Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
88 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
14.09.16, 18:16
Aktualisiert
14.09.16, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 13.09.2016
Mitteilung: 81/2016
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Bau- und Planungsausschuss
28.09.2016
Fortschreibung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln
Hier: Gespräche mit der Regionalplanungsbehörde
Mit der Mitteilung 14/2016 zum Bau- und Planungsausschuss vom 08.03.2016 wurden Sie bereits
darüber informiert, dass die Bezirksregierung Köln (BR Köln) die Fortschreibung des
Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln angekündigt hat.
Die Regierungspräsidentin hat am 29.01.2016 die Hauptverwaltungsbeamtinnen und –beamten
zur Dienstbesprechung eingeladen und über die Eckdaten zur Fortschreibung des Regionalplans
informiert. Im Anschluss daran hat die Regionalplanungsbehörde die sog. „Kreis-Gespräche“
geführt. Am 18.05.2016 fand in der Kreisverwaltung Düren mit den kreisangehörigen Kommunen
eines der Kreis-Gespräche statt. Im Kreis-Gespräch wurde von der BR Köln das Verfahren
erläutert und der weitere Ablauf vorgestellt. Das Kreis-Gespräch diente als Vorbereitung für die im
Anschluss daran anstehenden „Kommunalgespräche“. Diese beginnen im Herbst 2016. Die
Gespräche mit den Kommunen aus dem Kreis Düren sind für das Frühjahr 2017 vorgesehen.
Die BR Köln hat mit Verfügung vom 11.01.2016 die Kommunen angehalten ihre
Flächennutzungspläne auf Ihre Aktualität zu überprüfen. In der o.g. Mitteilung 14/2016 wurde
bereits geschildert, dass der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau einer Überarbeitung
bedarf.
In Bezug auf das Kommunalgespräch im Frühjahr 2017 ist es sinnvoll, die zukünftige
Siedlungsentwicklung im Rahmen der FNP-Neuaufstellung zu manifestieren. Diese
Entwicklungsziele sollen als Grundlage für die weiteren Verhandlungen mit der BR Köln dienen.
Der bestehende Regionalplan des Regierungsbezirk Köln, Teilbereich Aachen, datiert aus dem
Jahr 2003 (Jahr der Rechtskraft). Der Regionalplan besteht aus einer Planzeichnung sowie einer
textlichen Konkretisierung. Dabei wird zwischen Zielen und Grundsätzen der Raumordnung
unterschieden. Ziele sind in den nachgeordneten Planungsebenen (kommunale Bauleitplanung)
zwingend zu beachten; Grundsätze sind im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Neben
den Kommunen ist der Regionalplan auch für weitere Träger von Fachplanungen zu
berücksichtigen (z.B. für die Wasserwirtschaft, Verkehrsplanung etc.). Die sachlichen und
verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Fortschreibung des Regionalplans werden vom
Regionalrat Köln getroffen.
Einordnung der Regionalplanung in die verschiedenen Planungsebenen
Der Mitteilung ist als Anlage 1 eine schematische Darstellung der einzelnen Planungsebenen
beigefügt. Die einzelnen Planungsebenen bauen im sogenannten Gegenstromprinzip aufeinander
auf. So lassen sich die Ziele der höheren Ebenen auch auf den darunter befindlichen Ebenen
wiederfinden. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass je höher eine Planungsebene ist, desto
abstrakter sind die zeichnerischen Darstellungen und schriftlichen Ziele bzw. Grundsätze.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2013 die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans
NRW (LEP) eingeleitet. Das Verfahren steht kurz vor dem Abschluss. Der neue LEP wird
voraussichtlich in den kommenden Wochen rechtswirksam.
Der LEP ist die dem Regionalplan übergeordnete Planungsebene. Gleichzeitig ist der
Regionalplan die nächst höhere Planungsebene aus Sicht der Kommunen. Somit kann der
Regionalplan als Verbindung zur Landesplanung gesehen werden. Im Regionalplan finden sich die
im LEP verankerten Ziele und Grundsätze in einer detaillierten (und weniger abstrakten) Form
wieder. Im Weiteren spielen eben diese Ziele und Grundsätze aus dem Regionalplan eine
bedeutende Rolle für die nachgelagerten Planungsebenen der kommunalen Bauleitplanung.
Beispielhaft ausgedrückt bedeutet dies, dass im gemeindlichen Flächennutzungsplan nur dann
Wohnbauflächen dargestellt sein können, wenn diese im Regionalplan innerhalb des dort als
Allgemeinen Siedlungsraum abgebildeten Raum liegen. Von daher spielen die weiteren
Überlegungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (siehe VL Nr. 83/2016) eine ganz
entscheidende Rolle für die Gespräche mit der BR Köln zur Fortschreibung des Regionalplans.
War die Aufstellung des Landesentwicklungsplans noch abstrakt und nur schwer greifbar, so
ändert sich dies mit der Fortschreibung des Regionalplans drastisch. In diesem Verfahren werden
zukünftige Bereiche, die der weiteren Siedlungsentwicklung (für Wohnen und Gewerbe) zur
Verfügung stehen, deutlich festgelegt, wenn auch nicht parzellenscharf.
