Daten
Kommune
Jülich
Größe
38 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
02.09.17, 12:00
Aktualisiert
02.09.17, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 der Sitzungsvorlage 281 / 2017
Stellungnahme der Verwaltung zu den Anregungen aus den Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Nr. Anregungen
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Anwaltsbüro Dolde, Mayen & Partner mit Schreiben vom 16.05.2017
Bebauungsplan Nr. A 24
,,Heckfeld III"
Die Argumentation von Kaufland,
dass das mit dem Bebauungsplanentwurf verfolgte Ziel einer ErhalSehr geehrte Damen und Herren,
tung des Gewerbegebietes für Gewerbenutzungen mit den geplanten
wir zeigen an, dass uns die KaufFestsetzungen nicht erreicht werden
land Dienstleistung GmbH & Co.
könne, kann nicht überzeugen. Der
KG, Rötelstraße 35,74172
zusätzliche Ausschluss von EinzelNeckarsulm mit der Wahrnehmung handelsbetriebe mit nicht zentrenihrer Interessen beauftragt und
oder nahversorgungsrelevanten SorVollmacht erteilt hat.
timenten würde zwar das Ziel der
Namens und im Auftrag unserer
Erhaltung der aktuellen NutzungsMandantin erheben wir Bedenken
struktur zusätzlich unterstützen, ist
gegen den Entwurf des Bebauungs- für die Umsetzung der mit dem Plaplanes A24 ,,Heckfeld III".
nentwurf verfolgten städtebaulichen
Zielsetzung hingegen nicht zwin1. Nach dem Entwurf des Bebaugend erforderlich.
ungsplanes soll ein Gewerbegebiet
Die Argumentation von Kaufland,
nach § 8 BauNVO 1990 festgesetzt dass für das Ziel einer Stärkung und
werden. Einzelhandelsbetriebe mit
eines Schutzes des zentralen Verzentren- und nahversorgungsrelesorgungsbereiches der Stadt Jülich
vanten Sortimenten sollen ausgeder Ausschluss von Einzelhandelsschlossen werden. Begründet wird
betrieben mit nahversorgungsreledies mit dem Ziel, das Gewerbegevanten Sortimenten nicht erforderbiet für Gewerbenutzungen zu erlich sei, überzeugt nicht. Die Festhalten und zu stärken sowie einer
setzung im Bebauungsplanentwurf
Stärkung und eines Schutzes des
dient der Umsetzung des Einzelzentralen Versorgungsbereichs der
handelskonzeptes von BBE, welStadt Jülich.
ches zu dem Ergebnis gelangt, dass
Das Ziel einer Erhaltung eines GeEinzelhandelsbetriebe mit nahverwerbegebiets für Gewerbenutzunsorgungs- und zentrenrelevanten
gen wird mit den Festsetzungen des Kernsortimenten an KonkurrenzBebauungsplanes nicht erreicht. Der standorten zum zentralen VersorBebauungsplan lässt auch gerade
gungsbereich über BebauungsplanEinzelhandelsbetriebe mit nicht
festsetzungen konsequent ausgezentrenrelevanten Sortimenten zu.
schlossen werden sollten.
Sie können gewerbliche Nutzungen Um den Bebauungsplan Nr. A24
Der Stellungnahme
der Vewaltung wird
gefolgt
in gleicher Weise verdrängen wie
Einzelhandelsbetriebe mit zentrenund nahversorgungsrelevanten Sortimenten.
Auch das Ziel einer Stärkung und
eines Schutzes des zentralen Versorgungsbereichs der Stadt Jülich
rechtfertigt Einzelhandelsausschlüsse nicht.
Mit einem Gutachten der GMA hat
unsere Mandantin nachgewiesen,
dass die Ansiedlung des geplanten
Verbrauchermarktes keine schädlichen Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich in Jülich
haben wird. Die durch den Verbrauchermarkt bewirkten Umsatzumverteilungseffekte sind dafür
zu gering. Zum Schutz des zentralen Versorgungsbereichs ist daher
der generelle Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenund nahversorgungsrelevanten Sortimenten nicht erforderlich. Der
Ausschluss kann auf Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten
Hauptsortimenten beschränkt
werden. Sie prägen das Hauptzentrum der Stadt Jülich. Nahversorgungsrelevante Sortimente können
demgegenüber auch außerhalb des
zentralen Versorgungsbereichs angeboten werden, ohne dass dies
schädliche Auswirkungen für den
zentralen Versorgungsbereichs nach
sich ziehen würde. Vielmehr wird
auch im Einzelhandelskonzept für
die Stadt Jülich festgestellt, dass im
nahversorgungsrelevanten Sortiment der Lebensmittel Kaufkraftabflüsse zu verzeichnen sind, die auf
Angebotslücken hindeuten. Sie
könnten durch die Ansiedlung des
Verbrauchermarktes geschlossen
werden.
