagen.
Da
Wirkscheibenm odell zugrunde liegt
( veröffent licht von Rankine 1865 und Fr oude 1885) , werden weder Drall,
Verlust e, Turbulenzen noch Blat t spit zenwirbel berücksicht igt . Weshalb nicht
zum indest akt uellere Ansät ze, insbesondere zur radialen Rot orblat t belast ung,
beispielsweise von Prandt l, Goldst ein oder Adkin verwendet worden sind,
obwohl diese eine St andardim plem ent ierung in Program m en zur num erischen
St röm ungssim ulat ion sind, bleibt unklar. St at t dessen wird die Annahm e
get roffen, die Rot orkräft e „ gleichm äßig“ ( Seit e 5) über die Zellen der
Wirkscheibe zu vert eilen, anst at t die not wendige Gew icht ung in Abhängigkeit
des radialen Ort es durchzuführen. Wie aus Diagram m 5.4 hervorgeht ,
st eigen die Kräft e zwischen dem Rot orblat t und der um gebenden Luft von der
58/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
Welle ausgehend nach außen bis ca. 80 % des Radius an, um danach st eil in
Richt ung der Blat t spit ze abzufallen. Das verwendet e Modell m it gleichm äßiger
Last vert eilung ent spr icht also nicht der Realit ät . [ 41] [ 42]
Diagram m 5.4: Radiale Last v ert eilung eines r ealen Rot orblat t es ( Quelle: [ 41] )
Die Erm it t lung der m axim al zu berücksicht igenden Böengeschwindigkeit ist
auf Seit e 6 beschrieben:
„ Bei der hier gewählt en Rechenm et hode ist let zt ere ebenfalls
nur im zeit lichen Mit t el zugänglich, und auch nur als skalare
Größe. Richt ung und Frequenz der Flukt uat ion um den
Mit t elwert sind dem nach nicht aus den
Sim ulat ionsergebnissen ext rahierbar.“
Die berücksicht igt e Böengeschwindigkeit ergibt sich aus der Verzögerung des
Nachlaufes und der zuvor beschr iebenen, zeit lich gem it t elt en m it t leren
Abweichung der Nachlaufgeschwindigkeit von der Nachlaufgeschwindigkeit
( Flukt uat ion) .
Hierbei
Durchschnit t swert .
handelt
Dieser
wird
es
sich
j edoch
j edoch
um
m indest ens
in
einen
zeit lichen
32 %
der
Zeit
überschrit t en, sofern m an eine Norm alvert eilung zugrunde legt . Für eine
sichere Abwägung hät t e m an den Turbulenzant eil vervierfachen m üssen,
dam it diese Böengeschwindigkeit nur in 1/ 15 000 der Zeit überschrit t en w ird.
[ 43]
59/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
Auf Seit e 7 w ird ein Auft riebsanst ieg von 6,369 angegeben. Dieser Wert
überst eigt den in der t heoret ischen Aerodynam ik m axim alen Wert von
2Π ( = 6,283) . Für reale Flügelprofile fällt dieser Wert gewöhnlich kleiner aus.
[ 44]
Auf Seit e 7 w ird für Form el 12 von einem Anst ellw inkel kleiner 10° für den
linearen
Bereich
ausgegangen
und
m it
Form el
13
wird
die
Kleinw inkelnäherung eingeführt . Auf der folgenden Seit e 8 st eht dann:
„ Eine Überschreit ung des Bereichs ( 13) ist wegen UBöe< < V nicht
zu erwart en.“
Anst ellw inkeländerung
∆α
Böengeschwindigkeit
u Böe
Fluggeschwindigkeit v
Abbildung 5.5: Anst ellwinkeländerung durch v er t ikale Böe
Allerdings w ird spät er m it 6 m / s vert ikaler Böengeschwindigkeit bei 24 m / sec
Fluggeschwindigkeit gerechnet . Dies ergibt eine Anst ellw inkeländerung von
14° . Som it w ird der Bereich nach Form el 13 ver lassen. Unberücksicht igt
bleibt , dass ein Flugzeug dieser Bauart in der Plat zrunde m it ca. 5°
Anst ellw inkel fliegt . Zusam m en m it den 14° Anst ellw inkeländerung ergibt
dies einen Anst ellw inkel von 19° und som it höchst wahrscheinlich einen
St röm ungsabriss. Ein St röm ungsabriss in Plat zrundenhöhe ist gefährlich.
Eine ebenfalls m ögliche horizont ale Böe bleibt ebenfalls unberücksicht igt .
Gründe hierfür sind nicht angegeben.
Die Änderung des St audruckes
aufgrund einer Böe wird in diesem Gut acht en j edoch nicht berücksicht igt ,
obwohl dies j e nach Richt ung eine Vergrößerung der Kräft e von m ehr als
70 % zur Folge haben kann. Alt ernat iv kann eine Böe von 6 m / s ( wie in dem
Gut acht en angenom m en) bei einer Fluggeschwindigkeit von 24 m / s zu einer
Verzögerung der Anst röm geschwindigkeit von 18 m / s ( = ( 24- 6) m / s) führen.
Dies ist w iederum in et wa die Geschw indigkeit für den St röm ungsabriss.
60/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
Nach Seit e 8, Form el 15 w ird als Prüfkr it erium die Design Dive Speed von
46 m / s angenom m en. Dies ist im Flugbet r ieb unzulässig. Turbulent e Luft darf
m axim al m it dem Ende des grünen Bogens ( Design Cruise Speed) von
34 m / s durchflogen werden. Sollt e die angezeigt e Geschwindigkeit diesen
Wert in t urbulent er Luft überschrit t en haben, ist zw ingend eine Überprüfung
der Flugzeugst rukt ur not wendig. Die zulässige Höchst geschwindigkeit , die in
einem Flug in ruhiger ( ! ) Luft erreicht werden darf, ist das Ende des gelben
Bogens bei 41,6 m / s. Der Bereich bis 46 m / s ist eine let zt e st rukt urelle
Reserve, bevor ein kat ast rophales St rukt urversagen eint ret en darf. Nach
einem
Überschreit en von 41,6 m / s ist eine Überprüfung der St rukt ur
not wendig. Bleibende Verform ungen sind m öglich.
Die auf Seit e 11 ff vorgest ellt en Geschwindigkeit sprofile sind vornehm lich
horizont ale, zeit lich gem it t elt e Windgeschwindigkeit en und Turbulenzant eile.
Es bleibt unklar, w ie sich aus diesen I nform at ionen vert ikale Böen best im m en
lassen. Auffällig ist außerdem die Sym m et rie. Zu erwart en gewesen wären
Unt erschiede zwischen auf-
und abschlagendem
Blat t und ein hieraus
result ierender Drall. Dies lässt sich auch m it dem Wir kscheibenm odell
sim ulieren. Das ist unt erblieben ( w ie zu Beginn des Kapit els schon erklär t ) .
Som it bleiben eben diese als krit isch zu bet racht enden asym m et rischen
Effekt e unberücksicht igt .
Nachfolgend ist das auf Seit e 13 des Gut acht ens abgebildet e Diagram m für
auft ret ende Beschleunigungen w iedergegeben. Modifiziert wurde es durch die
eingezeichnet en Grenzen für m oderat e und schwere Turbulenzen ( siehe
Kapit el 2.6) .
61/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
schwere Turbulenz
m oderat e Turbulenz
Diagram m 5.5: Maxim ale Turbulenzbelast ung beim Durchfliegen eines
Windenergieanlagennachlaufs ( Quelle: [ 40] )
Nach
Berechnungen
Fünffachen
des
in
diesem
Gut acht en
Rot ordurchm essers
der
sind
som it
Kat egorie
Böen
bis
zum
„ schwer“ ,
bis
zum
15- Fachen des Rot ordurchm essers der „ m oderat en“ Kat egorie zu erwart en.
Ent gegen anderer Aussagen im Bericht ist ein negat iver Auft r ieb aufgrund
des in erst er Näherung linearen Verhalt ens vom Auft rieb an einer Tragfläche
bis
fünf
Rot ordurchm esser
m öglich.
Der
Durchflug
von
m oderat en
Turbulenzen verpflicht et zum Durchst art en ( sofern in der Anflugvorbereit ung
nicht explizit berücksicht igt ) und einem Pilot enbericht .
Auf Seit e 16 w ird der relevant e Nachlaufbereich m it dem 20- Fachen des
Rot ordurchm essers angegeben. Von einem Flug durch diesen Bereich bei
m ehr als 20 kt Wind wird abgerat en. Das unt ersucht e UL darf gewöhnlich
auch bei höheren Windgeschwindigkeit en bet rieben werden.
Der abschließende Vorschlag, den Nachlauf von Windenergieanlagen bei St art
und Landung zu unt erfliegen, ist unpr akt ikabel und aus Gründen der
Hindernisfreiheit gefährlich.
62/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
5 .2 .2
Flu ge m pfeh lun gen fü r den UL- Son der la n de pla t z Bosla r ,
Fr a unh ofer - I nst it u t fü r W in de n er gie un d
En er gie syst e m t e chn ik , Olde n bur g, 2 0 1 5
Das Fraunhofer- I nst it ut für Windenergie und Energiesyst em t echnik hat als
Ergänzung zu den Gut acht en aus dem Jahr 2012 und 2014 im Jahr 2015 ein
weit eres erst ellt , m it dem Ziel spezielle Flugem pfehlungen für den ULSonderlandeplat z Linnich- Boslar zu geben
Überraschend wird im gesam t en Text ausführlich auf das Gut acht en im Jahr
2012 referenziert , obwohl dieses zurückgenom m en und durch das Gut acht en
im Jahr 2014 erset zt worden ist . So hieß es 2014:
„ Sie [ die St udie aus dem Jahr 2014] ent spricht dem akt uellen
St and der Forschung und erset zt die frühere St udie. [ …]
Die hier get roffenen Aussagen st ehen t eilweise im Gegensat z
der Aussagen aus der im Jahr 2012 ebenfalls vom
Fraunhofer I WES angefert igt en St udie [ aus dem Jahr 2012]
zum Them a. Dieses liegt zum einen an einer Verbesserung
der verwendet en Met hoden der num erischen
St röm ungsberechnung und zum anderen an der hier
präferiert en, allgem eineren Herangehensweise. [ …] Die hier
präsent iert en Ergebnisse und Schlussfolgerungen erset zen
dem nach die [ 2012] get ät igt en Aussagen.“ [ 40]
Das Gut acht en aus dem Jahr 2014 ist bereit s im Kapit el 5.2.1 auf Plausibilit ät
unt ersucht worden, sodass Aussagen, die hieraus übernom m en worden sind,
nachfolgend nicht weit er berücksicht igt und überprüft werden.
63/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
I m Gut acht en des Jahres 2015 w ir d die ver öffent licht e An- und Abflugst recke
( rot )
hinsicht lich
der
Auswirkungen
der
Nachlauft urbulenzen
auf
ein
Luft fahrzeug unt ersucht , obwohl in der Planung der An- und Abflugst recken
bereit s
der
übliche
10° - Toleranzbereich
erm it t elt
worden
ist
( siehe
nachfolgende Grafik, blau) . Zweckm äßig w äre daher eine Unt ersuchung des
südlichen Randes des eingezeichnet en Toleranzbereiches gewesen, da dies
den kr it ischen Fall dar st ellt .
unt ersucht er Fall
eigent licher
Toleranzbereich
( hinzugefügt )
kr it ischer Fall
Abbildung 5.6: Planung Luft verk ehr Linnich- Boslar ( Quelle: [ 45] )
Die
Planung
der
Ult raleicht verbands
Toleranzbereiche
erfolgt .
ist
Unklar
nach
ist ,
Vorgaben
weshalb
des
die
deut schen
bekannt en
Toleranzerweit erungen nach I CAO- Vorgaben aufgrund der flugt echnischen
Toleranz ( verspät et es Einkurven)
und der
Windabdr ift
unberücksicht igt
bleiben. Außerdem ist ohne spezielle Führung nach einer Kurve m it einer
Aufweit ung der Toler anzzone von 15° zu rechnen [ 27] , sodass sich in et wa
die grünen Toleranzbereiche ergeben.
Nachfolgend wird vorgest ellt , dass Windricht ungen aus allen Him m elsricht ungen unt ersucht werden. Sinnvoller wäre es gewesen, m it geringeren
Winkelabst änden aufgelöst , insbesondere Sit uat ionen zwischen Nordost und
Südwest zu unt ersuchen. Aus der CFD- Unt ersuchung im Jahr 2014 ist
bekannt ,
dass auf
der
Anst röm ungsseit e
einer
Windkraft anlage
kaum
64/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
St örungen zu erwart en sind, sondern vor allem im Nachlauf. Der auf den
erst en Blick kr it ischst e Fall, Wind aus 165° , w ird so nicht als Einzelfall
unt ersucht .
„ Dazu wird der I nt erpolat ionsfakt or γ für verschiedene als 10Minut en- Mit t elwert e in 10 m Höhe gem essene
Windgeschwindigkeit en aus Tabelle 2 in St udie [ 2] [ St udie
aus dem Jahr 2014] ent nom m en.“ [ 45]
Der krit ische Fall ist weit erhin eine Böe und nicht der Durchschnit t swert .
Som it werden die Auswir kungen des Nachlaufes unt erschät zt .
