Daten
Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
17.03.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7221/2008 2.
Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00 IPM
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
04.11.2008
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
10.02.2009
Rat der Stadt Bedburg
17.03.2009
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 2. Änderung
-Teilgebiet im Industriepark Mühlenerfta) Beratung und Beschluss über die während der eingeschränkten Beteiligung gem. § 13 des
Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Zu a) der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die während des eingeschränkten
Beteiligungsverfahrens zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39a/Bedburg
eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierzu einzeln Beschlüsse zu
fassen.
Zu b) Ferner fasst der Rat der Stadt Bedburg, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23 September 2004 ( BGBl
I S 2414 ), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21 Dezember 2006 ( BGBl I S 3316
) nebst Anlagen (Begründung/Textliche Festsetzungen und Gutachten) hierzu. Diese sind als
Anlage zur Niederschrift zu nehmen.
Begründung:
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Der Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg in der Fassung der ersten Änderung ist seit dem 19.03.2008
rechtskräftig. Es handelt sich hierbei um die Industriegebietsflächen im Industriepark Mühlenerft an
der L 213.
Wesentliches Planungsziel dieser Bauleitplanung war und ist es, auch künftig im Rahmen einer
angemessenen städtebaulichen Weiterentwicklung im Hinblick auf die Nachfrage für Industrie
und Gewerbe, insbesondere auch kurzfristig der Nachfrage nach größeren Grundstücksflächen,
nachkommen zu können. Dies sollte insbesondere durch:
• Erweiterung des Plangebietes in nördliche Richtung und
• Abänderung bzw. Neuordnung des Erschließungskonzeptes
geschehen.
Der Plan, welcher teilweise auch den Bestand mit berücksichtigt hat, ist in der Anlage 1 beigefügt.
Eine großteilige Vermarktung der Flächen ist zwischenzeitlich erfolgt.
Die seinerzeitige auf eine kleinteilige Vermarktung ausgerichtete Verkehrsflächenplanung zur
Sicherung der öffentlichen Erschließung innerhalb des Plangeltungsbereiches ist zur Umsetzung
des Vorhabens im Rahmen der Gesamtprojektierung auf dem Areal hinderlich.
Es ist vorgesehen, eine private innere Erschließung durch den einzigen Investor vorzunehmen.
Hierdurch wird eine größere Flexibilität bei der weiteren Planung im Rahmen der Positionierung
der Baukörper erreicht. In der Konsequenz wird mit dem Wegfall der Verkehrsflächen darüber
hinaus auch eine Anpassung der Lärmkontigentierung vorgenommen.
Darüber hinaus wird es erforderlich eine Änderung der maximal zulässigen Gebäudehöhen von
derzeit 20,00 m auf ca. 25,00 m im Bebauungsplan vorzunehmen, um den tatsächlichen Bedarf
abzudecken.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg hat daher in seiner Sitzung
am 04.11.2008 den Aufstellungsbeschluss für die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 39a/Bedburg (Industriepark Bedburg/Bergheim) gem. § 2 Abs.1 i.V.m. § 13 des
Baugesetzbuches gefasst.
Wesentliches Planungsziel dieser Bebauungsplanänderung ist
¾ der Wegfall bzw. die Änderung der ausgewiesenen öffentlichen Verkehrsflächen bis an den
Rand des Plangeltungsbereiches
¾ die Änderung der zulässigen Höhen im Plangebiet
¾ die Anpassung der Lärmkontigentierung im Plangeltungsbereich
Der Bebauungsplanentwurf der 2. vereinfachten Änderung hat daher vom 21.11.2008 bis zum
23.12.2008 einschließlich öffentlich entsprechend der Vorschriften des § 13 des Baugesetzbuches
ausgelegen.
Während des Beteiligungsverfahrens sind die in der Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen
zum Verfahren vorgetragen worden.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung
am 10.02.2009 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Beschlussvorlage WP7-221/2008 2. Ergänzung
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 11.02.2009
----------------------------------(Udo Schmitz)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Kenntnis genommen:
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
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