2. Erhebliche Mängel weist die Bebauungsplanbegründung auf. Bestandteil der Bebauungsplanbegründung ist der Umweltbericht. Er
umfasst nur zwei Seiten. Der Umweltbericht wird den Anforderun-
„Heckfeld III“ rechtssicher aufzustellen, bedarf es einer Überarbeitung des Umweltberichtes und anschließend einer erneuten Offenlage.
Rechtliche Würdigung
Zulassung von Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten
Kaufland argumentiert, dass Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten gewerbliche Nutzungen in gleicher Weise
verdrängen wie Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten. Daher könne das mit dem Bebauungsplanentwurf verfolgte Ziel einer
Erhaltung des Gewerbegebietes für
Gewerbenutzungen mit den geplanten Festsetzungen nicht erreicht
werden.
Diese Argumentation überzeugt
nicht. Ausgangspunkt einer Bewertung des Einzelhandelsausschlusses
ist § 8 BauNVO. Danach sind in
Gewerbegebieten Gewerbebetriebe
aller Art allgemein zulässig. Darunter fallen auch Einzelhandelsbetriebe. Sollen bestimmte Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen werden, bedarf es einer städtebaulichen
Gesamtkonzeption. Diese besteht
vorliegend darin, sowohl den zentralen Versorgungsbereich nach
Maßgabe des Einzelhandelskonzeptes zu stärken als auch das Gewerbegebiet für klassische Gewerbenutzungen zu erhalten. Beide Ziele
können dadurch erreicht werden,
dass Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten
Sortimenten und Vergnügungsstätten bzw. Bordelle ausgeschlossen
werden. Darüber hinaus auch Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentren- oder nahversorgungsrelevanten Sortimenten auszuschließen,
würde zwar das Ziel der Erhaltung
der aktuellen Nutzungsstruktur zusätzlich unterstützen, ist für die
gen aus der Anlage 1 zum BauGB
nicht gerecht. Schon die Gliederung
folgt nicht den Vorgaben aus dem
BauGB. Gänzlich fehlt eine Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten
Ziele des Umweltschutzes, die für
die Bauleitplanung von Bedeutung
sind. Auch die im Rahmen der Beschreibung und Bewertung der
Umweltauswirkungen notwendigen
Bestandsaufnahmen ist unzureichend. Eine Auseinandersetzung
damit, welche Auswirkungen die
festgesetzten Gewerbegebiete auf
angrenzende Wohngebiete haben
können, fehlt gänzlich.
Der Umweltbericht ist in dieser
Form unzureichend. Er entspricht
nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Menke
Umsetzung der vorstehend genannten städtebaulichen Zielsetzung
hingegen nicht zwingend erforderlich.
Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten
Kaufland argumentiert, dass für das
Ziel einer Stärkung und eines
Schutzes des zentralen Versorgungsbereiches der Stadt Jülich der
Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten nicht erforderlich
sei. Daher könne der Ausschluss auf
Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten beschränkt werden.
Auch diese Argumentation kann
nicht überzeugen. BBE kommt im
Einzelhandelskonzept zu dem Ergebnis, dass Einzelhandelsbetriebe
mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten an Konkurrenzstandorten zum zentralen
Versorgungsbereich über Bebauungsplanfestsetzungen konsequent
ausgeschlossen werden sollten (S.
87). Diese Empfehlung beruht auf
der Idee, das Geschäftszentrum
durch eine Entwicklung des zentren- und nahversorgungsrelevanten
Einzelhandels im Stadtzentrum zu
stärken und gleichzeitig einen
Wettbewerb mit Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungs- und
zentrenrelevanten Kernsortimenten
außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches weitestgehend einzuschränken bzw. zu verhindern (S.
80).
Soweit die Stadt Jülich mit dem
Einzelhandelsausschluss der Empfehlung des Einzelhandelskonzeptes
folgt, liegt der Bauleitplanung ein
nachvollziehbares städtebauliches
Konzept zugrunde.
Umweltbericht
Die von Kaufland im Hinblick auf
die Vollständigkeit des Umweltberichts geäußerten Bedenken sind
berechtigt.
Um den Bebauungsplan Nr. A24
„Heckfeld III“ rechtssicher aufzustellen, bedarf es daher einer Überarbeitung des Umweltberichtes und
anschließend einer erneuten Offenlage.