„ Bei Windgeschwindigkeit en von m ehr als 8 m / s in 10 m Höhe
st art et im Allgem einen kein UL- Flieger, solche Bedingungen
wurden also nicht unt ersucht .“ [ 45]
Unklar bleibt , weshalb Windgeschwindigkeit en > 8 m / s ( 15 kt ) in 10 m Höhe
unberücksicht igt bleiben. Ult raleicht flugzeuge ( auch eine C22) können auch
bei höheren Windgeschwindigkeit en fliegen, st art en und landen. Der krit ische
Fall ist wahrscheinlich der Punkt der m axim alen Leist ung ( siehe Diagram m
3.1) der Windkraft anlage.
Die nachfolgend get roffene Annahm e, dass während des An- und Abfluges
keine negat ive Beschleunigung auft ret en soll, ist durchaus sehr sinnvoll, da
Ult raleicht flugzeuge
m it
ausgefahrenen
Landeklappen
keine
negat iven
Beschleunigungen aufgrund von St rukt urschäden erfahren dürfen. Außerdem
ist ein derart iges Durchsacken in so niedr iger Höhe als gefähr lich anzusehen.
„ Häufig spielt der negat ive Bereich des Diagram m s bei
Akrobat ikflügen [ Anm erkung: Aerobat ikflügen] eine Rolle,
et wa beim Flug über Kopf. Dann sorgt die Flügelunt erseit e
für den benöt igt en Auft rieb.“ [ 45]
Fachlich
r icht ig
ent st ehen
Auft riebskräft e
am
Tragflügel
aufgrund
des
Differenzdruckes zw ischen Tragflächenober- und - unt erseit e. Kunst flug ist
m it Ult raleicht flugzeugen in Deut schland verbot en, sodass dies ein nicht zu
berücksicht igendes Belast ungsereignis ist .
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St röm ungsfeld Windenergieanlagen
Eine „ von oben einwirkende Böe“ [ 45] reduziert viel m ehr den Anst ellw inkel
unt er
Um st änden
so weit ,
dass die Tragfläche Abt r ieb erzeugt .
Eine
„ Vorzeichenum kehr“ dagegen ist ein unst et iger Vorgang, bekannt aus der
Mat hem at ik oder I nform at ik. „ Sog“ ist definit iv das falsche Wort hierfür , da
es vielm ehr einen Relat ivdruck beschreibt .
„ Tat sächlich kann der unerwünscht e Effekt im Norm alfall in der
Praxis durch ein Gegenst euern des Pilot en verringert oder
verm ieden werden. Dabei wird einerseit s der effekt ive Wert
des Auft riebskoeffizient en cA verändert , und dam it die
St eigung der Böenlinie im V- n- Diagram m , und andererseit s
der Anst ellwinkel der Böenwirkung angepasst .“ [ 45]
Der Pilot hat keinen Einfluss auf die beschriebenen Flugbereichsgrenzen. Der
Pilot hat keinen direkt en Einfluss auf den Auft r ieb, da über die Flugst euerung
nur Mom ent e um den Schwerpunkt aufgebracht werden können. So kann
best enfalls die Längsneigung verändert werden und som it der Auft rieb
angepasst werden.
Die St eigung der Böenlinie ist eine Funkt ion der Flugzeugm asse m , des
Tragflächeninhalt es S,
Anst ellw inkeländerung
der
�
�
Auft r iebsänderung
in
Abhängigkeit
der
und der Erdbeschleunigung g. [ 46]
Δ =�⋅�⋅
�
�
⋅
1
⋅g
( 5.1)
Som it hat der Pilot ent gegen des Zit at es keinen Einfluss auf die St eigung der
Böenlinie und keinen direkt en Einfluss auf den Auft rieb der Tragfläche.
„ Hier und in den vorangegangenen St udien [ 1, 2] werden
Auft riebskoeffizient und der böenkorrigiert e Anst ellwinkel als
konst ant angenom m en, eine Veränderung der
Flugeigenschaft en durch Manöver werden also nicht
berücksicht igt .“ [ 45]
Dies wäre aber not wendig, da beispielsweise durch einen Kurvenflug die
Geschwindigkeit
des
St röm ungsabrisses
durch
die
zusät zliche
Kurven-
beschleunigung signifikant st eigt .
66/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
Nachfolgendes Zit at fasst die Grenzen des Gut acht ens zusam m en:
„ Die Berechnung des realist ischen Flugzeugverhalt ens im
Windfeld des Windparks j enseit s der Unt ersuchung der
Grenzen des V- n- Diagram m s bedürft e einer det ailliert en
Flugsim ulat ion, also der Lösung der ent sprechenden
Bewegungsgleichungen ( vgl. [ 3, 4] ) für ein num erisches
Flugzeugm odell. Dieses überst eigt den Rahm en dieser und
der bisherigen vom I WES durchgeführt en Unt ersuchungen.
[ …]
Eine realist ische Sim ulat ion der Flugzeugdynam ik in Gegenwart
von WEA- Nachläufen st eht allerdings nach wie vor aus und
ist nicht Teil der vorliegenden Beurt eilung.
[ …]
Für ihre weit ergehende Unt ersuchung wären eine det ailliert e
Sim ulat ion des Fluges durch das vom Windpark geprägt e
Windfeld oder Flugversuche vonnöt en, die den Rahm en
dieser Unt ersuchung überst eigen.
[ …]
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass nicht
berücksicht igbare [ sic! ] Phänom ene zu zusät zlichen
Belast ungen führen können, et wa ungünst ige
Wet t erbedingungen.“ [ 45]
67/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
5 .2 .3
“Th e influ en ce of w in d t u r bin e in du ce d t u r bu le n ce on
u lt r a ligh t a ir cr a ft ”, a CFD a n a lysis, Von Ka r m a n I nst it ut e for
Flu id D yn a m ics
Am belgischen Von Karm an I nst it ut e for Fluid Dynam ics sind für eine E822MW- Windenergieanlage m it 82 m Rot ordurchm esser die Auswir kungen des
Nachlaufes
auf
ein
Ult raleicht flugzeug
unt ersucht
worden,
das
diesen
durchfliegt . Es sind dabei die st at ischen und dynam ischen Reakt ionen des
Luft fahrzeuges auf die St örung der Anst röm ung durch den Nachlauf der
Windenergieanlage best im m t worden. Die Aut oren kom m en zu dem Schluss,
dass bei 13 m / s Windgeschwindigkeit in 20 m über dem Erdboden ein
Sicherheit sm indest abst and von 1200 m einzuhalt en sei. Hierbei st ellen sich
nicht die vert ikalen Beschleunigungen als kr it ischer Fakt or heraus, sondern
die Tat sache, dass die abschw im m enden Turbulenzballen der Anlage eine
ähnliche
Größenordnung
w ie
das
Luft fahrzeug
haben
und
som it
die
Rollst euerbarkeit ver loren geht .
Die Windenergieanlage wird w iederum m it t els einer Wirkscheibe sim uliert .
Der Einfluss auf das Windfeld w ird m it t els der Goldst ein- Pr opellert heorie
sim uliert .
Wiederum w ird lediglich m it einer m axim alen Turbulenz in Gr ößenordnung
der St andardabweichung gerechnet . Wie in 5.3.1 bereit s erklärt , wäre eine
Vervierfachung dieses Turbulenzwert es eine sinnvolle Annahm e für eine
konservat ive Abschät zung. [ 43]
I m weit eren Verlauf wird als kr it ischer Fall bet racht et , dass abschwim m ende
Wirbel
asym m et r isch
eine
Geschwindigkeit
und
die
Geschwindigkeit
t reffen.
Tragfläche
andere
Aus
3 %
m it
m it
der
der
m axim alen
m axim alen
Turbulenzint ensit ät
bei
posit iven
negat iven
12
m/ s
Windgeschwindigkeit , die als äußerst gering anzusehen ist ( siehe Kapit el
5.2) , ergibt sich eine Turbulenzgeschwindigkeit von 0,4 m / s. Bezogen auf die
Fluggeschwindigkeit von 33 m / s ergibt sich j edoch dadurch ein Anst ellw inkel
von 1° ( nicht 0,25° ) . Der krit ische Fall wäre j edoch der Landeanflug m it
unt er 20 m / s Fluggeschwindigkeit . Dann w ären deut lich höhere Rollrat en zu
erwart en. [ 47]
68/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
5 .2 .4
„CAA W in dt u r bin e W a k e En coun t e r St u dy“, Un iver sit y of
Live r pool
Am East Midland Air port in UK befinden sich m ehrere Windenergieanlagen
vom Typ WTN250 m it 30 m Rot ordurchm esser. Sie st ehen im Abst and von
22,5 Rot ordurchm esser ( 675 m ) Ent fernung zur St art - und Landebahn.
Unt ersucht worden ist m it t els einer Laser st röm ungsm essung, wie weit der
Nachlauf
hint er
den
Rot ordurchm esser
Anlagen
noch
über
m essbar
10
m in
ist .
Es
gem it t elt
konnt e
in
fünffachem
eine Verzögerung
der
St röm ung um 25 % ( 2 m / s) fest gest ellt werden. I n Sim ulat or unt ersuchungen
wurde
der
Durchflug
verschiedenen
durch
Ent fernungen
den
st et igen
zum
Rot or
Ant eil
sim uliert .
des
Nachlaufes
Dies
führt e
in
zu
Gierbewegungen von bis zu 10° .
[ 48]
69/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
5 .2 .5
“W in d Fa r m Tur bu le n ce I m pa ct s on Gen e r a l Avia t ion Air por t s
in Ka n sas”. Roll H a za r d An a lysis
An der Universit y of Kansas ist eine Unt ersuchung durchgeführt worden, bei
der
der
Bereich
best im m t
worden
ist ,
in
dem
die abschwim m enden
Blat t spit zenwirbel aufgrund ihrer I nt ensit ät ein unkont rollier bares Rollen von
Kleinflugzeugen auslösen können.
Hierfür ist folgende Annahm e get roffen worden:
“ The wind t urbine wake m odel is based on a t heoret ical helical
vort ex m odel and t he decay rat e is calculat ed following t he
aircraft wake decay r at e in t he at m osphere.” [ 49]
Abbildung 5.7: Sim uliert er abschwim m ender
Blat t spit zenwirbel ( Quelle: [ 49] )
Voranst ehende
Abbildung
zeigt
die
helixförm ige
abschwim m ende
Wirbelschleppe, w ie sie zur Sim ulat ion verwendet wird. Aller dings bleibt
unberücksicht igt ,
dass
bei
einem
Dreiblat t rot or
insgesam t
drei
Wirbelschleppen von den Blat t spit zen abschwim m en und dass es ein weit eres
Syst em
um
die Rot orachse gibt , w ie in nachfolgender
Abbildung 5.8
ersicht lich w ird. Auch arbeit en die einzelnen Wirbelschleppen aufgrund ihrer
räum lichen Nähe und ihrer Drehricht ung gegeneinander, sodass sie sich wohl
deut lich schneller auflösen ( siehe Kapit el 5.1) .
70/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
Eine Gefährdung durch unkont rollierbare Rollbewegungen der Flugzeuge
wurde für eine Ent fernung bis 2,8 Meilen ( = 4508 m ) fest gest ellt .
Abbildung 5.8: aufwändige CFD St udie zu Wirbelschleppen einer Windkraft analage
( Quelle: St efan I vanell, Universit y of Uppsala [ 50] )
I n Abbildung 5.9 ( Quelle:
durch
die
Farbe
Rot
[ 49] )
ist
dargest ellt
in
welchem Bereich des Flugplat zes die
ausst euerbare
Rollr at e
überschrit t en
werden kann. Die Wirbelst ärke ist unabhängig der Windgeschwindigkeit gerechnet worden – in der Realit ät nim m t
m it zunehm ender Windgeschwindigkeit
die Wirbelint ensit ät j edoch ab, da die
Windenergieanlagen
leist ungslim it iert
sind. Som it weist die St udie einen sehr
konservat iv
angenom m enen
det en Bereich aus. [ 49]
gefähr-
Abbildung 5.9: Gefährdungsber eich
abschwim m ende Wirbelschleppe
71/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
5 .2 .6
„Unt e rsuchun g zum N a ch la u fe influss von
W in den e r gie a n la gen a u f Se ge lflu gzeu ge “, D iplom a r be it ,
I n st it u t fü r Ae rodyn a m ik un d Ga sdyn am ik
Am I nst it ut für Aerodynam ik und Gasdynam ik der Universit ät St ut t gart ist
eine Diplom arbeit m it dem Tit el „ Unt ersuchung zum Nachlaufeinfluss von
Windenergieanlagen auf Segelflugzeuge“ verfasst worden. Zur Unt ersuchung
des
Nachlaufes
verschiedenen
wurde
eine
um fangreiche
Anst röm bedingungen
Windenergieanlage
der
5- MW- Klasse
einer
m it
CFD
Unt ersuchung
vollst ändig
125 m
m it
m odelliert en
Rot ordurchm esser
durchgeführt .
I n einer det ailliert en CFD- St udie ist für verschiedene Anst röm bedingungen
aufgrund m öglicher Bodengrenzschicht en unt er anderem folgender vert ikaler
Schnit t
der
Geschwindigkeit svert eilung
für
die
Durchst röm ung
der
Windenergieanlage ent st anden.
Abbildung 5.10: Beispiel CFD Unt ersuchung ( Quelle: [ 51] )
Gut zu erkennen ist , dass der Nachlauf gegenüber der Anst röm ung um 6 m / s
im oberen Bereich und bis zu 8 m / s im unt eren Bereich verzögert ist .
72/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
Unt ersucht worden ist , welchen Kräft en, Beschleunigungen und Änderungen
der Anst röm ung ein schweres Segelflugzeug vom Typ Discus ( 530 kg) und
ein schweres Mot orsegelflugzeug vom Typ eGenius ( 930 kg) ausgeset zt sind.
