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Mitteilung (Fortschreibung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln Hier: Gespräche mit der Regionalplanungsbehörde)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
88 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
14.09.16, 18:16
Aktualisiert
14.09.16, 18:16
Mitteilung (Fortschreibung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln
Hier: Gespräche mit der Regionalplanungsbehörde) Mitteilung (Fortschreibung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln
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Hier: Gespräche mit der Regionalplanungsbehörde)

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Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 13.09.2016 Mitteilung: 81/2016 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Bau- und Planungsausschuss 28.09.2016 Fortschreibung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln Hier: Gespräche mit der Regionalplanungsbehörde Mit der Mitteilung 14/2016 zum Bau- und Planungsausschuss vom 08.03.2016 wurden Sie bereits darüber informiert, dass die Bezirksregierung Köln (BR Köln) die Fortschreibung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln angekündigt hat. Die Regierungspräsidentin hat am 29.01.2016 die Hauptverwaltungsbeamtinnen und –beamten zur Dienstbesprechung eingeladen und über die Eckdaten zur Fortschreibung des Regionalplans informiert. Im Anschluss daran hat die Regionalplanungsbehörde die sog. „Kreis-Gespräche“ geführt. Am 18.05.2016 fand in der Kreisverwaltung Düren mit den kreisangehörigen Kommunen eines der Kreis-Gespräche statt. Im Kreis-Gespräch wurde von der BR Köln das Verfahren erläutert und der weitere Ablauf vorgestellt. Das Kreis-Gespräch diente als Vorbereitung für die im Anschluss daran anstehenden „Kommunalgespräche“. Diese beginnen im Herbst 2016. Die Gespräche mit den Kommunen aus dem Kreis Düren sind für das Frühjahr 2017 vorgesehen. Die BR Köln hat mit Verfügung vom 11.01.2016 die Kommunen angehalten ihre Flächennutzungspläne auf Ihre Aktualität zu überprüfen. In der o.g. Mitteilung 14/2016 wurde bereits geschildert, dass der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau einer Überarbeitung bedarf. In Bezug auf das Kommunalgespräch im Frühjahr 2017 ist es sinnvoll, die zukünftige Siedlungsentwicklung im Rahmen der FNP-Neuaufstellung zu manifestieren. Diese Entwicklungsziele sollen als Grundlage für die weiteren Verhandlungen mit der BR Köln dienen. Der bestehende Regionalplan des Regierungsbezirk Köln, Teilbereich Aachen, datiert aus dem Jahr 2003 (Jahr der Rechtskraft). Der Regionalplan besteht aus einer Planzeichnung sowie einer textlichen Konkretisierung. Dabei wird zwischen Zielen und Grundsätzen der Raumordnung unterschieden. Ziele sind in den nachgeordneten Planungsebenen (kommunale Bauleitplanung) zwingend zu beachten; Grundsätze sind im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Neben den Kommunen ist der Regionalplan auch für weitere Träger von Fachplanungen zu berücksichtigen (z.B. für die Wasserwirtschaft, Verkehrsplanung etc.). Die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Fortschreibung des Regionalplans werden vom Regionalrat Köln getroffen. Einordnung der Regionalplanung in die verschiedenen Planungsebenen Der Mitteilung ist als Anlage 1 eine schematische Darstellung der einzelnen Planungsebenen beigefügt. Die einzelnen Planungsebenen bauen im sogenannten Gegenstromprinzip aufeinander auf. So lassen sich die Ziele der höheren Ebenen auch auf den darunter befindlichen Ebenen wiederfinden. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass je höher eine Planungsebene ist, desto abstrakter sind die zeichnerischen Darstellungen und schriftlichen Ziele bzw. Grundsätze. Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2013 die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP) eingeleitet. Das Verfahren steht kurz vor dem Abschluss. Der neue LEP wird voraussichtlich in den kommenden Wochen rechtswirksam. Der LEP ist die dem Regionalplan übergeordnete Planungsebene. Gleichzeitig ist der Regionalplan die nächst höhere Planungsebene aus Sicht der Kommunen. Somit kann der Regionalplan als Verbindung zur Landesplanung gesehen werden. Im Regionalplan finden sich die im LEP verankerten Ziele und Grundsätze in einer detaillierten (und weniger abstrakten) Form wieder. Im Weiteren spielen eben diese Ziele und Grundsätze aus dem Regionalplan eine bedeutende Rolle für die nachgelagerten Planungsebenen der kommunalen Bauleitplanung. Beispielhaft ausgedrückt bedeutet dies, dass im gemeindlichen Flächennutzungsplan nur dann Wohnbauflächen dargestellt sein können, wenn diese im Regionalplan innerhalb des dort als Allgemeinen Siedlungsraum abgebildeten Raum liegen. Von daher spielen die weiteren Überlegungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (siehe