Im zeichnerischen Teil des Regionalplans wird zwischen verschiedenen Bereichen unterschieden.
Die für die weitere Siedlungsentwicklung maßgeblichen Flächenbezeichnungen sind der
„Allgemeine Siedlungsbereich“ (ASB) und „Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen“
(GIB). Daneben werden weitere Nutzungen zeichnerisch dargestellt. Zur besseren
Veranschaulichung ist ein Auszug aus dem Regionalplan 2003 nebst Legende als Anlage 2
beigefügt. Die zwischenzeitlich rechtskräftigen Änderungen des Regionalplans (u.a. Baugebiet
Marieneiche in Stockheim) sind nicht abgebildet.
Bestehende ASB, GIB und Reserveflächen der Gemeinde Kreuzau im Regionalplan
In der Gemeinde Kreuzau sind mit Kreuzau, Winden, Drove und Stockheim vier ASB abgebildet.
Die übrigen Ortsteile sind überwiegend dem „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“
zugeordnet. Die weitere Siedlungsentwicklung soll nach den Zielen und Grundsätzen des LEP
NRW in den ASB vollzogen werden, da diese bedeutsame Versorgungsfunktionen einnehmen.
Die weitere Siedlungsentwicklung in kleineren Ortschaften mit weniger als 2.000 Einwohner, die
als Freiraum abgebildet sind, ist nur in geringfügigem Maße (z.B. zur Arrondierung) möglich. Diese
Baulandpolitik wird seit Jahrzehnten Kreuzau praktiziert. Für die Gemeinde Kreuzau ist somit für
die weitere Siedlungsentwicklung von Bedeutung, ob die vier ASB bestehen bleiben.
In Bezug auf die Ausweisung von Gewerbeflächen ist eine Fortführung der bisherigen
interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Düren vorgesehen. Nach den Vorgaben der
Landesplanung sind Neuausweisungen von Gewerbeflächen nach Möglichkeit interkommunal
durchzuführen. Das interkommunale Gewerbegebiet an der Stockheimer Landstraße war zur Zeit
seiner Erschließung ein Vorreiter der Entwicklung interkommunaler Gewerbegebiete. Die
erfolgreiche Zusammenarbeit soll weiter fortgeführt werden. Nicht zuletzt auch, da auf dem
Hoheitsgebiet der Gemeinde Kreuzau keine geeigneten Flächen vorhanden sind, die sich für eine
Ansiedlung von Gewerbe und Industrie eignen.
Bei der Fortschreibung des Regionalplans wird die BR Köln unter Anwendung der
landesplanerischen Vorgaben verstärkt auf die vorhandenen Reserveflächen der Kommunen
schauen, bevor neue Flächen einer Bebauung zugeführt werden können. Bei der Berechnung des
Flächenbedarfs werden die Reserveflächen einbezogen. Nach den landesplanerischen Vorgaben
muss zunächst ein möglicher „Flächentausch“ in Betracht gezogen werden. Dabei können
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Reserveflächen aufgegeben werden, die bisher nicht erschlossen werden konnten. Dabei muss
beachtet werden, dass nicht jede Fläche 1:1 mit einer anderen Fläche getauscht werden kann.
Hier muss zwischen Arrondierungsflächen und Flächen, die den naturnahen Freiraum
zerschneiden unterschieden werden.
Im wirksamen Regionalplan sind im Bereich der Gemeinde Kreuzau noch unbebaute Flächen
vorhanden, die als ASB abgebildet sind. Diese Flächen sind teilweise im Flächennutzungsplan als
Wohnbauflächen dargestellt, teilweise aber noch als Fläche für die Landwirtschaft. Eine Auflistung
der Flächenreserven finden sich in der Anlage 1 zur VL-Nr. 82/2016 zum Antrag der SPD auf
Erstellung eines Siedlungskonzeptes. GIB-Reserveflächen sind im Regionalplan keine vorhanden.
Im weiteren Verfahren zur Fortschreibung des Regionalplans bzw. zur Neuaufstellung des
Flächennutzungsplans muss über die bestehenden Reserveflächen diskutiert werden, welche
„zurückgegeben“ werden können und welche weiterhin aufrecht erhalten werden sollen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass im Zuge der Fortschreibung des Regionalplans
das Thema „Windenergie“ in einem „Sachlichen Teilplan Windenergie“ einzeln behandelt wird. Der
Sachliche Teilplan wird in einem gesonderten Verfahren aufgestellt. Gleiches gilt auch für den
Themenkomplex „Nicht-energetische Rohstoffe“, der für die Gemeinde Kreuzau jedoch keine
Bedeutung hat.
Aufgrund der Fortschreibung des Regionalplans ist nach Ansicht der Verwaltung jetzt der richtige
Zeitpunkt, um den Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau neu aufzustellen. Die in diesem
Verfahren gefassten Entscheidungen des Rates zur zukünftigen Siedlungsentwicklung dienen der
Verwaltung als Rückendeckung für die Gespräche mit der BR Köln zur Fortschreibung des
Regionalplans.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
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