Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

DRINGLICHKEITS-VORLAGE (Dringlichkeitsentscheidung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
26 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
03.06.16, 13:05
Aktualisiert
03.06.16, 13:05
DRINGLICHKEITS-VORLAGE (Dringlichkeitsentscheidung)

öffnen download melden Dateigröße: 26 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Allg. Vertreter des Bürgermeisters Herr Schmühl Kreuzau, den 31.05.2016 /1 ti e itt. r. 4‘ /)o,i Durchführung einer Einwohnerversammlung in Anwendung des § 23 GO NRW in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau zum Thema „Beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes E 29, Ortsteil Kreuzau Betriebsgeländes Smurfit Kappa Rheinwelle“ 1. Sach- und Rechtslage Mit Vorlage Nr. 34/2016 vom 02.05.2016 hat die Verwaltung einen Beschlussvorschlag unterbreitet für das Betriebsgelände den Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan E 29 zu fassen und gleichzeitig die Verwaltung zu ermächtigen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach den Vorschriften des BauGB durchzuführen. In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 30.05.2016 wurde einstimmig beschlossen, die abschließende Beratung um eine Sitzungsrunde zu verschieben. Gleichzeitig wurde auch beschlossen, bereits zum jetzigen Zeitpunkt und nach Möglichkeit noch vor den Sommerferien die angrenzenden und von der Planung betroffenen Einwohner im Vorgriff umfassend zu informieren und diesen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, damit das Ergebnis in die abschließenden Beratungen der Sitzungsvorlage einfließen kann. Da noch kein Aufstellungsbeschluss vorliegt, scheidet als Rechtsgrundlage für diese lnformationsveranstaltung das BauGB aus. Gleichwohl ist eine Einwohnerversammlung nach den Vorschriften des § 23 GO NRW in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau selbstverständlich möglich, sofern der Rat dies beschließt. Die Versammlung soll noch vor den Sommerferien erfolgen. Da der Bau- und Planungsausschuss keine Beschlusskompetenz hat, die nächste Ratssitzung erst am 29.06.2016 stattfindet und die Einladung im Amtsblatt bereits am 10. Juni 2016 erfolgen muss, liegen die Voraussetzungen zur Herbeiführung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW vor. Dringlichkeitsentscheidung Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wird wegen Dringlichkeit wie folgt beschlossen: „In Anwendung des § 23 GO NRW in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau wird eine Einwohnerversammlung zum Thema „Beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes E 29 Ortsteil Kreuzau Betriebsgelände Smurfit Kappa Rheinwelle“ durchgeführt. Die Versammlung findet statt am 28.06.2016, 18.00 Uhr, Rathaus Kreuzau. Gemäß § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung erfolgt die Unterrichtung im Amtsblatt der Gemeinde die örtliche Presse.“ (Bürgermeister) Fraktionsvorsitze der CDU Heid*‘chel Fraktionsvrsitzender SPD Hohn Fraktionsvorsit Braks Fraktionsvorsitzender FDP