Nachfolgende Angaben beziehen sich auf die um fangreicher dargest ellt en
Berechnungsergebnisse für das Discus Segelflugzeug.
I n der Arbeit w ird dargest ellt , dass das Flugzeug sowohl vert ikal als auch
horizont al m it bis zu einem Dr it t el der Erdbeschleunigung beschleunigt w ird.
Dies ent spricht m oderat en Turbulenzen. Darüber hinaus kom m t es zu einer
Änderung
des
Schiebewinkels
von
> 20° .
Dies
ist
m it
erheblichen
Drehbeschleunigungen des Luft fahrzeuges verbunden.
Diagram m 5.6: Anst r öm ungsgeschwindigkeit beim Durchflug im Abst and von 126 m
des Windenergieanlagennachlaufes, aufget eilt in die Raum richt ungen ( Quelle: [ 51] )
Aus voranst ehendem Diagram m aus der Diplom arbeit ist zu erkennen, dass
die horizont ale Anst röm ung sich innerhalb von 25 m um ca. 10 m / s und die
vert ikale Anst röm ung um bis zu 4 m / s ändern. Beides ist als m oderat e Böe
einzust ufen.
73/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
Im
Diagram m
5.7
ist
die
Änderung
des
Anst ellw inkels
und
des
Schiebewinkels dargest ellt . I nsbesondere der Schiebew inkel ändert sich
innerhalb einer Sekunde um 35° . Dies st ellt eine gefährliche Belast ung der
St rukt ur dar. Der Pilot w ird hierdurch signifikant belast et .
[ 51]
Diagram m 5.7: Änderung des Anst ellwinkels und des Schiebewinkels ( Quelle: [ 51] )
74/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
Diagram m 5.8: Änderung des Auft riebs bei einem Rot ordur chm esser Abst and
( Quelle: [ 51] )
Der Auft rieb ändert sich im Laufe des Durchfluges um bis zu 900 N. Dies hat
m oderat e Auswirkungen auf das Luft fahr zeug. I n größerem Abst and zum
Rot or sind sogar größere Einbußen beim Auft r ieb zu erwart en.
Als
Spit zenwert e
können
das
+ 2,4- Fache
und
- 0,6- Fache
der
Erdbeschleunigung angenom m en werden. Dies m üsst e schon als schwere
St örung klassifiziert w erden.
Auft ret ende Querkräft e erreichen 1500 N und sind som it auch als m oderat
einzust ufen.
75/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
5 .2 .7
Zusa m m e nfa ssun g
Es ist offensicht lich, dass die Sim ulat ion und die Berechnung der Belast ung
von Luft fahrzeugen durch den Nachlauf von Windenergieanlagen nur m it
st arken Vereinfachungen m achbar sind. Die um fassendst e und von der
Met hodik
plausibelst e
Unt ersuchung
ist
die
Diplom arbeit
von
Hannah
Schim m els. Diese liefert die am best en gesichert en Ergebnisse, sofern die
Diagram m ver läufe geglät t et bet racht et werden. I n dieser Arbeit wurde
deut lich gezeigt , dass für ein Luft fahrzeug beim Durchfliegen des Nachlaufes
erhebliche Beschleunigungen zu erwart en sind und dass der Flug erheblich
gest ört wird.
Aus den Arbeit en wir d deut lich, dass der Nachlauf auch im Abst and einiger
Rot ordurchm esser deut liche Auswirkungen auf ein Luft fahrzeug hat . Die
Angaben
schwanken
Rot ordurchm esser
zwischen
( Von
fünf
Rot ordurchm esser
Karm an- I nst it ut )
bis
zu
20
( CAA)
über
15
Rot ordurchm esser
( Kansas, Fraunhofer) .
76/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
5 .3
Pot e n zie lle Au sw ir k u n ge n de s N a ch la u fe s a u f d a s
Lu ft fa h r ze u g
Mögliche Auswirkungen des Nachlaufes von Windenergieanlagen auf ein
Luft fahrzeug sollen anhand der im Kapit el 2.6 vorgest ellt en Definit ionen für
Turbulenz und Windscherung und dem in Kapit el 5.1 vorgest ellt en Windfeld
des Nachlaufs abgeleit et werden. Krit er ium für zu m eidende Bereiche ist
dabei die Einst ufung m it „ m oderat en Auswirkungen“ auf ein m it t elgroßes
Verkehrsflugzeug.
Die größt en Turbulenzen und die größt e Windscherung können bei der
niedr igst en
Windgeschwindigkeit ,
die
zur
m axim alen
Leist ungsausbeut e
genügt , erreicht werden. Anlagenabhängig bet rägt diese gewöhnlich et wa
12 m / s.
77/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
5 .3 .1
Kr it e r iu m Böe n u n d W in dsch e run g
Aus Kapit el 2.6 ist bekannt , dass eine Böe dann ein m oderat es Niveau für ein
Verkehrsflugzeug dar st ellt , wenn sie eine Größe von 6 m / s hat . Bei einer
Geschwindigkeit des freien Windfeldes von 12 m / s ist dies eine Halbierung
der St röm ungsgeschwindigkeit . Dies bedeut et , dass die Windgeschwindigkeit
im Nachlauf auf die Hälft e der Anst röm geschwindigkeit abgefallen ist . Dies ist
für einen Abst and bis 7 Rot ordurchm esser im Nachlauf der Fall, w ie aus
nachfolgender Grafik m it t els der rot en senkrecht en Linie erkennt lich w ir d.
kr it ischer Gradient 60 m
Rot ordurchm esser
kr it ischer Gradient 120 m
Rot ordurchm esser
Halbierung der Windgeschwindigkeit
Diagram m 5.9: Geschwindigkeit svert eilung hint er einer Windenergieanlage
( Quelle: [ 39] )
78/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
Alt ernat iv w ird der Wert für die vert ikale Windscherung als kr it ischer Wert
unt ersucht . Hiernach ist ein Gradient von 4 m / s j e 30 m als kr it isch
anzusehen.
Bei 12 m / s Anst röm ungsgeschwindigkeit
bedeut et
dies m it
Hinblick auf das Diagram m 5.9 dies für eine Windenergieanlage m it 60 m
Rot ordurchm esser, dass der Anst ieg von u/ u 0 = 0,33 j e 0,5= r/ D ist . Für eine
Windenergieanlage
u/ u 0 = 0,67
je
m it
0,5
120 m
r/ D
sein.
Rot ordurchm esser
Eine
m uss
der
Anst ieg
Windenergieanlage
m it
60
m
Rot ordurchm esser erfüllt dieses Krit er ium bis zum acht fachen Rot ordurchm esser. Eine Windenergieanlage m it 120 m Rot ordurchm esser erfüllt dieses
Krit er ium bis zum sechsfachen Rot ordurchm esser ( siehe in Diagram m 5.9
eingezeichnet e gelbe Tangent en) .
5 .3 .2
Kr it e r iu m Eddy D issipa t ion Ra t e
Zur Klassifizierung des Turbulenzniveaus der Luft wird in der Luft fahrt die
sogenannt e Eddy Dissipat ion Rat e verwendet . Dargest ellt werden Wert e der
drit t en Wurzel der Eddy Dissipat ion Rat e. Dieses Verfahren zeichnet sich
dadurch aus, dass es unabhängig von m öglichen Veränderungen von
Windgeschwindigkeit en
durch
Böen
eine
klare
Aussage
zur
Turbulenzhaft igkeit der um gebenden Luft m acht . I m Diagr am m 5.10 ist die
Eddy Dissipat ion Rat e abhängig von der Windgeschwindigkeit als blaue Linie
und Punkt e abgebildet . Die unt ere Kurve st eht dabei für den Fall der
nat ürlichen Turbulenz auf Nabenhöhe. Die obere Kurve repräsent iert die
Messdat en
für
den
Nachlauf
einer
Windenergieanlage
in
zwei
Rot ordurchm esser Abst and.
79/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
Diagram m 5.10: Eddy Dissipat ion Rat e ( Quelle: [ 52] )
Zu erkennen ist , dass die EDR für den Nachlauf einer Windenergieanlage
relat iv
unabhängig
vono
der
Windgeschwindigkeit
ist .
Die
nat ür liche
Turbulenz dagegen st eigt leicht an. Es kann fest gest ellt werden, dass die
drit t e Wurzel der EDR für die nat ür liche Turbulenz 0,1 m 2/ 3 / s bet rägt ( und
som it
unt erhalb
der
leicht en
Turbulenz
liegt ) .
Im
Abst and
von
zwei
Rot ordurchm essern bet rägt der Wert im Nachlauf j edoch 0,5 m 2/ 3 / s. Dies
ent spricht m oderat en Turbulenzen für ein m it t elgroßes Verkehrsflugzeug. Die
Auswirkungen auf Kleinflugzeuge sind deut lich größer. [ 53]
80/ 136
St röm ungsfeld Windenergieanlagen
5 .3 .3
Zusa m m e nfa ssun g
Aus den vorangehenden Unt ersuchungen m uss geschlussfolgert werden, dass
für Abst ände < 7 Rot ordurchm esser im Nachlauf einer Windenergieanlage
eine konkret e Gefahr für ein Luft fahrzeug best eht . Dieser Bereich m uss
gem ieden
werden.
Das
Krit er ium
hierfür
sind
die
zu
erwart enden
signifikant en Böen und Windscherungen, die ein erhebliches Ausst euern
durch den Pilot en verlangen. Dies lenkt die Aufm erksam keit von den
eigent lichen Aufgaben in Flugplat znähe,
beispielsweise das Beobacht en
anderer Verkehrst eilnehm er und die Landevorbereit ung, unzulässig ab.
Ergänzend kann für den Bereich von Windscherungen und Turbulenzen
folgende Em pfehlung aus dem I CAO Manual on Low Level Wind Shear
wiedergegeben werden.
“ I t should be borne in m ind, however, t hat pilot s are not
encouraged t o at t em pt t o fly in known or suspect ed wind
shear condit ions; on t he cont rary, t he overwhelm ing advice
is AVOI D AVOI D AVOI D. [ Es sollt e im m er im Gedächt nis
bleiben, dass es nicht ausreicht , Pilot en nahe zulegen, nicht
in bekannt e Windscherungsgebiet e zu fliegen. Vielm ehr
m uss der Rat schlag bekräft igt werden, dass diese zwingend
zu verm eiden sind.] ” [ 54]
Die I CAO gibt also den Rat schlag, Gebiet e, in denen Windscherung zu
erwart en ist , zw ingend zu verm eiden. Weit erhin w ir d in diesem Manual der
Rat schlag gegeben, dass m it dem Einflug in eine Windscherung unverzüglich
durchgest art et werden soll, um diesen Bereich w ieder zu ver lassen.
81/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
6 . Ex pe r im e nt e lle Unt e r suchung
6 .1
Zur
Un t e r su ch u n gsh or izon t
experim ent ellen
Unt ersuchung
der
Pilot enbelast ung,
die
bei
dem
Vorbeiflug an Hindernissen ent st eht , sind Test flüge m it verschiedenen Pilot en
an zwei verschiedenen baulichen Luft fahrt hindernissen durchgeführt worden.
Diese Test flüge dient en sowohl der Erfassung der individuellen Pilot enbelast ung, als auch der Erfassung der Abst andseinschät zung der Pilot en an
Hindernissen.
Die experim ent elle Unt ersuchung soll die Gegenüberst ellung von Pilot enbelast ung und Abst andseinschät zung bei st at ischen Obj ekt en ( Funkt urm ) und
Windenergieanlagen aufzeigen.
6 .2
Die
Vor ge h e n sw e ise
Test flüge
beinhalt et en
m ehrere
Aufgaben,
die
absolviert
werden
m usst en. Die Pilot en wusst en vor dem Flug nicht , welche Aufgaben folgen.
Vor dem Flug bekam en sie lediglich eine Einführung in den NASA Task Load
I ndex ( NASA- TLX) m it dem Hinweis, dass dieser get est et und ausprobier t
werden solle. [ 55]
Zum St art wurde der Bereich für die folgenden Manöver angesagt . Es wurde
zuerst
ent weder
in
Richt ung eines Windparks oder
eines Funkt urm es
geflogen. Nachdem das j eweilige Hindernis erreicht wurde, erhielt en die
Pilot en eine Aufgabenst ellung. Diese galt es zu erledigen. I m Anschluss daran
gab es weit ere Anweisung. Sobald alle Aufgaben an einem Hindernis erfüllt
waren, ging es weit er zu dem j eweils anderen. Dort erfolgt e dann die gleiche
Vorgehensweise.
Nach Durchführung eines Aufgabenblocks, ent weder der Aufgaben an den
Windenergieanlagen oder am Funkt urm , wurden den Probanden verschiedene
Fragen gem äß dem NASA Task Load I ndex gest ellt , um die Belast ung der
Pilot en erm it t eln zu können.
82/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
Nach Durchführung des gesam t en Test fluges wurde der Pilot zum Schweigen
verpflicht et und durft e nicht über Ergebnisse und Abläufe seines Test fluges
sprechen, um die Leist ung weit erer Test t eilnehm er nicht zu beeinflussen.
Während des gesam t en Fluges wurde die Flugbahn m it einem GPS- Tracker
aufgezeichnet .
6 .3
Gr u n dla ge n
Die Abfragen wurden auf Grundlage des NASA Task Load I ndex, im weit eren
Verlauf NASA- TLX genannt , durchgeführt .
Der NASA- TLX liefert uns eine Met hode zur Erm it t lung der Pilot enbelast ung
auf
m ult idim ensionaler
und
subj ekt iver
Ebene.
Er
vereinigt
die
Haupt kom ponent en der subj ekt iven Belast ung.
