Daten
Kommune
Jülich
Größe
437 kB
Datum
30.11.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 23 Az.:
Jülich, 14.11.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 380/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
30.11.2017
TOP
Ergebnisse
Teilnahme der Stadt Jülich am Zukunftsprojekt Small Cells in Telestationen
Anlg.:
23
Mh
III
Sc
SD.Net
Lem
Beschlussentwurf:
entfällt
Begründung:
Nachfolgende mail wurde von der Telekom übersandt. Gegen die Maßnahmen bestehen aus Sicht
der Verwaltung keine Bedenken, der Telekom wurde bereits die Zustimmung erteilt.
Von: frank.harksel@telekom.de [mailto:frank.harksel@telekom.de]
Gesendet: Freitag, 27. Oktober 2017 16:57
An: Meurer, Klaus-Peter
Betreff: Teilnahme der Stadt Jülich am Zukunftsprojekt Small Cells in Telestationen
Sehr geehrter Herr Meurer,
das heutige Mobilfunknetz besteht aus klassischen Dach- und Maststandorten. Diese gewährleisten die
Flächenabdeckung und die Netzqualität für ein bestimmtes Gebiet.
Mit der stark zunehmenden Nutzung mobiler Datenanwendungen kommt es jedoch vereinzelt zu Engpässen im bestehenden Netz.
Insbesondere an Orten mit hohem Publikumsverkehr, wie zum Beispiel in Fußgängerzonen oder auf Plätzen mit Cafés und ÖPNV-Haltestellen ist dies der Fall.
Hier möchte die Telekom künftig kleine, leistungsfähige Mobilfunksender namens Small Cells einsetzen, um
so die Versorgung mit schnellem, mobilem Internet auch künftig für Ihre Stadt zu sichern.
Bei der innovativen Technik wird die bestehende Festnetz-Infrastruktur, zum Beispiel von Telestationen,
ugs. Telefonhäuschen, für die Mobilfunktechnik mitgenutzt.
Small Cells ergänzen die vorhandene Mobilfunkinfrastruktur und versorgen kleinere Areale – Radius von
150 Metern – mit der von unseren Kunden erwarteten, bedarfsgerechten Netzqualität.
Da Small Cells mit einer niedrigen Sendeleistung von kleiner 10 Watt EIRP arbeiten, bedürfen sie keiner
Genehmigung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA).
Die Inbetriebnahme dieser Standorte wird jedoch der BNetzA angezeigt.
Bereits im Jahr 2001 haben die deutschen Mobilfunknetzbetreiber und die Kommunalen Spitzenverbände
eine Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der
Mobilfunknetze geschlossen.
Diese Vorgehensweise hat sich in der Praxis bewährt und wurde im Sommer 2013 in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV) festgeschrieben.
Gemäß § 7a, 26. BImSchV informieren wir Sie, dass wir in der Stadt Jülich folgende Telestationen zusätzlich
mit dem LTE-Mobilfunkstandard erschließen möchten.
Kennung
Standortname
Straße
HNr
.
KX0043 Jülich-SC KX0043
Markt Platz
10
KX0044 Jülich-SC KX0044
Marktstr.
14
KX0045 Jülich-SC KX0045
Kleine Rurstr.
3
KX0046 Jülich-SC KX0046
Kölnstr.
20
KX0047 Jülich-SC KX0047
Kölnstr.
29
PLZ
5242
8
5242
8
5242
8
5242
8
5242
8
Ort
WGS84
LB Dez
WGS84
BB Dez
Jülich
6,3576
50,9221
Jülich
6,3581
50,9209 Fußgängerzone
Jülich
6,3566
50,9214 Fußgängerzone
Jülich
6,3606
50,9227 altes Postamt
Jülich
6,3631
50,9223 Fußgängerzone
Bemerkung
Die im §7a, 26.BImSchV festgeschriebene Vereinbarung geht von einer aktiven Antwort der Kommune aus.
In den Ergänzenden Hinweisen zu dieser Vereinbarung ist der Fall geregelt, wenn eine Kommune sich nicht
aktiv an der Abstimmung beteiligt.
In diesem Fall gilt nach einer Frist von 8 Wochen die geplante Maßnahme als zugestimmt. In der Vergangenheit wurde von vielen Städten und Gemeinden auf eine aktive Antwort verzichtet.
Bei den Telestationen ist die Stadt in dem meisten Fällen auch der Eigentümer der Stellfläche.
Daher erwarten wir für diese SmallCells in jedem Fall eine aktive Rückmeldung zu unserer Planung.
Die Nutzung dieser Stellfläche ist geregelt und wird von Kollegen aus dem Bereich der öffentlichen Telekommunikation bearbeitet.
Bereits im letzten Jahr konnte die Telekom mit der Unterstützung der Städte Hagen, Hannover, Kiel, Köln,
und Fulda viele dieser kleinen Mobilfunkfunksender aufbauen und in Betrieb nehmen. Insgesamt ist die
Rückmeldung zu dieser LTE-Ausbauvariante sehr positiv, da sich die Small Cells optisch unauffällig in das
Stadtbild einpassen und von der Bevölkerung kaum wahrgenommen werden.
Da die Telestationen bereits über einen Stromanschluss verfügen, muss das jeweilige Small Cell lediglich an
das Glasfasernetz der Telekom angebunden werden.
Die Telekom wird hierfür gemäß § 68 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) beim zuständigen Amt einen
Antrag auf Zustimmung stellen.
In den vorgenannten Pilotstädten hat es sich bewährt, dass seitens der Stadtverwaltung ein direkter Ansprechpartner für die Zustimmung nach § 68 Abs. 3 TKG benannt wurde.
Wir wären Ihnen dankbar, wenn dies auch in Jülich möglich wäre. Für einen telefonischen Austausch hierzu
wäre ich Ihnen dankbar.
Sitzungsvorlage 380/2017
Seite 2
Für das vorgestellte Projekt wurde ich als zentraler Ansprechpartner der Telekom gegenüber Ihrer Kommune benannt.
Im Hinblick auf weitergehende Fragen zu diesem Thema nehmen Sie bitte meine Kontaktdaten zur Hand,
selbstverständlich stehe ich Ihnen auch zu einem persönlichen Austausch gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Harksel
DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH
Technische Planung und Rollout
Frank Harksel
Mobilfunk und Kommunen
Barthelstraße 75, 50823 Köln
Postfach 10 36 55, 50476 Köln
+ 49 221 3398-19375 (Tel.)
+ 49 221 951 - 91399 (Fax)
+ 49 171 200 11 97 (Mobil)
E-Mail: frank.harksel@telekom.de
Internet: www.telekom.de
ERLEBEN, WAS VERBINDET.
Die gesetzlichen Pflichtangaben finden Sie unter:
www.telekom.de/pflichtangaben-dttechnik
GROSSE VERÄNDERUNGEN FANGEN KLEIN AN – RESSOURCEN
SCHONEN UND NICHT JEDE E-MAIL DRUCKEN.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 380/2017
Seite 3
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 380/2017
Seite 4