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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-47/2009)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
17.03.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-47/2009) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-47/2009)

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Inhalt der Datei

Stadt Bedburg Der Bürgermeister Fachbereich I / Az.: 61 26 00 Vorlage zur Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW Bedburg, den 29.01.2008 Betreff: Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 4. Änderung - Ecke Wiesenstraße und Neusser Straße in Bedburghier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Beschluss zur erneuten Offenlage des Planes Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg in der Fassung seiner 4. Änderung (letzter Bearbeitungsstand 12/1997) für den Bereich Ecke Wiesenstraße / Neusser Straße wurde bedarfsorientiert zu einem Planstadium geführt, welches seinerzeit die Möglichkeit der Erteilung von Baugenehmigungen im Planungsbereich ermöglicht hat. Eine Weiterführung bis hin zur Rechtskraft ist nicht erfolgt. Sowohl der Ursprungsplan aus dem Jahre 1984 als auch die eingeleitete 4. Änderung weisen für den Planungsbereich ein Mischgebiet aus. Wie bereits ausgeführt, dürfen Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe nach den neuesten Entwicklungen – vorgegeben durch den Gesetzgeber- nur in zentralen Versorgungsbereichen ausgewiesen werden (Kerngebiete sowie Sondergebiete für Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung - BauNVO). Nach einer Voreinschätzung, die der Verwaltung vorliegt, kann der Bereich an der Ecke Wiesenstraße / Neusser Straße künftig nicht als zentraler Versorgungsbereich gesehen werden. Eine Ausweisung eines Kerngebiets oder eines Sondergebiets gem. § 11 Abs. 3 der BauNVO kommt daher nach derzeitiger Einschätzung auch nicht in Betracht. Da die Planungen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg jedoch nicht zur Rechtskraft geführt und bedarfsorientiert bis hin zur Erteilung möglicher Baugenehmigungen abgewickelt wurden, könnte hier ein rechtsfreier Raum entstehen, der es ermöglicht, ggfls. auch in einem ausgewiesenen Mischgebiet mit einem Planungsrecht älteren Datums - großflächigen Einzelhandel zuzulassen bzw. Genehmigungen nicht grundsätzlich auszuschließen. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 29.01.2008 einstimmig empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg , 4. Änderung gem. § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) neu zu fassen. Wesentliches Planungsziel ist gem. beigefügtem Planentwurf die o weiterhin die Ausweisung eines Mischgebietes (MI) gem. § 6 der Baunutzungsverordnung o der Wegfall einer öffentlichen Verkehrsfläche o die bedarfsorientierte Änderung der überbaubaren Flächen unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung in Anpassung an den Planentwurf vom 02.07.1996 o die Festsetzung von Ausgleichsflächen SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2917.doc Ferner hat der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg empfohlen, auf dieser Plangrundlage den Beschluss zur Offenlage des Planes gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 durchzuführen und die Planung auf die Dauer eines Monats nebst Begründung öffentlich auszulegen. Da eine Bauvoranfrage vorliegt und das Planverfahren (Bekanntmachung des neuen Aufstellungsbeschlusses) äußerst zeitnah fortgeführt werden muss um eine planungsrechtliche Steuerung mit dem Ziel der Ausweisung eines Mischgebietes zu erreichen, schlägt die Verwaltung vor, den nachfolgenden Beschluss im Rahmen der Dringlichkeit zu fassen. Im Auftrag (Leveringhaus) Fachbereichsleiter Dringlichkeitsentscheidung Aufgrund der vorstehenden Begründung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW entschieden, Den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg , 4. Änderung gem. § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) neu zu fassen. Wesentliches Planungsziel ist gem. beigefügtem Planentwurf die o weiterhin die Ausweisung eines Mischgebietes (MI) gem. § 6 der Baunutzungsverordnung o der Wegfall einer öffentlichen Verkehrsfläche o die bedarfsorientierte Änderung der überbaubaren Flächen unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung in Anpassung an den Planentwurf vom 02.07.1996 o die Festsetzung von Ausgleichsflächen Ferner wird beschlossen, auf dieser Plangrundlage den Beschluss zur Offenlage des Planes gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 durchzuführen und die Planung auf die Dauer eines Monats nebst Begründung öffentlich auszulegen. Bedburg, den 29.01.2008 (Koerdt ) Bürgermeister Stadtverordnete(r) SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2917.doc Stadtverordnete(r)