Diese Kom ponent en sind:
1. Ment ale Beanspruchung
Dam it ist gem eint , w ie hoch die geist ige Beanspruchung des Probanden zum
Ausführen der Aufgabe war. Hierzu gehören Aspekt e wie Denken, Rechnen
oder Ent scheiden.
2. Körperliche Beanspruchung
Hierbei spielt die physische Akt ivit ät eine Rolle. Dabei geht es darum , w ie
st ark der Proband zum Beispiel drücken oder ziehen m usst e. Außerdem wird
hier abgefragt , w ie belast end, erm üdend oder st rapazierend eine Aufgabe
war.
3. Zeit liche Beanspruchung
Bei der zeit lichen Beanspruchung soll der Proband angeben, wie groß der
event uell gefühlt e Zeit druck beim Ausführen der Aufgabe war.
83/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
4. Leist ung
Der Aspekt der Leist ung dient der Selbst einschät zung des Probanden. Dabei
soll er seine Leist ung bei der Ausführung der Aufgabe selbst einschät zen.
5. Aufwand
Hier soll der gesam t e Aufwand, den der Proband bei der Ausführung der
Aufgabe aufzubringen hat t e, dargest ellt werden. Dazu soll er angeben, wie
groß der körperliche aber auch der m ent ale Aufwand w ar, die Aufgabe zu
erfüllen.
6. Frust rat ion
Bei diesem Aspekt geht es darum , wie gest resst , irr it iert oder genervt der
Proband während der Aufgabe war.
Die
TLX- Technik
erfordert
dabei,
dass
die
Probanden
nach
j edem
Aufgabenblock, der durchgeführt wurde, auf einer fünfst ufigen Skala von 0
bis 100 eine Bewert ung nach eigenem Erm essen abgeben m üssen.
Zum Beispiel:
Wie hoch war die m ent ale Beanspruchung während der Aufgabe?
( 0 = sehr gering, 100 = sehr hoch)
Des
Weit eren
werden
dem
Probanden
alle
m öglichen
paarweisen
Kom binat ionen der Haupt kom ponent en subj ekt iver Belast ung genannt und er
soll bewert en, welcher von beiden er j eweils die größere Bedeut ung zu
spricht .
Zum Beispiel:
Leist ung
zeit liche Beanspruchung
Mit diesen Angaben kann dann erm it t elt w erden, wie hoch die Belast ung des
Probanden bei der Aufgabendurchführung gewesen ist . Der Fragebogen sieht
wie folgt aus.
84/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
NASA- TLX- Fragebogen:
Gewichtung der Kriterien nach Relevanz:
1. Physical Demand / Mental Demand
2. Temporal Demand / Mental Demand
3. Performance / Mental Demand
4. Frustration / Mental Demand
5. Effort / Mental Demand
Körperliche / Geistige Beanspruchung
Zeitliche / Geistige Beanspruchung
Leistung / Geistige Beanspruchung
Frustration / Geistige Beanspruchung
Aufwand / Geistige Beanspruchung
6. Temporal Demand / Physical Demand
7. Performance / Physical Demand
8. Frustration / Physical Demand
9. Effort / Physical Demand
10. Temporal Demand / Performance
Zeitliche / Körperliche Beanspruchung
Leistung / Körperliche Beanspruchung
Frustration / Körperliche Beanspruchung
Aufwand / Körperliche Beanspruchung
Zeitliche Beanspruchung / Leistung
11. Temporal Demand / Frustration
12. Temporal Demand / Effort
13. Performance / Frustration
14. Performance / Effort
15. Effort / Frustration
Zeitliche Beanspruchung / Frustration
Zeitliche Beanspruchung / Aufwand
Leistung / Frustration
Leistung / Aufwand
Aufwand / Frustration
Einschätzung der Kategorien bei der jeweiligen Aufgabe auf einer Skala von 0 bis 100, unterteilt in
Fünfer-Schritten:
Beispiel:
Wie haben Sie sich während der Durchführung der Aufgabe gefühlt?
0 = sehr entspannt
100 = sehr gestresst
Okay los geht’!:
1. Mental Demand:
Wie hoch war die mentale Beanspruchung während der Aufgabe?
0 = sehr gering
100 = sehr hoch
2. Physical Demand:
Wie hoch war die körperliche Beanspruchung während der Aufgabe?
0 = sehr gering
100 = sehr hoch
3. Temporal Demand:
Wie hastig, oder hektisch war das Tempo während der Aufgabe?
0 = sehr gering
100 = sehr hoch
85/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
4. Performance:
Wie schätzen Sie Ihren Erfolg ein, hinsichtlich der Aufgabe, die an Sie gestellt wurde?
Wie gut haben Sie die Aufgabe ausgeführt?
0 = Perfekt
100 = Verfehlt
5. Effort:
Wie hoch war Ihr Aufwand, um dieses Leistungslevel zu erreichen?
0 = sehr gering
100 = sehr hoch
Frustration:
Wie unsicher, entmutigt, irritiert, gestresst und gereizt waren Sie?
0 = sehr gering
100 = sehr hoch
86/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
Nachdem die Befragung w ie beschrieben gem äß NASA Task Load I ndex
durchgeführt worden ist , wurden die Dat en wie folgt ausgewert et .
Zuerst wurden die Wert igkeit en der einzelnen Kat egorien t abellarisch erfasst .
Dazu wurde den Kat egorien j eweils ein Punkt zugerechnet , w enn diese bei
der Gegenüberst ellung vom Probanden prior isiert wurde. Das heißt , wenn
zum
Beispiel
die
geist ige
Beanspruchung
( MD)
fünfm al
die
Pr iorit ät
gegenüber einem anderen Aspekt erhielt , bekom m t sie die Wert igkeit 5.
Beispielsweise:
PD / MD
TD / PD
TD / FR
MD
5
TD / MD
OP / PD
TD / EF
PD
0
OP / MD
FR / PD
OP / FR
TD
2
FR / MD
EF / PD
OP / EF
OP
3
EF / MD
TD / OP
EF / FR
EF
4
FR
1
Summe
15
Tabelle 6.1: Beispielwer t ung NASA Task- Load- I ndex
Mit dieser Gewicht ung und den sechs abschließenden Fragen, bei denen die
Probanden die einzelnen Kat egorien auf einer Skala von 0 bis 100 bewert en
m usst en ( Rat ing) , kann die Pilot enbelast ung erm it t elt werden. Dazu w ir d
zunächst das Produkt aus Rat ing und Wert igkeit erm it t elt . Anschließend
werden alle Produkt e sum m iert . I m let zt en Schrit t w ir d dann die Sum m e
durch die Sum m e aller Gewicht e ( 15) get eilt .
Das Ergebnis ist ein Wert zwischen 0 und 100. Er reicht ein Proband bei einer
Aufgabe eine Wert igkeit von 100, also das Maxim um , so ist er zu 100 %
ausgelast et und kann keine weit eren Aufgaben m ehr ausführ en – es st eht
kein Pot enzial m ehr zur Verfügung.
St ellt
sich beim
Pr obanden nach Durchführung der
Sum m ierung eine
Wert igkeit von 0 heraus, so war er zu 0% ausgelast et und hat t e noch 100%
seines Belast ungspot enzials übr ig für weit ere Aufgaben.
87/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
Beispielsweise:
Kategorien
Rating
Wertigkeit
Produkt
MD
80
5
400
PD
10
0
0
TD
20
2
40
OP
0
3
0
EF
50
4
200
FR
90
1
90
Summe
730
Weights Total
15
Mean Score
48,6666667
Tabelle 6.2: Beispielrechnung NASA Task Load I ndex
Som it erhält m an die Belast ungswert ung. Hier ent spr icht sie dem Wert
48,67.
88/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
6 .4
6 .4 .1
Ve r su ch sbe sch r e ibu n g
Vor be iflu g in N a be nh öhe ( Au fga be 1 )
Die erst e zu absolvierende Aufgabe best and darin, an einem Windpark auf
Nabenhöhe
der
Windenergieanlagen
( 500 ft
über
Grund)
parallel
zur
Rot at ionsebene m it einem Abst and von 300 m vorbeizufliegen. Dabei wurde
die zu fliegende Höhe vorgegeben und der Abst and sollt e von den Pilot en
geschät zt werden.
6 .4 .2
Vor be iflu g in H öhe de r Rot or bla t t spit ze n ( Au fga be 2 )
Bei der zweit en Aufgabe galt es, an den
Windenergieanlagen parallel zur
Rot at ionsebene in Höhe der Blat t spit zen ( 700 ft ) m it einem Abst and von
300 m vorbei zu fliegen. Wie bei Aufgabe 1 wurde hier nur die Höhe
vorgegeben und der Abst and m usst e aberm als geschät zt werden.
6 .4 .3
Bei
Übe r flu g
Durchführung
der
drit t en
Aufgabe
m usst en
die
Pilot en
die
Windenergieanlagen in einer Höhe von 1300 ft ( 600 ft über der Blat t spit ze)
überfliegen. Hierbei ging es darum , den Pilot en einen Abst andseindruck zu
verm it t eln.
6 .4 .4
Re fe r en zflu g ( Aufga be 3 )
Der Referenzflug st ellt e unseren zweit en Aufgabenblock dar . Als Referenz
dient e ein Funkt urm . Hier m usst en die Pilot en einen Vorbeiflug in Höhe der
Turm spit ze ( 800 ft ) absolvieren und danach den Turm in einer Höhe von
1400 ft ( 600 ft über der Turm spit ze) überfliegen.
89/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
6 .4 .5
In
Pilot e n
folgender
Tabelle
sind
die
Flugerfahrungen
der
Test kandidat en
zusam m engefasst .
Pilot
Alt er
Flugerfahrung
St at us
[ Flugst unden]
Pilot A
49
> 1000
Fluglehrer
Pilot B
26
1000
Pilot
Pilot C
27
350
Pilot
Pilot D
22
380
Pilot
Pilot E
41
1
Flugschüler
Pilot F
22
35
Hobbypilot
Pilot G
56
700
Fluglehrer
Tabelle 6.3: Pilot endat en
90/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
6 .5
Er ge bn isse
Nachfolgend werden die Ergebnisse vorgest ellt .
6 .5 .1
Ve r su ch e 1 u n d 2
6 .5 .1 .1
Ein sch ä t zun g de r H or izon t a la bst än de
I n folgenden Diagram m en sind die t at sächlich geflogenen Abst ände der
Versuche 1 und 2 dargest ellt :
Vorbeiflug 500ft
900
800
Abstand [m]
700
600
500
400
300
200
100
0
Pilot A
Pilot B
Pilot C
Pilot D
Pilot E
Pilot F
Pilot G
Diagram m 6.1: Abst ände Aufgabe 1
Vorbeiflug 700ft
700
600
Abstand [m]
500
400
300
200
100
0
Pilot A
Pilot B
Pilot C
Pilot D
Pilot E
Pilot F
Pilot G
Diagram m 6.2: Abst ände Aufgabe 2
91/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
Der geflogene Abst and ist nachfolgend bezogen auf die Flugerfahrung
dargest ellt :
Abstand [m]
Abstand - Erfahrung Aufgabe 1
900
800
700
600
500
400
300
200
100
0
Pilot A
Pilot B
Pilot C
Pilot D
Pilot E
Pilot F
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
1600
Pilot G
Erfahrung [Flugstunden]
Diagram m 6.3: Abst and - Erfahrung Aufgabe 1
Abstand - Erfahrung Aufgabe 2
700
600
Abstand [m]
Pilot A
500
Pilot B
400
Pilot C
300
Pilot D
200
Pilot E
100
Pilot F
0
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
1600
Pilot G
Erfahrung [Flugstunden]
Diagram m 6.4: Abst and - Erfahrung Aufgabe 2
92/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
I m Folgenden sollen die Abst ände der einzelnen Pilot en zu den Hindernissen/
Windenergieanlagen m it t els der GPS- Aufzeichnung dargest ellt w erden.
