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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. 4a (3) Satz 1 BauGB 2. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
147 kB
Erstellt
09.08.16, 18:15
Aktualisiert
08.02.17, 13:06
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“;
Hier:
          1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der erneuten   
              Offenlage gem. 4a (3) Satz 1 BauGB
          2. Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“;
Hier:
          1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der erneuten   
              Offenlage gem. 4a (3) Satz 1 BauGB
          2. Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“;
Hier:
          1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der erneuten   
              Offenlage gem. 4a (3) Satz 1 BauGB
          2. Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 09.08.2016 Vorlagen-Nr.: 58/2012 6. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Umweltausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 30.08.2016 08.09.2016 20.09.2016 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. 4a (3) Satz 1 BauGB 2. Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Auf seiner Sitzung vom 28.04.2016 hat der Rat zum o.g. Bauleitplanverfahren die erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB beschlossen. Ausschlaggebend für die Durchführung der erneuten Offenlage war die Einführung einer Höhenbeschränkung von maximal 175 m Gesamthöhe. Dies ist im Rahmen der 33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen festgelegt worden, um den Belangen des Denkmalschutzes zu entsprechen. Zum Sachverhalt verweise ich auf die Sitzungsvorlage 58/2012 5. Ergänzung. Der Bebauungsplanentwurf hat i. A. d. § 4a (3) Satz 3 BauGB vom 23.05.2016 bis einschließlich 10.06.2016 zu jedermanns Einsicht offen gelegen und war zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Kreuzau abrufbar. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 19.05.2016 am Verfahren beteiligt worden. Die Frist zur Stellungnahme wurde auf den 17.06.2016 festgesetzt. Über die eingegangenen Stellungnahmen ist nunmehr vom Rat im Rahmen der städtebaulichen Abwägung zu beschließen. Gem. § 1 (7) BauGB sind dabei öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist der Sitzungsvorlage als Anlage 1 in tabellarischer Form beigefügt. In der Tabelle sind die eingegangenen Stellungnahmen, die Stellungnahme der Verwaltung sowie der Beschlussvorschlag aufgeführt. Die Tabelle enthält zunächst die von Ihnen bereits getroffene Abwägungsentscheidungen aus der frühzeitigen Verfahrensbeteiligung § 4 (1) BauGB) sowie aus der Offenlage § 4 (2) BauGB). Dabei umfassen die Seiten 242 bis 367 die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage. Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind in der erneuten Offenlage keine Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen aus den vorherigen Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und die jeweiligen Beschlüsse des Rates liegen dennoch als Anlage 2 bei, da dem Rat alle zum Satzungsbeschluss relevanten Unterlagen vorliegen müssen. Neue Stellungnahmen bzw. Abwägungsvorschläge liegen jedoch nicht vor. Gemäß § 4a (3) Satz 2 BauGB wurde bei Durchführung der erneuten Offenlage bestimmt, dass nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfes abgegeben werden können. Aus Gründen der Rechtssicherheit sind alle eingegangenen Stellungnahmen vollständig in die Abwägungsvorschläge eingearbeitet. Zur besseren Übersicht, sind die im Rahmen der erneuten Offenlage neu eingebrachten Belange farblich in orange gehalten; die Stellungnahmen, die sich dabei explizit auf die Höhenfestsetzung von max. 175 m beziehen sind in rot aufgeführt. Aufgrund der eingeführten Höhenbeschränkung sind die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen, die Begründung sowie der Umweltbericht angepasst worden. Die jeweiligen Änderungen sind farblich markiert. Die Unterlagen liegen als Anlage 3 bis 6 bei. Des Weiteren sind die nachfolgend aufgeführten Gutachten zum Bebauungsplan aufgrund der Höhenbeschränkung geändert worden: 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. Schalltechnisches Gutachten für sieben geplante Windenergieanlagen in der Gemeinde Kreuzau. IEL GMBH aus Aurich, Bericht 3418-14, 17. März 2016. Berechnung der Schattenwurfdauer für den Betrieb von sieben Windenergieanlagen am Standort Kreuzau. IEL GMBH aus Aurich, Bericht 3418-14-S4, 17. März 2016. Avifaunistisches Fachgutachten zur geplanten Errichtung von fünf WEA auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen des Bebauungsplanes „G 1 – Windenergieanlagen Lausbusch“, ecoda aus Dortmund, 11. März 2016. Fachgutachten Fledermäuse zur geplanten Errichtung von fünf WEA auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen des Bebauungsplans „G 1 – Windenergieanlagen Lausbusch“, ecoda aus Dortmund, 11. März 2016. Fachbeitrag Artenschutz zur geplanten Errichtung von fünf WEA auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen des Bebauungsplans „G 1 – Windenergieanlagen Lausbusch“, ecoda aus Dortmund, 11. März 2016. Landschaftspflegerischer Begleitplan Teil I: Eingriffsbilanzierung zur geplanten Errichtung von fünf Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau im Rahmen des Bebauungsplans G 1 Windenergieanlagen Lausbusch, ecoda aus Dortmund, 11. März 2016. Landschaftspflegerischer Begleitplan Teil II: Kompensationsmaßnahmenplanung und Ausgleichsbilanzierung zur geplanten Errichtung von fünf Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau im Rahmen des Bebauungsplans G 1, Windenergieanlagen Lausbusch, ecoda aus Dortmund, 11. März 2016. Gutachten zur Betroffenheit von Denkmalen, im Rahmen der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau bzw. der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. G1 „WEA Lausbusch“ sowie Nr. G 2 „WEA Steinkaul“ (Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Thum), ecoda aus Dortmund, 11. März 2016. Die Nummerierung entspricht der jeweiligen Anlagennummer zur Sitzungsvorlage. In den Gutachten sind die Änderungen im Vergleich zum Stand ohne Höhenfestsetzung von maximal 175 m farblich markiert. Die Gutachten Nr. 7 und 8 (Schall und Schatten) mussten zur erneuten Offenlage komplett neu erarbeitet werden und enthalten somit keine farblichen Markierungen. Sofern Sie dem Abwägungsvorschlägen aus der Anlage 1 folgen und den Bebauungsplan als Satzung beschließen, kann die Satzung erst dann bekannt gemacht werden, wenn die Genehmigung der 33. Änderung des Flächennutzungsplans vorliegt. Gemäß § 8 (2) BauGB muss sich ein Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln. Somit kann die der Bebauungsplan G 1 frühestens parallel mit der Bekanntmachung der Genehmigung zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen. -2- II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans sind über einen städtebaulichen Vertrag mit den Vorhabenträgern abgedeckt. Für die Gemeinde entstehen keine Kosten. III. Beschlussvorschlag: 1. Die in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt. 2. Der Bebauungsplan G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, wird als Satzung beschlossen. 3. Die Satzung wird erst bekannt gemacht, wenn die Windkraft-Konzentrationszone E aus der 33. Änderung des Flächennutzungsplans Rechtskraft erlangt hat, sodass das Gebot nach § 8 (2) BauGB gewahrt bleibt. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-