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Sitzungsvorlage (Anlage 1 344 - 2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
29 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Sitzungsvorlage (Anlage 1 344 - 2017) Sitzungsvorlage (Anlage 1 344 - 2017)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 der Sitzungsvorlage 344 / 2017 Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit Anregungen Stellungnahmen der Verwaltung Beschlussvorschlag Der Bebauungsplan wird gemäß den Anregungen der Eheleute Wimmer wie folgt geändert: - Die hintere Baugrenze wird der Bauflucht der Doppelhaushälfte angepasst - Der Neubau ist in einer Breite von 6 m, angrenzend an die Doppelhaushälfte, in vergleichbarer Optik zur Doppelhaushälfte auszuführen. - Die Dacheindeckung des Neubaues ist in diesem Bereich farblich dem der Doppelhaushälfte anzugleichen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird gefolgt Eheleute Wimmer mit Schreiben vom 27.03.2017 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fuchs, lm Sommer 2014 wurden wir durch unseren Ortsvorsteher per Postwurfsendung über eine geplante Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 " Kreisbahnhof " in Kenntnis gesetzt. Schon damals haben wir unsere Sorge und Verwunderung zum Ausdruck gebracht, dass unser Wohnhaus im Rahmen der Vorstellung des Bauvorhabens nicht berücksichtigt wurde. lm Bauausschuss wurde dem Investor die Auflage gemacht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um mögliche Lösungsvorschläge zu besprechen. Dieser Aufforderung kam der Investor insofern nach, dass er sich mit uns, der Familie Klinge und Hr. Duchenne (Eigentümer der Doppelhäuser auf der linken Seite des fraglichen Gebietes) am 09.09.2015 traf. Ein Protokoll dieses Treffens existiert. Bei diesem Treffen wurde uns folgendes versprochen : - Die Eheleute Wimmer fordern, an ihre bestehende Doppelhaushälfte Kreisbahnstraße 29b die fehlende Doppelhaushälfte in vergleichbarer Optik (z.B. traufständiges Satteldach mit roten Dachziegeln) anzubauen. Hierbei ist die Rückfront der bestehenden Doppelhaushälfte der Eheleute Wimmer einzuhalten. Dieser Anbau kann funktional in die Einrichtung für betreutes Wohnen einbezogen werden. Die Forderung wird von Herrn Noisten akzeptiert. Der Architekt wird beauftragt, hierfür Lösungsvorschläge zu erarbeiten, die dann nochmals mit den Eheleuten Wimmer abgestimmt werden. (aus Vermerk Gespräch mit Nachbarschaft am 09 09.15) Bei Einsicht des Bebauungsplanes bei der Stadt, stellte sich allerdings heraus, dass der abgeänderte Plan eine Lösung wie oben beschrieben gar nicht zulässt. Zum einen ist das Baufenster von der Straße nach hinten verschoben (eine bündige Bebauung mit unserer Doppelhaushälfte also nicht möglich) zum anderen ist nur eine Flachdachbebauung zulässig. Aus diesem Grund erheben wir Einspruch gegen die Änderung des Bebauungsplanes. Mit freundlichen Grüßen