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Sitzungsvorlage (Teilnahme der Stadt Jülich am Zukunftsprojekt Small Cells in Telestationen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
437 kB
Datum
30.11.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Sitzungsvorlage (Teilnahme der Stadt Jülich am Zukunftsprojekt Small Cells in Telestationen) Sitzungsvorlage (Teilnahme der Stadt Jülich am Zukunftsprojekt Small Cells in Telestationen) Sitzungsvorlage (Teilnahme der Stadt Jülich am Zukunftsprojekt Small Cells in Telestationen) Sitzungsvorlage (Teilnahme der Stadt Jülich am Zukunftsprojekt Small Cells in Telestationen)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 23 Az.: Jülich, 14.11.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 380/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 30.11.2017 TOP Ergebnisse Teilnahme der Stadt Jülich am Zukunftsprojekt Small Cells in Telestationen Anlg.: 23 Mh III Sc SD.Net Lem Beschlussentwurf: entfällt Begründung: Nachfolgende mail wurde von der Telekom übersandt. Gegen die Maßnahmen bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken, der Telekom wurde bereits die Zustimmung erteilt. Von: frank.harksel@telekom.de [mailto:frank.harksel@telekom.de] Gesendet: Freitag, 27. Oktober 2017 16:57 An: Meurer, Klaus-Peter Betreff: Teilnahme der Stadt Jülich am Zukunftsprojekt Small Cells in Telestationen Sehr geehrter Herr Meurer, das heutige Mobilfunknetz besteht aus klassischen Dach- und Maststandorten. Diese gewährleisten die Flächenabdeckung und die Netzqualität für ein bestimmtes Gebiet. Mit der stark zunehmenden Nutzung mobiler Datenanwendungen kommt es jedoch vereinzelt zu Engpässen im bestehenden Netz. Insbesondere an Orten mit hohem Publikumsverkehr, wie zum Beispiel in Fußgängerzonen oder auf Plätzen mit Cafés und ÖPNV-Haltestellen ist dies der Fall. Hier möchte die Telekom künftig kleine, leistungsfähige Mobilfunksender namens Small Cells einsetzen, um so die Versorgung mit schnellem, mobilem Internet auch künftig für Ihre Stadt zu sichern. Bei der innovativen Technik wird die bestehende Festnetz-Infrastruktur, zum Beispiel von Telestationen, ugs. Telefonhäuschen, für die Mobilfunktechnik mitgenutzt. Small Cells ergänzen die vorhandene Mobilfunkinfrastruktur und versorgen kleinere Areale – Radius von 150 Metern – mit der von unseren Kunden erwarteten, bedarfsgerechten Netzqualität. Da Small Cells mit einer niedrigen Sendeleistung von kleiner 10 Watt EIRP arbeiten, bedürfen sie keiner Genehmigung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Inbetriebnahme dieser Standorte wird jedoch der BNetzA angezeigt. Bereits im Jahr 2001 haben die deutschen Mobilfunknetzbetreiber und die Kommunalen Spitzenverbände eine Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze geschlossen. Diese Vorgehensweise hat sich in der Praxis bewährt und wurde im Sommer 2013 in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV) festgeschrieben. Gemäß § 7a, 26. BImSchV informieren wir Sie, dass wir in der Stadt Jülich folgende Telestationen zusätzlich mit dem LTE-Mobilfunkstandard erschließen möchten. Kennung Standortname Straße HNr . KX0043 Jülich-SC KX0043 Markt Platz 10 KX0044 Jülich-SC KX0044 Marktstr. 14 KX0045 Jülich-SC KX0045 Kleine Rurstr. 3 KX0046 Jülich-SC KX0046 Kölnstr. 20 KX0047 Jülich-SC KX0047 Kölnstr. 29 PLZ 5242 8 5242 8 5242 8 5242 8 5242 8 Ort WGS84 LB Dez WGS84 BB Dez Jülich 6,3576 50,9221 Jülich 6,3581 50,9209 Fußgängerzone Jülich 6,3566 50,9214 Fußgängerzone Jülich 6,3606 50,9227 altes Postamt Jülich 6,3631 50,9223 Fußgängerzone Bemerkung Die im §7a, 26.BImSchV festgeschriebene Vereinbarung geht von einer aktiven Antwort der Kommune aus. In den Ergänzenden Hinweisen zu dieser Vereinbarung ist der Fall geregelt, wenn eine Kommune sich nicht aktiv an der Abstimmung beteiligt. In diesem Fall gilt nach einer Frist von 8 Wochen die geplante Maßnahme als zugestimmt. In der Vergangenheit wurde von vielen Städten und Gemeinden auf eine aktive Antwort verzichtet. Bei den Telestationen ist die Stadt in dem meisten Fällen auch der Eigentümer der Stellfläche. Daher erwarten wir für diese SmallCells in jedem Fall eine aktive Rückmeldung zu unserer Planung. Die Nutzung dieser Stellfläche ist geregelt und wird von Kollegen aus dem Bereich der öffentlichen Telekommunikation bearbeitet. Bereits im letzten Jahr konnte die Telekom mit der Unterstützung der Städte Hagen, Hannover, Kiel, Köln, und Fulda viele dieser kleinen Mobilfunkfunksender aufbauen und in Betrieb nehmen. Insgesamt ist die Rückmeldung zu dieser LTE-Ausbauvariante sehr positiv, da sich die Small Cells optisch unauffällig in das Stadtbild einpassen und von der Bevölkerung kaum wahrgenommen werden. Da die Telestationen bereits über einen Stromanschluss verfügen, muss das jeweilige Small Cell lediglich an das Glasfasernetz der Telekom angebunden werden. Die Telekom wird hierfür gemäß § 68 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) beim zuständigen Amt einen Antrag auf Zustimmung stellen. In den vorgenannten Pilotstädten hat es sich bewährt, dass seitens der Stadtverwaltung ein direkter Ansprechpartner für die Zustimmung nach § 68 Abs. 3 TKG benannt wurde. Wir wären Ihnen dankbar, wenn dies auch in Jülich möglich wäre. Für einen telefonischen Austausch hierzu wäre ich Ihnen dankbar. Sitzungsvorlage 380/2017 Seite 2 Für das vorgestellte Projekt wurde ich als zentraler Ansprechpartner der Telekom gegenüber Ihrer Kommune benannt. Im Hinblick auf weitergehende Fragen zu diesem Thema nehmen Sie bitte meine Kontaktdaten zur Hand, selbstverständlich stehe ich Ihnen auch zu einem persönlichen Austausch gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Frank Harksel DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH Technische Planung und Rollout Frank Harksel Mobilfunk und Kommunen Barthelstraße 75, 50823 Köln Postfach 10 36 55, 50476 Köln + 49 221 3398-19375 (Tel.) + 49 221 951 - 91399 (Fax) + 49 171 200 11 97 (Mobil) E-Mail: frank.harksel@telekom.de Internet: www.telekom.de ERLEBEN, WAS VERBINDET. Die gesetzlichen Pflichtangaben finden Sie unter: www.telekom.de/pflichtangaben-dttechnik GROSSE VERÄNDERUNGEN FANGEN KLEIN AN – RESSOURCEN SCHONEN UND NICHT JEDE E-MAIL DRUCKEN. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 380/2017 Seite 3 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 380/2017 Seite 4