Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
10 MB
Erstellt
09.08.16, 18:15
Aktualisiert
09.08.16, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 7 zu VL-Nr. 58/2012 6. Erg.
Schalltechnisches Gutachten
für sieben geplante
Windenergieanlagen in der
Gemeinde Kreuzau
Bericht Nr. 3418-14-L3A
Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz
IEL GmbH
—
Kirchdorfer Straße 26
—
26603 Aurich
' 04941-9558-0
Schalltechnisches Gutachten
für sieben geplante
Windenergieanlagen in der Gemeinde
Kreuzau
Bericht Nr.:
3418-14-L3A
Auftraggeber:
Gemeinde Kreuzau
Bahnhofstraße 7
52372 Kreuzau
Auftragnehmer:
IEL GmbH
Kirchdorfer Straße 26
26603 Aurich
Telefon: 04941 - 9558-0
Telefax: 04941 - 9558-11
e-mail: mail@iel-gmbh.de
Bearbeiter:
Hennes Hake (B.Eng.)
(Sachbearbeiter Schallschutz)
Prüfer:
Volker Gemmel (Dipl.-Ing. (FH))
(Technischer Leiter Schallschutz)
Textteil:
Anhang:
25 Seiten (inkl. Deckblätter)
siehe Anhangsverzeichnis
Datum:
17. März 2016
Messstelle nach § 29b BImSchG
IEL GmbH
Inhaltsverzeichnis
1.
Einleitung ..............................................................................................................4
2.
Örtliche Beschreibung.........................................................................................5
3.
Kartenmaterial und Koordinaten-Bezugssystem ..............................................6
4.
Aufgabenstellung .................................................................................................7
5.
Beurteilungsgrundlagen ......................................................................................8
5.1 Berechnungs- und Beurteilungsverfahren ...............................................8
5.2 Meteorologie................................................................................................9
5.3 Schalltechnische Anforderungen ............................................................10
6.
Beschreibung der geplanten Windenergieanlagen .........................................11
6.1 Anlagenbeschreibung ..............................................................................11
6.1.1 Standort G1 „Lausbusch“ ........................................................................11
6.1.2 Standort G2 „Steinkaul“ ...........................................................................13
6.2 Ton-, Impuls- und Informationshaltigkeit ...............................................14
6.3 Tieffrequente Geräusche ..........................................................................15
6.4 Kurzzeitige Geräuschspitzen ...................................................................15
6.5 Zusammenfassung der schalltechnischen Kennwerte .........................16
7.
Vorbelastung ......................................................................................................16
8.
Ermittlung der maßgeblichen Immissionspunkte ...........................................17
8.1 Einwirkungsbereiche der geplanten Windenergieanlagen ...................17
8.2 Immissionspunkte ....................................................................................18
9.
Rechenergebnisse und Beurteilung .................................................................20
10.
Qualität der Prognose ........................................................................................23
11.
Zusammenfassung ............................................................................................24
Anhang
Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau
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IEL GmbH
1.
Einleitung
In der Gemeinde Kreuzau ist die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen
geplant. Um das Projekt planungsrechtlich abzusichern sollen die Bebauungspläne
Nr. G1 „Windenergieanlagen Lausbusch“ und Nr. G2 „Windenergieanlagen Steinkaul“
mit der Ausweisung von Sonderbauflächen für WEA aufgestellt werden.
Bereits mit der Aufstellung der beiden Bebauungspläne soll sichergestellt werden, dass
zukünftig Konflikte zwischen der Nutzung der WEA und der benachbarten
Wohnbebauung in Bezug auf den Schallimmissionsschutz ausgeschlossen werden
können.
Hierzu wurden bereits die folgenden Schalltechnischen Gutachten erstellt:
Gutachten Nr. 3418-13-L1 vom 10. Januar 2014
Gutachten Nr. 3418-14-L3 vom 06. Oktober 2014
Im Gutachten Nr. 3418-13-L1 waren insgesamt neun Windenergieanlagen (WEA),
verteilt auf zwei Standorte („Kreuzau-Lausbusch“: 6 WEA und „Kreuzau-Steinkaul“:
3 WEA) geplant. Nach Fertigstellung dieses Gutachtens haben sich Planänderungen
ergeben. Die Anzahl der geplanten WEA sowie die geplanten Anlagentypen haben sich
geändert und zusätzlich ergeben sich Änderungen der geplanten Standorte. Insgesamt
sollen nur noch sieben Windenergieanlagen unterschiedlicher Anlagentypen (Vestas
V112-3.3 MW, General Electric Company GE 2.5-120 und ENERCON E-115)
mit Nabenhöhen von 140,0 m, 139,0 m bzw. 135,4 m verteilt auf die zwei Standorte
(„Kreuzau-Lausbusch“: 5 WEA und „Kreuzau-Steinkaul“: 2 WEA) realisiert werden.
Diese Änderungen wurden im Schalltechnischen Gutachten Nr. 3418-14-L3
(Stand: 18.08.2014) berücksichtigt.
Im aktuellen Gutachten Nr. 3418-14-L3A wurden die Windenergieanlagen und
Nabenhöhen
am
Standort
„Kreuzau-Lausbusch“
auf
den
Anlagentyp
Vestas V112-3.3 MW (STE) mit einer Nabenhöhe von 119 m geändert. Die Anzahl
sowie die Standorte bleiben unverändert. Es handelt sich hierbei um eine Aktualisierung
des Gutachtens Nr. 3418-14-L3.
Die aktuellen Planungen beziehen sich nur auf den Bebauungsplan
Nr. G1 „Windenergieanlagen Lausbusch“ und haben keine Auswirkungen auf den
Bebauungsplan Nr. G2 „Windenergieanlagen Steinkaul“.
In der näheren Umgebung der beiden Plangebiete befinden sich bereits vier WEA
(WEA 10 bis WEA 13) in Betrieb.
Als genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG) sind Windenergieanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche
Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche
Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden
können. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zur Vorsorge Maßnahmen getroffen
werden, die dem Stand der Technik entsprechen.
Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau
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Dieses Gutachten dient dem Lärmschutznachweis im Rahmen der Bauleitplanung und
für das sich daran anschließende Genehmigungsverfahren gemäß BundesImmissionsschutzgesetz. Für die maßgeblichen Immissionspunkte werden die
Beurteilungspegel rechnerisch ermittelt und den dort geltenden Orientierungswerten
(Bauleitplanung) bzw. den Immissionsrichtwerten (Genehmigungsverfahren) gegenüber
gestellt.
2.
Örtliche Beschreibung
Der Standort befindet sich im Bundesland Nordrhein-Westfalen, im Kreis Düren, auf
dem südlichen Gemeindegebiet von Kreuzau. In östlicher Richtung schließt sich das
Gebiet der Gemeinde Vettweiß und in südlicher Richtung das Stadtgebiet von Nideggen
an (siehe Bild 1: Übersichtskarte).
Westlich der Ortschaft Thum sollen innerhalb des Plangebietes G1 „Lausbusch“ zwei
WEA nördlich und drei WEA südlich der Landesstraße L 33 errichtet werden. Südöstlich
der Ortschaft Thum sollen innerhalb des Plangebietes G2 „Steinkaul“ südlich der
Landesstraße L 33 bzw. östlich der Landesstraße L 250 zwei WEA realisiert werden.
Östlich des Plangebietes G2 „Steinkaul“ befinden sich auf dem Gebiet der Gemeinde
Vettweiß, Ortschaft Ginnick, insgesamt zwei Windenergieanlagen (WEA 10 und 11) in
Betrieb. Südlich des Plangebietes G1 „Lausbusch“, südöstlich der Ortschaft NideggenBerg, befinden sich ebenfalls zwei Windenergieanlagen (WEA 12 und 13) in Betrieb. Im
nordöstlichen Bereich von Nideggen sind in der Bauleitplanung u. a. Sonderbauflächen
für Einzelhandel festgesetzt. Durch diese Nutzung ist von keiner relevanten
schalltechnischen Vorbelastung während der Nachtzeit auszugehen. Im restlichen
Plangebiet ist ebenfalls von keiner relevanten schalltechnischen Vorbelastung während
der Nachtzeit auszugehen.
Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich in den umliegenden Ortschaften.
Hierbei handelt es sich überwiegend um “Allgemeine Wohngebiete (WA)“ bzw. um
“Misch-/ Dorfgebiete (MI/MD)“. Weitere Wohnbebauung befindet sich im Außenbereich.
Die Standorte der geplanten WEA liegen auf Höhen von ca. 235 - 290 m ü. NN. Das
Untersuchungsgebiet befindet sich auf einem Höhenniveau von ca. 190 - 350 m ü. NN.
Zur Berücksichtigung der Höhenunterschiede und der daraus teilweise vorhandenen
schallabschirmenden Wirkung der Geländestruktur wird ein digitales Geländemodell
erstellt.
Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau
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Das Untersuchungsgebiet ist in der nachfolgenden Karte dargestellt.
Bild 1: Übersichtskarte
3.
Kartenmaterial und Koordinaten-Bezugssystem
Die Koordinaten der geplanten Windenergieanlagen wurden vom Auftraggeber im
Koordinatensystem UTM WGS84 Zone 32 zur Verfügung gestellt. Die Koordinaten der
als Vorbelastung zu berücksichtigenden Windenergieanlagen wurden vom Kreis Düren
im Koordinatensystem Gauß-Krüger (Bessel) Zone 2 vorgegeben. Diese
Anlagenkoordinaten wurden vom Auftragnehmer mittels des Berechnungsprogrammes
WindPRO® Vers. 2.8.579 in das UTM-System WGS84 bzw. ETRS89 / Zone 32
umgerechnet. Die Koordinaten der untersuchten Immissionspunkte wurden dem
Topographischen
Informationsmanagement
Nordrhein-Westfalen
(www.timonline.nrw.de) entnommen. Als weiteres Kartenmaterial dienten vom Auftraggeber zur
Verfügung gestellte Digitale Topographische Karten (DTK).
Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau
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4.
Aufgabenstellung
Die geplanten Windenergieanlagen sollen zu allen Tag- und Nachtzeiten betrieben
werden. Als Beurteilungssituation gilt für den Betrieb der WEA daher i. d. R. die lauteste
Stunde der Nacht, da hier die niedrigsten Richtwerte gelten.
Die vorliegende Ausarbeitung soll als Grundlage für die schalltechnische Beurteilung im
Rahmen der Bauleitplanung und für das Genehmigungsverfahren herangezogen
werden.
Die schalltechnische Beurteilung im Rahmen der Bauleitplanung erfolgt gemäß der
DIN 18005-128.) „Schallschutz im Städtebau“. In dieser Norm sind entsprechende
Orientierungswerte aufgeführt, die nicht überschritten werden sollen. Da die
Orientierungswerte und die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm zahlenmäßig identisch
sind und weiterhin die DIN 18005-128.) zur Beurteilung von Gewerbelärmimmissionen
auf die TA-Lärm verweist, wird im Folgenden nicht mehr zwischen den beiden
Verfahren unterschieden.
Die sieben geplanten Windenergieanlagen [Plangebiet G1 „Lausbusch“: WEA 02 (L) bis
WEA 06 (L); Plangebiet G2 „Steinkaul“: WEA 07 (01S) bis WEA 08 (02S)] werden
gemeinsam der Zusatzbelastung gemäß TA-Lärm Nr. 2.4, Absatz 23.), zugeordnet. Als
zusätzliche Information wird die Zusatzbelastung getrennt nach den beiden
Plangebieten dargestellt.
Hinweis: Die Standorte WEA 01 (L) und WEA 09 (03S) sind entfallen.
Als schalltechnische Vorbelastung sind im vorliegenden Fall vier bestehende
Windenergieanlagen (WEA 10 bis WEA 13) zu berücksichtigen. Gemäß
TA-Lärm Nr. 3.2.1, Abs. 63.) ist die Bestimmung der Vorbelastung in der Regel nach
Nr. A.1.2 des Anhangs zur TA-Lärm durchzuführen. Die Nr. A.1.2 des Anhangs der
TA-Lärm legt fest, dass die Vorbelastung nach Nr. A.3 zu ermitteln ist
(Immissionsmessung an dem maßgeblichen Immissionsort). Unter bestimmten
Bedingungen sind Ersatzmessungen nach Nr. A.3.4 zulässig. Möglichkeiten für
Ersatzmessungen sind Rundummessungen und Schallleistungsmessungen mit
anschließender Schallausbreitungsrechnung. Vom Kreis Düren wurde mitgeteilt, dass
die bestehenden WEA nach Baurecht genehmigt sind und daher keine Emissionswerte
zur Verfügung gestellt werden können. Zur rechnerischen Ermittlung der Vorbelastung
wird daher bei diesem Projekt auf vorliegende schalltechnische Daten und
Messberichte zurückgegriffen.
Ziel dieses Gutachtens ist es, die aus Sicht des Lärmschutzes resultierenden Umwelteinwirkungen aus dem Betrieb der Windenergieanlagen zu berechnen und hinsichtlich
immissionsschutzrechtlicher Kriterien zu beurteilen.
Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau
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5.
Beurteilungsgrundlagen
5.1
Berechnungs- und Beurteilungsverfahren
Die schalltechnischen Berechnungen werden gemäß der TA-Lärm3.) durchgeführt. In
der TA-Lärm sind grundsätzlich zwei Prognoseverfahren, die überschlägige und die
detaillierte Prognose, angegeben. Die überschlägige Prognose vernachlässigt die
Luftabsorption, das Boden- und Meteorologiedämpfungsmaß und weitgehend alle
Abschirmungseffekte. Die Berechnungen erfolgen bei der überschlägigen Prognose
frequenzunabhängig. Für eine detaillierte Prognose kann neben einer frequenzabhängigen Berechnung auch eine frequenzunabhängige Berechnung mit A-bewerteten
Schalldruckpegeln erfolgen.
Die Berechnungen erfolgen frequenzunabhängig als detaillierte Prognose für freie
Schallausbreitung. Die Bodendämpfung Agr wird dabei gemäß DIN ISO 9613-24.),
Nr. 7.3.2 „Alternatives Verfahren zur Berechnung A-bewerteter Schalldruckpegel“
berechnet. Abschirmung und Dämpfung durch Bebauung und Bewuchs bleiben
unberücksichtigt. Die Berechnungen werden mit dem Programmsystem IMMIÓ
(Version 2015 [405]) durchgeführt, welches die Anwendung der erforderlichen
Berechnungsmethoden ermöglicht.
Für die schalltechnische Beurteilung werden die vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) empfohlenen “Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen“10.), das „Windenergiehandbuch“25.) (Windenergiehandbuch, M. Agatz, Stand
Dezember 2015) sowie der „Windenergie-Erlass Nordrhein-Westfalen“11.) berücksichtigt.
Hinweis 1:
In einer Studie hat das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz)
Nordrhein-Westfalen jetzt die Schallausbreitung von Windenergieanlagen untersucht,
um die Qualität der Geräuschimmissionsprognosen hoher Anlagen zu überprüfen und
gegebenenfalls zu verbessern. Im Rahmen der Untersuchung wurden die Emissionen
und Immissionen im Umfeld zweier Anlagen der 2 MW-Klasse mit einer Nabenhöhe von
98 m messtechnisch ermittelt und mit den gemäß dem „Alternativen Verfahren“
berechneten Pegeln verglichen. In einem nächsten Schritt wird nun geprüft, ob das
bisher angewendete Prognoseverfahren in konkreten Genehmigungsverfahren
zukünftig geändert werden soll. Für die Praxis der Genehmigungsbehörden ergeben
sich zum jetzigen Zeitpunkt keine Änderungen.
