Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
17.03.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP748/2009
Fachbereich III
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
17.03.2009
Betreff:
Bau einer Mensa am Schulzentrum: Information über die beantragten und vollumfänglich
bewilligten Landesmittel
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Inhalt der Mitteilung:
Für den geplanten Bau einer Mensa am Schulzentrum Bedburg wurden von der Stadt Bedburg im
Rahmen des sogenannten „1.000-Schulen-Programms“ des Landes Nordrhein-Westfalen
Landesmittel beantragt
(vgl. Niederschrift der 22. Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales der
Stadt Bedburg vom 25.11.2008, TOP 2 „Bau einer Mensa am Schulzentrum“ sowie Niederschrift
der 11. Sitzung des Ausschusses für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen der
Stadt Bedburg vom 25.11.2008, TOP 2 „Bau einer Mensa am Schulzentrum“ )
Es wurde die höchstmögliche Förderung i. H. von insgesamt 300.000 € beantragt (100.000 € pro
Schule = 300.000 € für das Schulzentrum insgesamt).
Mit Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 11. März 2009, hier eingegangen am 13.
März 2009, wurde der Stadt Bedburg vollumfänglich die beantragte Zuwendung i. H. von 300.000
€ bewilligt.
Der Zuwendungsbescheid beinhaltet folgende wesentliche Eckpunkte:
•
Die Höhe der Zuwendung ist auf maximal 100.000 € pro Schule begrenzt. Bei schulzentrischen
Maßnahmen (wie hier der Bau der Mensa am Schulzentrum) kann auch eine andere Verteilung
gewählt werden.
•
Die mit den Zuwendungs-Mitteln geschaffenen Räume habe eine Zweckbindung von 20 Jahre,
die angeschafften Ausstattungsgegenstände haben eine Zweckbindung von 10 Jahren „für die
Nutzung zu Schul- oder Betreuungszwecke“
•
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt auf Anforderung in der Regel in zwei Teilbeträgen nach
Vergabe des Auftrags und nach Beendigung der (Teil-)Maßnahmen.
•
Mit dem Mittelabruf sind die Kosten für die erteilten Aufträge bzw. die nach Beendigung der
(Teil-)Maßnahmen entstandenen Aufwendungen je Schule zu benennen.
•
Die geförderte Maßnahme (Mensa-Bau) ist bis zum 31.10.2010 abzuschließen und bis zum
31.03.2011 abzurechnen.
•
Die Schulen sind bei der Konzeption und Umsetzung der Investitonsmaßnahmen zu beteiligen.
•
In den Schulen ist auf die gewährte Landesförderung „in geeigneter Form“ hinzuweisen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Mitteilungsvorlage WP7-48/2009
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 16.03.2009
----------------------------------Coenen
----------------------------------Baumann
--------------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Mitteilungsvorlage WP7-48/2009
Seite 3