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Mitteilung (Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
30 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
28.02.17, 13:35
Aktualisiert
28.02.17, 13:35
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Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 24.02.2017 Mitteilung: 19/2017 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Ausschuss für Soziales und demographischen Wandel 09.03.2017 Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung Durch das seit dem 06.08.2016 geltende Integrationsgesetz sowie die am 20.11.2016 in Kraft getretene Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird geregelt, dass Asylbewerber, die eine Anerkennung als Flüchtlinge oder Asylberechtigte erhalten oder denen der subsidiäre Schutzstatus zugesprochen wird, für die Dauer von drei Jahren ihren Wohnsitz in der Kommune nehmen müssen, der sie zugewiesen werden. Maßgebend für die Verteilung ist der Integrationsschlüssel. Dieser richtet sich, anders als der Zuweisungsschlüssel für die Zuweisungen der Asylbewerber, nach folgenden Kriterien:  Bevölkerungsanteil der Kommune  Fläche der Kommune  Arbeitsmarkt in der Kommune  Wohnungsmarkt in der Kommune  Besondere Belastung der Integrationsinfrastruktur der Kommune durch Zuwanderung aus der Europäischen Union. Bei den Zuweisungen im Rahmen der Wohnsitzauflage wird, im Unterschied zu den bisherigen Zuweisungen, die ZUE Drove nicht berücksichtigt, da dort grundsätzlich nur Personen leben, über deren Bleiberecht noch nicht entschieden worden ist. Mit dieser Entscheidung erfolgt die Zuweisung an eine aufnahmeverpflichtete Kommune. Dies muss nicht zwingend die Gemeinde Kreuzau sein, wenn diese ihre Aufnahmequote erfüllt hat bzw. vorrangig an Kommunen mit einer geringeren Erfüllungsquote zugewiesen werden muss. Grundsätzlich war seitens der für die Zuweisungen zuständigen Bezirksregierung Arnsberg geplant, mit den Kommunen Zielvereinbarungen bezüglich der Zuweisungstermine zu vereinbaren. Für die Gemeinde Kreuzau ist dies bereits in der ersten Januarwoche geschehen mit dem Ergebnis, dass von Januar bis März insgesamt 15 Personen zugewiesen werden sollten, und zwar monatlich jeweils fünf. Zwischenzeitlich hat die Bezirksregierung Arnsberg allerdings mitgeteilt, dass die abgeschlossenen Zielvereinbarungen nicht eingehalten werden können. Begründet wird dies damit, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aktuell Altfälle abarbeitet, was dazu führt, dass die Anzahl der Zuweisungen nicht geplant werden kann. Nach Möglichkeit sollen die Betroffenen den Kommunen zugewiesen werden, in denen sie bereits jetzt leben. Zielvereinbarungen können erst dann wieder abgeschlossen werden, wenn überwiegend aus den Landeseinrichtungen zugewiesen wird. Nach der aktuellen Statistik (Stand 01.09.2016) ist die Gemeinde Kreuzau verpflichtet, im Rahmen der Wohnsitzauflage insgesamt 59 Personen aufzunehmen. Zum damaligen Zeitpunkt bestand eine Unterdeckung von 35 Personen (40,61%). Anfang Januar 2017 ist eine erneute Abfrage über die aktuellen Zahlen bei den Ausländerämtern durchgeführt worden, um die Verteilerstatistik aktualisieren zu können. Das Ergebnis ist bislang nicht bekannt. Insgesamt sind der Gemeinde Kreuzau bisher 27 Personen mit Wohnsitzauflage zugewiesen. Diese Personen müssen ihren Wohnsitz für drei Jahre in der Gemeinde nehmen, wenn sie soziale Leistungen in Anspruch nehmen wollen. Sollten sie ihren Lebensunterhalt selbst sicherstellen können, dürfen Sie auch umziehen. Da die Wohnsitzauflage erst nach der Entscheidung des BAMF ausgesprochen wird, erhält der überwiegende Teil der Betroffenen im Anschluss Leistungen nach dem SGB II durch die job-com des Kreises Düren. Bei Personen, die nicht erwerbsfähig sind oder das 65. Lebensjahr vollendet haben, liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde Kreuzau, da in diesen Fällen Leistungen nach dem SGB XII gewährt werden müssen. Ein wesentliches Problem liegt in der Unterbringung der anerkannten Flüchtlinge und Asylberechtigten. Meist ist es schwierig, geeigneten Wohnraum im Gemeindegebiet zu finden, so dass sie weiterhin in den gemeindlichen Unterkünften wohnen bleiben müssen. Die Kosten für die Unterbringung werden zwar mit dem jeweiligen Kostenträger abgerechnet, jedoch führt dies zu einem erhöhten Arbeitsaufwand. Ziel ist es, insbesondere im Hinblick auf eine erfolgreiche Integration, geeigneten Wohnraum zu finden. Hier deutet sich aber schon an, dass viele Vermieter nicht bereit sind, unmittelbar mit den Flüchtlingen und Asylberechtigten Mietverträge abzuschließen. Über die weiteren Erfahrungen werde ich berichten. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - -2-