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Allgemeine Vorlage (Anl. 7 Schalltechnisches Gutachten)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 MB
Erstellt
09.08.16, 18:15
Aktualisiert
09.08.16, 18:15

Inhalt der Datei

Anlage 7 zu VL-Nr. 58/2012 6. Erg. Schalltechnisches Gutachten für sieben geplante Windenergieanlagen in der Gemeinde Kreuzau Bericht Nr. 3418-14-L3A Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH — Kirchdorfer Straße 26 — 26603 Aurich ' 04941-9558-0 Schalltechnisches Gutachten für sieben geplante Windenergieanlagen in der Gemeinde Kreuzau Bericht Nr.: 3418-14-L3A Auftraggeber: Gemeinde Kreuzau Bahnhofstraße 7 52372 Kreuzau Auftragnehmer: IEL GmbH Kirchdorfer Straße 26 26603 Aurich Telefon: 04941 - 9558-0 Telefax: 04941 - 9558-11 e-mail: mail@iel-gmbh.de Bearbeiter: Hennes Hake (B.Eng.) (Sachbearbeiter Schallschutz) Prüfer: Volker Gemmel (Dipl.-Ing. (FH)) (Technischer Leiter Schallschutz) Textteil: Anhang: 25 Seiten (inkl. Deckblätter) siehe Anhangsverzeichnis Datum: 17. März 2016 Messstelle nach § 29b BImSchG IEL GmbH Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ..............................................................................................................4 2. Örtliche Beschreibung.........................................................................................5 3. Kartenmaterial und Koordinaten-Bezugssystem ..............................................6 4. Aufgabenstellung .................................................................................................7 5. Beurteilungsgrundlagen ......................................................................................8 5.1 Berechnungs- und Beurteilungsverfahren ...............................................8 5.2 Meteorologie................................................................................................9 5.3 Schalltechnische Anforderungen ............................................................10 6. Beschreibung der geplanten Windenergieanlagen .........................................11 6.1 Anlagenbeschreibung ..............................................................................11 6.1.1 Standort G1 „Lausbusch“ ........................................................................11 6.1.2 Standort G2 „Steinkaul“ ...........................................................................13 6.2 Ton-, Impuls- und Informationshaltigkeit ...............................................14 6.3 Tieffrequente Geräusche ..........................................................................15 6.4 Kurzzeitige Geräuschspitzen ...................................................................15 6.5 Zusammenfassung der schalltechnischen Kennwerte .........................16 7. Vorbelastung ......................................................................................................16 8. Ermittlung der maßgeblichen Immissionspunkte ...........................................17 8.1 Einwirkungsbereiche der geplanten Windenergieanlagen ...................17 8.2 Immissionspunkte ....................................................................................18 9. Rechenergebnisse und Beurteilung .................................................................20 10. Qualität der Prognose ........................................................................................23 11. Zusammenfassung ............................................................................................24 Anhang Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau Seite 3 von 25 IEL GmbH 1. Einleitung In der Gemeinde Kreuzau ist die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen geplant. Um das Projekt planungsrechtlich abzusichern sollen die Bebauungspläne Nr. G1 „Windenergieanlagen Lausbusch“ und Nr. G2 „Windenergieanlagen Steinkaul“ mit der Ausweisung von Sonderbauflächen für WEA aufgestellt werden. Bereits mit der Aufstellung der beiden Bebauungspläne soll sichergestellt werden, dass zukünftig Konflikte zwischen der Nutzung der WEA und der benachbarten Wohnbebauung in Bezug auf den Schallimmissionsschutz ausgeschlossen werden können. Hierzu wurden bereits die folgenden Schalltechnischen Gutachten erstellt: Gutachten Nr. 3418-13-L1 vom 10. Januar 2014 Gutachten Nr. 3418-14-L3 vom 06. Oktober 2014 Im Gutachten Nr. 3418-13-L1 waren insgesamt neun Windenergieanlagen (WEA), verteilt auf zwei Standorte („Kreuzau-Lausbusch“: 6 WEA und „Kreuzau-Steinkaul“: 3 WEA) geplant. Nach Fertigstellung dieses Gutachtens haben sich Planänderungen ergeben. Die Anzahl der geplanten WEA sowie die geplanten Anlagentypen haben sich geändert und zusätzlich ergeben sich Änderungen der geplanten Standorte. Insgesamt sollen nur noch sieben Windenergieanlagen unterschiedlicher Anlagentypen (Vestas V112-3.3 MW, General Electric Company GE 2.5-120 und ENERCON E-115) mit Nabenhöhen von 140,0 m, 139,0 m bzw. 135,4 m verteilt auf die zwei Standorte („Kreuzau-Lausbusch“: 5 WEA und „Kreuzau-Steinkaul“: 2 WEA) realisiert werden. Diese Änderungen wurden im Schalltechnischen Gutachten Nr. 3418-14-L3 (Stand: 18.08.2014) berücksichtigt. Im aktuellen Gutachten Nr. 3418-14-L3A wurden die Windenergieanlagen und Nabenhöhen am Standort „Kreuzau-Lausbusch“ auf den Anlagentyp Vestas V112-3.3 MW (STE) mit einer Nabenhöhe von 119 m geändert. Die Anzahl sowie die Standorte bleiben unverändert. Es handelt sich hierbei um eine Aktualisierung des Gutachtens Nr. 3418-14-L3. Die aktuellen Planungen beziehen sich nur auf den Bebauungsplan Nr. G1 „Windenergieanlagen Lausbusch“ und haben keine Auswirkungen auf den Bebauungsplan Nr. G2 „Windenergieanlagen Steinkaul“. In der näheren Umgebung der beiden Plangebiete befinden sich bereits vier WEA (WEA 10 bis WEA 13) in Betrieb. Als genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind Windenergieanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zur Vorsorge Maßnahmen getroffen werden, die dem Stand der Technik entsprechen. Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau Seite 4 von 25 IEL GmbH Dieses Gutachten dient dem Lärmschutznachweis im Rahmen der Bauleitplanung und für das sich daran anschließende Genehmigungsverfahren gemäß BundesImmissionsschutzgesetz. Für die maßgeblichen Immissionspunkte werden die Beurteilungspegel rechnerisch ermittelt und den dort geltenden Orientierungswerten (Bauleitplanung) bzw. den Immissionsrichtwerten (Genehmigungsverfahren) gegenüber gestellt. 2. Örtliche Beschreibung Der Standort befindet sich im Bundesland Nordrhein-Westfalen, im Kreis Düren, auf dem südlichen Gemeindegebiet von Kreuzau. In östlicher Richtung schließt sich das Gebiet der Gemeinde Vettweiß und in südlicher Richtung das Stadtgebiet von Nideggen an (siehe Bild 1: Übersichtskarte). Westlich der Ortschaft Thum sollen innerhalb des Plangebietes G1 „Lausbusch“ zwei WEA nördlich und drei WEA südlich der Landesstraße L 33 errichtet werden. Südöstlich der Ortschaft Thum sollen innerhalb des Plangebietes G2 „Steinkaul“ südlich der Landesstraße L 33 bzw. östlich der Landesstraße L 250 zwei WEA realisiert werden. Östlich des Plangebietes G2 „Steinkaul“ befinden sich auf dem Gebiet der Gemeinde Vettweiß, Ortschaft Ginnick, insgesamt zwei Windenergieanlagen (WEA 10 und 11) in Betrieb. Südlich des Plangebietes G1 „Lausbusch“, südöstlich der Ortschaft NideggenBerg, befinden sich ebenfalls zwei Windenergieanlagen (WEA 12 und 13) in Betrieb. Im nordöstlichen Bereich von Nideggen sind in der Bauleitplanung u. a. Sonderbauflächen für Einzelhandel festgesetzt. Durch diese Nutzung ist von keiner relevanten schalltechnischen Vorbelastung während der Nachtzeit auszugehen. Im restlichen Plangebiet ist ebenfalls von keiner relevanten schalltechnischen Vorbelastung während der Nachtzeit auszugehen. Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich in den umliegenden Ortschaften. Hierbei handelt es sich überwiegend um “Allgemeine Wohngebiete (WA)“ bzw. um “Misch-/ Dorfgebiete (MI/MD)“. Weitere Wohnbebauung befindet sich im Außenbereich. Die Standorte der geplanten WEA liegen auf Höhen von ca. 235 - 290 m ü. NN. Das Untersuchungsgebiet befindet sich auf einem Höhenniveau von ca. 190 - 350 m ü. NN. Zur Berücksichtigung der Höhenunterschiede und der daraus teilweise vorhandenen schallabschirmenden Wirkung der Geländestruktur wird ein digitales Geländemodell erstellt. Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau Seite 5 von 25 IEL GmbH Das Untersuchungsgebiet ist in der nachfolgenden Karte dargestellt. Bild 1: Übersichtskarte 3. Kartenmaterial und Koordinaten-Bezugssystem Die Koordinaten der geplanten Windenergieanlagen wurden vom Auftraggeber im Koordinatensystem UTM WGS84 Zone 32 zur Verfügung gestellt. Die Koordinaten der als Vorbelastung zu berücksichtigenden Windenergieanlagen wurden vom Kreis Düren im Koordinatensystem Gauß-Krüger (Bessel) Zone 2 vorgegeben. Diese Anlagenkoordinaten wurden vom Auftragnehmer mittels des Berechnungsprogrammes WindPRO® Vers. 2.8.579 in das UTM-System WGS84 bzw. ETRS89 / Zone 32 umgerechnet. Die Koordinaten der untersuchten Immissionspunkte wurden dem Topographischen Informationsmanagement Nordrhein-Westfalen (www.timonline.nrw.de) entnommen. Als weiteres Kartenmaterial dienten vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Digitale Topographische Karten (DTK). Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau Seite 6 von 25 IEL GmbH 4. Aufgabenstellung Die geplanten Windenergieanlagen sollen zu allen Tag- und Nachtzeiten betrieben werden. Als Beurteilungssituation gilt für den Betrieb der WEA daher i. d. R. die lauteste Stunde der Nacht, da hier die niedrigsten Richtwerte gelten. Die vorliegende Ausarbeitung soll als Grundlage für die schalltechnische Beurteilung im Rahmen der Bauleitplanung und für das Genehmigungsverfahren herangezogen werden. Die schalltechnische Beurteilung im Rahmen der Bauleitplanung erfolgt gemäß der DIN 18005-128.) „Schallschutz im Städtebau“. In dieser Norm sind entsprechende Orientierungswerte aufgeführt, die nicht überschritten werden sollen. Da die Orientierungswerte und die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm zahlenmäßig identisch sind und weiterhin die DIN 18005-128.) zur Beurteilung von Gewerbelärmimmissionen auf die TA-Lärm verweist, wird im Folgenden nicht mehr zwischen den beiden Verfahren unterschieden. Die sieben geplanten Windenergieanlagen [Plangebiet G1 „Lausbusch“: WEA 02 (L) bis WEA 06 (L); Plangebiet G2 „Steinkaul“: WEA 07 (01S) bis WEA 08 (02S)] werden gemeinsam der Zusatzbelastung gemäß TA-Lärm Nr. 2.4, Absatz 23.), zugeordnet. Als zusätzliche Information wird die Zusatzbelastung getrennt nach den beiden Plangebieten dargestellt. Hinweis: Die Standorte WEA 01 (L) und WEA 09 (03S) sind entfallen. Als schalltechnische Vorbelastung sind im vorliegenden Fall vier bestehende Windenergieanlagen (WEA 10 bis WEA 13) zu berücksichtigen. Gemäß TA-Lärm Nr. 3.2.1, Abs. 63.) ist die Bestimmung der Vorbelastung in der Regel nach Nr. A.1.2 des Anhangs zur TA-Lärm durchzuführen. Die Nr. A.1.2 des Anhangs der TA-Lärm legt fest, dass die Vorbelastung nach Nr. A.3 zu ermitteln ist (Immissionsmessung an dem maßgeblichen Immissionsort). Unter bestimmten Bedingungen sind Ersatzmessungen nach Nr. A.3.4 zulässig. Möglichkeiten für Ersatzmessungen sind Rundummessungen und Schallleistungsmessungen mit anschließender Schallausbreitungsrechnung. Vom Kreis Düren wurde mitgeteilt, dass die bestehenden WEA nach Baurecht genehmigt sind und daher keine Emissionswerte zur Verfügung gestellt werden können. Zur rechnerischen Ermittlung der Vorbelastung wird daher bei diesem Projekt auf vorliegende schalltechnische Daten und Messberichte zurückgegriffen. Ziel dieses Gutachtens ist es, die aus Sicht des Lärmschutzes resultierenden Umwelteinwirkungen aus dem Betrieb der Windenergieanlagen zu berechnen und hinsichtlich immissionsschutzrechtlicher Kriterien zu beurteilen. Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau Seite 7 von 25 IEL GmbH 5. Beurteilungsgrundlagen 5.1 Berechnungs- und Beurteilungsverfahren Die schalltechnischen Berechnungen werden gemäß der TA-Lärm3.) durchgeführt. In der TA-Lärm sind grundsätzlich zwei Prognoseverfahren, die überschlägige und die detaillierte Prognose, angegeben. Die überschlägige Prognose vernachlässigt die Luftabsorption, das Boden- und Meteorologiedämpfungsmaß und weitgehend alle Abschirmungseffekte. Die Berechnungen erfolgen bei der überschlägigen Prognose frequenzunabhängig. Für eine detaillierte Prognose kann neben einer frequenzabhängigen Berechnung auch eine frequenzunabhängige Berechnung mit A-bewerteten Schalldruckpegeln erfolgen. Die Berechnungen erfolgen frequenzunabhängig als detaillierte Prognose für freie Schallausbreitung. Die Bodendämpfung Agr wird dabei gemäß DIN ISO 9613-24.), Nr. 7.3.2 „Alternatives Verfahren zur Berechnung A-bewerteter Schalldruckpegel“ berechnet. Abschirmung und Dämpfung durch Bebauung und Bewuchs bleiben unberücksichtigt. Die Berechnungen werden mit dem Programmsystem IMMIÓ (Version 2015 [405]) durchgeführt, welches die Anwendung der erforderlichen Berechnungsmethoden ermöglicht. Für die schalltechnische Beurteilung werden die vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) empfohlenen “Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen“10.), das „Windenergiehandbuch“25.) (Windenergiehandbuch, M. Agatz, Stand Dezember 2015) sowie der „Windenergie-Erlass Nordrhein-Westfalen“11.) berücksichtigt. Hinweis 1: In einer Studie hat das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) Nordrhein-Westfalen jetzt die Schallausbreitung von Windenergieanlagen untersucht, um die Qualität der Geräuschimmissionsprognosen hoher Anlagen zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Im Rahmen der Untersuchung wurden die Emissionen und Immissionen im Umfeld zweier Anlagen der 2 MW-Klasse mit einer Nabenhöhe von 98 m messtechnisch ermittelt und mit den gemäß dem „Alternativen Verfahren“ berechneten Pegeln verglichen. In einem nächsten Schritt wird nun geprüft, ob das bisher angewendete Prognoseverfahren in konkreten Genehmigungsverfahren zukünftig geändert werden soll. Für die Praxis der Genehmigungsbehörden ergeben sich zum jetzigen Zeitpunkt keine Änderungen. Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau Seite 8 von 25 IEL GmbH 5.2 Meteorologie Für die Berechnungen werden folgende meteorologische Parameter berücksichtigt: Temperatur Luftfeuchte T F = = 10° C 70 % Die Bestimmung der meteorologischen Dämpfung Cmet erfolgt gemäß den „Empfehlungen des LANUV NRW zu cmet“, Stand 26.09.201229.). Für die Berechnungen werden die Daten der Station „Nörvenich“ zugrunde gelegt. Die sich gemäß 29.) für die einzelnen Windrichtungen ergebenden Meteorologiefaktoren C0 werden in das Schallberechnungsprogramm IMMI© implementiert. Die Software berechnet in Abhängigkeit der Windrichtung und der Entfernung zwischen einzelner Schallquelle und Immissionsort das Cmet. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die meteorologische Korrektur Cmet abhängig ist von der Entfernung zwischen Quelle (hier: WEA) und Immissionspunkt. Es gilt gemäß DIN ISO 9613-24.): Cmet = 0 wenn d p £ 10 * (hs + hr ) Cmet = C0 * [1 - 10 * (hs + hr ) / d p ] wenn d p > 10 * (hs + hr ) Dabei ist: hs die Höhe der Quelle (hier: WEA) in Metern; hr die Höhe des Aufpunktes (hier: Immissionspunkt) in Metern; dp horizontaler Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt in Metern; Beispiel: Bei einer Nabenhöhe von 119 m und einer Immissionspunkthöhe von 5 m erreicht die meteorologische Korrektur Cmet erst ab einer Entfernung von > 1.240 m einen Wert von > 0. Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau Seite 9 von 25 IEL GmbH 5.3 Schalltechnische Anforderungen Die maßgeblichen Immissionspunkte gemäß TA-Lärm Nr. 2.3 liegen nach A.1.3 bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes. Gemäß TA-Lärm sind für die schalltechnische Beurteilung außerhalb von Gebäuden folgende Immissionsrichtwerte heranzuziehen: Nutzung Gewerbegebiete (GE) Kern- (MK), Dorf- (MD) und Mischgebiete (MI) Allgemeine Wohngebiete (WA) und Kleinsiedlungsgebiete (WS) Reine Wohngebiete (WR) Immissionsrichtwert [dB(A)] Tag (06.00 - 22.00 Uhr) Nacht (22.00 - 06.00 Uhr) 65 50 60 45 55 40 50 35 Tabelle 1: Immissionsrichtwerte Während der Beurteilungszeit „Tag“ ist der Beurteilungspegel auf einen Zeitraum von 16 Stunden zu beziehen, während der Beurteilungszeit „Nacht“ auf eine Stunde. Der Beurteilungspegel Lr ist der aus dem Schallimmissionspegel Ls des zu beurteilenden Geräusches und gegebenenfalls aus Zuschlägen für Ton- und Informationshaltigkeit und für Impulshaltigkeit gebildete Wert zur Kennzeichnung der mittleren Geräuschbelastung während der Beurteilungszeit. Zusätzlich müssen für Immissionsorte, die bezüglich der Schutzbedürftigkeit als „Kleinsiedlungsgebiet (WS)“, „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ bzw. „Reines Wohngebiet (WR)“ eingestuft werden, Zuschläge für Tages-zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (Werktage: 06.00 - 07.00 Uhr und 20.00 22.00 Uhr; Sonn- und Feiertage: 06.00 - 09.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr und 20.00 22.00 Uhr) vorgenommen werden (TA-Lärm Nr. 6.5). Gemäß TA-Lärm dürfen kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30 dB und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB überschreiten. Die zulässigen Immissionsrichtwerte für die Wohnbebauung dürfen durch die Gesamtbelastung nicht überschritten werden. Diese setzt sich aus der Vor- und der Zusatzbelastung zusammen. Die Vorbelastung ist die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionen von Anlagen für die die TA-Lärm gilt, allerdings ohne den Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage. Die Zusatzbelastung ist der Immissionsbeitrag, der an einem Immissionsort durch die zu beurteilende Anlage hervorgerufen wird. Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau Seite 10 von 25 IEL GmbH 6. Beschreibung der geplanten Windenergieanlagen 6.1 Anlagenbeschreibung 6.1.1 Standort G1 „Lausbusch“ Am Standort G1 „Lausbusch“ ist die Errichtung und der Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen vom Hersteller Vestas geplant. Nachfolgend werden die Hauptabmessungen und die schalltechnischen Daten zusammengefasst: WEA 02 (L) bis WEA 06 (L): Anlagentyp: Vestas V112-3.3 MW mit Sägezahn-Hinterkante (STE) Nabenhöhe: 119 m Rotordurchmesser: 112 m Nennleistung: 3,3 MW Leistungsregelung: pitch Für den Anlagentyp Vestas V112-3.3 MW (STE) liegen für unterschiedliche Betriebsvarianten Herstellerangaben und schalltechnische Messberichte vor. In der nachfolgenden Tabelle sind die vom Hersteller angegebenen Schallleistungspegel und die Messwerte (höchster Schallleistungspegel) zusammengefasst. Betriebsmodus / Leistung Herstellerangabe LwA [dB(A)] Geräuschmodus 0 / 3.300 kW Geräuschmodus 2 / 3.300 kW 104,4 103,2 Messbericht GLGH-4286 