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5.2
Meteorologie
Für die Berechnungen werden folgende meteorologische Parameter berücksichtigt:
Temperatur
Luftfeuchte
T
F
=
=
10° C
70 %
Die Bestimmung der meteorologischen Dämpfung Cmet erfolgt gemäß den
„Empfehlungen des LANUV NRW zu cmet“, Stand 26.09.201229.). Für die Berechnungen
werden die Daten der Station „Nörvenich“ zugrunde gelegt. Die sich gemäß 29.) für die
einzelnen Windrichtungen ergebenden Meteorologiefaktoren C0 werden in das
Schallberechnungsprogramm IMMI© implementiert. Die Software berechnet in
Abhängigkeit der Windrichtung und der Entfernung zwischen einzelner Schallquelle und
Immissionsort das Cmet.
Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die meteorologische Korrektur Cmet
abhängig ist von der Entfernung zwischen Quelle (hier: WEA) und Immissionspunkt. Es
gilt gemäß DIN ISO 9613-24.):
Cmet = 0
wenn
d p £ 10 * (hs + hr )
Cmet = C0 * [1 - 10 * (hs + hr ) / d p ]
wenn
d p > 10 * (hs + hr )
Dabei ist:
hs
die Höhe der Quelle (hier: WEA) in Metern;
hr
die Höhe des Aufpunktes (hier: Immissionspunkt) in Metern;
dp
horizontaler Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt in Metern;
Beispiel: Bei einer Nabenhöhe von 119 m und einer Immissionspunkthöhe von 5 m
erreicht die meteorologische Korrektur Cmet erst ab einer Entfernung von > 1.240 m
einen Wert von > 0.
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5.3
Schalltechnische Anforderungen
Die maßgeblichen Immissionspunkte gemäß TA-Lärm Nr. 2.3 liegen nach A.1.3 bei
bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des am
stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes.
Gemäß TA-Lärm sind für die schalltechnische Beurteilung außerhalb von Gebäuden
folgende Immissionsrichtwerte heranzuziehen:
Nutzung
Gewerbegebiete (GE)
Kern- (MK), Dorf- (MD) und
Mischgebiete (MI)
Allgemeine Wohngebiete (WA)
und Kleinsiedlungsgebiete (WS)
Reine Wohngebiete (WR)
Immissionsrichtwert [dB(A)]
Tag (06.00 - 22.00 Uhr) Nacht (22.00 - 06.00 Uhr)
65
50
60
45
55
40
50
35
Tabelle 1: Immissionsrichtwerte
Während der Beurteilungszeit „Tag“ ist der Beurteilungspegel auf einen Zeitraum von
16 Stunden zu beziehen, während der Beurteilungszeit „Nacht“ auf eine Stunde. Der
Beurteilungspegel Lr ist der aus dem Schallimmissionspegel Ls des zu beurteilenden
Geräusches und gegebenenfalls aus Zuschlägen für Ton- und Informationshaltigkeit
und für Impulshaltigkeit gebildete Wert zur Kennzeichnung der mittleren Geräuschbelastung während der Beurteilungszeit. Zusätzlich müssen für Immissionsorte, die
bezüglich der Schutzbedürftigkeit als „Kleinsiedlungsgebiet (WS)“, „Allgemeines
Wohngebiet (WA)“ bzw. „Reines Wohngebiet (WR)“ eingestuft werden, Zuschläge für
Tages-zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (Werktage: 06.00 - 07.00 Uhr und 20.00 22.00 Uhr; Sonn- und Feiertage: 06.00 - 09.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr und 20.00 22.00 Uhr) vorgenommen werden (TA-Lärm Nr. 6.5).
Gemäß TA-Lärm dürfen kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tag
um nicht mehr als 30 dB und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB überschreiten.
Die zulässigen Immissionsrichtwerte für die Wohnbebauung dürfen durch die Gesamtbelastung nicht überschritten werden. Diese setzt sich aus der Vor- und der Zusatzbelastung zusammen. Die Vorbelastung ist die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionen von Anlagen für die die TA-Lärm gilt, allerdings ohne den
Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage. Die Zusatzbelastung ist der
Immissionsbeitrag, der an einem Immissionsort durch die zu beurteilende Anlage
hervorgerufen wird.
Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau
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6.
Beschreibung der geplanten Windenergieanlagen
6.1
Anlagenbeschreibung
6.1.1 Standort G1 „Lausbusch“
Am Standort G1 „Lausbusch“ ist die Errichtung und der Betrieb von insgesamt fünf
Windenergieanlagen vom Hersteller Vestas geplant. Nachfolgend werden die
Hauptabmessungen und die schalltechnischen Daten zusammengefasst:
WEA 02 (L) bis WEA 06 (L):
Anlagentyp:
Vestas V112-3.3 MW
mit Sägezahn-Hinterkante (STE)
Nabenhöhe:
119 m
Rotordurchmesser:
112 m
Nennleistung:
3,3 MW
Leistungsregelung:
pitch
Für den Anlagentyp Vestas V112-3.3 MW (STE) liegen für unterschiedliche
Betriebsvarianten Herstellerangaben und schalltechnische Messberichte vor.
In der nachfolgenden Tabelle sind die vom Hersteller angegebenen Schallleistungspegel und die Messwerte (höchster Schallleistungspegel) zusammengefasst.
Betriebsmodus /
Leistung
Herstellerangabe
LwA [dB(A)]
Geräuschmodus 0 /
3.300 kW
Geräuschmodus 2 /
3.300 kW
104,4
103,2
Messbericht
GLGH-4286 14 12445 293A-0001-A
GLGH-4286 15 13153 293A-0004-A
GLGH-4286 15 13153 293A-0008-A
GLGH-4286-14-12445-293A-0002-A
GLGH-4286-15-13153-293A-0005-A
GLGH-4286-15-13153-293A-0009-A
Messbericht*
LwA [dB(A)]
104,4
104,1
104,9
102,2
102,5
103,2
Geräuschmodus 3 /
3.178 kW
101,3
GLGH-4286 14 12445 293A-0003-A
100,3
Geräuschmodus 4** /
2.935 kW
100,0
GLGH-4286 14 12445 293A-0004-A
99,9
Geräuschmodus 8 /
2.458 kW
98,1
GLGH-4286 15 13153 293A-0010-A
98,8
Tabelle 2: Schalltechnische Daten / Vestas V112-3.3 MW (STE)
Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau
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* höchster Messwert
** Betriebsmodus nicht für 119 m Nabenhöhe verfügbar
Für den uneingeschränkten Betrieb während der Tageszeit wird für die fünf geplanten
Windenergieanlagen vom Typ Vestas V112-3.3 MW (STE) ein Schallleistungspegel von
LwA,90 = 106,6 dB(A) [Höchster Mittelwert aus drei Messberichten LwA = 104,5 dB(A) für
den „Geräuschmodus 0“ zzgl. 2,1 dB Zuschlag für den oberen Vertrauensbereich]
berücksichtigt.
Vorabberechnungen haben ergeben, dass es notwendig wird, zwei der fünf geplanten
Windenergieanlagen vom Typ Vestas V112-3.3 MW (STE) (WEA 02 (L) und
WEA 03 (L))
während
der
Nachtzeit
schallreduziert
zu
betreiben.
Die
Windenergieanlagen WEA 04 (L) bis WEA 06 (L) können während der Nachtzeit
uneingeschränkt im „Geräuschmodus 0“ betrieben werden. Es wird für die Nachtzeit für
die Windenergieanlagen WEA 02 (L) und WEA 03 (L) der reduzierte Betrieb im
„Geräuschmodus 2“ mit einem Schallleistungspegel von LwA,90 = 104,7dB(A) [Höchster
Mittelwert aus drei Messberichten LwA = 102,6 dB(A) für den „Geräuschmodus 2“ zzgl.
2,1 dB Zuschlag für den oberen Vertrauensbereich] berücksichtigt.
