Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
17.03.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP: 14
Drucksache: WP749/2009
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 32
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
17.03.2009
Betreff:
Mitteilungen des Bürgermeisters
- Stellungnahme der Verwaltung zur Presseberichterstattung anlässlich der diesjährigen
Jahreshauptversammlung der Feuerwehr der Stadt Bedburg -
Inhalt der Mitteilung:
Aufgrund des Verlaufs der diesjährigen Jahreshauptversammlung sowie der unter dem Tenor
`Sparvorschläge machen Wehrleute wütend´ in der heutigen Ausgabe (17.03.2008) der Kölner
Stadtanzeiger erschienenen Pressemitteilung sieht die Verwaltung sich zu nachfolgender
Stellungnahme veranlasst:
Die sowohl in der Jahreshauptversammlung, als auch in der Presseberichterstattung angeführte
Kritik gegen die Verwaltung, hier insbesondere den Fachbereich II, ist in keiner Weise berechtigt
und absolut unangebracht.
Aufwandsentschädigung
So ist zunächst festzuhalten, dass - da der Leiter der Feuerwehr zeitgleich auch zuständiger
Mitarbeiter für den Aufgabenbereich `Feuerwehrwesen´ ist - regelmäßige Abstimmungsgespräche
zwischen dem Leiter der Feuerwehr und der Verwaltung [Leiter des Fachbereichs II] geführt
werden. In keinem eines solchen Gesprächs ist die Verwaltung, respektive der zuständige
Fachbereichsleiter, auf die - offensichtlich - unzureichende Höhe der Aufwandsentschädigung
angesprochen worden. Derzeit erhalten die Feuerwehrleute auf Basis eines unter Datum vom
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
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11.12.2002 gefassten Ratsbeschlusses jährlich folgende Entschädigungen für ihre ehrenamtliche
Tätigkeiten:
- Leiter der Feuerwehr
- stellvertretender Leiter
- Stadtjugendfeuerwehrwacht
- Löschzugführer
- Mitglieder der Feuerwehr
1.848,- €
586,- €
246,- €
461,- €
21,- €
Ungeachtet dessen, dass im Ergebnis einer unter heutigem Datum telefonisch erfolgten Nachfrage
über die Höhe der Aufwandsentschädigungen auf Rhein-Erft-Kreis Ebene die in der Stadt Bedburg
gezahlten Aufwandsentschädigungen zumindest im `Mittelwert´ liegen, wird die Verwaltung die
Thematik mit der Wehrführung und den Leitern der jeweiligen Löschzüge/ -gruppen kurzfristig
erörtern.
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Kerpen
Aufgrund der dünnen Personaldecke im Aufgabenbereich `Feuerwehrwesen´ - der zuständige
Mitarbeiter nimmt zugleich noch mit einem Stellenanteil von derzeit rd. 20 % [Freistellung zzgl.
Aufwandsentschädigung] die Aufgaben des Leiters der Feuerwehr wahr -, der immer diffiziler
werdenden
Rechtsvorschriften
und
der
damit
einhergehenden
haftungsrechtlichen
Problemstellungen, hat die Verwaltung im Rahmen organisatorischer Änderungen Gespräche/
Verhandlungen mit der Stadt Kerpen hinsichtlich des Abschlusses einer öffentlîch-rechtlichen
Vereinbarung geführt. Zielsetzung der Verwaltung war und ist, die Qualität ständig zu verbessern,
überflüssige Kosten zu vermeiden, Personalkosten einzusparen und im Austausch und Vorhalten
von breitem Fach- und Erfahrungswissen zu kooperieren. Die angedachten organisatorischen
Änderungen wurden in einem unter Datum vom 13.11.2008 geführten Gespräch mit der
Wehrführung, den Löschzug-/ Gruppenführern und deren Stellvertretern sowie dem
Stadtjugendfeuerwehrwacht ausführlich erörtert. Im Ergebnis des Gesprächs konnte festgehalten
werden, dass die Änderungen insgesamt positiv bewertet wurden; es wurde sich jedoch
dahingehend vereinbart, dass - aufgrund noch vorhandener `offener Fragen´ und um bei eventuell
erkennbaren Problemstellungen unmittelbar gegensteuern zu können - in regelmäßigen
Abständen Evaluationsgespräche im o. a. Kreis durchgeführt werden. Eine entsprechende
Regelung ist in § 11 des Entwurfs der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung explizit aufgenommen
worden. Um Wiederholungen zu vermeiden wird vollinhaltlich auf die ausführliche
Verwaltungsvorlage WP7-240/2008 verwiesen. Leider muss verwaltungsseitig festgestellt werden,
dass eine seitens der Feuerwehr offensichtlich erstellte Niederschrift über das Ergebnis des
Gesprächs der Verwaltung bis dato nicht vorgelegt worden ist. Eine zunächst bereits zum
Jahresbeginn avisierte Umsetzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung konnte aufgrund
bestehender Problemstellungen - die Kommunalaufsicht macht dahingehend Bedenken geltend,
dass die Gmeindeordnung von `benachbarten Kommunen´ spricht, die beiden Stadtgrenzen
jedoch nicht aneinanderstoßen - noch nicht erfolgen. Verwaltungsseitig wird daher derzeit nach
anderen Möglichkeiten gesucht; nach jetzigem Kenntnisstand kann davon ausgegangen werden,
dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung nunmehr kurzfristig zur Umsetzung gelangt.
Betankung der Feuerwehrfahrzeuge
In Anbetracht der nicht unerheblichen monatlichen Tankrechnungen [durchschnittlich 1.300,- €/
Monat] wurde der zuständige Verwaltungsmitarbeiter - rein verwaltungsintern - um Mitteilung
gebeten, ob nicht ggf. ein Auf- bzw. Volltanken der Fahrzeuge an den bekannten `günstigeren
Tagen´ durchgeführt werden könne. Leider wurde, statt auf eine diesbezüglich bestehende
Verfügung, dass nämlich Einsatzfahrzeuge Minimum mit halber Tankfüllung abgestellt werden
dürfen, zu verweisen, die `Anfrage´ offensichtlich zum Thema einer Dienstbesprechung gemacht.
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Sitzungsvorlage
Im Ergebnis stellt die Verwaltung klar, dass die o. a. Anschuldigungen in Gänze unberechtigt und
haltlos sind; auch in Anbetracht der insbesondere in den letzten Jahren vorgenommenen nicht
unerheblichen investiven - wie auch konsumtiven - Ausgabensteigerungen im Bereich des
Feuerwehrwesen sind die Äußerungen der Feuerwehrkameraden `Sparvorschläge machen
Wehrleute wütend´ in keiner Weise nachvollziehbar. Ungeachtet dessen ist das Forum einer
Jahreshauptversammlung
ungeeignet,
derartige
[aufgrund
offensichtlich
bestehender
Befindlichkeiten einiger weniger Feuerwehrkameraden] emotionale Anschuldigungen gegen die
Verwaltung zu erheben. Dies ist für eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle der
Bedburger Bürgerinnen und Bürger sicherlich in keiner Weise dienlich; die Verwaltung wird daher
in Kürze die Jahreshauptversammlung mit der Wehrführung und den Löschzug-/ -gruppenführern
in einem offenen Meinungsaustausch aufarbeiten und den Fachausschuss, den Rat, wie auch die
Öffentlichkeit über das Ergebnis und die Hintergründe unterrichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 17.03.2009
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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