Pilot A:
Abbildung 6.1: Pilot A Abst and
Aufgabe 1
Abbildung 6.2: Pilot A Abst and
Aufgabe 2
Pilot B:
Abbildung 6.3: Pilot B Abst and
Aufgabe 1
Abbildung 6.4: Pilot B Abst and
Aufgabe 2
93/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
Pilot C
Abbildung 6.5: Pilot C Abst and
Aufgabe 1
Abbildung 6.6: Pilot C Abst and
Aufgabe 2
Pilot D:
Abbildung 6.7: Pilot D Abst and
Aufgabe 1
Abbildung 6.8: Pilot D Abst and
Aufgabe 2
Pilot E:
Abbildung 6.9: Pilot E Abst and
Aufgabe 1
Abbildung 6.10: Pilot E Abst and
Aufgabe 2
94/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
Pilot F:
Abbildung 6.11: Pilot F Abst and
Aufgabe 1
Abbildung 6.12: Pilot F Abst and
Aufgabe 2
Pilot G:
Abbildung 6.13: Pilot F Abst and
Aufgabe 1
Abbildung 6.14: Pilot F Abst and Aufgabe
2
95/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
6 .5 .1 .2
Pilot e n be la st un g
I n den nächst en Diagram m en ist die m it t els des NASA- TLX erm it t elt e
Pilot enbelast ung der j eweiligen Test kandidat en dargest ellt :
Belastung Windkraft
70
Belastung [NASA TLX]
60
50
40
30
20
10
0
Pilot A
Pilot B
Pilot C
Pilot D
Pilot E
Pilot F
Pilot G
Diagram m 6.5: Pilot enbelast ung Windenergieanlagen
96/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
Belastung - Erfahrung (Windkraft)
Belastung [NASA TLX]
70
60
Pilot A
50
Pilot B
40
Pilot C
30
Pilot D
20
Pilot E
10
Pilot F
0
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
1600
Pilot G
Erfahrung [Flugstunden]
Diagram m 6.6: Belast ung - Er fahrung Windenergieanlagen
Abstand [m]
Abstand - Belastung Aufgabe 1
900
800
700
600
500
400
300
200
100
0
Pilot A
Pilot B
Pilot C
Pilot D
Pilot E
Pilot F
Pilot G
0
10
20
30
40
Belastung [NASA TLX]
50
60
70
Linear ()
Diagram m 6.7: Abst and - Belast ung Aufgabe 1
97/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
Abstand - Belastung Aufgabe 2
700
Pilot A
600
Abstand [m]
Pilot B
500
Pilot C
400
Pilot D
300
Pilot E
200
Pilot F
100
Pilot G
0
0
10
20
30
40
Belastung [NASA TLX]
50
60
70
Linear ()
Diagram m 6.8: Abst and - Belast ung Aufgabe 2
98/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
6 .5 .2
Ve r su ch 3
Auch für den Versuch 3 sind die bekannt en Diagram m e zur Auswert ung
erst ellt worden:
6 .5 .2 .1
Absch ä t zun g de r H or izon t a la bst än de
Vorbeiflug 800ft
800
700
Abstand [m]
600
500
400
300
200
100
0
Pilot A
Pilot B
Pilot C
Pilot D
Pilot E
Pilot F
Pilot G
Diagram m 6.9: Abst ände Aufgabe 3
Abstand - Erfahrung Aufgabe 3
800
Abstand [m]
700
600
Pilot A
500
Pilot B
400
Pilot C
300
Pilot D
200
Pilot E
100
Pilot F
0
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
1600
Pilot G
Erfahrung [Flugstunden]
Diagram m 6.10: Abst and - Erfahrung Aufgabe 3
99/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
I m Folgenden sollen die Abst ände der Pilot en zu dem Funkt urm dargest ellt
werden.
Pilot A:
Pilot B:
Abbildung 6.15: Pilot A Abst and
Aufgabe 3
Abbildung 6.16: Pilot B Abst and
Aufgabe 3
Pilot C:
Pilot D:
Abbildung 6.17: Pilot C Abst and
Aufgabe 3
Abbildung 6.18: Pilot D Abst and
Aufgabe 3
100/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
Pilot E:
Pilot F:
Abbildung 6.19: Pilot E Abst and
Aufgabe 3
Abbildung 6.20: Pilot F Abst and
Aufgabe 3
Pilot G:
Abbildung 6.21: Pilot G Abst and
Aufgabe 3
101/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
6 .5 .2 .2
Pilot e n be la st un g
Belastung Turm
70
Belastung [NASA TLX]
60
50
40
30
20
10
0
Pilot A
Pilot B
Pilot C
Pilot D
Pilot E
Pilot F
Pilot G
Diagram m 6.11: Pilot enbelast ung Turm
Belastung - Erfahrung (Funkturm)
Belastung [NASA TLX]
70
60
Pilot A
50
Pilot B
40
Pilot C
30
Pilot D
20
Pilot E
10
Pilot F
0
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
1600
Pilot G
Erfahrung [Flugstunden]
Diagram m 6.12: Belast ung - Erfahrung Funkt urm
102/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
Abstand - Belastung Aufgabe 3
Pilot A
Abstand [m]
800
700
Pilot B
600
Pilot C
500
Pilot D
400
Pilot E
300
Pilot F
200
Pilot G
100
0
0
10
20
30
40
50
60
70
Linear ()
Belastung [NASA TLX]
Diagram m 6.13: Abst and - Belast ung Aufgabe 3
6 .5 .3
Ge ge nü ber st e llu n g W in den e r gie a n la gen - Fun k t ur m
6 .5 .3 .1
Ein sch ä t zun g de r H or izon t a la bst än de
Pilot
Aufgabe 1
Aufgabe 2
Aufgabe 3
Pilot A
496 m
413 m
412 m
Pilot B
536 m
497 m
457 m
Pilot C
429 m
478 m
490 m
Pilot D
824 m
644 m
695 m
Pilot E
197 m
210 m
153 m
Pilot F
452 m
452 m
422 m
Pilot G
325 m
275 m
339 m
Tabelle 6.4: Abst ände gegenübergest ellt
103/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
Abstände Gegenüberstellung
900
800
Abstand [m]
700
600
500
Aufgabe 1
400
Aufgabe 2
300
Aufgabe 3
200
100
0
Pilot A
Pilot B
Pilot C
Pilot D
Pilot E
Pilot F
Pilot G
Diagram m 6.14: Gegenüberst ellung der Abst ände
Pilot C flog näher an die Windenergieanlage als an den Turm . Hierbei ist der
Unt erschied zwischen den Abst änden aber sehr gering. Allerdings hat er die
Abst ände relat iv gut eingehalt en.
Pilot D flog in enorm en Abst änden zu beiden Hindernissen unt er der
kom m uniziert en Annahm e, dass er viel zu nah sei. Dabei fällt auf, dass der
Abst and bei der Bewält igung der Aufgabe 1 größer war als bei der
Bewält igung der Aufgabe 2.
Pilot E flog viel zu nah an die Hindernisse heran, wobei der Abst and zum
Turm noch et was geringer war als der zu der Windenergieanlage.
Pilot F flog an beiden Hindernissen m it et wa den gleichen Abst änden vorbei,
wobei er dem Funkt ur m et was näher kam als der Windenergieanlage.
Pilot G war bei der Einschät zung der Ergebnisse am erfolgreichst en, denn er
hielt die vorgegebenen Abst ände quasi genau ein.
104/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
Mittlere Abstände
450
445
Abstand [m]
440
435
430
425
420
415
410
Windkraftanlagen
Turm
Diagram m 6.15: Mit t lere Abst ände
6 .5 .3 .2
Pilot e n be la st un g
Belastung Gegenüberstellung
70
Belastung [NASA TLX]
60
50
40
Windkraft
30
Turm
20
10
0
Pilot A
Pilot B
Pilot C
Pilot D
Pilot E
Pilot F
Pilot G
Diagram m 6.16: Gegenüberst ellung der Belast ung
Bei Pilot C fällt auf, dass der Belast ungswert an der Windenergieanlage m ehr
als doppelt so hoch ist w ie beim Turm .
Bei
Pilot
D
war
die
Belast ung
am
Turm
et was
höher
als
an
der
Windenergieanlage. Eine m ögliche Begründung hierfür ist , dass die Aufgabe
am Funkt urm beim erst en Anlauf aufgrund eines Regenschauers abrupt
abgebrochen
werden
m usst e.
Als Folge
m usst e ein
Ausweichm anöver
geflogen werden, was für den Pilot en eine schwierige Sit uat ion dargest ellt
105/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
haben könnt e. Bei erneut er Durchführung der
Aufgabe war
der
Pilot
m öglicherweise noch durch das Ausweichm anöver zusät zlich angespannt
bzw. belast et .
Bei Pilot
E war ebenfalls die Belast ung am
Turm
höher als an der
Windenergieanlage. Hier liegt allerdings nur ein geringer Unt erschied bei der
Belast ung an den beiden Hindernissen vor. Ein m öglicher Grund der höheren
Belast ung am
Funkt urm
könnt e darin
liegen,
dass der
Pilot
bei der
Bewält igung der Turm - Aufgabe m it st arkem Seit enwind zu käm pfen hat t e.
Dies
erfordert e
eine
höhere
Seit enruderakt ivit ät
als
bei
der
Windenergieanlage. Daraus result iert ein Anst ieg der Belast ung während der
Ausführung der Aufgabe.
Pilot F war am Tur m wesent lich weniger belast et ( ≈ 25 % ) als an der
Windenergieanlage.
Pilot
G
war
auch
am
Turm
m essbar
weniger
belast et
als
an
der
Windenergieanlage.
106/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
6 .5 .4
Eye Tr a ck e r
Für Pilot G wurde unt ersucht , wie lange dieser ant eilig auf die I nst rum ent e
geblickt hat und w ie lange er nach außen in Richt ung des Hindernisses
schaut .
Dazu wurden die Aufnahm en des
Eye Tracker in Abschnit t e von j e 30
Sekunden unt ert eilt . I n diesen Abschnit t en wurde j eweils ausgewert et e, wie
lange ant eilig das Hindernis bet racht et wurde und wie lange die I nst rum ent e
im Cockpit bet racht et wurden.
Hat der Pilot dann zum Beispiel 20 der 30 Sekunden nach draußen geblickt ,
ent spricht dies einem Wert von ungefähr 66% Außenblickdauer.
Außenblickdauer
90
Außenblickdauern [%]
80
70
60
50
Windkraftanlagen
40
Funkturm
30
20
10
0
Diagram m 6.17: Außenblickdauer
107/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
6 .6
Sch lu ssfolge r u n g
6 .6 .1
Bei
Abst a n dsa bsch ä t zun g
der
Abschät zung
der
Abst ände
zu
den
Hindernissen
ist
deut lich
geworden, dass die Abschät zung der Abst ände zu der Windenergieanlage
deut lich schwier iger war als die Abschät zung der Dist anz zum Funkt urm . Das
erkennt m an daran, dass der geschät zt e gem it t elt e Abst and zum Turm
geringer ist als der geschät zt e gem it t elt e Abst and zu dem dynam ischen
Hindernis Windenergieanlage.
Hinzu
kom m t ,
Abst andsabschät zung unabhängig von
Pilot en
nicht
m öglich
ist
Tendenziell
der
dass eine relat iv
Flugerfahrung der
st ellen
genaue
einzelnen
Windenergieanlagen
für
Flugschüler ein noch höheres Sicherheit sr isiko dar. Dies hat das Verhalt en
von Pilot E gezeigt . Denn dieser flog viel zu nah an die Windenergieanlage
heran.
Des Weit eren m uss hier beacht et werden, dass bei der Aufgabenbewält igung
das Halt en der Höhe viel einfacher ist als das Halt en des vorgegebenen
Abst andes. Denn für die Höhe kann m an den Höhenm esser im Cockpit
nut zen, während es für den Abst and keine Messm et hode gibt .
6 .6 .2
Pilot e n be la st un g
Die experim ent ellen Unt ersuchungen haben ergeben, dass die Pilot enbelast ung bei der Durchführung der Aufgaben im Bereich der Windenergieanlage wesent lich höher war als im Ber eich des Funkt urm s. Das bedeut et ,
dass die Pilot en wesent lich m ehr an Belast ungspot enzial zur Durchführung
der Aufgaben aufwenden m usst en, als beim Funkt urm und som it weniger
Pot enzial zur Verfügung st and, um weit ere Aufgaben durchzuführ en.
I m Diagram m 6.16 ist zu erkennen, dass bei Pilot C dieser Effekt besonders
st ark auft r it t . Bei den Pilot en A, B, F und G ist dieser Sachverhalt in et wa
dem gleichen Maß von et wa 25 % vorzufinden. Die Pilot en D und E springen
aus
der
Reihe.
Jedoch
ist
hier
anzum erken,
dass
diese
beiden
bei
Durchführung der Test aufgaben am Funkt urm m it besonderen Sit uat ionen
108/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
konfront iert w aren. So rief einerseit s st arker Seit enw ind und andererseit s ein
not wendiges Ausweichm anöver eine erhöht e Belast ung hervor.
Außerdem wird hier ersicht lich, dass bei der Durchführung der Aufgaben am
Funkt urm die Belast ung der m eist en Pr obanden in einem Wert igkeit sspekt rum von 15 Belast ungspunkt en ( 20 bis 35) liegt und sich die Aufgaben
in et wa gleich auf die Pilot en auswirken. Bei der Aufgabendurchführung an
den Windenergieanlagen allerdings vert eilen sich die Belast ungswert e der
Pilot en auf ein Spekt r um der Breit e von et wa 25 Belast ungspunkt en ( 25 bis
50) . Die Windenergieanlagen r iefen nicht nur eine höhere Pilot enbelast ung
bei den Probanden hervor, sondern wirkt en zusät zlich noch unt erschiedlich
st ark auf die Probanden ein, sodass sich kein einheit liches Verhalt en
abzeichnet .
6 .6 .3
Be la st un g – Er fah ru n g
Ein sehr int eressant er Sachverhalt ergab sich bei der Gegenüberst ellung von
Pilot enbelast ung und Erfahrung. Hinsicht lich des Fliegens in der Nähe von
Hindernissen hat die Flugerfahrung keine Auswirkungen auf die Pilot enbelast ung.
Auch
Pilot en
m it
sehr
viel
Flugerfahrung
war en
bei
der
Bewält igung der Aufgaben sehr st ark belast et .
6 .6 .4
Die
Abst a n dsa bsch ä t zun g – Er fa hr un g
Unt ersuchung des Zusam m enhangs von Flugerfahrung und Abst ands-
abschät zung
hat
bei
allen
Aufgabenst ellungen
ergeben,
dass
kein
nachweisbarer Einfluss der Flugerfahrung auf die Abst andsabschät zung eines
Pilot en vor liegt . Eine größere Anzahl an Flugst unden, die ein Pilot nachweisen
kann, verbessern also nicht sein Verm ögen Abst ände korrekt zuschät zen.
6 .6 .5
Bei
der
Abst a n d – Be la st ung
Analyse
des
Zusam m enhangs
von
Abst andsabschät zung
und
Belast ung hat sich herausgest ellt , dass m it ger inger werdendem Abst and
zum Obj ekt die Belast ung des Pilot en anst eigt .
