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Beschlussvorlage (Vorberatung der Siebzehnten Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vorberatung der Siebzehnten Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Vorberatung der Siebzehnten Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-106/2004 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Hauptausschuss Bemerkungen: 30.11.2004 Betreff: Vorberatung der Siebzehnten Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die im Entwurf vorgelegte Siebzehnte Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg zu beschließen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: zu Artikel I der Änderungssatzung Es obliegt dem Gebührenschuldner, exakt die abzusetzende Wassermenge zu bezeichnen und den Antrag innerhalb der durch Satzung gegebenen Ausschlussfrist zu stellen. Die Satzung in der derzeit gültigen Fassung verlangt die Antragstellung innerhalb eines Monats nach Beginn des Erhebungszeitraumes (Kalenderjahr). Aus der Natur der Sache heraus sollte jedoch dem Gebührenschuldner die Möglichkeit bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides gegeben werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, § 8 Abs. 3 Satz 1 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg wie folgt zu ändern: Der Abzug der auf dem Grundstück verbrauchten und zurück gehaltenen Wassermengen ist bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides über die Kanalbenutzungsgebühren geltend zu machen. zu Artikel II der Änderungssatzung Derzeit beträgt die Kanalbenutzungsgebühr bei einem Vollanschluss je cbm Frischwasser bei einem Verbauch an Frischwasser a) b) c) bis 10.000 cbm von 10.001 cbm bis 30.000 cbm über 30.000 cbm 3,54 € 25 % weniger als zu a), 50 % weniger als zu a). Um die gemäß § 6 KAG ansatzfähigen Kosten zu decken, muss aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung 2005 die Gebühr zu a) um 0,36 € auf 3,90 € je cbm erhöht werden. Dies entspricht einer prozentualen Steigerung des Gebührensatzes von 10,17 %. Die Verwaltung schlägt vor, § 8 Abs. 10 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg wie folgt zu ändern: „Die Benutzungsgebühr beträgt bei einem Vollanschluss je Kubikmeter Frischwasser bei einem Verbrauch an Frischwasser a) b) c) bis 10.000 cbm von 10.001 cbm bis 30.000 cbm über 30.000 cbm 3,90 € 25 % weniger als zu a), 50 % weniger als zu a).“ 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister