Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
09.08.16, 18:15
Aktualisiert
08.02.17, 13:06
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 09.08.2016
Vorlagen-Nr.: 58/2012 6. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Umweltausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
30.08.2016
08.09.2016
20.09.2016
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“;
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der erneuten
Offenlage gem. 4a (3) Satz 1 BauGB
2. Satzungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Auf seiner Sitzung vom 28.04.2016 hat der Rat zum o.g. Bauleitplanverfahren die erneute
Offenlage gem. § 4a (3) BauGB beschlossen. Ausschlaggebend für die Durchführung der
erneuten Offenlage war die Einführung einer Höhenbeschränkung von maximal 175 m
Gesamthöhe. Dies ist im Rahmen der 33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung
von Konzentrationszonen festgelegt worden, um den Belangen des Denkmalschutzes zu
entsprechen. Zum Sachverhalt verweise ich auf die Sitzungsvorlage 58/2012 5. Ergänzung.
Der Bebauungsplanentwurf hat i. A. d. § 4a (3) Satz 3 BauGB vom 23.05.2016 bis einschließlich
10.06.2016 zu jedermanns Einsicht offen gelegen und war zusätzlich auf der Homepage der
Gemeinde Kreuzau abrufbar. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit
Schreiben vom 19.05.2016 am Verfahren beteiligt worden. Die Frist zur Stellungnahme wurde auf
den 17.06.2016 festgesetzt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen ist nunmehr vom Rat im Rahmen der städtebaulichen
Abwägung zu beschließen. Gem. § 1 (7) BauGB sind dabei öffentliche und private Belange
gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange ist der Sitzungsvorlage als Anlage 1 in tabellarischer Form beigefügt. In der
Tabelle sind die eingegangenen Stellungnahmen, die Stellungnahme der Verwaltung sowie der
Beschlussvorschlag aufgeführt. Die Tabelle enthält zunächst die von Ihnen bereits getroffene
Abwägungsentscheidungen aus der frühzeitigen Verfahrensbeteiligung § 4 (1) BauGB) sowie aus
der Offenlage § 4 (2) BauGB). Dabei umfassen die Seiten 242 bis 367 die Abwägungsvorschläge
zu den Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage.
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind in der erneuten Offenlage keine Stellungnahmen
eingegangen. Die Stellungnahmen aus den vorherigen Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit
und die jeweiligen Beschlüsse des Rates liegen dennoch als Anlage 2 bei, da dem Rat alle zum
Satzungsbeschluss relevanten Unterlagen vorliegen müssen. Neue Stellungnahmen bzw.
Abwägungsvorschläge liegen jedoch nicht vor.
Gemäß § 4a (3) Satz 2 BauGB wurde bei Durchführung der erneuten Offenlage bestimmt, dass
nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfes
abgegeben werden können. Aus Gründen der Rechtssicherheit sind alle eingegangenen
Stellungnahmen vollständig in die Abwägungsvorschläge eingearbeitet. Zur besseren Übersicht,
sind die im Rahmen der erneuten Offenlage neu eingebrachten Belange farblich in orange
gehalten; die Stellungnahmen, die sich dabei explizit auf die Höhenfestsetzung von max. 175 m
beziehen sind in rot aufgeführt.
Aufgrund der eingeführten Höhenbeschränkung sind die Planzeichnung, die textlichen
Festsetzungen, die Begründung sowie der Umweltbericht angepasst worden. Die jeweiligen
Änderungen sind farblich markiert. Die Unterlagen liegen als Anlage 3 bis 6 bei. Des Weiteren
sind die nachfolgend aufgeführten Gutachten zum Bebauungsplan aufgrund der
Höhenbeschränkung geändert worden:
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
Schalltechnisches Gutachten für sieben geplante Windenergieanlagen in der Gemeinde
Kreuzau. IEL GMBH aus Aurich, Bericht 3418-14, 17. März 2016.
Berechnung der Schattenwurfdauer für den Betrieb von sieben Windenergieanlagen am
Standort Kreuzau. IEL GMBH aus Aurich, Bericht 3418-14-S4, 17. März 2016.
Avifaunistisches Fachgutachten zur geplanten Errichtung von fünf WEA auf dem Gebiet
der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen des Bebauungsplanes „G 1
– Windenergieanlagen Lausbusch“, ecoda aus Dortmund, 11. März 2016.
Fachgutachten Fledermäuse zur geplanten Errichtung von fünf WEA auf dem Gebiet der
Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen des Bebauungsplans „G 1 –
Windenergieanlagen Lausbusch“, ecoda aus Dortmund, 11. März 2016.
Fachbeitrag Artenschutz zur geplanten Errichtung von fünf WEA auf dem Gebiet der
Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen des Bebauungsplans „G 1 –
Windenergieanlagen Lausbusch“, ecoda aus Dortmund, 11. März 2016.
Landschaftspflegerischer Begleitplan Teil I: Eingriffsbilanzierung zur geplanten
Errichtung von fünf Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau im Rahmen
des Bebauungsplans G 1 Windenergieanlagen Lausbusch, ecoda aus Dortmund, 11. März
2016.
Landschaftspflegerischer Begleitplan Teil II: Kompensationsmaßnahmenplanung und
Ausgleichsbilanzierung zur geplanten Errichtung von fünf Windenergieanlagen auf dem
Gebiet der Gemeinde Kreuzau im Rahmen des Bebauungsplans G 1, Windenergieanlagen
Lausbusch, ecoda aus Dortmund, 11. März 2016.
Gutachten zur Betroffenheit von Denkmalen, im Rahmen der 33. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau bzw. der Aufstellung der Bebauungspläne
Nr. G1 „WEA Lausbusch“ sowie Nr. G 2 „WEA Steinkaul“ (Gemeinde Kreuzau, Ortsteil
Thum), ecoda aus Dortmund, 11. März 2016.
Die Nummerierung entspricht der jeweiligen Anlagennummer zur Sitzungsvorlage.
In den Gutachten sind die Änderungen im Vergleich zum Stand ohne Höhenfestsetzung von
maximal 175 m farblich markiert. Die Gutachten Nr. 7 und 8 (Schall und Schatten) mussten zur
erneuten Offenlage komplett neu erarbeitet werden und enthalten somit keine farblichen
Markierungen.
Sofern Sie dem Abwägungsvorschlägen aus der Anlage 1 folgen und den Bebauungsplan als
Satzung beschließen, kann die Satzung erst dann bekannt gemacht werden, wenn die
Genehmigung der 33. Änderung des Flächennutzungsplans vorliegt. Gemäß § 8 (2) BauGB muss
sich ein Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln. Somit kann die der
Bebauungsplan G 1 frühestens parallel mit der Bekanntmachung der Genehmigung zur 33.
Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen.
-2-
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans sind über einen städtebaulichen Vertrag mit
den Vorhabenträgern abgedeckt. Für die Gemeinde entstehen keine Kosten.
III. Beschlussvorschlag:
1. Die in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen
aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt.
2. Der Bebauungsplan G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, wird als
Satzung beschlossen.
3. Die Satzung wird erst bekannt gemacht, wenn die Windkraft-Konzentrationszone E aus der
33. Änderung des Flächennutzungsplans Rechtskraft erlangt hat, sodass das Gebot nach
§ 8 (2) BauGB gewahrt bleibt.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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