Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
30 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
28.02.17, 13:35
Aktualisiert
28.02.17, 13:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 24.02.2017
Mitteilung: 19/2017
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Ausschuss für Soziales und
demographischen Wandel
09.03.2017
Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung
Durch das seit dem 06.08.2016 geltende Integrationsgesetz sowie die am 20.11.2016 in Kraft
getretene Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird
geregelt, dass Asylbewerber, die eine Anerkennung als Flüchtlinge oder Asylberechtigte erhalten
oder denen der subsidiäre Schutzstatus zugesprochen wird, für die Dauer von drei Jahren ihren
Wohnsitz in der Kommune nehmen müssen, der sie zugewiesen werden. Maßgebend für die
Verteilung ist der Integrationsschlüssel. Dieser richtet sich, anders als der Zuweisungsschlüssel
für die Zuweisungen der Asylbewerber, nach folgenden Kriterien:
Bevölkerungsanteil der Kommune
Fläche der Kommune
Arbeitsmarkt in der Kommune
Wohnungsmarkt in der Kommune
Besondere Belastung der Integrationsinfrastruktur der Kommune durch Zuwanderung aus der
Europäischen Union.
Bei den Zuweisungen im Rahmen der Wohnsitzauflage wird, im Unterschied zu den bisherigen
Zuweisungen, die ZUE Drove nicht berücksichtigt, da dort grundsätzlich nur Personen leben, über
deren Bleiberecht noch nicht entschieden worden ist. Mit dieser Entscheidung erfolgt die
Zuweisung an eine aufnahmeverpflichtete Kommune. Dies muss nicht zwingend die Gemeinde
Kreuzau sein, wenn diese ihre Aufnahmequote erfüllt hat bzw. vorrangig an Kommunen mit einer
geringeren Erfüllungsquote zugewiesen werden muss.
Grundsätzlich war seitens der für die Zuweisungen zuständigen Bezirksregierung Arnsberg
geplant, mit den Kommunen Zielvereinbarungen bezüglich der Zuweisungstermine zu vereinbaren.
Für die Gemeinde Kreuzau ist dies bereits in der ersten Januarwoche geschehen mit dem
Ergebnis, dass von Januar bis März insgesamt 15 Personen zugewiesen werden sollten, und zwar
monatlich jeweils fünf. Zwischenzeitlich hat die Bezirksregierung Arnsberg allerdings mitgeteilt,
dass die abgeschlossenen Zielvereinbarungen nicht eingehalten werden können. Begründet wird
dies damit, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aktuell Altfälle abarbeitet,
was dazu führt, dass die Anzahl der Zuweisungen nicht geplant werden kann. Nach Möglichkeit
sollen die Betroffenen den Kommunen zugewiesen werden, in denen sie bereits jetzt leben.
Zielvereinbarungen können erst dann wieder abgeschlossen werden, wenn überwiegend aus den
Landeseinrichtungen zugewiesen wird.
Nach der aktuellen Statistik (Stand 01.09.2016) ist die Gemeinde Kreuzau verpflichtet, im Rahmen
der Wohnsitzauflage insgesamt 59 Personen aufzunehmen. Zum damaligen Zeitpunkt bestand
eine Unterdeckung von 35 Personen (40,61%). Anfang Januar 2017 ist eine erneute Abfrage über
die aktuellen Zahlen bei den Ausländerämtern durchgeführt worden, um die Verteilerstatistik
aktualisieren zu können. Das Ergebnis ist bislang nicht bekannt.
Insgesamt sind der Gemeinde Kreuzau bisher 27 Personen mit Wohnsitzauflage zugewiesen.
Diese Personen müssen ihren Wohnsitz für drei Jahre in der Gemeinde nehmen, wenn sie soziale
Leistungen in Anspruch nehmen wollen. Sollten sie ihren Lebensunterhalt selbst sicherstellen
können, dürfen Sie auch umziehen. Da die Wohnsitzauflage erst nach der Entscheidung des
BAMF ausgesprochen wird, erhält der überwiegende Teil der Betroffenen im Anschluss
Leistungen nach dem SGB II durch die job-com des Kreises Düren. Bei Personen, die nicht
erwerbsfähig sind oder das 65. Lebensjahr vollendet haben, liegt die Zuständigkeit bei der
Gemeinde Kreuzau, da in diesen Fällen Leistungen nach dem SGB XII gewährt werden müssen.
Ein wesentliches Problem liegt in der Unterbringung der anerkannten Flüchtlinge und
Asylberechtigten. Meist ist es schwierig, geeigneten Wohnraum im Gemeindegebiet zu finden, so
dass sie weiterhin in den gemeindlichen Unterkünften wohnen bleiben müssen. Die Kosten für die
Unterbringung werden zwar mit dem jeweiligen Kostenträger abgerechnet, jedoch führt dies zu
einem erhöhten Arbeitsaufwand. Ziel ist es, insbesondere im Hinblick auf eine erfolgreiche
Integration, geeigneten Wohnraum zu finden. Hier deutet sich aber schon an, dass viele Vermieter
nicht bereit sind, unmittelbar mit den Flüchtlingen und Asylberechtigten Mietverträge
abzuschließen.
Über die weiteren Erfahrungen werde ich berichten.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
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