109/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
Weit erhin fällt auf, dass die gezogene Ausgleichsgerade durch die drei
Diagram m e bei der Windenergieanlag deut lich st eiler ver läuft als beim
Funkt urm . Dies liegt einerseit s sicher lich an der schon fest gest ellt en höheren
Belast ung beim Fliegen in der Nähe der Windenergieanlagen. Andererseit s
zeigt dies auch, dass Windenergieanlagen eine viel st ärkere Erhöhung der
Belast ung bewir ken, wenn m an ihnen näher kom m t , als das bei einem
st at ischen Hindernis der Fall ist .
Beispielsweise ruft ein Abst and von ca. 400 Met ern zum Funkt urm eine
Pilot enbelast ung der Wert igkeit 40 hervor ( vgl. Diagram m 6.13) . Diese
Wert igkeit w ird bei den Windenergieanlagen schon bei einem Abst and von ca.
520 Met ern erreicht .
6 .6 .6
Eye Tr a ck e r
I nsgesam t schaut der Pilot bei der Bewält igung der Aufgaben an den
Windenergieanlagen häufiger nach draußen als bei den Aufgaben am Turm .
Dies ist dar an zu erkennen, dass die Kurve der Außenblickdauer nahe der
Windenergieanlage höher liegt als die der Ausblickdauer nahe des Turm s.
Bei der Durchführung der Überflug- Aufgabe guckt der Pilot zu 20% öft er auf
das Hindernis als bei der gleichen Aufgabe am Funkt urm . Dies best ät igt
unser Ergebnis der erhöht en Pilot enbelast ung hinsicht lich der Windenergieanlagen. Dies st ellt eine Gefahr dar, da sich der Pilot nicht m ehr so sehr
auf das Fliegen, sondern m ehr auf das Hindernis konzent r iert . Dies wird bei
Flügen nach Sicht flug unt er Um st änden zu gefährlichen Sit uat ionen führen.
110/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
6 .6 .7
Un t e rsche idu n g st at isch er un d dyn a m isch er H in der n isse
Ein nicht zu vernachlässigender Sachverhalt st ellt j ener dar, dass Windenergieanlagen vorw iegend als Ballung von Syst em en vorkom m en. Aufgrund
dessen st ellen sie, im Gegensat z zu einem Gebäude wie beispielsweise einem
Funkt urm , kein Einzelhindernis dar .
Das bedeut et , dass Windenergieanlagen eine erhöht e Gefahr für Pilot en
darst ellen, weil ihr Bau vorwiegend als Gruppensyst em in Form eines
Windenergieanlagenparks verw irklicht w ird.
Flugm anöver, w ie beispielsweise Ausweichm anöver, sind in der Nähe eines
Windenergieanlagenparks wesent lich schwerer auszuführen als an einem
Einzelhindernis. Dies liegt an dem
höheren Luft raum volum en, das die
Windenergieanlagen im Park zusam m en einnehm en.
Aufgrund dieses Sachverhalt es und der Gefahren, die ein Über flug m it sich
bringt , sollt e das Überfliegen von Windenergieanlagen bei St art und Landung
von Luft fahrzeugen st reng unt ersagt und verm ieden werden. Zudem m uss
ein Mindest sicherheit sabst and zu einer Ballung von Hindernissen, w ie Windenergieanlagenparks sie darst ellen, neu definiert und um geset zt werden.
Hindernisse, die in Gruppen auft ret en, dürfen keineswegs wie Einzelhindernisse bet racht et und behandelt werden.
Unsere experim ent elle Unt ersuchung ergibt , dass dynam ische Hindernisse
wie Windenergieanlagen nicht w ie st at ische Hindernisse, beispielsweise also
ein Funkt urm , bet racht et und behandelt w erden dürfen.
Dynam ische
Hindernisse
erhöhen
bei
Über-
und
Vorbeiflug
das
Belast ungsniveau wesent lich m ehr als st at ische Hindernisse. Sie erfordern
dam it eine viel größere Aufm erksam keit , die für andere Aufgaben, w ie
beispielsweise die Beobacht ung des Luft raum s, dann nicht m ehr in gleichem
Maße zur
Verfügung st eht
wie beim
Über-
und Vorbeiflug st at ischer
Hindernisse. Unsere Ergebnisse st ellen diesen Sachverhalt heraus.
111/ 136
Experim ent elle Unt ersuchung
Dynam ische Hindernisse beeinflussen Pilot en anders als st at ische Hindernisse
und das sowohl hinsicht lich der Flugleist ung und Pilot enbelast ung als auch
hinsicht lich
ihres Vorkom m ens und der
vollkom m en anderen visuellen
Wahrnehm ung dieser Hindernisse.
Abschließend ist deshalb nochm als ausdrücklich fest zuhalt en:
Dynam ische Hindernisse wie Windenergieanlagen dürfen aufgrund der in
dieser Arbeit aufgeführt en Ergebnisse und Erkennt nisse keine Gleichst ellung
m it st at ischen Hindernissen wie Funkt ür m en hinsicht lich
Bet racht ung und
luft fahrt t echnischem Um gang erfahren.
112/ 136
Herleit ung der Abst andsregelung
7 . H e r le it ung de r Abst a ndsr e ge lung
Aufbauend auf den vorangehenden Unt ersuchungen werden nachfolgend
Vorschläge für Sicher heit sabst ände gem acht , die unt er Berücksicht igung des
St ands der Technik einen sicheren, lärm ar m en und effizient en Flugbet r ieb für
den Bau von Windenergieanlagen in der Regel nicht verwendet werden
sollt en. Zugrunde liegen hierfür die Erkennt nisse aus den vorangegangenen
Kapit eln, insbesondere den Kapit eln 5 und 6. Die Grundlagen hierfür sind in
Kapit el 2 und 4 vorgest ellt worden.
7 .1
W in de n e r gie a n la ge a ls Lu ft fa h r t h in de r n is
Eine Windenergieanlage fällt wegen ihrer besonderen äußeren Eigenschaft en
nicht unt er die Einordnung eines gewöhnlichen Luft fahrt hindernisses und
m uss ent sprechend anders behandelt werden. Wegen des sich drehenden
Rot ors und den insbesondere nach EU VO 139/ 2014 zu berücksicht igen
t urbulent en Nachlaufs ist es ein dynam isches Hindernis im Gegensat z zu den
klassischen st arren Hindernissen.
Zuallererst ist es Pilot en nur schwer m öglich, den genauen Abst and zu einer
Windenergieanlage exakt einzuschät zen, da im Gegensat z zu der st arren
St rukt ur eines Turm s oder Kam ins die Rot oren nicht st arr sind und sich die
Blat t spit zen
m it
beschriebenen
hoher
Geschwindigkeit
Unt ersuchungen
Mindest abst ände sind daher
haben
bewegen.
dies
unabdingbar.
Die
gezeigt .
Außerdem
im
Kapit el
Deut lich
ist
6
höhere
die räum liche
Ausdehnung in größeren Höhen signifikant größer.
113/ 136
Herleit ung der Abst andsregelung
Abbildung 7.1: Vergleich Silhouet t en Tur m und Windenergieanlage
Zweit ens st ellt die Windenergieanlage wegen ihres Zweckes, dem Wind
Energie zu ent ziehen, ein besonders zu behandelndes Luft fahrt hindernis dar.
Eine Beschränkung auf die Kollisionsgefahr ist unzureichend, da auch der
Nachlauf eine konkret e Gefahr für Luft fahrzeuge darst ellt .
Aus den Unt ersuchungen, beschrieben in Kapit el 5.3, hat sich ergeben, dass
der Nachlauf bis zu einem Abst and vom siebenfachen Rot ordurchm esser ( 7D)
von
Flächenflugzeugen
gem ieden
Gleit schirm en und Ballonen
ist
w erden
m uss.
Flugbet rieb
bei Windst ärken > 7 m / s ( 25 km / h)
m it
in
Bodennähe unüblich, da in diesen Bedingungen schon Schwierigkeit en beim
St art en und Landen best ehen würden, sodass ebenfalls der siebenfache
Rot ordurchm esser hier ausreichend schüt zt , obwohl pr inzipiell eine höhere
Em pfindlichkeit
gegenüber
Turbulenz
und
Windscherung
best eht .
Hängegleit er sind anfälliger gegenüber Böen als Flächenflugzeuge, können
aber auch bei höheren Windgeschwindigkeit en fliegen. Sie sind daher
besonders schut zbedürft ig, so dass auch auf Gr und des Abklingens der
Nachlauft urbulenz Mindest abst ände von zwölf Rot ordurchm essern angebracht
sind.
Unt er Berücksicht igung des Bet zschen Krit er ium s ( Abst röm geschwindigkeit
ist 67 % der Anst röm geschwindigkeit ) kom m t es zu einer Er weit erung des
Nachlaufdurchm essers um 30 % gegenüber dem Rot ordurchm esser. Hieraus
ergibt sich für die größt e Höhe des Nachlaufes eine Gesam t höhe aus der
114/ 136
Herleit ung der Abst andsregelung
Anlagenhöhe zuzüglich 15 % des Rot ordurchm essers. Diese Dat en gelt en für
ideales, flaches Gelände. Anst eigendes Gelände hat auch ein Anst eigen des
Nachlaufs in gleichem Maße wie das Gelände zur Folge. Bei abfallendem
Gelände sind derart ige Aussagen nicht m öglich, da die Luft st röm ung nicht
zwangsweise
der
abfallenden
Oberfläche
folgen
m uss.
Auch
ist
eine
Talinversion m öglich, sodass der Wind und som it der Nachlauf nicht ins Tal
abfällt , bei einer anderen Luft schicht ung j edoch durchaus ins Tal reicht .
Da der Wind aus j eder Richt ung kom m en kann, ergibt sich so für das
dynam ische Luft fahrt hindernis Windenergieanlage ein virt ueller Zylinder, w ie
folgt dargest ellt , der nicht von Luft fahrzeugen genut zt werden kann und
som it
nicht
hineinreichen
in
die
darf.
in
den
Dieser
folgenden
Zylinder
Rot ordurchm essern
und
eine
Windenergieanlage
zuzüglich
hat
Höhe
15 %
Kapit eln
einen
von
des
beschriebenen
Durchm esser
der
Flächen
von
14
Gesam t höhe
der
Rot ordurchm essers
für
Mot orflugzeuge.
115/ 136
Herleit ung der Abst andsregelung
Abbildung 7.2: Schut zraum um ein dynam isches Hindernis
116/ 136
Herleit ung der Abst andsregelung
7 .2
H in de r n isfr e iflä ch e n M ot or flu gbe t r ie b
Nachfolgend werden die Flächen dargest ellt , die nach Kapit el 7.1 frei vom
Einfluss von Windener gieanlagen bleiben m üssen.
7 .2 .1
Pla t zr un de
I m Gut acht en „ Plat zrundenkorridor am Flugplat z Bonn- Hangelar“ [ 56] im
Auft rag des Landesverkehrsm inist er ium s NRW ist nachgewiesen worden,
dass eine lat erale Abweichung von unt er 250 m beim Folgen einer Plat zrunde
selbst vom idealen, fehlerfreien Pilot en anhand äußerer Merkm ale nicht
erkannt werden kann. Hieraus ergibt sich, dass die Plat zrunde, auf der Kart e
als Linie gekennzeichnet , als ein Bereich m it einer Halbbreit e von 250 m
( 500 m Gesam t breit e) für den Querabflug, Gegenanflug und Queranflug
bet racht et
werden
m uss.
Diese
Toleranz
nim m t
auch
die
Deut sche
Flugsicherung als Sachverst ändigen- Organisat ion an.
I m Endanflug und im Abflug ist ein von den Sicherheit sflächen ausgehender,
m it 10 % divergierender Bereich als m ögliche Flugst recke anzusehen, da eine
sehr präzise visuelle Referenz zur Landebahn ( im Endanflug) exist iert und im
Abflug der größt e Fehler aus der Windabdr ift result iert .
7 .2 .2
Vollk r e ise im Ge gen a n flu g
I n der Plat zrunde fliegen Flugzeuge m it zum Teil erheblich unt erschiedlichen
Fluggeschwindigkeit en. Daher m uss die Möglichkeit best ehen, zu vorausfliegenden
langsam eren
Flugzeugen
Abst and
zu
gewinnen.
Das
St andardverfahren hierfür sieht vor, im Gegenanflug nach außen Vollkreise
zu
fliegen.
Bei
100 kt
Fluggeschw indigkeit
und
einer
St andard
Zwei- Minut en- Kurve ergibt sich ein Radius von 1000 m und som it ein
Durchm esser von 2000 m .
7 .2 .3
Ein flu gk orr idor Ge ge n a nflu g
Das St andardverfahren für den Einflug in die Plat zrunde sieht vor , dass in der
Mit t e des Gegenanfluges diese angeflogen wird ( weit eres siehe Kapit el
4.1.1) . Hierfür ist ein Korridor von m indest ens der Breit e der Plat zrunde
117/ 136
Herleit ung der Abst andsregelung
vorzusehen.
Sofern
dieser
Korridor
auch
als
Ausflugkorr idor
aus
der
Plat zrunde vorgesehen ist , m uss er die doppelt e Breit e haben.
Die
Länge
des
Korridors
ergibt
sich
daraus,
dass
der
schwächst e
Verkehrst eilnehm er sicher durch diesen Korridor über ein Hinder nis am Ende
des Korridors st eigen können m uss. Der zugrunde gelegt e St eiggradient
bet rägt 3% .
7 .2 .4
Flu g be i m in im a le n W e t t er be din gu n gen
Die Nut zung
eines Flugplat zes im
Luft raum
G ist
m öglich
bei einer
Wolkenunt ergrenze von 500 ft über Grund bei 1500 m Sicht weit e. Es m uss
daher m öglich bleiben den Flugplat z auch dann zu nut zen. Hier aus result iert
auch
die
Schlussfolgerung,
dass
der
Plat zrundenbereich
frei
von
Windenergieanlagen bleiben m uss, da diese unweigerlich bei m inim alen
Wet t erbedingungen
aufgrund
ihres
Nachlaufes
und
der
schlecht
einzuschät zenden Silhouet t e zu einer konkr et en Gefährdung führ en würden.
7 .2 .5
Sich e rh e it un d Tr a in in g
Der Bereich innerhalb der Plat zrunde soll frei von Windenergieanlagen
bleiben
( analog
NFL I
92/ 13) .
Die
Plat zrunde
ist
ein
äußerst
st ark
frequent iert er Luft raum . I nsbesondere aufgrund von t echnischen Problem en,
die direkt nach dem St art auft ret en, m uss es m öglich sein, auch auf einer
verkürzt en Plat zrunde zum Flugplat z zurückzukehren.
Darüber hinaus w ir d dieser Bereich im
Rahm en der Pilot enausbildung
beispielsweise für sim uliert e Tr iebwerksausfälle genut zt .
7 .2 .6
Sich e rh e it sber e ich u m die Pla t zr u n de
Um den 250 m Toleranzbereich der Plat zrunde herum ist ein weit erer
Sicherheit sbereich von 300 m vorzusehen, da ungewollt e Abweichungen von
der
Plat zrunde m öglich sind,
aber
auch ein gezielt es Abweichen aus
verschiedenst en Gründen not wendig sein kann, ohne dass es zu einer
Gefährdung kom m en darf.
118/ 136
Herleit ung der Abst andsregelung
7 .2 .7
Zusa m m e nfa ssun g
I n nachfolgender Abbildung ist der Text der Kapit el 7.2.1 bis 7.2.6 grafisch
aufbereit et .
m inim aler Abst and Windkraft anlagen m it Rot ordurchm esser:
60 m, 100 m, 120 m, 150 m
Tole r a nzbe r e ich ide a le r Pilot
Siche r he it sbe r e ich
Abbildung 7.3: Flugplat z Mindest abst ände zu Windenergieanlagen m it
Sicherheit sber eich
119/ 136
Herleit ung der Abst andsregelung
7 .3
H in de r n isfr e iflä ch e n Ult r a le ich t flu g
Analog zum Kapit el 7.2 werden nachfolgend die Flächen hergeleit et die frei
vom
Einfluss von
Plat zrunde
von
Windenergieanlagen
wie nach
Ult raleicht flugzeugen
bleiben
Kapit el 7.1
m üssen.
für
eine
Zusät zliche
Erklärungen sind im vorangegangenen Kapit el zu finden.
7 .3 .1
Moderne
Pla t zr un de
Ult raleicht flugzeuge
näheren
sich
von
der
Geom et rie
und
Flugleist ung her den Mot orflugzeugen an, so dass dieselben Toleranzen wie
unt er 7.2 gelt en. So ergibt sich für die Plat zrunde ein 500 m breit er St reifen.
I m Endanflug und Abflug ist ein von den Sicherheit sflächen ausgehender m it
10% divergierender Bereich als m ögliche Flugst recke anzusehen, da eine
sehr präzise visuelle Referenz zur Landebahn ( im Endanflug) exist iert und im
Abflug der größt e Fehler aus der Windabdr ift result iert .
7 .3 .2
Vollk r e ise im Ge gen a n flu g
I n der Plat zrunde fliegen Flugzeuge m it zum Teil erheblich unt erschiedlichen
Fluggeschwindigkeit en. Daher m uss die Möglichkeit best ehen zu vorausfliegenden langsam er en Flugzeugen Abst and zu gewinnen. Das St andardverfahren hierfür sieht vor, im Gegenanflug nach außen Vollkreise zu fliegen.
Bei 60 kt Fluggeschwindigkeit und einer St andard- Zwei- Minut en- Kurve ergibt
sich ein Radius von 590 m und som it ein Durchm esser von insgesam t
1180 m .
7 .3 .3
Ein flu gk orr idor Ge ge n a nflu g
Das St andardverfahren für den Einflug in die Plat zrunde sieht vor , dass in der
Mit t e des Gegenanfluges in diese eingeflogen wird ( Weit eres siehe Kapit el
4.1.1) . Hierfür ist ein Korridor von m indest ens der Breit e der Plat zrunde
vorzusehen. Sofern dieser Korridor auch als Ausflugkorr idor aus der Plat zrunde vorgesehen ist , m uss er die doppelt e Breit e haben.
120/ 136
Herleit ung der Abst andsregelung
7 .3 .4
Flu g be i m in im a le n W e t t er be din gu n gen
Die Nut zung eines Flugplat zes im Luft raum G ist bei einer Wolkenunt ergrenze
von 500 ft übergrund und bei 1500 m Sicht weit e zulässig. Deshalb m uss der
Plat zrundenbereich fr ei von Windenergieanlagen bleiben, da diese unweigerlich bei m inim alen Wet t erbedingungen auf Grund ihres Nachlaufes und der
schlecht einzuschät zenden Silhouet t e zu einer konkret en Gefährdung führen
würden.
7 .3 .5
Sich e rh e it sber e ich u m die Pla t zr u n de
Um den 250 m - Toleranzbereich der Plat zrunde herum ist ein weit erer
Sicherheit sbereich von 300 m vorzusehen, da ungewollt e Abweichungen von
der Plat zrunde m öglich sind, aber auch ein gezielt es Abweichen aus verschiedenst en Gründen not wendig sein kann, ohne dass es zu einer Gefährdung
kom m en darf.
7 .3 .6
Sich e rh e it un d Tr a in in g
Der Bereich innerhalb der Plat zrunde soll frei von Windenergieanlagen
bleiben. Dieser Bereich wird regelm äßig in der Pilot enausbildung im Rahm en
von
sim ulier t en
Triebwerksausfällen
genut zt .
Darüber
hinaus
wir d
er
benöt igt , um im Falle eines flugbet r ieblichen Zwischenfalls auf kürzest em
Weg zum Flugplat z zurückzukehren.
121/ 136
Herleit ung der Abst andsregelung
7 .3 .7
Zusa m m e nfa ssun g
Die Kapit el 7.3.1 bis 7.3.6 sind nachfolgend in einer Grafik aufbereit et .
m inim aler Abst and Windkraft anlagen m it Rot ordurchm esser:
60 m, 100 m, 120 m, 150 m
Tole r a nzbe r e ich ide a le r Pilot
Siche r he it sbe r e ich
Abbildung 7.4: Sicherheit sbereich UL- Plat zrunde
122/ 136
Herleit ung der Abst andsregelung
7 .4
H in de r n isfr e iflä ch e n Se ge lflu gbe t r ie b
Nachfolgend
werden
die
not wendigen
Hindernisfreiflächen
für
den
Segelflugbet r ieb vorgest ellt .
7 .4 .1
Sch le ppst re ck en
Ein t ypisches St art verfahren im Segelflug ist der Flugzeugschlepp. Dabei w ird
das Segelflugzeug von einem Mot orflugzeug geschleppt und so auf Höhe
gebracht . Abhängig der Flugzeugklasse, die als Schleppflugzeug eingeset zt
wird ( z.B. Mot orflugzeug oder Ult raleicht flugzeug) , m üssen größere Bereiche
von Windenergieanlagen freigehalt en wer den, als sie für die Plat zrunde von
Mot orflugzeugen beziehungsweise Ult raleicht flugzeugen in den vorangegangenen Kapit eln angegeben worden sind. Auf reinen Segelflugplät zen m üssen
zum indest
die
gleichen
Bereiche
wie
im
Mot orflugbet r ieb
frei
von
Hindernissen bleiben.
7 .4 .2
Pla t zr un de
Da Segelflugzeuge über keinen eigenen Ant rieb verfügen, m üssen sie ihren
Flugweg an vert ikale Windbewegungen anpassen und den Flugweg durch
Verlängern oder Verkürzen anpassen können, um in der r icht igen Höhe einen
best im m t en Ort erreichen zu können. Die Plat zrunde und St recken, die aus
dem Windenst art zu bekannt en Bereichen m it Therm ik zum Einst ieg und
zurückführen und die wicht igst en Bereiche m it Therm ik m üssen auf einer
Halbbreit e
von
500 m
frei
von
den
äußeren
Begrenzungen
der
Windenergieanlagen- Einflussbereiche bleiben. Ebenfalls ist der Bereich in der
Plat zrunde von Windenergieanlagen frei zu halt en, da nach einem Riss des
Windenseils zum eist eine verkür zt e Plat zrunde geflogen werden m uss.
7 .4 .3
Sich e rh e it sber e ich u m die Pla t zr u n de
Um den 150 m – Toleranzbereich der Plat zrunde herum , ist ein weit erer
Sicherheit sbereich von 300 m vorzusehen, da ungewollt e Abweichungen von
der
Plat zrunde m öglich sind,
aber
auch ein gezielt es Abweichen aus
verschiedenst en Gründen not wendig sein kann, ohne dass es zu einer
Gefährdung kom m en darf.
123/ 136
Herleit ung der Abst andsregelung
7 .4 .4
Übun gsr a u m
I m Rahm en der Pilot enausbildung m üssen Flugschüler auf Alleinflügen, aber
in Sicht weit e des Plat zes nachweisen, dass sie selbst st ändig best im m t e
Manöver, beispielsweise das Einkreisen in Therm ik, durchführen können. An
j edem Segelflugplat z exist iert hierfür ein bekannt es Gebiet m it zuverlässigem
Auft ret en
von
Aufwinden.
Dieses Gebiet
m uss frei vom
Einfluss von
Windenergieanlagen bleiben. So ist eine sichere Rückkehr sichergest ellt .
7 .4 .5
Rü ck k eh r zu m Pla t z
Die Rückkehr zum Plat z erfolgt für das Segelflugzeug über die sogenannt e
Posit ion. Dies ist ein Ort gewöhnlich 200 m über Plat zniveau querab zur
Landebahn, der ent gegen der Richt ung des Endanfluges passiert wird und
von dem st andardisiert der Landeanflug durchgeführt wird. Die Posit ion soll
aus
j eder
Richt ung
Sinkgradient en
von
aus
2 %.
anfliegbar
Außerdem
sein
soll
unt er
ein
der
Annahm e
Direkt anflug
aus
eines
der
Verlängerung der Lande- und St art bahn m öglich sein, sodass in Verlängerung
der Bahnenden ein Bereich, um 3 % anst eigend und m it 10° horizont aler
Divergenz frei von den äußeren Begrenzungsflächen der Windkraft anlagen
bleiben m uss.
124/ 136
Herleit ung der Abst andsregelung
7 .4 .6
Zusa m m e nfa ssun g
I n der Abbildung 7.5 sind die Kapit el 7.4.2 bis 7.4.5 aufbereit et .
m inim aler Abst and Windkraft anlagen m it Rot ordurchm esser:
60 m, 100 m, 120 m, 150 m
Siche r he it sbe r e ich
Abbildung 7.5: Sicherheit sbereich Segelflugplat z
125/ 136
Herleit ung der Abst andsregelung
7 .5
H in de r n isfr e iflä ch e n Gle it sch ir m e u n d H ä n ge gle it e r
Gleit schirm e können m ot orisiert auf einem Flugplat z st art en und landen. Die
relevant e virt uelle Zylinderoberfläche vom
Einflussbereich von Winden-
ergieanlagen hat für sie dabei einen Radius von 7 Rot ordurchm essern. Für
Hängegleit er ist ein Mindest abst and von 12 Rot ordurchm essern einzuhalt en.
Aufgrund ihrer niedr igen Fluggeschwindigkeit , können sie sich nicht oder nur
schwer in auch für Ult raleicht flugzeuge beziehungsweise Segelflugzeuge
vorhandene Plat zrunden einordnen. Eigene An- und Abflugwege sind daher
norm al. Diese Korridore m üssen m indest ens 400 m breit sein.
m inim aler Abst and Windkraft anlagen m it Rot ordurchm esser:
60 m, 100 m, 120 m, 150 m
Abbildung 7.6: Sicherheit sbereich Gleit schirm
126/ 136
Herleit ung der Abst andsregelung
7 .6
H in de r n isfr e iflä ch e n Ba llon e u n d Fa llsch ir m spr in ge r
Da Ballone von einem Flugplat z aus gewöhnlich nur st art en, m üssen lediglich
Freiflächen ausgehend von der Ballonfläche exist ieren, die einen sicheren
St art
erm öglichen.
