Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-106/2004
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Hauptausschuss
Bemerkungen:
30.11.2004
Betreff:
Vorberatung der Siebzehnten Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die im Entwurf vorgelegte Siebzehnte
Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt
Bedburg zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
zu Artikel I der Änderungssatzung
Es obliegt dem Gebührenschuldner, exakt die abzusetzende Wassermenge zu bezeichnen und
den Antrag innerhalb der durch Satzung gegebenen Ausschlussfrist zu stellen. Die Satzung in der
derzeit gültigen Fassung verlangt die Antragstellung innerhalb eines Monats nach Beginn des
Erhebungszeitraumes (Kalenderjahr). Aus der Natur der Sache heraus sollte jedoch dem
Gebührenschuldner die Möglichkeit bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des
Gebührenbescheides gegeben werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, § 8 Abs. 3 Satz 1 der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg wie folgt zu
ändern:
Der Abzug der auf dem Grundstück verbrauchten und zurück gehaltenen Wassermengen ist bis
zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides über die Kanalbenutzungsgebühren
geltend zu machen.
zu Artikel II der Änderungssatzung
Derzeit beträgt die Kanalbenutzungsgebühr bei einem Vollanschluss je cbm Frischwasser bei
einem Verbauch an Frischwasser
a)
b)
c)
bis 10.000 cbm
von 10.001 cbm bis 30.000 cbm
über 30.000 cbm
3,54 €
25 % weniger als zu a),
50 % weniger als zu a).
Um die gemäß § 6 KAG ansatzfähigen Kosten zu decken, muss aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung 2005 die Gebühr zu a) um 0,36 € auf 3,90 € je cbm erhöht werden. Dies entspricht
einer prozentualen Steigerung des Gebührensatzes von 10,17 %.
Die Verwaltung schlägt vor, § 8 Abs. 10 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg wie folgt zu ändern:
„Die Benutzungsgebühr beträgt bei einem Vollanschluss je Kubikmeter Frischwasser bei einem
Verbrauch an Frischwasser
a)
b)
c)
bis 10.000 cbm
von 10.001 cbm bis 30.000 cbm
über 30.000 cbm
3,90 €
25 % weniger als zu a),
50 % weniger als zu a).“
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister