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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-10/2009 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
12 kB
Datum
31.03.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

Aufstellung über die Rückläufe der Befragung zur Verkehrsberuhigung Lipp Straße Eifelstraße Haus-Nrn. 1-17 Germaniastraße Höhenweg 1-12 1-21 Lipper Berg 1-53 SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2924.doc Alte Regelung Neue Regelung Änderungsvorschläge 11 1 a) Lipper Berg öffnen, unechte Einbahnstraßenregelung auf dem Höhenweg b) „Verbot für Kraftfahrzeuge und Krafträder“ und „Anlieger frei“ im gesamten Bereich, Tempo 30 und rechts-vor-links Regelung auf dem kompletten St.-Ursula-Weg c) Durchfahrtverbotschild an der abknickenden Vorfahrt Millendorfer Straße/St.-Ursula-Weg in Richtung Millendorfer Straße und häufigere Polizeikontrollen 6 1 16 a) bei Wegfall der Einbahnstraßenregelung Höhenweg Errichtung von Schwellen vom St.-Ursula-Weg Richtung Höhenweg auf dem Höhenweg b) Schließung des Höhenweg, Ecke Lipper Berg durch z.B. Poller (dreifach-Nennung) c) Verlegung Bahnhof und Gleise an die L 361 n sowie Bahnuntertunnelung und anschließender Kreisverkehr Lindenstraße/Neusser Straße 27 10 a) Öffnen der Schranke auf der Germaniastraße b) Lipper Berg in Höhe Höhenweg von der Stadt aus sperren c) Eifelstraße in Höhe Höhenweg durch Blumenkübel sperren und Lipper Berg Anliegerstraße d) bei Einführung der alten Regelung Begrenzungspfähle am Gehwegrand Lipper Berg 45-47 aufstellen e) Aufstellen der „Verbot für Kraftfahrzeuge und Krafträder“ „Anlieger Frei“ Schilder und entsprechende Kontrollen f) Lipper Berg zur Spielstraße machen und entsprechend durch Hubbel verkehrsberuhigen g) Höhenweg in Richtung Lipper Kirche Einbahnstraße h) Anwohnerplaketten einführen, die es erlauben die jetzigen Regelungen zu missachten, lediglich für Nichtanlieger bliebe dann die Straße gesperrt i) Anliegerausweise ausstellen und auch nur die Durchfahrt für Anlieger mit Ausweis erlauben j) große Anliegerschilder aufstellen und entsprechende Kontrollen durchführen Lipper Markt 1-7 2 - Margaretenhöhe Millendorfer Straße Röntgenstraße 1-10 1-15 1-51 5 7 16 2 2 St.-Ursula-Weg 1-41 14 2 SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2924.doc a) „Verbot für Kraftfahrzeuge und Krafträder“ und „Anlieger frei“ Schilder wieder aufhängen und verstärkt kontrollieren a) Verkehrsregelung bereits am Kreisel Harffer Schloßallee um die Verkehrsströme aus Lipp herauszuhalten b) „Verbot für Kraftfahrzeuge und Krafträder“ und “Anlieger frei“- Schilder wieder aufstellen und verstärkt kontrollieren c) jetzige Regelung auf dem Lipper Berg und alte Regelung auf dem Höhenweg d) die unechte Einbahnstraße in eine echte Einbahnstraße ändern und entsprechende Verkehrszeichen gut sichtbar aufhängen und entsprechende Kontrollen durchführen e) richtige Einbahnstraßen einrichten und einseitiges Halteverbot f) Einbahnstraße auf dem Höhenweg vom Friedhof aus und fortführen über den Lipper Berg a) Geschwindigkeitskontrollen auf dem St.-Ursula-Weg im 50 km/h Bereich oder dort auch 30-er Zone einrichten b) Neubau einer Verbindungsstraße zwischen Lindenstraße und Autobahnanschlussstelle, z.B. zwischen Oppendorf und Ulmenweg 1-10 6 1 Virchowstraße 1-14 2 - Autobahn c) auf dem St.-Ursula-Weg 30-er Zone einrichten und durch Blumenkübel weitere Beruhigung durchführen d) St.-Ursula-Weg an der Erkelenzer Straße (nicht nur durch Schilder) schließen, damit hier eine Verkehrsberuhigung auf dem St.-Ursula-Weg erreicht wird., sowie sämtliche „Anlieger frei“ Schilder wieder aufstellen e) Einbahnstraßenregelung ab Lipper Schule bis zum Stopschild Ecke Millendorfer Straße f) St.-Ursula-Weg an der Erkelenzer Straße mit „Verbot für Kraftfahrzeuge und Krafträder“ Schild zumachen und Radfahrer und Landwirtschaft davon ausnehmen g) St.-Ursula-Weg von oben und unten bis zur Straßenmitte als Einbahnstraße einrichten und Ausnahmegenehmigung für den landwirtschaftlichen Verkehr erteilen a) bei der jetzigen Regelung das „Verbot für Kraftfahrzeuge und Krafträder“-Schild nach dem Abzweig Margaretenhöhe aufstellen Allgemein wurde angeregt häufige Verkehrskontrollen durchzuführen, sowohl den Anliegerverkehr zu überprüfen als auch die Beachtung des Verkehrszeichen „Durchfahrt verboten“. SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2924.doc