14 12445 293A-0001-A GLGH-4286 15 13153 293A-0004-A GLGH-4286 15 13153 293A-0008-A GLGH-4286-14-12445-293A-0002-A GLGH-4286-15-13153-293A-0005-A GLGH-4286-15-13153-293A-0009-A Messbericht* LwA [dB(A)] 104,4 104,1 104,9 102,2 102,5 103,2 Geräuschmodus 3 / 3.178 kW 101,3 GLGH-4286 14 12445 293A-0003-A 100,3 Geräuschmodus 4** / 2.935 kW 100,0 GLGH-4286 14 12445 293A-0004-A 99,9 Geräuschmodus 8 / 2.458 kW 98,1 GLGH-4286 15 13153 293A-0010-A 98,8 Tabelle 2: Schalltechnische Daten / Vestas V112-3.3 MW (STE) Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau Seite 11 von 25 IEL GmbH * höchster Messwert ** Betriebsmodus nicht für 119 m Nabenhöhe verfügbar Für den uneingeschränkten Betrieb während der Tageszeit wird für die fünf geplanten Windenergieanlagen vom Typ Vestas V112-3.3 MW (STE) ein Schallleistungspegel von LwA,90 = 106,6 dB(A) [Höchster Mittelwert aus drei Messberichten LwA = 104,5 dB(A) für den „Geräuschmodus 0“ zzgl. 2,1 dB Zuschlag für den oberen Vertrauensbereich] berücksichtigt. Vorabberechnungen haben ergeben, dass es notwendig wird, zwei der fünf geplanten Windenergieanlagen vom Typ Vestas V112-3.3 MW (STE) (WEA 02 (L) und WEA 03 (L)) während der Nachtzeit schallreduziert zu betreiben. Die Windenergieanlagen WEA 04 (L) bis WEA 06 (L) können während der Nachtzeit uneingeschränkt im „Geräuschmodus 0“ betrieben werden. Es wird für die Nachtzeit für die Windenergieanlagen WEA 02 (L) und WEA 03 (L) der reduzierte Betrieb im „Geräuschmodus 2“ mit einem Schallleistungspegel von LwA,90 = 104,7dB(A) [Höchster Mittelwert aus drei Messberichten LwA = 102,6 dB(A) für den „Geräuschmodus 2“ zzgl. 2,1 dB Zuschlag für den oberen Vertrauensbereich] berücksichtigt. Der Zuschlag von 2,1 dB für den „Geräuschmodus 0“ ergibt sich aus folgenden Parametern: - Unsicherheit des Prognosemodells mit σprog = 1,5 dB - die Serienstreuung mit σP = 0,4 dB - die Ungenauigkeit der Schallemissions-Vermessung mit σR = 0,5 dB (Standardwert für FGW-konform vermessene Windenergieanlagen) und berechnet sich wie folgt: z = 1,28 * s ges (1) mit (2) Anmerkung: (=1,5 dB) wird nur berücksichtigt, wenn in der Schallimmissionsprognose eine abschirmende Wirkung von Gebäuden oder sonstigen relevanten Bauwerken berücksichtigt wurde. Im vorliegenden Fall wird keine Gebäudeabschirmung berücksichtigt. Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau Seite 12 von 25 IEL GmbH Der Zuschlag für den reduzierten Betrieb im „Geräuschmodus 2“ von 2,1 dB ergibt sich aus folgenden Parametern: - Unsicherheit des Prognosemodells mit σprog = 1,5 dB - die Serienstreuung mit σP = 0,5 dB - die Ungenauigkeit der Schallemissions-Vermessung mit σR = 0,5 dB (Standardwert für FGW-konform vermessene Windenergieanlagen) und berechnet sich gemäß (1) und (2). Im Anhang befinden sich die Auszüge der einzelnen Messberichte für die verwendeten Betriebsmodi. Es liegen alle Messberichte vor und können bei Bedarf digital nachgereicht werden. 6.1.2 Standort G2 „Steinkaul“ Am Standort G2 „Steinkaul“ ist die Errichtung und der Betrieb von insgesamt zwei Windenergieanlagen des Herstellers General Electric Company geplant. Nachfolgend werden die Hauptabmessungen und schalltechnischen Daten zusammengefasst: WEA 07 (01S) und WEA 08 (02S): Anlagentyp: GE 2.5-120 Nabenhöhe: 139,0 m Rotordurchmesser: 120 m Nennleistung: 2.500 kW Leistungsregelung: pitch Der Hersteller gibt für diesen Anlagentyp einen Schallleistungspegel von LwA = 106 dB(A) für den Normalbetrieb an (siehe Anhang). Für diese Betriebsweise (Normalbetrieb (NO)) liegt dem Gutachter ein Messbericht vor (siehe Anhang). Der höchste Schallleistungspegel ergibt sich dabei zu LwA = 106,0 dB(A). Weiterhin stehen für den schallreduzierten Betrieb insgesamt sechs Betriebsweisen (NRO 100 bis NRO 105) mit Schallleistungspegeln zwischen LwA = 100 dB(A) und LwA = 105 dB(A) zur Verfügung (Herstellerangaben siehe Anhang). Für den uneingeschränkten Betrieb während der Tageszeit wird für die zwei geplanten Windenergieanlagen (WEA 07 (01S) und WEA 08 (02S)) vom Typ GE 2.5-120 ein Schallleistungspegel von LwA,90 = 108,5 dB(A) [Herstellerangabe für den „Normalbetrieb (NO)“ 106,0 dB(A) zzgl. 2,5 dB Zuschlag für den oberen Vertrauensbereich] berücksichtigt. Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau Seite 13 von 25 IEL GmbH Vorabberechnungen haben ergeben, dass es notwendig wird, eine der zwei geplanten Windenergieanlagen vom Typ GE 2.5-120 (WEA 07 (01S)) während der Nachtzeit schallreduziert zu betreiben. Die Windenergieanlage WEA 08 (2S) kann während der Nachtzeit uneingeschränkt im „Normalbetrieb (NO)“ betrieben werden. Es wird für die Nachtzeit für die Windenergieanlage WEA 07 (01S) der reduzierte Betrieb „NRO 104“ mit einem Schallleistungspegel von LwA,90 = 106,5 dB(A) [Herstellerangabe für die Betrieb „NRO 104“ zzgl. 2,5 dB Zuschlag für den oberen Vertrauensbereich] berücksichtigt. Der Zuschlag von 2,5 dB ergibt sich aus folgenden Parametern: - Unsicherheit des Prognosemodells mit σprog = 1,5 dB - die Serienstreuung mit σP = 1,2 dB - die Ungenauigkeit der Schallemissions-Vermessung mit σR = 0,5 dB (Standardwert für FGW-konform vermessene Windenergieanlagen) und berechnet gemäß (1) und (2). Es wird hierbei vorausgesetzt, dass bis zur Inbetriebnahme mindestens ein Messbericht für den Betrieb „NRO 104“ vorliegt. Hinweis 2: In der Regel wird im Genehmigungsbescheid ein maximal zulässiger Emissionswert (Schallleistungspegel) für jede geplante Windenergieanlage festgesetzt, der aus dem schalltechnischen Gutachten hervorgeht. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der für die nachfolgenden Berechnungen verwendete Schallleistungspegel LwA,90 einen Zuschlag für den oberen Vertrauensbereich beinhaltet, der die Unsicherheit des Prognosemodells für die Schallausbreitungsberechnung berücksichtigt. Gemäß „Windenergie-Erlass Nordrhein-Westfalen“11.) ergibt sich der zulässige Emissionswert Le,max aus dem in der Prognose verwendeten Schallleistungspegel LwA unter Berücksichtigung der Serienstreuung. Der zulässige Emissionswert Le,max der geplanten Windenergieanlagen errechnet sich wie folgt: (3) Hinweis 3: Die letztendliche Entscheidung zur Festlegung eines maximal Emissionswertes obliegt der Genehmigungsbehörde (hier: Kreis Düren). 