Daten
Kommune
Jülich
Größe
29 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 der Sitzungsvorlage 344 / 2017
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen
aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit
Anregungen
Stellungnahmen der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Der Bebauungsplan wird
gemäß den Anregungen der
Eheleute Wimmer wie folgt
geändert:
- Die hintere Baugrenze
wird der Bauflucht der
Doppelhaushälfte angepasst
- Der Neubau ist in einer
Breite von 6 m, angrenzend
an die Doppelhaushälfte, in
vergleichbarer Optik zur
Doppelhaushälfte auszuführen.
- Die Dacheindeckung des
Neubaues ist in diesem Bereich farblich dem der Doppelhaushälfte anzugleichen.
Der Stellungnahme der
Verwaltung wird
gefolgt
Eheleute Wimmer mit Schreiben vom
27.03.2017
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fuchs,
lm Sommer 2014 wurden wir durch unseren
Ortsvorsteher per Postwurfsendung über
eine geplante Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 " Kreisbahnhof " in Kenntnis
gesetzt. Schon damals haben wir unsere
Sorge und Verwunderung zum Ausdruck
gebracht, dass unser Wohnhaus im Rahmen
der Vorstellung des Bauvorhabens nicht
berücksichtigt wurde.
lm Bauausschuss wurde dem Investor die
Auflage gemacht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um mögliche Lösungsvorschläge zu besprechen.
Dieser Aufforderung kam der Investor insofern nach, dass er sich mit uns, der Familie
Klinge und Hr. Duchenne (Eigentümer der
Doppelhäuser auf der linken Seite des fraglichen Gebietes) am 09.09.2015 traf. Ein
Protokoll dieses Treffens existiert.
Bei diesem Treffen wurde uns folgendes
versprochen :
- Die Eheleute Wimmer fordern, an ihre
bestehende Doppelhaushälfte
Kreisbahnstraße 29b die fehlende Doppelhaushälfte in vergleichbarer Optik (z.B.
traufständiges Satteldach mit roten Dachziegeln) anzubauen. Hierbei ist die
Rückfront der bestehenden Doppelhaushälfte der Eheleute Wimmer einzuhalten.
Dieser Anbau kann funktional in die Einrichtung für betreutes Wohnen einbezogen
werden.
Die Forderung wird von Herrn Noisten akzeptiert. Der Architekt wird beauftragt, hierfür Lösungsvorschläge zu erarbeiten, die
dann nochmals mit den Eheleuten Wimmer
abgestimmt werden. (aus Vermerk Gespräch
mit Nachbarschaft am 09 09.15)
Bei Einsicht des Bebauungsplanes bei der
Stadt, stellte sich allerdings heraus, dass der
abgeänderte Plan eine Lösung wie oben beschrieben gar nicht zulässt.
Zum einen ist das Baufenster von der Straße
nach hinten verschoben (eine bündige Bebauung mit unserer Doppelhaushälfte also
nicht möglich) zum anderen ist nur eine
Flachdachbebauung zulässig.
Aus diesem Grund erheben wir Einspruch
gegen die Änderung des Bebauungsplanes.
Mit freundlichen Grüßen