Dabei
ist
davon
auszugehen,
dass
Ballone
und
Fallschirm spr inger sich zu oder von der St art bzw. Landefläche m it einer
m inim alen Neigung von 1: 4 bewegen. Bei einer Anlagenhöhe von 120 m
ergibt sich som it eine St recke von 480 m von den Seit enrändern des St art bzw. Landebereiches.
m inim aler Abst and Windkraft anlagen m it Rot ordurchm esser:
60 m, 100 m, 120 m, 150 m
St a r t - / La nde be r e ich
Siche r he it sbe r e ich
Abbildung 7.7: Sicherheit sbereich Fallschirm springer/ Ballonst art fläche
127/ 136
Herleit ung der Abst andsregelung
7 .7
Be ispie l Kom bin a t ion
Nachfolgend
w ird
grafisch
ein
Beispiel
für
die
freizuhalt enden
Sicherheit sflächen an einem Flugplat z gegeben, der einen Flugbet rieb m it
allen zuvor erm it t elt en Flugbet r iebsart en hat .
m inim aler Abst and Windkraft anlagen m it Rot ordurchm esser:
60 m, 100 m, 120 m, 150 m
Tole r a nzbe r e ich ide a le r Pilot
Siche r he it sbe r e ich
Abbildung 7.8: Übersicht Schut zbereiche kom biniert e Verk ehrsart en
128/ 136
Herleit ung der Abst andsregelung
7 .8
Ein flu ss Topogr a fie
Die vorangehenden Herleit ungen und grafischen Darst ellungen basieren auf
der Grundlage, dass sich der Flugplat z auf einem absolut flachen Land
befindet . I nsbesondere für Flugplät ze, die sich in Tälern befinden, m üssen
Anpassungen get roffen werden. I n diesem Fall sind An- und Abflugst recken
auf der gesam t en Länge, bis das Tal verlassen ist und der Flugweg
unabhängig
der
Topografie
gewählt
w erden
kann,
vom
Einfluss
von
Windenergieanlagengebiet en frei zu halt en. Die beschriebenen Ein- und
Ausflugst recken sind daher wie die Plat zrundenführung zu bet racht en und auf
ihrer vollst ändigen St recke zu beiden Seit en auf 550 m Halbbr eit e von dem
Einfluss von Windener gieanlagen frei zu halt en.
129/ 136
Fazit
8 . Fa zit
Die „ fr iedliche Koexist enz" von Windkraft anlagen und Landeplät zen wir d in
den kom m enden Jahren wesent liche Bedeut ung für die Realisierung der
Energiewende und die dafür not wendig bereit zust ellenden Freiflächen,
aber
auch für den Schut z insbesondere der Allgem einen Luft fahrt , für eine sichere
und unfallfreie Ausbildung und für die Ausübung säm t licher Luft sport art en
haben. Den An- und Abflugverfahren, der Plat zrunde sowie St art und
Landung w ird dabei eine wesent liche Bedeut ung zut eil.
Get ragen von diesem Gedanken, konnt en die wesent lichen I nt erakt ionen
zwischen Luft fahrzeugen und Windkraft anlagen im vor liegenden Gut acht en
beleucht et
werden
und
daraus
eine,
Hindernisfreiheit , Pilot enbelast ung und
aus
dem
Spannungsfeld
von
sicherer „ Fliegbarkeit " ent wickelt e,
folger icht ige Em pfehlung abgeleit et werden. Es wurde auch gezeigt , dass
einige,
aus
abgeleit et e,
der
aerodynam ischen
St röm ungsfelder
im
Opt im ierung
Nachlauf
für
der
Windkraft anlagen
die
Beurt eilung
Auswirkungen auf den Flugweg eher unt auglich sind.
zukünft igen
Unt ersuchung
ggf.
exper im ent ell
zu
der
Es bleibt in einer
klären,
inwieweit
die
vorliegenden, in ihr er Kernaussage sehr unt erschiedlichen, num erischen
Ergebnisse im Det ail ver ifiziert und auf das hochkom plexe Gebiet der
„ Syst em ant wort " der verschiedenen Fluggerät e
auf das St röm ungsfeld von
Windkraft anlagen übert ragen werden können.
Der akt uelle Vorschlag berücksicht igt nun sinnvollerweise die Größe des
Rot orkreises ebenso wie die sich aus den einzelnen Flugphasen ergebenden
unt erschiedlichen Mindest abst ände. Nat ürlich werden gerade in diesem
Zusam m enhang die
Fest legung von
Plat zrunden,
Übungsräum en
und
Anflugst recken sowie die exakt e Durchführung der einzelnen Flugabschnit t e
wesent lich zur Sicherheit beit ragen m üssen.
Die Mindest abst ände von Hindernissen zur Plat zrunde, fest gelegt in den
NfL 1 92/ 13, von 400 m zum Gegenanflug und 850 m zu allen übr igen
Plat zrundent eilen sind nicht geeignet , um einen sicheren Flugbet rieb für alle
Verkehrst eilnehm er sicherzust ellen. I nsbesondere die St andardverfahren zum
130/ 136
Fazit
Einflug in die Plat zrunde im Gegenanflug, aber auch das Fliegen von
Vollkreisen im
Gegenanflug sind m it
derart
geringen Abst änden nicht
m öglich. Hindernisse im Abst and von 400 m zur Plat zrunde nehm en in
unzulässiger Weise Möglichkeit en zum Verm eiden von Kollisionen durch
Ausweichen.
Windenergieanlagen m üssen aufgrund ihr er besonderen Eigenschaft en als
dynam ische Luft fahrt hindernisse aufgefasst werden - im Gegensat z zum
klassischen
st at ischen
Hindernis.
Windenergieanlagen
verur sachen
eine
signifikant e St örung des Windes, der in einem Bereich m it einem Radius von
bis zu sieben Rot ordurchm essern ( Hängegleit er zwölf Rot ordurchm esser) eine
Gefährdung für den Luft verkehr darst ellt . Eine Windenergieanlage m uss
daher bei der Bet racht ung als Luft fahrt hindernis als ein Zylinder m it sieben
Rot ordurchm essern im Radius und einer Höhe von der Gesam t höhe der
Anlage zuzüglich 15 % des Rot ordurchm essers aufgefasst werden.
Ein
Pilot
kann
die Ent fernung zu Windenergieanlagen –
insbesondere
aufgrund ihrer drehenden Rot oren, aber auch wegen der gleichen äußeren
Form bei signifikant en Größenunt erschieden – nur sehr schwer abschät zen.
Die
unt erbewusst e
Gefährdung
ist
signifikant
höher,
sodass
m ehr
Aufm erksam keit für die Wahrung eines ausreichenden Abst andes verwendet
wird. I n Plat znähe unt erbleiben so die ordent liche Anflugvorbereit ung und
Beobacht ung des übrigen Verkehrs. Hieraus ergibt
sich eine konkret e
Unfallgefahr.
Der unt er 2. ( bzw. Kapit el 7.1) beschriebene Zylinder dar f dem Gebot der
Rücksicht nahm e ent sprechend nicht in die Schut zzonen hineinr agen, w ie sie
in Kapit el 7.2.8 beschrieben sind.
Die Bauschut zbereiche in heut iger Form schüt zen Flugplät ze nicht vor
unzum ut baren
Einschränkungen
aufgrund
neu
erricht et er
Windenergie-
anlagen in der Um gebung. Sie sind in ihrer Geom et rie und von ihren
Eigenschaft en
her
nicht
m it
Hinblick
auf
Windparks
und
dynam ische
Hindernisse in Form von Windenergieanlagen ausgelegt .
131/ 136
Fazit
Bauschut zbereiche können den Luft verkehr nur dann vor den Auswirkungen
von Windenergieanlagen schüt zen, wenn der im Kapit el 7.1 hergeleit et e
Zylinder als Referenz genom m en wird.
Das Verlet zen von Hindernisfreiflächen aufgrund von Windenergieanlagen
kann nicht allein aufgrund der Geom et rie der Windenergieanlage analysiert
werden,
sondern
der
in
Kapit el
7.1
dargest ellt e
Zylinder
m uss
der
Bewert ungsm aßst ab sein.
Der in Kapit el 7.1 hergeleit et e Zylinder von Windenergieanlagen darf nicht in
die Visual Segm ent Surface eines Anfluges nach I nst rum ent enflugregeln
eindr ingen. Die bloße äußere Form der Windenergieanlage darf nicht das
Bewert ungskrit er ium sein.
132/ 136
Lit erat ur verzeichnis
9 . Lit e r a t ur ve r ze ichnis
[ 1]
“ EU DVO 923/ 2012 ( SERA A/ B) Allgem eines I nfo- Briefing,”
[ 2]
I CAO, Phase of Flight Definit ions English, 2013.
[ 3]
ECCAI RS Aviat ion 1.3.0.12 Dat a Definit ion St andard At t ribut e Values:
ECCARI S 1.3.0.12, 2013.
[ 4]
j st arkey, Aviat ion Occurence Cat egories, 2011.
[ 5]
I CAO, “ Definit ions,”
[ 6]
Durchführungsverordnung ( EU) Nr. 923/ 2012 der Kom m ission vom 26.
Sept em ber 2012 zur Fest legung gem einsam er Luft verkehrsregeln und
Bet riebsvorschrift en für Dienst e und Verfahren der Flugsicherung und zur
Änderung der Durchführungsverordnung ( EG) Nr. 1035/ 2011 sowie der
Verordnungen ( EG) Nr. 1265/ 2007, ( EG) Nr. 1794/ 2006, ( EG) Nr.
730/ 2006, ( EG) Nr. 1033/ 2006 und ( EU) Nr. 255/ 2010Text von Bedeut ung
für den EWR: Nr. 923/ 2012, 2012.
[ 7]
m uefr111, Bekannt m achung über Flugbet rieb nach I nst rum ent enflugregeln
im Luft raum der Klasse G: NFL 1- 293- 14, 2014.
[ 8]
m uefr111, Zukünft iger I FR- Flugbet rieb an unkont rolliert en Flugplät zen Einricht ung von “ Radio Mandat ory Zones ( RMZ) “ : AI RC VFR 01, 2014.
[ 9]
VO ( EU) Nr. 1178/ 2011, Anhang 1: Part - FCL, 2014.
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[ 11] “ 6- 1992_G- BTPE_Append,”
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24 hour period, enough t o power approxim at ely 13,500 Danish households,
dem onst rat ing t he full capabilit y of t he world’s m ost powerful wind t urbine.
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Gesammelte Leistungskurven von modernen Windenergieanlagen für Binnenlandstandorte (WindZone 3 & 4 oder IEC Class II & III)
!
Alle Leistungskurven und Kennlinien sind auf die Standardluftdichte von 1,225 kg/m³ bezogen
Legende:
v [m/s]
P (v) in [kW)
c(p)
c(t)
Nutzungsvereinbarung
Windgeschwindigkeit in m/s
elektrisch abgegebene Leistung in Kilowatt für jede Windgeschwindigkeit (meist bezogen auf die Niederspannungsseite des Trafos, also ohne Trafoverluste)
aerodynamischer Wirkungsgrad des Rotors, auch genannt Leistungsbeiwert
Schubbeiwert des aerodynamischen Systems (thrust coefficient), wird bei Windpark Abschattungsanalysen / Wake Analysen benötigt
Alle Leistungskurven und technischen Unterlagen, die Sie hier zur freien Benutzung finden, werden unter Ausschluss jeglicher
Garantien zur Richtigkeit und zur Aktualität angeboten. Sobald Sie eins der Excel-Tabs anklicken, akzeptieren Sie diese
Nutzungsbedingungen. Für aussagekräftige Ertragsberechnungen sollten Sie nur auf Leistungskurven vertrauen, die Sie direkt
vom Hersteller bekommen haben!
Collected powercurves of modern wind turbines for low wind speed sites (IEC Class II and III)
!
all power curves and diagrams are defined for standard air density of 1.225 kg/m³
Legend:
v [m/s]
P (v) in [kW)
c(p)
c(t)
wind speed in m/s
electric power in Kilowatt for each wind speed bin( mostly related on low voltage side of power transformer, without transformer losses)
aerodynamic efficiency coefficient of rotor
thrust coefficient of aerodynamic system, is neccessary for wake analyses
© Stefan Kopp
w w w .w indenergie-im-binnenland.de/pow ercurve.html
history:
1.0
initial version
1.1
Enercon E92 added
1.2
31.05.2012
new/updated Fuhrländer curves delivered by manufacturer (thanks to Dr. Jan Roß)
1.3
04.06.2012
Gamesa G128 updated, G97/ G114 added
1.4
10.07.2012
Repower 1.6-100 added
1.5
20.09.2012
Gamesa G114 added
1.6
27.09.2012
Enercon E82 changed reg.product overview Sept.12, E115 added
1.7
18.10.2012
Repower 3.0M122 added (power curve estimated from product brochure)
1.8
01.11.2012
Vensys turbines added VS77, VS82, VS100, VS109, VS112
1.81
11.11.2012
typo corrected: Siemens SWT 3. 6 -120 instead of SWT 3. 2 -120
1.82
07.02.2013
power curves updated: Enercon E92, Vestas V112-3075
1.83
21.02.2013
typo corrected: Enercon E115: 153W @4m/s instead 135W@ 4m/s. Thanks to Per Nilsen from emd (WindPro) for the info :-)
1.9
31.03.2013
new/updated Repower 3.2M114 power curve from different source
1.91
17.06.2013
updated Repower 3.0M122 power curve
2.0
29.08.2013
new power curves & new layout: Gamesa G114-2.4MW, Gamesa G128-5MW, Nordex N117-3MW, Vestas V112-3MW, Vestas V117-3.3MW, Vestas V126-3.3MW
2.1
11.10.2013
Gamesa G136 power curves removed, because turbine design study will not be further developed.
2.2
05.02.2014
Repower 3.0 , Vestas V117-3.3 & V126-3.3, Nordex N131 3.0, E115 - 2.5MW & 3MW updated
2.3
18.06.2014
Enercon E126: BIN3 updated, Gamesa G128-5MW added, GE2.5-120 added, Vestas V112-3.3 GS added, Nordex N117 2.4MW updated,
2.4
23.01.2015
GE 2.5-120 corrected, Senvion 3.2M-114 VG & 3.4M-114 VG added, Siemens SWT 3.3-130 added
2.41
02.02.2015
GE 2.75-120 added
2.42
22.05.2015
Enercon E126EP4 added, E126-7.5 Bin3 corrected