Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
26 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
03.06.16, 13:05
Aktualisiert
03.06.16, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Allg. Vertreter des Bürgermeisters
Herr Schmühl
Kreuzau, den 31.05.2016
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Durchführung einer Einwohnerversammlung in Anwendung des § 23 GO NRW in
Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau zum Thema
„Beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes E 29, Ortsteil Kreuzau
Betriebsgeländes Smurfit Kappa Rheinwelle“
1. Sach- und Rechtslage
Mit Vorlage Nr. 34/2016 vom 02.05.2016 hat die Verwaltung einen Beschlussvorschlag
unterbreitet für das Betriebsgelände den Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan E 29 zu
fassen und gleichzeitig die Verwaltung zu ermächtigen, die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach den Vorschriften des
BauGB durchzuführen.
In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 30.05.2016 wurde einstimmig
beschlossen, die abschließende Beratung um eine Sitzungsrunde zu verschieben.
Gleichzeitig wurde auch beschlossen, bereits zum jetzigen Zeitpunkt und nach Möglichkeit
noch vor den Sommerferien die angrenzenden und von der Planung betroffenen Einwohner
im Vorgriff umfassend zu informieren und diesen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben,
damit das Ergebnis in die abschließenden Beratungen der Sitzungsvorlage einfließen kann.
Da noch kein Aufstellungsbeschluss vorliegt, scheidet als Rechtsgrundlage für diese
lnformationsveranstaltung das BauGB aus. Gleichwohl ist eine Einwohnerversammlung nach
den Vorschriften des § 23 GO NRW in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde
Kreuzau selbstverständlich möglich, sofern der Rat dies beschließt. Die Versammlung soll
noch vor den Sommerferien erfolgen.
Da der Bau- und Planungsausschuss keine Beschlusskompetenz hat, die nächste
Ratssitzung erst am 29.06.2016 stattfindet und die Einladung im Amtsblatt bereits am 10.
Juni 2016 erfolgen muss, liegen die Voraussetzungen zur Herbeiführung einer
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW vor.
Dringlichkeitsentscheidung
Gemäß
§ 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wird wegen Dringlichkeit wie folgt beschlossen:
„In Anwendung des § 23 GO NRW in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde
Kreuzau wird eine Einwohnerversammlung zum Thema „Beabsichtigte Aufstellung des
Bebauungsplanes E 29 Ortsteil Kreuzau Betriebsgelände Smurfit Kappa Rheinwelle“
durchgeführt. Die Versammlung findet statt am 28.06.2016, 18.00 Uhr, Rathaus Kreuzau.
Gemäß § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung erfolgt die Unterrichtung im Amtsblatt der Gemeinde
die örtliche Presse.“
(Bürgermeister)
Fraktionsvorsitze der CDU
Heid*‘chel
Fraktionsvrsitzender SPD
Hohn
Fraktionsvorsit
Braks
Fraktionsvorsitzender FDP