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Mitteilungsvorlage (Mitteilungen des Bürgermeisters - Stellungnahme der Verwaltung zur Presseberichterstattung anlässlich der diesjährigen Jahreshauptversammlung der Feuerwehr der Stadt Bedburg -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
17.03.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Mitteilungsvorlage (Mitteilungen des Bürgermeisters
- Stellungnahme der Verwaltung zur Presseberichterstattung anlässlich der diesjährigen Jahreshauptversammlung der Feuerwehr der Stadt Bedburg -) Mitteilungsvorlage (Mitteilungen des Bürgermeisters
- Stellungnahme der Verwaltung zur Presseberichterstattung anlässlich der diesjährigen Jahreshauptversammlung der Feuerwehr der Stadt Bedburg -) Mitteilungsvorlage (Mitteilungen des Bürgermeisters
- Stellungnahme der Verwaltung zur Presseberichterstattung anlässlich der diesjährigen Jahreshauptversammlung der Feuerwehr der Stadt Bedburg -)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: 14 Drucksache: WP749/2009 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 32 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 17.03.2009 Betreff: Mitteilungen des Bürgermeisters - Stellungnahme der Verwaltung zur Presseberichterstattung anlässlich der diesjährigen Jahreshauptversammlung der Feuerwehr der Stadt Bedburg - Inhalt der Mitteilung: Aufgrund des Verlaufs der diesjährigen Jahreshauptversammlung sowie der unter dem Tenor `Sparvorschläge machen Wehrleute wütend´ in der heutigen Ausgabe (17.03.2008) der Kölner Stadtanzeiger erschienenen Pressemitteilung sieht die Verwaltung sich zu nachfolgender Stellungnahme veranlasst: Die sowohl in der Jahreshauptversammlung, als auch in der Presseberichterstattung angeführte Kritik gegen die Verwaltung, hier insbesondere den Fachbereich II, ist in keiner Weise berechtigt und absolut unangebracht. Aufwandsentschädigung So ist zunächst festzuhalten, dass - da der Leiter der Feuerwehr zeitgleich auch zuständiger Mitarbeiter für den Aufgabenbereich `Feuerwehrwesen´ ist - regelmäßige Abstimmungsgespräche zwischen dem Leiter der Feuerwehr und der Verwaltung [Leiter des Fachbereichs II] geführt werden. In keinem eines solchen Gesprächs ist die Verwaltung, respektive der zuständige Fachbereichsleiter, auf die - offensichtlich - unzureichende Höhe der Aufwandsentschädigung angesprochen worden. Derzeit erhalten die Feuerwehrleute auf Basis eines unter Datum vom Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 11.12.2002 gefassten Ratsbeschlusses jährlich folgende Entschädigungen für ihre ehrenamtliche Tätigkeiten: - Leiter der Feuerwehr - stellvertretender Leiter - Stadtjugendfeuerwehrwacht - Löschzugführer - Mitglieder der Feuerwehr 1.848,- € 586,- € 246,- € 461,- € 21,- € Ungeachtet dessen, dass im Ergebnis einer unter heutigem Datum telefonisch erfolgten Nachfrage über die Höhe der Aufwandsentschädigungen auf Rhein-Erft-Kreis Ebene die in der Stadt Bedburg gezahlten Aufwandsentschädigungen zumindest im `Mittelwert´ liegen, wird die Verwaltung die Thematik mit der Wehrführung und den Leitern der jeweiligen Löschzüge/ -gruppen kurzfristig erörtern. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Kerpen Aufgrund der dünnen Personaldecke im Aufgabenbereich `Feuerwehrwesen´ - der zuständige Mitarbeiter nimmt zugleich noch mit einem Stellenanteil von derzeit rd. 20 % [Freistellung zzgl. Aufwandsentschädigung] die Aufgaben des Leiters der Feuerwehr wahr -, der immer diffiziler werdenden Rechtsvorschriften und der damit einhergehenden haftungsrechtlichen Problemstellungen, hat die Verwaltung im Rahmen organisatorischer Änderungen Gespräche/ Verhandlungen mit der Stadt Kerpen hinsichtlich des Abschlusses einer öffentlîch-rechtlichen Vereinbarung