Der Zuschlag von 2,1 dB für den „Geräuschmodus 0“ ergibt sich aus folgenden
Parametern:
- Unsicherheit des Prognosemodells mit σprog = 1,5 dB
- die Serienstreuung mit σP = 0,4 dB
- die Ungenauigkeit der Schallemissions-Vermessung mit σR = 0,5 dB
(Standardwert für FGW-konform vermessene Windenergieanlagen)
und berechnet sich wie folgt:
z = 1,28 * s ges
(1)
mit
(2)
Anmerkung:
(=1,5 dB) wird nur berücksichtigt, wenn in der Schallimmissionsprognose eine abschirmende
Wirkung von Gebäuden oder sonstigen relevanten Bauwerken berücksichtigt wurde. Im vorliegenden Fall
wird keine Gebäudeabschirmung berücksichtigt.
Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau
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Der Zuschlag für den reduzierten Betrieb im „Geräuschmodus 2“ von 2,1 dB ergibt sich
aus folgenden Parametern:
- Unsicherheit des Prognosemodells mit σprog = 1,5 dB
- die Serienstreuung mit σP = 0,5 dB
- die Ungenauigkeit der Schallemissions-Vermessung mit σR = 0,5 dB
(Standardwert für FGW-konform vermessene Windenergieanlagen)
und berechnet sich gemäß (1) und (2).
Im Anhang befinden sich die Auszüge der einzelnen Messberichte für die verwendeten
Betriebsmodi. Es liegen alle Messberichte vor und können bei Bedarf digital
nachgereicht werden.
6.1.2 Standort G2 „Steinkaul“
Am Standort G2 „Steinkaul“ ist die Errichtung und der Betrieb von insgesamt zwei
Windenergieanlagen des Herstellers General Electric Company geplant. Nachfolgend
werden die Hauptabmessungen und schalltechnischen Daten zusammengefasst:
WEA 07 (01S) und WEA 08 (02S):
Anlagentyp:
GE 2.5-120
Nabenhöhe:
139,0 m
Rotordurchmesser:
120 m
Nennleistung:
2.500 kW
Leistungsregelung:
pitch
Der Hersteller gibt für diesen Anlagentyp einen Schallleistungspegel von
LwA = 106 dB(A) für den Normalbetrieb an (siehe Anhang). Für diese Betriebsweise
(Normalbetrieb (NO)) liegt dem Gutachter ein Messbericht vor (siehe Anhang). Der
höchste Schallleistungspegel ergibt sich dabei zu LwA = 106,0 dB(A).
Weiterhin stehen für den schallreduzierten Betrieb insgesamt sechs Betriebsweisen
(NRO 100 bis NRO 105) mit Schallleistungspegeln zwischen LwA = 100 dB(A) und
LwA = 105 dB(A) zur Verfügung (Herstellerangaben siehe Anhang).
Für den uneingeschränkten Betrieb während der Tageszeit wird für die zwei geplanten
Windenergieanlagen (WEA 07 (01S) und WEA 08 (02S)) vom Typ GE 2.5-120 ein
Schallleistungspegel von LwA,90
= 108,5 dB(A) [Herstellerangabe für den
„Normalbetrieb (NO)“ 106,0 dB(A) zzgl. 2,5 dB Zuschlag für den oberen
Vertrauensbereich] berücksichtigt.
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Vorabberechnungen haben ergeben, dass es notwendig wird, eine der zwei geplanten
Windenergieanlagen vom Typ GE 2.5-120 (WEA 07 (01S)) während der Nachtzeit
schallreduziert zu betreiben. Die Windenergieanlage WEA 08 (2S) kann während der
Nachtzeit uneingeschränkt im „Normalbetrieb (NO)“ betrieben werden. Es wird für die
Nachtzeit für die Windenergieanlage WEA 07 (01S) der reduzierte Betrieb „NRO 104“
mit einem Schallleistungspegel von LwA,90 = 106,5 dB(A) [Herstellerangabe für die
Betrieb „NRO 104“ zzgl. 2,5 dB Zuschlag für den oberen Vertrauensbereich]
berücksichtigt.
Der Zuschlag von 2,5 dB ergibt sich aus folgenden Parametern:
- Unsicherheit des Prognosemodells mit σprog = 1,5 dB
- die Serienstreuung mit σP = 1,2 dB
- die Ungenauigkeit der Schallemissions-Vermessung mit σR = 0,5 dB
(Standardwert für FGW-konform vermessene Windenergieanlagen)
und berechnet gemäß (1) und (2). Es wird hierbei vorausgesetzt, dass bis zur
Inbetriebnahme mindestens ein Messbericht für den Betrieb „NRO 104“ vorliegt.
Hinweis 2:
In der Regel wird im Genehmigungsbescheid ein maximal zulässiger Emissionswert
(Schallleistungspegel) für jede geplante Windenergieanlage festgesetzt, der aus dem
schalltechnischen Gutachten hervorgeht. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen,
dass der für die nachfolgenden Berechnungen verwendete Schallleistungspegel LwA,90
einen Zuschlag für den oberen Vertrauensbereich beinhaltet, der die Unsicherheit des
Prognosemodells für die Schallausbreitungsberechnung berücksichtigt.
Gemäß „Windenergie-Erlass Nordrhein-Westfalen“11.) ergibt sich der zulässige
Emissionswert Le,max aus dem in der Prognose verwendeten Schallleistungspegel LwA
unter Berücksichtigung der Serienstreuung.
Der zulässige Emissionswert Le,max der geplanten Windenergieanlagen errechnet sich
wie folgt:
(3)
Hinweis 3:
Die letztendliche Entscheidung zur Festlegung eines maximal
Emissionswertes obliegt der Genehmigungsbehörde (hier: Kreis Düren).
6.2
zulässigen
Ton-, Impuls- und Informationshaltigkeit
Gemäß „Windenergie-Erlass Nordrhein-Westfalen“11.) können
auftretende Tonhaltigkeiten von KTN < 2 dB unberücksichtigt bleiben.
im
Nahbereich
Bei den geplanten Windenergieanlagen Typ V112-3.3 MW (STE) können im
Nahbereich Tonhaltigkeiten im Bereich 4 kHz von KTN > 2 dB auftreten. Da diese
subjektiv (Aussage Messbericht) in Entfernungen größer 300 m durch die stark
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zunehmende Luftdämpfung nicht
immissionsrelevant eingestuft.
hörbar
sind,
werden
diese
hier
als
nicht
Aus den vorliegenden Informationen zu den beiden geplanten Anlagentypen und zu den
berücksichtigten Betriebsweisen lässt sich ableiten, dass bei dem Betrieb keine
immissionsrelevanten ton- und impulshaltigen Geräusche auftreten. Darüber hinaus
liegen auch keine Erkenntnisse über eine generelle Impulshaltigkeit der Anlagentypen
vor.
Es wird als sachgerecht vorausgesetzt, dass Windenergieanlagen mit einer
immissionsrelevanten Tonhaltigkeit nicht dem Stand der Lärmminderungstechnik
entsprechen und daher nicht genehmigungsfähig sind. Hierzu gibt es jedoch auch
einzelne abweichende Auffassungen.
Bei dem Betrieb von WEA treten keine informationshaltigen Geräusche auf, sodass
eine besondere Berücksichtigung nicht notwendig ist.
6.3
Tieffrequente Geräusche
Allgemein kann gesagt werden, dass WEA keine Geräusche im Infraschallbereich
(vergl. DIN 45680)5.) hervorrufen, die hinsichtlich möglicher schädlicher Umwelteinwirkungen gesondert zu prüfen wären. Die von modernen WEA hervorgerufenen
Schallpegel im Infraschallbereich liegen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des
Menschen. Auch neuere Empfehlungen zur Beurteilung von Infraschalleinwirkungen der
Größenordnung, wie sie in der Nachbarschaft von WEA bislang nachgewiesen wurden,
gehen davon aus, dass sie ursächlich nicht zu Störungen, erheblichen Belästigungen
oder Geräuschbeeinträchtigungen führen 18.) 24.) 25.) 26.) 32.) 34.).
Derzeit wird in der öffentlichen Diskussion verstärkt das Thema „Infraschall in
Verbindung mit WEA“ diskutiert. Dabei wird von einigen Diskussionsteilnehmern
insbesondere auf die unkalkulierbaren Gesundheitsgefahren durch den von WEA
verursachten Infraschall hingewiesen und ausgeführt, dass diese durch Studien
bewiesen seien. Für eine negative Auswirkung von Infraschall unterhalb der
Wahrnehmungsschwelle konnten bislang jedoch keine wissenschaftlich gesicherten
Erkenntnisse gefunden werden, auch wenn zahlreiche Forschungsbeiträge
entsprechende Hypothesen postulieren.