VL Nr. 83/2016) eine ganz entscheidende Rolle für die Gespräche mit der BR Köln zur Fortschreibung des Regionalplans. War die Aufstellung des Landesentwicklungsplans noch abstrakt und nur schwer greifbar, so ändert sich dies mit der Fortschreibung des Regionalplans drastisch. In diesem Verfahren werden zukünftige Bereiche, die der weiteren Siedlungsentwicklung (für Wohnen und Gewerbe) zur Verfügung stehen, deutlich festgelegt, wenn auch nicht parzellenscharf. Im zeichnerischen Teil des Regionalplans wird zwischen verschiedenen Bereichen unterschieden. Die für die weitere Siedlungsentwicklung maßgeblichen Flächenbezeichnungen sind der „Allgemeine Siedlungsbereich“ (ASB) und „Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ (GIB). Daneben werden weitere Nutzungen zeichnerisch dargestellt. Zur besseren Veranschaulichung ist ein Auszug aus dem Regionalplan 2003 nebst Legende als Anlage 2 beigefügt. Die zwischenzeitlich rechtskräftigen Änderungen des Regionalplans (u.a. Baugebiet Marieneiche in Stockheim) sind nicht abgebildet. Bestehende ASB, GIB und Reserveflächen der Gemeinde Kreuzau im Regionalplan In der Gemeinde Kreuzau sind mit Kreuzau, Winden, Drove und Stockheim vier ASB abgebildet. Die übrigen Ortsteile sind überwiegend dem „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ zugeordnet. Die weitere Siedlungsentwicklung soll nach den Zielen und Grundsätzen des LEP NRW in den ASB vollzogen werden, da diese bedeutsame Versorgungsfunktionen einnehmen. Die weitere Siedlungsentwicklung in kleineren Ortschaften mit weniger als 2.000 Einwohner, die als Freiraum abgebildet sind, ist nur in geringfügigem Maße (z.B. zur Arrondierung) möglich. Diese Baulandpolitik wird seit Jahrzehnten Kreuzau praktiziert. Für die Gemeinde Kreuzau ist somit für die weitere Siedlungsentwicklung von Bedeutung, ob die vier ASB bestehen bleiben. In Bezug auf die Ausweisung von Gewerbeflächen ist eine Fortführung der bisherigen interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Düren vorgesehen. Nach den Vorgaben der Landesplanung sind Neuausweisungen von Gewerbeflächen nach Möglichkeit interkommunal durchzuführen. Das interkommunale Gewerbegebiet an der Stockheimer Landstraße war zur Zeit seiner Erschließung ein Vorreiter der Entwicklung interkommunaler Gewerbegebiete. Die erfolgreiche Zusammenarbeit soll weiter fortgeführt werden. Nicht zuletzt auch, da auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Kreuzau keine geeigneten Flächen vorhanden sind, die sich für eine Ansiedlung von Gewerbe und Industrie eignen. Bei der Fortschreibung des Regionalplans wird die BR Köln unter Anwendung der landesplanerischen Vorgaben verstärkt auf die vorhandenen Reserveflächen der Kommunen schauen, bevor neue Flächen einer Bebauung zugeführt werden können. Bei der Berechnung des Flächenbedarfs werden die Reserveflächen einbezogen. Nach den landesplanerischen Vorgaben muss zunächst ein möglicher „Flächentausch“ in Betracht gezogen werden. Dabei können -2- Reserveflächen aufgegeben werden, die bisher nicht erschlossen werden konnten. Dabei muss beachtet werden, dass nicht jede Fläche 1:1 mit einer anderen Fläche getauscht werden kann. Hier muss zwischen Arrondierungsflächen und Flächen, die den naturnahen Freiraum zerschneiden unterschieden werden. Im wirksamen Regionalplan sind im Bereich der Gemeinde Kreuzau noch unbebaute Flächen vorhanden, die als ASB abgebildet sind. Diese Flächen sind teilweise im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellt, teilweise aber noch als Fläche für die Landwirtschaft. Eine Auflistung der Flächenreserven finden sich in der Anlage 1 zur VL-Nr. 82/2016 zum Antrag der SPD auf Erstellung eines Siedlungskonzeptes. GIB-Reserveflächen sind im Regionalplan keine vorhanden. Im weiteren Verfahren zur Fortschreibung des Regionalplans bzw. zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans muss über die bestehenden Reserveflächen diskutiert werden, welche „zurückgegeben“ werden können und welche weiterhin aufrecht erhalten werden sollen. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass im Zuge der Fortschreibung des Regionalplans das Thema „Windenergie“ in einem „Sachlichen Teilplan Windenergie“ einzeln behandelt wird. Der Sachliche Teilplan wird in einem gesonderten Verfahren aufgestellt. Gleiches gilt auch für den Themenkomplex „Nicht-energetische Rohstoffe“, der für die Gemeinde Kreuzau jedoch keine Bedeutung hat. Aufgrund der Fortschreibung des Regionalplans ist nach Ansicht der Verwaltung jetzt der richtige Zeitpunkt, um den Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau neu aufzustellen. Die in diesem Verfahren gefassten Entscheidungen des Rates zur zukünftigen Siedlungsentwicklung dienen der Verwaltung als Rückendeckung für die Gespräche mit der BR Köln zur Fortschreibung des Regionalplans. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - -3-