Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
73 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
03.06.16, 13:05
Aktualisiert
03.06.16, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.: 46/2016
Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 01.06.2016
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
29.06.2016
Durchführung einer Einwohnerversammlung;
Hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 und 3 GO NRW
I. Sach- und Rechtslage:
Unter dem 31.05.2016 wurde die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60
Abs. 1 Satz 2 GO NRW gefasst. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Sach- und Rechtslage zur
Dringlichkeitsentscheidung.
Die getroffene Dringlichkeitsentscheidung ist nunmehr gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW vom Rat
zu bestätigen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom
31.05.2016 gem. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW. Diese hat folgenden Wortlaut:
„In Anwendung des § 23 GO NRW in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde
Kreuzau wird eine Einwohnerversammlung zum Thema „Beabsichtigte Aufstellung des
Bebauungsplanes E 29 Ortsteil Kreuzau Betriebsgelände Smurfit Kappa Rheinwelle“ durchgeführt.
Die Versammlung findet statt am 28.06.2016, 18.00 Uhr, Rathaus Kreuzau. Gemäß § 7 Abs. 1 der
Hauptsatzung erfolgt die Unterrichtung im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau und nachrichtlich über
die örtliche Presse.“
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
Anlage
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