6.4
Kurzzeitige Geräuschspitzen
Spitzenpegel von WEA können u. U. durch kurzzeitig auftretende Vorgänge beim
Gieren (Betrieb der Windnachführung) oder Bremsen (z. B. wegen Überdrehzahl)
auftreten. Sie dürfen gemäß TA-Lärm Nr. 6.1 in der Nacht die Richtwerte um nicht
mehr als 20 dB überschreiten. Üblicherweise sind bei WEA keine Spitzenpegel zu
erwarten, die zu einer Überschreitung dieser Vorgabe führen.
Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau
Seite 15 von 25
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6.5
Zusammenfassung der schalltechnischen Kennwerte
Die Lage der geplanten Windenergieanlagen ist den Übersichtskarten des Anhangs zu
entnehmen. In der nachfolgenden Tabelle werden die Koordinaten (gerundet) und die
schalltechnischen Kennwerte der geplanten Windenergieanlagen zusammengefasst.
Bezeichnung
Nabenhöhe
[m]
WEA02 (L) V112 3.3MW
WEA03 (L) V112 3.3MW
WEA04 (L) V112 3.3MW
WEA05 (L) V112 3.3MW
WEA06 (L) V112 3.3MW
WEA 07 (01S) GE 2.5-120
WEA 08 (02S) GE 2.5-120
119,0
119,0
119,0
119,0
119,0
139,0
139,0
UTM WGS84
Zone 32
RW
HW
323.863
323.978
324.172
324.253
323.363
326.084
326.362
5.619.718
5.619.388
5.619.102
5.618.793
5.619.775
5.619.598
5.619.293
Schallleistungspegel
LwA,90
[dB(A)]
Tag
Nacht
106,6*
106,6*
106,6*
106,6*
106,6*
108,5**
108,5**
104,7*
104,7*
106,6*
106,6*
106,6*
106,5**
108,5**
Tabelle 3: Schalltechnische Kennwerte der geplanten Windenergieanlagen / Zusatzbelastung
* inkl. 2,1 dB Zuschlag für den oberen Vertrauensbereich
** inkl. 2,5 dB Zuschlag für den oberen Vertrauensbereich
7.
Vorbelastung
Als schalltechnische Vorbelastung werden insgesamt vier bestehende WEA
berücksichtigt. Die Lage der Windenergieanlagen ist der anliegenden Übersichtskarte
zu entnehmen. Nachfolgend werden die schalltechnischen Daten der als Vorbelastung
berücksichtigten WEA zusammengefasst.
Standort Vettweiß-Ginnick
Anlagentyp: Nordex N62 (WEA 10)
Für diesen Anlagentyp liegen drei Messberichte vor. Der Hersteller garantiert einen
Schallleistungspegel von LwA = 106,5 dB(A). Zusätzlich wird der Zuschlag für die
tonhaltige Schallemission dieses Anlagentyps mit KT = 3 dB angegeben.
Hinweis: Zur Bildung des Beurteilungspegels für die Gesamtbelastung sind ggf.
Tonhaltigkeitszuschläge zu addieren. Zur Bestimmung der Tonhaltigkeit wird die
Differenz zwischen der Gesamtbelastung und der tonhaltigen Vorbelastung betrachtet.
Bei einer Differenz von £ 6 dB wird zur Bildung des Beurteilungspegels ein Tonzuschlag
von 3 dB vergeben; ist die Differenz größer, so werden die tonhaltigen Geräusche vom
Gesamtgeräusch überdeckt.
Anlagentyp: ENERCON E-58/10.58 (WEA 11)
Für diesen Anlagentyp liegt eine Zusammenfassung aus drei Messberichten vor. Der
höchste Mittelwert ergibt sich zu LwA = 100,8 dB(A).
Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau
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Standort Nideggen-Berg
2 x Anlagentyp: NEG Micon NM64c/1500 (WEA 12 und 13)
Für diesen Anlagentyp liegt eine Zusammenfassung aus drei Messberichten vor. Der
höchste Mittelwert ergibt sich zu LwA = 102,1 dB(A).
In den nachfolgenden Tabellen werden die Koordinaten und Daten der als Vorbelastung
berücksichtigten WEA zusammengefasst.
Anlagentyp
N62
E-58/10.58
NM64c/1500
Unsicherh. Serienstreuung
des
Prognosemodells
sprog
sP
[dB]
[dB]
1,5
0,7
1,5
0,1
1,5
0,4
Ungenauigk. Zuschlag
Schallder Schallleistungspegel
für
emissions- den oberen inkl. oberem
messung
Vertrauens- Vertrauensbereich
bereich
sR
[dB(A)]
[dB]
[dB]
0,5
2,2
108,7
0,5
2,0
102,8
0,5
2,1
104,2
Tabelle 4: Parameter zur Ermittlung der oberen Vertrauensbereichsgrenze / Vorbelastung
Bezeichnung
WEA 10, N62
WEA 11, E-58
WEA 12, NEG Micon
WEA 13, NEG Micon
Nabenhöhe
[m]
69,0
70,5
68,0
68,0
UTM WGS84 Zone 32
Rechtswert
Hochwert
327.141,4
327.463,6
323.753,3
323.469,5
5.619.705,5
5.619.708,5
5.616.302,9
5.616.222,3
Schallleistungspegel
LwA,90*
[dB(A)]
Tag
Nacht
108,7**
108,7**
102,8
102,8
104,2
104,2
104,2
104,2
Tabelle 5: Schalltechnische Kennwerte der weiteren Windenergieanlagen / Vorbelastung
* inkl. Zuschlag für den oberen Vertrauensbereich
** zzgl. KT = 3 dB
8.
Ermittlung der maßgeblichen Immissionspunkte
8.1
Einwirkungsbereiche der geplanten Windenergieanlagen
Gemäß TA-Lärm Nr. 2.2 sind die Flächen dem Einwirkungsbereich zuzuordnen, in
denen die von der Anlage ausgehenden Geräusche einen Beurteilungspegel
verursachen, der weniger als 10 dB unter dem für diese Fläche maßgebenden
Immissionsrichtwert (IRW) liegt. Das zusätzliche Kriterium der Geräuschspitzen muss
im vorliegenden Fall nicht berücksichtigt werden.
Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau
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Im Anhang sind die Einwirkungsbereiche (Grundlage: Schallleistungspegel für die
Nachtzeit, gemäß Tabelle 3) der geplanten Windenergieanlagen für WR-Gebiete (Reine
Wohngebiete), WA-Gebiete (Allgemeine Wohngebiete) und MI/MD-Gebiete (MischDorfgebiete) dargestellt. Im Einwirkungsbereich für WR-Gebiete befinden sich keine
Wohnhäuser mit entsprechender Schutzbedürftigkeit.
Bei den Berechnungen werden insgesamt 17 Immissionspunkte berücksichtigt.
Die Lage dieser Immissionspunkte letztmalig
Standortaufnahme am 08.10.2013 geprüft.
wurde
im
Rahmen
einer
Bei der Standortaufnahme wurde festgestellt, dass keine Gebäudeanordnungen
gegeben sind, die zu möglichen Schallreflexionen führen. Es wurde auch festgestellt,
dass keine weiteren Immissionspunkte zu berücksichtigen sind.
Nach aktueller Aussage der Gemeinde Kreuzau haben sich im Umfeld der Plangebiete
keine Änderungen ergeben. Deshalb wurde von einer erneuten Standortbegehung für
die Aktualisierung des Gutachtens abgesehen.
8.2
Immissionspunkte
Die Immissionspunkte befinden sich rund um die beiden Plangebiete (G1 und G2) und
zwischen diesen Plangebieten, größtenteils im Randbereich geschlossener Ortschaften.
Die Immissionspunkte IP 01 bis 03 befinden sich nördlich des Plangebietes G1
„Lausbusch“. Der Immissionspunkt IP 01 repräsentiert den südöstlichen Bereich einer
im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau als Wohnbaufläche dargestellten
Fläche im Ortsteil Boich. Die Immissionspunkte IP 02 und 03 repräsentieren zwei
Wohnhäuser im Außenbereich südlich des Ortsteils Boich.
Die Immissionspunkte IP 04 und IP 05 liegen zwischen den beiden Plangebieten, im
Ortsteil Thum (Gemeinde Kreuzau), jeweils am westlichen bzw. östlichen Rand von
Wohnbauflächen gemäß Flächennutzungsplan.
Die Immissionspunkte IP 06 und IP 07 liegen östlich des Plangebietes G2, am
westlichen
Rand
des
Ortsteils
Ginnick
(Gemeinde
Vettweiß).
Gemäß
Flächennutzungsplan der Gemeinde Vettweiß handelt es sich hier um Mischbauflächen.
Diese Immissionspunkte liegen bereits außerhalb des Einwirkungsbereiches (siehe
Abschnitt 8.1).
Der Immissionspunkt IP 08 liegt südöstlich des Plangebietes G2, am westlichen Rand
des Ortsteils Muldenau (Stadt Nideggen). Gemäß Flächennutzungsplan der Stadt
Nideggen handelt es sich hier um Mischbauflächen. Dieser Immissionspunkt liegt
bereits außerhalb des Einwirkungsbereiches (siehe Abschnitt 8.1).
Die Immissionspunkte IP 09 und IP 10 liegen zwischen den beiden Plangebieten, am
nördlichen Rand der Siedlung Thuir (Stadt Nideggen). Im Flächennutzungsplan ist
dieser Bereich als Außenbereich dargestellt.
Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau
Seite 18 von 25
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Die Immissionspunkte IP 11 und IP 12 liegen südlich der beiden Plangebiete, am
nördlichen Rand des Stadtteils Berg (Stadt Nideggen). Der Immissionspunkt IP 11
repräsentiert den nördlichen Rand eines gemäß Flächennutzungsplan als
Wohnbaufläche dargestellten Gebietes. Immissionspunkt IP 12 liegt im Außenbereich,
bereits außerhalb des Einwirkungsbereiches (siehe Abschnitt 8.1).
Die Immissionspunkte IP 13 bis IP 17 liegen südwestlich und westlich des Plangebietes
G1. Der Immissionspunkt IP 13 repräsentiert das Wohnhaus eines Reiterhofes. Die
Immissionspunkte IP 14 und IP 15 liegen am östlichen Rand von Nideggen. Der
Flächennutzungsplan weist hier Wohnbauflächen aus. Der Immissionspunkt IP 16
repräsentiert das Wohnhaus eines landwirtschaftlichen Betriebes im Außenbereich. Der
Immissionspunkt IP 17 repräsentiert den westlichen Rand einer Mischgebietsfläche
gemäß B-Plan Nr. 19 der Stadt Nideggen.
Für die schalltechnische Beurteilung wird für die Immissionspunkte IP 02, IP 03, IP 06
bis 10, IP 12, IP 13, IP 16 und IP 17 für die Nachtzeit (22.00 - 06.00 Uhr) ein
Immissionsrichtwert von 45 dB(A), entsprechend der Schutzbedürftigkeit eines “Mischbzw. Dorfgebietes (MI/MD)“, berücksichtigt. Für alle weiteren Immissionspunkte wird für
die Nachtzeit ein Immissionsrichtwert von 40 dB(A), entsprechend der
Schutzbedürftigkeit eines „Allgemeinen Wohngebietes (WA)“ berücksichtigt.
Während der Tageszeit (06.00 - 22.00 Uhr) gelten für alle Immissionspunkte 15 dB
höhere Immissionsrichtwerte.
UTM WGS84 Zone 32
Bezeichnung
IP 01, Boich Südost
IP 02, Gut Stein
IP 03, Zum Obsthof 2
IP 04, Kaninsberg 10
IP 05, Thum Südost
IP 06, Im Berggarten 2
IP 07, Auf der Schildhecke 1a
IP 08, Ulmenstraße 3
IP 09, Thuir 4
IP 10, Thuir 2
IP 11, Zum Breidel 8
IP 12, Frankenstraße 3
IP 13, Auf der Hürt (Reiterhof)
IP 14, Berger Acker 11
IP 15, Sperberweg 1a
IP 16, Gut Kirschbaum
IP 17, B-Plan Nr. 19, Ost
Höhe über
Grund
Rechtswert
Hochwert
[m]
323.154
323.044
323.393
324.829
325.168
328.119
328.148
327.162
325.640
325.592
325.108
324.538
323.634
322.893
322.657
322.621
322.915
5.620.696
5.620.441
5.620.418
5.619.827
5.619.708
5.619.566
5.619.235
5.618.091
5.618.665
5.618.649
5.617.480
5.617.375
5.618.264
5.618.484
5.618.933
5.619.523
5.619.088
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
IRW
[dB(A)]
Tag /
Nacht
55/40
60/45
60/45
55/40
55/40
60/45
60/45
60/45
60/45
60/45
55/40
60/45
60/45
55/40
55/40
60/45
60/45
Tabelle 6: Immissionspunkte
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9.
Rechenergebnisse und Beurteilung
Gemäß TA-Lärm muss zur schalltechnischen Beurteilung die Gesamtbelastung (GB) an
dem jeweiligen Immissionspunkt ermittelt werden (Abschnitt 2.4 der TA-Lärm). Sie setzt
sich aus der Vorbelastung (VB) und der Zusatzbelastung (ZB) zusammen.
In der nachfolgenden Tabelle 7 werden zunächst die Schallimmissionspegel Lr,o90 für
die Nachtzeit für die Zusatzbelastung (gesamt) und getrennt nach den beiden
Plangebieten G1 „Lausbusch“ und G2 „Steinkaul“ aufgelistet.
Immissionspunkt
IP 01, Boich Südost
IP 02, Gut Stein
IP 03, Zum Obsthof 2
IP 04, Kaninsberg 10
IP 05, Thum Südost
IP 06, Im Berggarten 2
IP 07, Auf der Schildhecke 1a
IP 08, Ulmenstraße 3
IP 09, Thuir 4
IP 10, Thuir 2
IP 11, Zum Breidel 8
IP 12, Frankenstraße 3
IP 13, Auf der Hürt (Reiterhof)
IP 14, Berger Acker 11
IP 15, Sperberweg 1a
IP 16, Gut Kirschbaum
IP 17, B-Plan Nr. 19, Ost
IRW /
Nacht
[dB(A)]
40
45
45
40
40
45
45
45
45
45
40
45
45
40
40
45
45
„ZB,
gesamt“
[dB(A)]
36,7
39,2
41,4
40,1
40,0
30,2
29,9
32,7
39,4
39,1
32,1
32,4
39,8
35,7
36,1
38,8
39,5
„ZB Lausbusch“
[dB(A)]
36,6
39,1
41,4
39,1
36,6
19,2
19,0
22,6
33,0
33,4
30,7
31,8
39,7
35,6
36,1
38,7
39,4
„ZB
Steinkaul“
[dB(A)]
20,1
20,0
21,9
33,3
37,3
29,8
29,6
32,3
38,3
37,8
26,6
23,8
22,6
19,2
18,5
18,5
19,9
Tabelle 7: Berechnungsergebnisse, Zusatzbelastung / Nachtzeit
Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau
Seite 20 von 25
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In der nachfolgenden Tabelle 8 werden die Schallimmissionspegel Lr,o90 für die
Nachtzeit für die Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung aufgelistet.
Immissionspunkt
IP 01, Boich Südost
IP 02, Gut Stein
IP 03, Zum Obsthof 2
IP 04, Kaninsberg 10
IP 05, Thum Südost
IP 06, Im Berggarten 2
IP 07, Auf der Schildhecke 1a
IP 08, Ulmenstraße 3
IP 09, Thuir 4
IP 10, Thuir 2
IP 11, Zum Breidel 8
IP 12, Frankenstraße 3
IP 13, Auf der Hürt (Reiterhof)
IP 14, Berger Acker 11
IP 15, Sperberweg 1a
IP 16, Gut Kirschbaum
IP 17, B-Plan Nr. 19, Ost
IRWNacht
[dB(A)]
Vorbelastung
[dB(A)]
Zusatzbelastung
[dB(A)]
Gesamtbelastung
[dB(A)]
40
45
45
40
40
45
45
45
45
45
40
45
45
40
40
45
45
16,1
16,5
17,5
23,9
26,0
37,4
35,5
28,9
27,1
26,8
25,9
28,9
24,9
22,6
19,6
17,7
19,7
36,7
39,2
41,4
40,1
40,0
30,2
29,9
32,7
39,4
39,1
32,1
32,4
39,8
35,7
36,1
38,8
39,5
36,7
39,2
41,5
40,2
40,1
38,2
36,5
34,2
39,7
39,4
33,1
34,0
40,0
35,9
36,2
38,8
39,5
Tabelle 8: Berechnungsergebnisse (Nacht)
Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau
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In der nachfolgenden Tabelle 9 werden die Beurteilungspegel (gerundet) für die
Gesamtbelastung gebildet und den jeweiligen Immissionsrichtwerten (IRW) gegenübergestellt. An den Immissionspunkten IP 06 und IP 07 sind Zuschläge für Tonhaltigkeit zu
addieren (siehe Abschnitt 7).
Immissionspunkt
IP 01, Boich Südost
IP 02, Gut Stein
IP 03, Zum Obsthof 2
IP 04, Kaninsberg 10
IP 05, Thum Südost
IP 06, Im Berggarten 2
IP 07, Auf der Schildhecke 1a
IP 08, Ulmenstraße 3
IP 09, Thuir 4
IP 10, Thuir 2
IP 11, Zum Breidel 8
IP 12, Frankenstraße 3
IP 13, Auf der Hürt (Reiterhof)
IP 14, Berger Acker 11
IP 15, Sperberweg 1a
IP 16, Gut Kirschbaum
IP 17, B-Plan Nr. 19, Ost
IRWNacht
[dB(A)]
Beurteilungspegel
GB (gerundet)
[dB(A)]
Reserve zum IRW
[dB]
40
45
45
40
40
45
45
45
45
45
40
45
45
40
40
45
45
37
39
42
40
40
41*
40*
34
40
39
33
34
40
36
36
39
40
3
6
3
0
0
4
5
11
5
6
7
11
5
4
4
6
5
Tabelle 9: Bildung der Beurteilungspegel (gerundet) und Vergleich mit den Immissionsrichtwerten (Gesamtbelastung / Nacht)
* inkl. Zuschlag für Tonhaltigkeit mit KT = 3 dB
Wie die Berechnungsergebnisse in Tabelle 9 zeigen, werden die zulässigen
Immissionsrichtwerte durch die Beurteilungspegel der Gesamtbelastung an keinem
Immissionspunkt überschritten.
Während der Tageszeit (Sonntag) liegen die Beurteilungspegel der Gesamtbelastung
(nur WEA) im Bereich Thum (IP 04 und IP 05) um mehr als 10 dB, an allen weiteren
Immissionspunkten um mindestens 14 dB unter dem jeweiligen Immissionsrichtwert
(vgl. Zusammenfassung im Anhang).
Aus Sicht des Schallimmissionsschutzes bestehen unter den dargestellten
Bedingungen keine Bedenken gegen die Aufstellung der beiden Bebauungspläne und
somit auch nicht gegen die Errichtung und den Betrieb der geplanten
Windenergieanlagen während der Tages- und Nachtzeit.
Hinweis:
Die dargestellten Ergebnisse und Beurteilungen gelten nur für die hier betrachtete
Konfiguration. Sollten sich Änderungen hinsichtlich der zu berücksichtigenden
Vorbelastung bzw. den zu beurteilenden Immissionspunkten ergeben, sind die
ermittelten Ergebnisse nicht mehr gültig und es sind neue Berechnungen notwendig.
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10.
Qualität der Prognose
Für eine Schallimmissionsprognose fordert die TA-Lärm eine Aussage zur Prognosequalität. Anforderungen an Art und Umfang der Prognosequalität werden nicht näher
beschrieben. Dies hat zur Konsequenz, dass die Beurteilung einer Schallimmissionsprognose bei den Genehmigungsbehörden unterschiedlich gehandhabt wird.
Aus diesem Grund wird in 10.) gefordert, dass bei einer Schallimmissionsprognose der
Nachweis zu führen ist, dass die obere Vertrauensbereichsgrenze aller Unsicherheiten
(Emissionsdaten und Ausbreitungsrechnung) der nach TA-Lärm ermittelten
Beurteilungspegel mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 % den jeweils zulässigen
Immissionsrichtwert einhält. Die Ermittlung der oberen Vertrauensbereichsgrenze
erfolgt entsprechend der in dem „Windenergiehandbuch“ (Windenergie-Handbuch,
M. Agatz, Stand Dezember 2015) beschriebenen Vorgehensweise für das Standardverfahren (Merkblatt “Qualität der Prognose“).
Für alle berücksichtigten Windenergieanlagen wurden Zuschläge für den oberen
Vertrauensbereich berücksichtigt (vgl. Abschnitte 6 und 7).
Unter den dargestellten Bedingungen ist von einer ausreichenden Prognosesicherheit
auszugehen.
Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau
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11.
Zusammenfassung
In der Gemeinde Kreuzau sind die Errichtung und der Betrieb von insgesamt sieben
Windenergieanlagen (WEA), verteilt auf zwei Standorte („Kreuzau-Lausbusch“: 5 WEA
und „Kreuzau-Steinkaul“: 2 WEA) geplant. Die derzeitigen Planungen gehen von zwei
unterschiedlichen Anlagentypen (Vestas V112-3.3 MW (STE) und General Electric
Company GE 2.5-120) mit Nabenhöhen von 119,0 m bzw. 139,0 m aus.
Um dieses Projekt planungsrechtlich abzusichern, sollen die Bebauungspläne
Nr. G1 „Windenergieanlagen Lausbusch“ und Nr. G2 „Windenergieanlagen Steinkaul“
mit der Ausweisung von Sonderbauflächen für WEA aufgestellt werden.
Als Zusatzbelastung wurden gemäß TA-Lärm Nr. 2.4 Absatz 23.) die geplanten
Windenergieanlagen (WEA 02 (L) bis WEA 06 (L), sowie WEA 07 (01S) und
WEA 08 (02S)) berücksichtigt.
Die Standortkoordinaten der geplanten Windenergieanlagen sind in Tabelle 3
zusammengefasst. In den Berechnungen wurden folgende schalltechnischen Daten
verwendet:
Windenergieanlage
WEA02 (L) V112 3.3MW
WEA03 (L) V112 3.3MW
WEA04 (L) V112 3.3MW
WEA05 (L) V112 3.3MW
WEA06 (L) V112 3.3MW
Naben- Tag (06.00 - 22.00 Uhr)
höhe LwA,90* Betriebsmodus /
[m] [dB(A)] Leistung [kW]
Geräuschmodus 0
119,0 106,6
/ 3.300
Geräuschmodus 0
119,0 106,6
/ 3.300
Geräuschmodus 0
119,0 106,6
/ 3.300
Geräuschmodus 0
119,0 106,6
/ 3.300
Geräuschmodus 0
119,0 106,6
/ 3.300
WEA 07 (01S) GE 2.5-120
139,0
108,5
WEA 08 (02S) GE 2.5-120
139,0
108,5
Normalbetrieb
(NO) / 2.530
Normalbetrieb
(NO) / 2.530
Nacht (22.00 - 06.00 Uhr)
LwA,90* Betriebsmodus /
[dB(A)]
Leistung [kW]
Geräuschmodus 2 /
104,7
3.300
Geräuschmodus 2 /
104,7
3.300
Geräuschmodus 0 /
106,6
3.300
Geräuschmodus 0 /
106,6
3.300
Geräuschmodus 0 /
106,6
3.300
NRO 104 /
2.350
Normalbetrieb (NO)
108,5
/ 2.530
106,5
Tabelle 10: Schallleistungspegel und Leistung / Betriebsmodi der geplanten Windenergieanlagen
* inkl. Zuschlag für den oberen Vertrauensbereich gemäß Abschnitt 6.1
In der näheren Umgebung der beiden Plangebiete befinden sich bereits vier WEA
(WEA 10 bis WEA 13) in Betrieb, die als schalltechnische Vorbelastung, TA-Lärm
Nr. 2.4, Absatz 23.), berücksichtigt wurden.