geführt. Zielsetzung der Verwaltung war und ist, die Qualität ständig zu verbessern, überflüssige Kosten zu vermeiden, Personalkosten einzusparen und im Austausch und Vorhalten von breitem Fach- und Erfahrungswissen zu kooperieren. Die angedachten organisatorischen Änderungen wurden in einem unter Datum vom 13.11.2008 geführten Gespräch mit der Wehrführung, den Löschzug-/ Gruppenführern und deren Stellvertretern sowie dem Stadtjugendfeuerwehrwacht ausführlich erörtert. Im Ergebnis des Gesprächs konnte festgehalten werden, dass die Änderungen insgesamt positiv bewertet wurden; es wurde sich jedoch dahingehend vereinbart, dass - aufgrund noch vorhandener `offener Fragen´ und um bei eventuell erkennbaren Problemstellungen unmittelbar gegensteuern zu können - in regelmäßigen Abständen Evaluationsgespräche im o. a. Kreis durchgeführt werden. Eine entsprechende Regelung ist in § 11 des Entwurfs der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung explizit aufgenommen worden. Um Wiederholungen zu vermeiden wird vollinhaltlich auf die ausführliche Verwaltungsvorlage WP7-240/2008 verwiesen. Leider muss verwaltungsseitig festgestellt werden, dass eine seitens der Feuerwehr offensichtlich erstellte Niederschrift über das Ergebnis des Gesprächs der Verwaltung bis dato nicht vorgelegt worden ist. Eine zunächst bereits zum Jahresbeginn avisierte Umsetzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung konnte aufgrund bestehender Problemstellungen - die Kommunalaufsicht macht dahingehend Bedenken geltend, dass die Gmeindeordnung von `benachbarten Kommunen´ spricht, die beiden Stadtgrenzen jedoch nicht aneinanderstoßen - noch nicht erfolgen. Verwaltungsseitig wird daher derzeit nach anderen Möglichkeiten gesucht; nach jetzigem Kenntnisstand kann davon ausgegangen werden, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung nunmehr kurzfristig zur Umsetzung gelangt. Betankung der Feuerwehrfahrzeuge In Anbetracht der nicht unerheblichen monatlichen Tankrechnungen [durchschnittlich 1.300,- €/ Monat] wurde der zuständige Verwaltungsmitarbeiter - rein verwaltungsintern - um Mitteilung gebeten, ob nicht ggf. ein Auf- bzw. Volltanken der Fahrzeuge an den bekannten `günstigeren Tagen´ durchgeführt werden könne. Leider wurde, statt auf eine diesbezüglich bestehende Verfügung, dass nämlich Einsatzfahrzeuge Minimum mit halber Tankfüllung abgestellt werden dürfen, zu verweisen, die `Anfrage´ offensichtlich zum Thema einer Dienstbesprechung gemacht. Mitteilungsvorlage WP7-49/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Im Ergebnis stellt die Verwaltung klar, dass die o. a. Anschuldigungen in Gänze unberechtigt und haltlos sind; auch in Anbetracht der insbesondere in den letzten Jahren vorgenommenen nicht unerheblichen investiven - wie auch konsumtiven - Ausgabensteigerungen im Bereich des Feuerwehrwesen sind die Äußerungen der Feuerwehrkameraden `Sparvorschläge machen Wehrleute wütend´ in keiner Weise nachvollziehbar. Ungeachtet dessen ist das Forum einer Jahreshauptversammlung ungeeignet, derartige [aufgrund offensichtlich bestehender Befindlichkeiten einiger weniger Feuerwehrkameraden] emotionale Anschuldigungen gegen die Verwaltung zu erheben. Dies ist für eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle der Bedburger Bürgerinnen und Bürger sicherlich in keiner Weise dienlich; die Verwaltung wird daher in Kürze die Jahreshauptversammlung mit der Wehrführung und den Löschzug-/ -gruppenführern in einem offenen Meinungsaustausch aufarbeiten und den Fachausschuss, den Rat, wie auch die Öffentlichkeit über das Ergebnis und die Hintergründe unterrichten. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 17.03.2009 ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP7-49/2009 Seite 3