6.2 zulässigen Ton-, Impuls- und Informationshaltigkeit Gemäß „Windenergie-Erlass Nordrhein-Westfalen“11.) können auftretende Tonhaltigkeiten von KTN < 2 dB unberücksichtigt bleiben. im Nahbereich Bei den geplanten Windenergieanlagen Typ V112-3.3 MW (STE) können im Nahbereich Tonhaltigkeiten im Bereich 4 kHz von KTN > 2 dB auftreten. Da diese subjektiv (Aussage Messbericht) in Entfernungen größer 300 m durch die stark Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau Seite 14 von 25 IEL GmbH zunehmende Luftdämpfung nicht immissionsrelevant eingestuft. hörbar sind, werden diese hier als nicht Aus den vorliegenden Informationen zu den beiden geplanten Anlagentypen und zu den berücksichtigten Betriebsweisen lässt sich ableiten, dass bei dem Betrieb keine immissionsrelevanten ton- und impulshaltigen Geräusche auftreten. Darüber hinaus liegen auch keine Erkenntnisse über eine generelle Impulshaltigkeit der Anlagentypen vor. Es wird als sachgerecht vorausgesetzt, dass Windenergieanlagen mit einer immissionsrelevanten Tonhaltigkeit nicht dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen und daher nicht genehmigungsfähig sind. Hierzu gibt es jedoch auch einzelne abweichende Auffassungen. Bei dem Betrieb von WEA treten keine informationshaltigen Geräusche auf, sodass eine besondere Berücksichtigung nicht notwendig ist. 6.3 Tieffrequente Geräusche Allgemein kann gesagt werden, dass WEA keine Geräusche im Infraschallbereich (vergl. DIN 45680)5.) hervorrufen, die hinsichtlich möglicher schädlicher Umwelteinwirkungen gesondert zu prüfen wären. Die von modernen WEA hervorgerufenen Schallpegel im Infraschallbereich liegen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Auch neuere Empfehlungen zur Beurteilung von Infraschalleinwirkungen der Größenordnung, wie sie in der Nachbarschaft von WEA bislang nachgewiesen wurden, gehen davon aus, dass sie ursächlich nicht zu Störungen, erheblichen Belästigungen oder Geräuschbeeinträchtigungen führen 18.) 24.) 25.) 26.) 32.) 34.). Derzeit wird in der öffentlichen Diskussion verstärkt das Thema „Infraschall in Verbindung mit WEA“ diskutiert. Dabei wird von einigen Diskussionsteilnehmern insbesondere auf die unkalkulierbaren Gesundheitsgefahren durch den von WEA verursachten Infraschall hingewiesen und ausgeführt, dass diese durch Studien bewiesen seien. Für eine negative Auswirkung von Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsschwelle konnten bislang jedoch keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse gefunden werden, auch wenn zahlreiche Forschungsbeiträge entsprechende Hypothesen postulieren. 6.4 Kurzzeitige Geräuschspitzen Spitzenpegel von WEA können u. U. durch kurzzeitig auftretende Vorgänge beim Gieren (Betrieb der Windnachführung) oder Bremsen (z. B. wegen Überdrehzahl) auftreten. Sie dürfen gemäß TA-Lärm Nr. 6.1 in der Nacht die Richtwerte um nicht mehr als 20 dB überschreiten. Üblicherweise sind bei WEA keine Spitzenpegel zu erwarten, die zu einer Überschreitung dieser Vorgabe führen. Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau Seite 15 von 25 IEL GmbH 6.5 Zusammenfassung der schalltechnischen Kennwerte Die Lage der geplanten Windenergieanlagen ist den Übersichtskarten des Anhangs zu entnehmen. In der nachfolgenden Tabelle werden die Koordinaten (gerundet) und die schalltechnischen Kennwerte der geplanten Windenergieanlagen zusammengefasst. Bezeichnung Nabenhöhe [m] WEA02 (L) V112 3.3MW WEA03 (L) V112 3.3MW WEA04 (L) V112 3.3MW WEA05 (L) V112 3.3MW WEA06 (L) V112 3.3MW WEA 07 (01S) GE 2.5-120 WEA 08 (02S) GE 2.5-120 119,0 119,0 119,0 119,0 119,0 139,0 139,0 UTM WGS84 Zone 32 RW HW 323.863 323.978 324.172 324.253 323.363 326.084 326.362 5.619.718 5.619.388 5.619.102 5.618.793 5.619.775 5.619.598 5.619.293 Schallleistungspegel LwA,90 [dB(A)] Tag Nacht 106,6* 106,6* 106,6* 106,6* 106,6* 108,5** 108,5** 104,7* 104,7* 106,6* 106,6* 106,6* 106,5** 108,5** Tabelle 3: Schalltechnische Kennwerte der geplanten Windenergieanlagen / Zusatzbelastung * inkl. 2,1 dB Zuschlag für den oberen Vertrauensbereich ** inkl. 2,5 dB Zuschlag für den oberen Vertrauensbereich 7. Vorbelastung Als schalltechnische Vorbelastung werden insgesamt vier bestehende WEA berücksichtigt. Die Lage der Windenergieanlagen ist der anliegenden Übersichtskarte zu entnehmen. Nachfolgend werden die schalltechnischen Daten der als Vorbelastung berücksichtigten WEA zusammengefasst. Standort Vettweiß-Ginnick Anlagentyp: Nordex N62 (WEA 10) Für diesen Anlagentyp liegen drei Messberichte vor. Der Hersteller garantiert einen Schallleistungspegel von LwA = 106,5 dB(A). Zusätzlich wird der Zuschlag für die tonhaltige Schallemission dieses Anlagentyps mit KT = 3 dB angegeben. Hinweis: Zur Bildung des Beurteilungspegels für die Gesamtbelastung sind ggf. Tonhaltigkeitszuschläge zu addieren. Zur Bestimmung der Tonhaltigkeit wird die Differenz zwischen der Gesamtbelastung und der tonhaltigen Vorbelastung betrachtet. Bei einer Differenz von £ 6 dB wird zur Bildung des Beurteilungspegels ein Tonzuschlag von 3 dB vergeben; ist die Differenz größer, so werden die tonhaltigen Geräusche vom Gesamtgeräusch überdeckt. Anlagentyp: ENERCON E-58/10.58 (WEA 11) Für diesen Anlagentyp liegt eine Zusammenfassung aus drei Messberichten vor. Der höchste Mittelwert ergibt sich zu LwA = 100,8 dB(A). Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau Seite 16 von 25 IEL GmbH Standort Nideggen-Berg 2 x Anlagentyp: NEG Micon NM64c/1500 (WEA 12 und 13) Für diesen Anlagentyp liegt eine Zusammenfassung aus drei Messberichten vor. Der höchste Mittelwert ergibt sich zu LwA = 102,1 dB(A). In den nachfolgenden Tabellen werden die Koordinaten und Daten der als Vorbelastung berücksichtigten WEA zusammengefasst. Anlagentyp N62 E-58/10.58 NM64c/1500 Unsicherh. Serienstreuung des Prognosemodells sprog sP [dB] [dB] 1,5 0,7 1,5 0,1 1,5 0,4 Ungenauigk. Zuschlag Schallder Schallleistungspegel für emissions- den oberen inkl. oberem messung Vertrauens- Vertrauensbereich bereich sR [dB(A)] [dB] [dB] 0,5 2,2 108,7 0,5 2,0 102,8 0,5 2,1 104,2 Tabelle 4: Parameter zur Ermittlung der oberen Vertrauensbereichsgrenze / Vorbelastung Bezeichnung WEA 10, N62 WEA 11, E-58 WEA 12, NEG Micon WEA 13, NEG Micon Nabenhöhe [m] 69,0 70,5 68,0 68,0 UTM WGS84 Zone 32 Rechtswert Hochwert 327.141,4 327.463,6 323.753,3 323.469,5 5.619.705,5 5.619.708,5 5.616.302,9 5.616.222,3 Schallleistungspegel LwA,90* [dB(A)] Tag Nacht 108,7** 108,7** 102,8 102,8 104,2 104,2 104,2 104,2 Tabelle 5: Schalltechnische Kennwerte der weiteren Windenergieanlagen / Vorbelastung * inkl. Zuschlag für den oberen Vertrauensbereich ** zzgl. KT = 3 dB 8. Ermittlung der maßgeblichen Immissionspunkte 8.1 Einwirkungsbereiche der geplanten Windenergieanlagen Gemäß TA-Lärm Nr. 2.2 sind die Flächen dem Einwirkungsbereich zuzuordnen, in denen die von der Anlage ausgehenden Geräusche einen Beurteilungspegel verursachen, der weniger als 10 dB unter dem für diese Fläche maßgebenden Immissionsrichtwert (IRW) liegt. Das zusätzliche Kriterium der Geräuschspitzen muss im vorliegenden Fall nicht berücksichtigt werden. Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau Seite 17 von 25 IEL GmbH Im Anhang sind die Einwirkungsbereiche (Grundlage: Schallleistungspegel für die Nachtzeit, gemäß Tabelle 3) der geplanten Windenergieanlagen für WR-Gebiete (Reine Wohngebiete), WA-Gebiete (Allgemeine Wohngebiete) und MI/MD-Gebiete (MischDorfgebiete) dargestellt. Im Einwirkungsbereich für WR-Gebiete befinden sich keine Wohnhäuser mit entsprechender Schutzbedürftigkeit. Bei den Berechnungen werden insgesamt 17 Immissionspunkte berücksichtigt. Die Lage dieser Immissionspunkte letztmalig Standortaufnahme am 08.10.2013 geprüft. wurde im Rahmen einer Bei der Standortaufnahme wurde festgestellt, dass keine Gebäudeanordnungen gegeben sind, die zu möglichen Schallreflexionen führen. Es wurde auch festgestellt, dass keine weiteren Immissionspunkte zu berücksichtigen sind. Nach aktueller Aussage der Gemeinde Kreuzau haben sich im Umfeld der Plangebiete keine Änderungen ergeben. Deshalb wurde von einer erneuten Standortbegehung für die Aktualisierung des Gutachtens abgesehen. 8.2 Immissionspunkte Die Immissionspunkte befinden sich rund um die beiden Plangebiete (G1 und G2) und zwischen diesen Plangebieten, größtenteils im Randbereich geschlossener Ortschaften. Die Immissionspunkte IP 01 bis 03 befinden sich nördlich des Plangebietes G1 „Lausbusch“. Der Immissionspunkt IP 01 repräsentiert den südöstlichen Bereich einer im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau als Wohnbaufläche dargestellten Fläche im Ortsteil Boich. Die Immissionspunkte IP 02 und 03 repräsentieren zwei Wohnhäuser im Außenbereich südlich des Ortsteils Boich. Die Immissionspunkte IP 04 und IP 05 liegen zwischen den beiden Plangebieten, im Ortsteil Thum (Gemeinde Kreuzau), jeweils am westlichen bzw. östlichen Rand von Wohnbauflächen gemäß Flächennutzungsplan. Die Immissionspunkte IP 06 und IP 07 liegen östlich des Plangebietes G2, am westlichen Rand des Ortsteils Ginnick (Gemeinde Vettweiß). Gemäß Flächennutzungsplan der Gemeinde Vettweiß handelt es sich hier um Mischbauflächen. Diese Immissionspunkte liegen bereits außerhalb des Einwirkungsbereiches (siehe Abschnitt 8.1). Der Immissionspunkt IP 08 liegt südöstlich des Plangebietes G2, am westlichen Rand des Ortsteils Muldenau (Stadt Nideggen). Gemäß Flächennutzungsplan der Stadt Nideggen handelt es sich hier um Mischbauflächen. Dieser Immissionspunkt liegt bereits außerhalb des Einwirkungsbereiches (siehe Abschnitt 8.1). Die Immissionspunkte IP 09 und IP 10 liegen zwischen den beiden Plangebieten, am nördlichen Rand der Siedlung Thuir (Stadt Nideggen). Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Außenbereich dargestellt. Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau Seite 18 von 25 IEL GmbH Die Immissionspunkte IP 11 und IP 12 liegen südlich der beiden Plangebiete, am nördlichen Rand des Stadtteils Berg (Stadt Nideggen). Der Immissionspunkt IP 11 repräsentiert den nördlichen Rand eines gemäß Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellten Gebietes. Immissionspunkt IP 12 liegt im Außenbereich, bereits außerhalb des Einwirkungsbereiches (siehe Abschnitt 8.1). Die Immissionspunkte IP 13 bis IP 17 liegen südwestlich und westlich des Plangebietes G1. Der Immissionspunkt IP 13 repräsentiert das Wohnhaus eines Reiterhofes. Die Immissionspunkte IP 14 und IP 15 liegen am östlichen Rand von Nideggen. Der Flächennutzungsplan weist hier Wohnbauflächen aus. Der Immissionspunkt IP 16 repräsentiert das Wohnhaus eines landwirtschaftlichen Betriebes im Außenbereich. Der Immissionspunkt IP 17 repräsentiert den westlichen Rand einer Mischgebietsfläche gemäß B-Plan Nr. 19 der Stadt Nideggen. Für die schalltechnische Beurteilung wird für die Immissionspunkte IP 02, IP 03, IP 06 bis 10, IP 12, IP 13, IP 16 und IP 17 für die Nachtzeit (22.00 - 06.00 Uhr) ein Immissionsrichtwert von 45 dB(A), entsprechend der Schutzbedürftigkeit eines “Mischbzw. Dorfgebietes (MI/MD)“, berücksichtigt. Für alle weiteren Immissionspunkte wird für die Nachtzeit ein Immissionsrichtwert von 40 dB(A), entsprechend der Schutzbedürftigkeit eines „Allgemeinen Wohngebietes (WA)“ berücksichtigt. Während der Tageszeit (06.00 - 22.00 Uhr) gelten für alle Immissionspunkte 15 dB höhere Immissionsrichtwerte. UTM WGS84 Zone 32 Bezeichnung IP 01, Boich Südost IP 02, Gut Stein IP 03, Zum Obsthof 2 IP 04, Kaninsberg 10 IP 05, Thum Südost IP 06, Im Berggarten 2 IP 07, Auf der Schildhecke 1a IP 08, Ulmenstraße 3 IP 09, Thuir 4 IP 10, Thuir 2 IP 11, Zum Breidel 8 IP 12, Frankenstraße 3 IP 13, Auf der Hürt (Reiterhof) IP 14, Berger Acker 11 IP 15, Sperberweg 1a IP 16, Gut Kirschbaum IP 17, B-Plan Nr. 19, Ost Höhe über Grund Rechtswert Hochwert [m] 323.154 323.044 323.393 324.829 325.168 328.119 328.148 327.162 325.640 325.592 325.108 324.538 323.634 322.893 322.657 322.621 322.915 5.620.696 5.620.441 5.620.418 5.619.827 5.619.708 5.619.566 5.619.235 5.618.091 5.618.665 5.618.649 5.617.480 5.617.375 5.618.264 5.618.484 5.618.933 5.619.523 5.619.088 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 IRW [dB(A)] Tag / Nacht 55/40 60/45 60/45 55/40 55/40 60/45 60/45 60/45 60/45 60/45 55/40 60/45 60/45 55/40 55/40 60/45 60/45 Tabelle 6: Immissionspunkte Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau Seite 19 von 25 IEL GmbH 9. Rechenergebnisse und Beurteilung Gemäß TA-Lärm muss zur schalltechnischen Beurteilung die Gesamtbelastung (GB) an dem jeweiligen Immissionspunkt ermittelt werden (Abschnitt 2.4 der TA-Lärm). Sie setzt sich aus der Vorbelastung (VB) und der Zusatzbelastung (ZB) zusammen. In der nachfolgenden Tabelle 7 werden zunächst