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Sitzungsvorlage (Anlage 3 Anregung aus Bürgerbeteiligung 344 - 2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
407 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
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Inhalt der Datei

Anlage 3 der Sitzungsvorlage 344 / 2017 Anregung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB Siafltrerweitui-rg JULiCII Marc und Judith Wimmer Kreisbahnstraße 29 b ,"'@ f48. 52428 Jülich Amt Apnr 2$ti An den Bürgermeister der Stadt Jülich Große Rurstraße 17 52428 Jülich Jülich, den 27.03.2017 Anderung des Bebauungsplanes Koslar Nr. 18 ,,Kreisbahnhof' Sehr geehrter Hen Bürgermeister Fuchs, lm Sommer 2014 wurden wir durch Unseren Ortsvorsteher per Postt/vurfsendung über eine geplante Anderung des Bebauungsplanes Nr. 18 ,,Kreisbahnhof in Kenntnis gesetzt. öchon damals haben wir unsere Sorge und Verwunderung zum Ausdruck gebracht, dass unser Wohnhaus im Rahmen der Voistellung des Bauvorhabens nicht berücksichtigt wurde. lm Bauausschuss wurde dem lnverstor die Auflage gemacht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um mögliche Lösungsvorschläge zu besprechen. Dieser Auffordäung kam dJr lnvestor insofern nach, dass er sich mit uns, der Familie Klinge und Hr. Duchenne (Eigentümer der Doppelhäuser auf der linken Seite des fraglichen Gebietes) am 09.09.2015 traf. Ein Protokoll dieses Treffens existiert Bei diesem Treffen wurde uns folgendes versprochen : -DieEheteuteWimmerfordem'anihrebestehendeDoppelhaushälfte Kreisbahnstraße 2gb die fehlende Doppethaushälfte in vergleichbarer optik (2.8. traufständiges sattetdach mit roten Dachziegeln) anzubauen. Hierbei ist die \er bestehenden Doppelhaushätfte der Eheleute Wimmer einzuhalten. Rückfront Dieser Anbau kann funktional in die Einrichtung für betreutes wohnen einbezogen werden. Die Forderung wird von Henn Noisten akzeptieft. Der Architekt wird beauftragt, hiertür Lösungsvorschläge zu erarbeiten, die dann nochmals mit den Eheleuten Wimmer abgestimmt ierden. (aus Vermerk Gespräch mit Nachbarschaft am 09 0e.15) Bei Einsicht des Bebauungsplanes bei der stadt, stellte sich allerdings heraus, dass der abgeänderte Plan eine Lösung wie oben beschrieben gar nicht zulässt' Zum einen ist das Baufenster von der Straße nach hinten verschoben (eine bündige Bebauung mit unserer Doppelhaushälfte also nicht möglich) zum anderen ist nur eine Flachdachbebauung zulässig. Aus diesem Grund erheben wir Einspruch gegen die Anderung des Bebauungsplanes. Mit freundlichen Grüßen , / r/ /" - //1-,-.\__-,_ I Marc Wimmer ,r,,rr*,i*(