Daten
Kommune
Jülich
Größe
407 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 der Sitzungsvorlage 344 / 2017
Anregung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
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JULiCII
Marc und Judith Wimmer
Kreisbahnstraße 29 b
,"'@ f48.
52428 Jülich
Amt
Apnr 2$ti
An den Bürgermeister
der Stadt Jülich
Große Rurstraße 17
52428 Jülich
Jülich, den 27.03.2017
Anderung des Bebauungsplanes Koslar Nr. 18 ,,Kreisbahnhof'
Sehr geehrter Hen Bürgermeister Fuchs,
lm Sommer 2014 wurden wir durch Unseren Ortsvorsteher per Postt/vurfsendung über eine
geplante Anderung des Bebauungsplanes Nr. 18 ,,Kreisbahnhof in Kenntnis gesetzt.
öchon damals haben wir unsere Sorge und Verwunderung zum Ausdruck gebracht, dass
unser Wohnhaus im Rahmen der Voistellung des Bauvorhabens nicht berücksichtigt wurde.
lm Bauausschuss wurde dem lnverstor die Auflage gemacht, sich mit uns in Verbindung zu
setzen, um mögliche Lösungsvorschläge zu besprechen.
Dieser Auffordäung kam dJr lnvestor insofern nach, dass er sich mit uns, der Familie Klinge
und Hr. Duchenne (Eigentümer der Doppelhäuser auf der linken Seite des fraglichen
Gebietes) am 09.09.2015 traf. Ein Protokoll dieses Treffens existiert
Bei diesem Treffen wurde uns folgendes versprochen :
-DieEheteuteWimmerfordem'anihrebestehendeDoppelhaushälfte
Kreisbahnstraße 2gb die fehlende Doppethaushälfte in vergleichbarer optik (2.8.
traufständiges sattetdach mit roten Dachziegeln) anzubauen. Hierbei ist die
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bestehenden Doppelhaushätfte der Eheleute Wimmer einzuhalten.
Rückfront
Dieser Anbau kann funktional in die Einrichtung für betreutes wohnen einbezogen
werden.
Die Forderung wird von Henn Noisten akzeptieft. Der Architekt wird beauftragt,
hiertür Lösungsvorschläge zu erarbeiten, die dann nochmals mit den Eheleuten
Wimmer abgestimmt ierden. (aus Vermerk Gespräch mit Nachbarschaft am
09 0e.15)
Bei Einsicht des Bebauungsplanes bei der stadt, stellte sich allerdings heraus, dass der
abgeänderte Plan eine Lösung wie oben beschrieben gar nicht zulässt'
Zum einen ist das Baufenster von der Straße nach hinten verschoben (eine bündige
Bebauung mit unserer Doppelhaushälfte also nicht möglich) zum anderen ist nur eine
Flachdachbebauung zulässig.
Aus diesem Grund erheben wir Einspruch gegen die Anderung des Bebauungsplanes.
Mit freundlichen Grüßen
,
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Marc Wimmer
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