die Schallimmissionspegel Lr,o90 für die Nachtzeit für die Zusatzbelastung (gesamt) und getrennt nach den beiden Plangebieten G1 „Lausbusch“ und G2 „Steinkaul“ aufgelistet. Immissionspunkt IP 01, Boich Südost IP 02, Gut Stein IP 03, Zum Obsthof 2 IP 04, Kaninsberg 10 IP 05, Thum Südost IP 06, Im Berggarten 2 IP 07, Auf der Schildhecke 1a IP 08, Ulmenstraße 3 IP 09, Thuir 4 IP 10, Thuir 2 IP 11, Zum Breidel 8 IP 12, Frankenstraße 3 IP 13, Auf der Hürt (Reiterhof) IP 14, Berger Acker 11 IP 15, Sperberweg 1a IP 16, Gut Kirschbaum IP 17, B-Plan Nr. 19, Ost IRW / Nacht [dB(A)] 40 45 45 40 40 45 45 45 45 45 40 45 45 40 40 45 45 „ZB, gesamt“ [dB(A)] 36,7 39,2 41,4 40,1 40,0 30,2 29,9 32,7 39,4 39,1 32,1 32,4 39,8 35,7 36,1 38,8 39,5 „ZB Lausbusch“ [dB(A)] 36,6 39,1 41,4 39,1 36,6 19,2 19,0 22,6 33,0 33,4 30,7 31,8 39,7 35,6 36,1 38,7 39,4 „ZB Steinkaul“ [dB(A)] 20,1 20,0 21,9 33,3 37,3 29,8 29,6 32,3 38,3 37,8 26,6 23,8 22,6 19,2 18,5 18,5 19,9 Tabelle 7: Berechnungsergebnisse, Zusatzbelastung / Nachtzeit Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau Seite 20 von 25 IEL GmbH In der nachfolgenden Tabelle 8 werden die Schallimmissionspegel Lr,o90 für die Nachtzeit für die Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung aufgelistet. Immissionspunkt IP 01, Boich Südost IP 02, Gut Stein IP 03, Zum Obsthof 2 IP 04, Kaninsberg 10 IP 05, Thum Südost IP 06, Im Berggarten 2 IP 07, Auf der Schildhecke 1a IP 08, Ulmenstraße 3 IP 09, Thuir 4 IP 10, Thuir 2 IP 11, Zum Breidel 8 IP 12, Frankenstraße 3 IP 13, Auf der Hürt (Reiterhof) IP 14, Berger Acker 11 IP 15, Sperberweg 1a IP 16, Gut Kirschbaum IP 17, B-Plan Nr. 19, Ost IRWNacht [dB(A)] Vorbelastung [dB(A)] Zusatzbelastung [dB(A)] Gesamtbelastung [dB(A)] 40 45 45 40 40 45 45 45 45 45 40 45 45 40 40 45 45 16,1 16,5 17,5 23,9 26,0 37,4 35,5 28,9 27,1 26,8 25,9 28,9 24,9 22,6 19,6 17,7 19,7 36,7 39,2 41,4 40,1 40,0 30,2 29,9 32,7 39,4 39,1 32,1 32,4 39,8 35,7 36,1 38,8 39,5 36,7 39,2 41,5 40,2 40,1 38,2 36,5 34,2 39,7 39,4 33,1 34,0 40,0 35,9 36,2 38,8 39,5 Tabelle 8: Berechnungsergebnisse (Nacht) Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau Seite 21 von 25 IEL GmbH In der nachfolgenden Tabelle 9 werden die Beurteilungspegel (gerundet) für die Gesamtbelastung gebildet und den jeweiligen Immissionsrichtwerten (IRW) gegenübergestellt. An den Immissionspunkten IP 06 und IP 07 sind Zuschläge für Tonhaltigkeit zu addieren (siehe Abschnitt 7). Immissionspunkt IP 01, Boich Südost IP 02, Gut Stein IP 03, Zum Obsthof 2 IP 04, Kaninsberg 10 IP 05, Thum Südost IP 06, Im Berggarten 2 IP 07, Auf der Schildhecke 1a IP 08, Ulmenstraße 3 IP 09, Thuir 4 IP 10, Thuir 2 IP 11, Zum Breidel 8 IP 12, Frankenstraße 3 IP 13, Auf der Hürt (Reiterhof) IP 14, Berger Acker 11 IP 15, Sperberweg 1a IP 16, Gut Kirschbaum IP 17, B-Plan Nr. 19, Ost IRWNacht [dB(A)] Beurteilungspegel GB (gerundet) [dB(A)] Reserve zum IRW [dB] 40 45 45 40 40 45 45 45 45 45 40 45 45 40 40 45 45 37 39 42 40 40 41* 40* 34 40 39 33 34 40 36 36 39 40 3 6 3 0 0 4 5 11 5 6 7 11 5 4 4 6 5 Tabelle 9: Bildung der Beurteilungspegel (gerundet) und Vergleich mit den Immissionsrichtwerten (Gesamtbelastung / Nacht) * inkl. Zuschlag für Tonhaltigkeit mit KT = 3 dB Wie die Berechnungsergebnisse in Tabelle 9 zeigen, werden die zulässigen Immissionsrichtwerte durch die Beurteilungspegel der Gesamtbelastung an keinem Immissionspunkt überschritten. Während der Tageszeit (Sonntag) liegen die Beurteilungspegel der Gesamtbelastung (nur WEA) im Bereich Thum (IP 04 und IP 05) um mehr als 10 dB, an allen weiteren Immissionspunkten um mindestens 14 dB unter dem jeweiligen Immissionsrichtwert (vgl. Zusammenfassung im Anhang). Aus Sicht des Schallimmissionsschutzes bestehen unter den dargestellten Bedingungen keine Bedenken gegen die Aufstellung der beiden Bebauungspläne und somit auch nicht gegen die Errichtung und den Betrieb der geplanten Windenergieanlagen während der Tages- und Nachtzeit. Hinweis: Die dargestellten Ergebnisse und Beurteilungen gelten nur für die hier betrachtete Konfiguration. Sollten sich Änderungen hinsichtlich der zu berücksichtigenden Vorbelastung bzw. den zu beurteilenden Immissionspunkten ergeben, sind die ermittelten Ergebnisse nicht mehr gültig und es sind neue Berechnungen notwendig. Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau Seite 22 von 25 IEL GmbH 10. Qualität der Prognose Für eine Schallimmissionsprognose fordert die TA-Lärm eine Aussage zur Prognosequalität. Anforderungen an Art und Umfang der Prognosequalität werden nicht näher beschrieben. Dies hat zur Konsequenz, dass die Beurteilung einer Schallimmissionsprognose bei den Genehmigungsbehörden unterschiedlich gehandhabt wird. Aus diesem Grund wird in 10.) gefordert, dass bei einer Schallimmissionsprognose der Nachweis zu führen ist, dass die obere Vertrauensbereichsgrenze aller Unsicherheiten (Emissionsdaten und Ausbreitungsrechnung) der nach TA-Lärm ermittelten Beurteilungspegel mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 % den jeweils zulässigen Immissionsrichtwert einhält. Die Ermittlung der oberen Vertrauensbereichsgrenze erfolgt entsprechend der in dem „Windenergiehandbuch“ (Windenergie-Handbuch, M. Agatz, Stand Dezember 2015) beschriebenen Vorgehensweise für das Standardverfahren (Merkblatt “Qualität der Prognose“). Für alle berücksichtigten Windenergieanlagen wurden Zuschläge für den oberen Vertrauensbereich berücksichtigt (vgl. Abschnitte 6 und 7). Unter den dargestellten Bedingungen ist von einer ausreichenden Prognosesicherheit auszugehen. Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau Seite 23 von 25 IEL GmbH 11. Zusammenfassung In der Gemeinde Kreuzau sind die Errichtung und der Betrieb von insgesamt sieben Windenergieanlagen (WEA), verteilt auf zwei Standorte („Kreuzau-Lausbusch“: 5 WEA und „Kreuzau-Steinkaul“: 2 WEA) geplant. Die derzeitigen Planungen gehen von zwei unterschiedlichen Anlagentypen (Vestas V112-3.3 MW (STE) und General Electric Company GE 2.5-120) mit Nabenhöhen von 119,0 m bzw. 139,0 m aus. Um dieses Projekt planungsrechtlich abzusichern, sollen die Bebauungspläne Nr. G1 „Windenergieanlagen Lausbusch“ und Nr. G2 „Windenergieanlagen Steinkaul“ mit der Ausweisung von Sonderbauflächen für WEA aufgestellt werden. Als Zusatzbelastung wurden gemäß TA-Lärm Nr. 2.4 Absatz 23.) die geplanten Windenergieanlagen (WEA 02 (L) bis WEA 06 (L), sowie WEA 07 (01S) und WEA 08 (02S)) berücksichtigt. Die Standortkoordinaten der geplanten Windenergieanlagen sind in Tabelle 3 zusammengefasst. In den Berechnungen wurden folgende schalltechnischen Daten verwendet: Windenergieanlage WEA02 (L) V112 3.3MW WEA03 (L) V112 3.3MW WEA04 (L) V112 3.3MW WEA05 (L) V112 3.3MW WEA06 (L) V112 3.3MW Naben- Tag (06.00 - 22.00 Uhr) höhe LwA,90* Betriebsmodus / [m] [dB(A)] Leistung [kW] Geräuschmodus 0 119,0 106,6 / 3.300 Geräuschmodus 0 119,0 106,6 / 3.300 Geräuschmodus 0 119,0 106,6 / 3.300 Geräuschmodus 0 119,0 106,6 / 3.300 Geräuschmodus 0 119,0 106,6 / 3.300 WEA 07 (01S) GE 2.5-120 139,0 108,5 WEA 08 (02S) GE 2.5-120 139,0 108,5 Normalbetrieb (NO) / 2.530 Normalbetrieb (NO) / 2.530 Nacht (22.00 - 06.00 Uhr) LwA,90* Betriebsmodus / [dB(A)] Leistung [kW] Geräuschmodus 2 / 104,7 3.300 Geräuschmodus 2 / 104,7 3.300 Geräuschmodus 0 / 106,6 3.300 Geräuschmodus 0 / 106,6 3.300 Geräuschmodus 0 / 106,6 3.300 NRO 104 / 2.350 Normalbetrieb (NO) 108,5 / 2.530 106,5 Tabelle 10: Schallleistungspegel und Leistung / Betriebsmodi der geplanten Windenergieanlagen * inkl. Zuschlag für den oberen Vertrauensbereich gemäß Abschnitt 6.1 In der näheren Umgebung der beiden Plangebiete befinden sich bereits vier WEA (WEA 10 bis WEA 13) in Betrieb, die als schalltechnische Vorbelastung, TA-Lärm Nr. 2.4, Absatz 23.), berücksichtigt wurden. Unter Berücksichtigung der genannten Ausgangssituation wurde für insgesamt 17 Immissionspunkte die durch die geplanten Windenergieanlagen bewirkte Zusatzbelastung prognostiziert. Mit der ebenfalls rechnerisch ermittelten Vorbelastung wurde die Gesamtbelastung bestimmt und den jeweils zulässigen Immissionsrichtwerten gegenübergestellt. Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau Seite 24 von 25 IEL GmbH Wie die Berechnungsergebnisse in Abschnitt 9 zeigen, werden die zulässigen Immissionsrichtwerte durch den Beurteilungspegel der Gesamtbelastung (Ob (Oberer Vertrauensbereich) an keinem der untersuchten Immissionspunkte überschritten. Damit ist der Nachweis geführt, dass unter den dargestellten Bedingungen aus Sicht des Schallimmissionsschutzes keine Bedenken gegen die Errichtung und den uneingeschränkten Betrieb der geplanten Windenergieanlage uneingeschränkten Windenergieanlagen während der Tageszeit und teilweise uneingeschränkten Betrieb während der Nachtzeit bestehen. Alle Berechnungsergebnisse und Beurteilungen Beurteilungen gelten nur für die gewählte Konfiguration. Dieses Gutachten (Textteil und Anhang) darf nur in seiner Gesamtheit verwendet werden. Aurich, den 17.. März 2016 Bericht verfasst durch dur Geprüft und freigegeben durch Hennes Hake (B.Eng.) B.Eng.) Volker ker Gemmel (Dipl. (Dipl.-Ing. Ing. (FH)) (Sachbearbeiter Schallschutz) (Technischer Leiter Schallschutz) Bericht Nr. 3418-14-L3A 3418 L3A Kreuzau Seite 25 von 25 IEL GmbH Anhang Übersichtskarten und Raster (4 Seiten) - Darstellung und Einwirkungsbereiche der geplanten Windenergieanlagen - Darstellung aller Windenergieanlagen und Immissionspunkte - Schallimmissionsraster Nacht Zusatzbelastung - Schallimmissionsraster Nacht Gesamtbelastung Datensatz und Berechnungsergebnisse (14 Seiten) Messberichte und Herstellererklärungen Geplante Windenergieanlagen - Auszug aus dem Messbericht Vestas V112-3.3 MW (Mode 0) Bericht Nr. GLGH-4286 15 13153 293-A-0008-A (1 Seite) - Auszug aus dem Messbericht Vestas V112-3.3 MW (Mode 0) Bericht Nr. GLGH-4286 15 13153 293-A-0004-A (1 Seite) - Auszug aus dem Messbericht Vestas V112-3.3 MW (Mode 0) Bericht Nr. GLGH-4286 14 12445 293-A-0001-A (2 Seiten) - Auszug aus dem Messbericht Vestas V112-3.3 MW (Mode 2) Bericht Nr. GLGH-4286 14 12445 293-A-0002-A (1 Seite) - Auszug aus dem Messbericht Vestas V112-3.3 MW (Mode 2) Bericht Nr. GLGH-4286 15 13153 293-A-0005-A (1 Seite) - Auszug aus dem Messbericht Vestas V112-3.3 MW (Mode 2) Bericht Nr. GLGH-4286 15 13153 293-A-0009-A (2 Seiten) - Herstellererklärung GE 2.5-120 - 50 Hz Normalbetrieb (12 Seiten) - Messbericht GE 2.5-120 Normalbetrieb windtest grevenbroich gmbh Bericht Nr. SK13002B1 (50 Seiten) - Herstellererklärung GE 2.5-120 - 50 Hz / Schallreduzierter Betrieb (35 Seiten) Bestehende Windenergieanlagen NORDEX N62 / 1.300 kW (4 Seiten) ENERCON E-58 / 1.000 kW (1 Seite) NEG Micon NM64c/1500 (6 Seiten) Literaturverzeichnis (3 Seiten) Bericht Nr.: 3418-14-L3A Kreuzau Übersichtskarten Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH — Kirchdorfer Straße 26 — 26603 Aurich ' 04941-9558-0 Standort: Kreuzau Übersichtskarte: Darstellung der Einwirkungsbereiche der geplanten Windenergieanlagen Lageplan [ EWB ] -- UTM (Streifenbreite 6°), nördliche Hemisphäre; WGS84 (Weltweit GPS), geozentrisch EWB "WR" 25 dB(A)-Isophone 5622000 EWB "WA" 30 dB(A)-Isophone IP 01 EWB "MI/MD" IP 03 35 dB(A)-Isophone IP 02 IP 04 y/m IP 05 IP 06 IP 16 IP 17 IP 07 IP 15 IP 10 IP 09 IP 08 IP 14 5618000 IP 13 IP 11 IP 12 5616000 Plangebiet G1 Lausbusch 0 M 1:40000 2500 m 322000 IMMI 2015-1 06/2015 Plangebiet G2 Steinkaul 324000 326000 x/m 330000 U:\AUFTRÄGE\3418 Kreuzau-Lausbusch\3418-16-L5\3418-14-L3A.IPR Standort: Kreuzau Übersichtskarte: Darstellung aller Windenergieanlagen und Immissionspunkte Lageplan [ Übersicht ] -- UTM (Streifenbreite 6°), nördliche Hemisphäre; WGS84 (Weltweit GPS), geozentrisch 5621000 IP 01 IP 03 IP 02 IP 04 y/m WEA 06 (L) IP 05 IP 06 WEA 02 (L) WEA 07 (01S) IP 16 WEA 03 (L) WEA 08(02S) IP 17 WEA 04 (L) IP 07 5619000 IP 15 WEA 05 (L) IP 10 IP 08 IP 14 5618000 WEA Vettweiß-Ginnick IP 09 IP 13 IP 11 IP 12 5617000 5616000 WEA Nideggen-Berg 5615000 0 322000 IMMI 2015-1 06/2015 M 1:27500 323000 2500 m 324000 325000 326000 x/m 328000 U:\AUFTRÄGE\3418 Kreuzau-Lausbusch\3418-16-L5\3418-14-L3A.IPR Standort: Kreuzau Schallimmissionsraster Nacht (22.00 bis 06.00 Uhr) Zusatzbelastung Raster Nacht (22h-6h) [ ZB gesamt, Rel. Höhe 5.00m ] 5621000 IP 01 IP 03 IP 02 IP 04 y/m IP 05 IP 06 IP 16 IP 17 IP 07 5619000 IP 15 IP 10 IP 09 IP 08 IP 14 5618000 IP 13 IP 11 IP 12 5617000 Nacht (22h-6h) Pegel dB(A) >..-35 >35-40 5616000 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 5615000 >75-80 0 322000 IMMI 2015-1 06/2015 M 1:27500 323000 >80-.. 2500 m 324000 325000 326000 x/m 328000 U:\AUFTRÄGE\3418 Kreuzau-Lausbusch\3418-16-L5\3418-14-L3A.IPR