Daten
Kommune
Bedburg
Größe
12 kB
Datum
31.03.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Aufstellung über die Rückläufe der Befragung zur Verkehrsberuhigung Lipp
Straße
Eifelstraße
Haus-Nrn.
1-17
Germaniastraße
Höhenweg
1-12
1-21
Lipper Berg
1-53
SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2924.doc
Alte Regelung Neue Regelung Änderungsvorschläge
11
1
a) Lipper Berg öffnen, unechte Einbahnstraßenregelung auf
dem Höhenweg
b) „Verbot für Kraftfahrzeuge und Krafträder“ und „Anlieger
frei“ im gesamten Bereich, Tempo 30 und rechts-vor-links
Regelung auf dem kompletten St.-Ursula-Weg
c) Durchfahrtverbotschild an der abknickenden Vorfahrt
Millendorfer Straße/St.-Ursula-Weg in Richtung Millendorfer
Straße und häufigere Polizeikontrollen
6
1
16
a) bei Wegfall der Einbahnstraßenregelung Höhenweg Errichtung von Schwellen vom St.-Ursula-Weg Richtung Höhenweg auf dem Höhenweg
b) Schließung des Höhenweg, Ecke Lipper Berg durch z.B.
Poller (dreifach-Nennung)
c) Verlegung Bahnhof und Gleise an die L 361 n sowie
Bahnuntertunnelung und anschließender Kreisverkehr Lindenstraße/Neusser Straße
27
10
a) Öffnen der Schranke auf der Germaniastraße
b) Lipper Berg in Höhe Höhenweg von der Stadt aus sperren
c) Eifelstraße in Höhe Höhenweg durch Blumenkübel sperren und Lipper Berg Anliegerstraße
d) bei Einführung der alten Regelung Begrenzungspfähle
am Gehwegrand Lipper Berg 45-47 aufstellen
e) Aufstellen der „Verbot für Kraftfahrzeuge und Krafträder“
„Anlieger Frei“ Schilder und entsprechende Kontrollen
f) Lipper Berg zur Spielstraße machen und entsprechend
durch Hubbel verkehrsberuhigen
g) Höhenweg in Richtung Lipper Kirche Einbahnstraße
h) Anwohnerplaketten einführen, die es erlauben die jetzigen Regelungen zu missachten, lediglich für Nichtanlieger
bliebe dann die Straße gesperrt
i) Anliegerausweise ausstellen und auch nur die Durchfahrt
für Anlieger mit Ausweis erlauben
j) große Anliegerschilder aufstellen und entsprechende Kontrollen durchführen
Lipper Markt
1-7
2
-
Margaretenhöhe
Millendorfer Straße
Röntgenstraße
1-10
1-15
1-51
5
7
16
2
2
St.-Ursula-Weg
1-41
14
2
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a) „Verbot für Kraftfahrzeuge und Krafträder“ und „Anlieger
frei“ Schilder wieder aufhängen und verstärkt kontrollieren
a) Verkehrsregelung bereits am Kreisel Harffer Schloßallee
um die Verkehrsströme aus Lipp herauszuhalten
b) „Verbot für Kraftfahrzeuge und Krafträder“ und “Anlieger
frei“- Schilder wieder aufstellen und verstärkt kontrollieren
c) jetzige Regelung auf dem Lipper Berg und alte Regelung
auf dem Höhenweg
d) die unechte Einbahnstraße in eine echte Einbahnstraße
ändern und entsprechende Verkehrszeichen gut sichtbar
aufhängen und entsprechende Kontrollen durchführen
e) richtige Einbahnstraßen einrichten und einseitiges Halteverbot
f) Einbahnstraße auf dem Höhenweg vom Friedhof aus und
fortführen über den Lipper Berg
a) Geschwindigkeitskontrollen auf dem St.-Ursula-Weg im
50 km/h Bereich oder dort auch 30-er Zone einrichten
b) Neubau einer Verbindungsstraße zwischen Lindenstraße
und Autobahnanschlussstelle, z.B. zwischen Oppendorf und
Ulmenweg
1-10
6
1
Virchowstraße
1-14
2
-
Autobahn
c) auf dem St.-Ursula-Weg 30-er Zone einrichten und durch
Blumenkübel weitere Beruhigung durchführen
d) St.-Ursula-Weg an der Erkelenzer Straße (nicht nur durch
Schilder) schließen, damit hier eine Verkehrsberuhigung auf
dem St.-Ursula-Weg erreicht wird., sowie sämtliche „Anlieger frei“ Schilder wieder aufstellen
e) Einbahnstraßenregelung ab Lipper Schule bis zum Stopschild Ecke Millendorfer Straße
f) St.-Ursula-Weg an der Erkelenzer Straße mit „Verbot für
Kraftfahrzeuge und Krafträder“ Schild zumachen und Radfahrer und Landwirtschaft davon ausnehmen
g) St.-Ursula-Weg von oben und unten bis zur Straßenmitte
als Einbahnstraße einrichten und Ausnahmegenehmigung
für den landwirtschaftlichen Verkehr erteilen
a) bei der jetzigen Regelung das „Verbot für Kraftfahrzeuge
und Krafträder“-Schild nach dem Abzweig Margaretenhöhe
aufstellen
Allgemein wurde angeregt häufige Verkehrskontrollen durchzuführen, sowohl den Anliegerverkehr zu überprüfen als auch die Beachtung des Verkehrszeichen „Durchfahrt verboten“.
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