Unter Berücksichtigung der genannten Ausgangssituation wurde für insgesamt
17 Immissionspunkte die durch die geplanten Windenergieanlagen bewirkte Zusatzbelastung prognostiziert. Mit der ebenfalls rechnerisch ermittelten Vorbelastung wurde
die Gesamtbelastung bestimmt und den jeweils zulässigen Immissionsrichtwerten
gegenübergestellt.
Bericht Nr. 3418-14-L3A Kreuzau
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IEL GmbH
Wie die Berechnungsergebnisse in Abschnitt 9 zeigen, werden die zulässigen
Immissionsrichtwerte durch den Beurteilungspegel der Gesamtbelastung (Ob
(Oberer
Vertrauensbereich) an keinem der untersuchten Immissionspunkte überschritten.
Damit ist der Nachweis geführt, dass unter den dargestellten Bedingungen aus Sicht
des Schallimmissionsschutzes keine Bedenken gegen die Errichtung und den
uneingeschränkten Betrieb der geplanten Windenergieanlage
uneingeschränkten
Windenergieanlagen während der Tageszeit
und teilweise uneingeschränkten Betrieb während der Nachtzeit bestehen.
Alle Berechnungsergebnisse und Beurteilungen
Beurteilungen gelten nur für die gewählte
Konfiguration.
Dieses Gutachten (Textteil und Anhang) darf nur in seiner Gesamtheit verwendet
werden.
Aurich, den 17.. März 2016
Bericht verfasst durch
dur
Geprüft und freigegeben durch
Hennes Hake (B.Eng.)
B.Eng.)
Volker
ker Gemmel (Dipl.
(Dipl.-Ing.
Ing. (FH))
(Sachbearbeiter Schallschutz)
(Technischer Leiter Schallschutz)
Bericht Nr. 3418-14-L3A
3418
L3A Kreuzau
Seite 25 von 25
IEL GmbH
Anhang
Übersichtskarten und Raster (4 Seiten)
- Darstellung und Einwirkungsbereiche der geplanten Windenergieanlagen
- Darstellung aller Windenergieanlagen und Immissionspunkte
- Schallimmissionsraster Nacht Zusatzbelastung
- Schallimmissionsraster Nacht Gesamtbelastung
Datensatz und Berechnungsergebnisse (14 Seiten)
Messberichte und Herstellererklärungen
Geplante Windenergieanlagen
- Auszug aus dem Messbericht Vestas V112-3.3 MW (Mode 0)
Bericht Nr. GLGH-4286 15 13153 293-A-0008-A (1 Seite)
- Auszug aus dem Messbericht Vestas V112-3.3 MW (Mode 0)
Bericht Nr. GLGH-4286 15 13153 293-A-0004-A (1 Seite)
- Auszug aus dem Messbericht Vestas V112-3.3 MW (Mode 0)
Bericht Nr. GLGH-4286 14 12445 293-A-0001-A (2 Seiten)
- Auszug aus dem Messbericht Vestas V112-3.3 MW (Mode 2)
Bericht Nr. GLGH-4286 14 12445 293-A-0002-A (1 Seite)
- Auszug aus dem Messbericht Vestas V112-3.3 MW (Mode 2)
Bericht Nr. GLGH-4286 15 13153 293-A-0005-A (1 Seite)
- Auszug aus dem Messbericht Vestas V112-3.3 MW (Mode 2)
Bericht Nr. GLGH-4286 15 13153 293-A-0009-A (2 Seiten)
- Herstellererklärung GE 2.5-120 - 50 Hz Normalbetrieb (12 Seiten)
- Messbericht GE 2.5-120 Normalbetrieb
windtest grevenbroich gmbh Bericht Nr. SK13002B1 (50 Seiten)
- Herstellererklärung GE 2.5-120 - 50 Hz / Schallreduzierter Betrieb (35 Seiten)
Bestehende Windenergieanlagen
NORDEX N62 / 1.300 kW (4 Seiten)
ENERCON E-58 / 1.000 kW (1 Seite)
NEG Micon NM64c/1500 (6 Seiten)
Literaturverzeichnis (3 Seiten)
Bericht Nr.: 3418-14-L3A Kreuzau
Übersichtskarten
Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz
IEL GmbH
—
Kirchdorfer Straße 26
—
26603 Aurich
' 04941-9558-0
Standort: Kreuzau
Übersichtskarte: Darstellung der Einwirkungsbereiche
der geplanten Windenergieanlagen
Lageplan [ EWB ] -- UTM (Streifenbreite 6°), nördliche Hemisphäre; WGS84 (Weltweit GPS), geozentrisch
EWB "WR"
25 dB(A)-Isophone
5622000
EWB "WA"
30 dB(A)-Isophone
IP 01
EWB "MI/MD"
IP 03
35 dB(A)-Isophone
IP 02
IP 04
y/m
IP 05
IP 06
IP 16
IP 17
IP 07
IP 15
IP 10
IP 09
IP 08
IP 14
5618000
IP 13
IP 11
IP 12
5616000
Plangebiet G1 Lausbusch
0
M 1:40000
2500 m
322000
IMMI 2015-1 06/2015
Plangebiet G2 Steinkaul
324000
326000
x/m
330000
U:\AUFTRÄGE\3418 Kreuzau-Lausbusch\3418-16-L5\3418-14-L3A.IPR
Standort: Kreuzau
Übersichtskarte:
Darstellung aller Windenergieanlagen und Immissionspunkte
Lageplan [ Übersicht ] -- UTM (Streifenbreite 6°), nördliche Hemisphäre; WGS84 (Weltweit GPS), geozentrisch
5621000
IP 01
IP 03
IP 02
IP 04
y/m
WEA 06 (L)
IP 05
IP 06
WEA 02 (L)
WEA 07 (01S)
IP 16
WEA 03 (L)
WEA 08(02S)
IP 17
WEA 04 (L)
IP 07
5619000
IP 15
WEA 05 (L)
IP 10
IP 08
IP 14
5618000
WEA Vettweiß-Ginnick
IP 09
IP 13
IP 11
IP 12
5617000
5616000
WEA Nideggen-Berg
5615000
0
322000
IMMI 2015-1 06/2015
M 1:27500
323000
2500 m
324000
325000
326000
x/m
328000
U:\AUFTRÄGE\3418 Kreuzau-Lausbusch\3418-16-L5\3418-14-L3A.IPR
Standort: Kreuzau
Schallimmissionsraster Nacht (22.00 bis 06.00 Uhr)
Zusatzbelastung
Raster Nacht (22h-6h) [ ZB gesamt, Rel. Höhe 5.00m ]
5621000
IP 01
IP 03
IP 02
IP 04
y/m
IP 05
IP 06
IP 16
IP 17
IP 07
5619000
IP 15
IP 10
IP 09
IP 08
IP 14
5618000
IP 13
IP 11
IP 12
5617000
Nacht (22h-6h)
Pegel
dB(A)
>..-35
>35-40
5616000
>40-45
>45-50
>50-55
>55-60
>60-65
>65-70
>70-75
5615000
>75-80
0
322000
IMMI 2015-1 06/2015
M 1:27500
323000
>80-..
2500 m
324000
325000
326000
x/m
328000
U:\AUFTRÄGE\3418 Kreuzau-Lausbusch\3418-16-L5\3418-14-L3A.IPR