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Sitzungsvorlage (Anlage 3 Anregung aus der Bürgerbeteiligung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
2,3 MB
Datum
28.09.2017
Erstellt
02.09.17, 12:00
Aktualisiert
02.09.17, 12:00
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Inhalt der Datei

Anlage 3 der Sitzungsvorlage 281 / 2017 Anregung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB I 7. Mai 2017 Büro Stuttgart CENO Haus Heilbronner Straße 4t D-70191 Stuugart Fon (0711) 601 701-0 Fax (0711) 601 701-99 Stadt Jülich Postfach 12 20 52411 Jülich Prol Dr. Klaus-Peter Dolde Dr. Rainard Menke Dr. Andrea Vetter Dr. Winfried Porsch Dr. Tina Bergmann Dr. Bernd Schieferdecker Dr. Moritz Lange Dr. Matthias Hangst Büro Bonn Rheinauen Ca116 Mi ldred-Scheel-Straße r D-53U5 Bonn Fon (0228) 323 oo2-o Fax (0228) 323 oo2-99 Proi Dr. Thomas Mayen Dr. Frank Hölscher Dr. Markus Deutsch Kontaktdaten: Unser Zeichen: Datum: (0711) 601 701-20 info@doldemayen.de 17100182 Mellb 16. Mai 2017 Dr Barbara Stamm Dr. Christian Stelter Dr. Bebauungsplan Nr. 4 A 24,,Heckfeld lll" Sehr geehrte Damen und Herren, wir zeigen an, dass uns die Kaufland Dienstieistung GmbH & Co. KG, Rötelstraße 35,74172 Neckarsulm mit derWahrnehmung ihrer lnteressen beauftragt und Vollmacht erteilt hat. Namens und im Auftrag unserer Mandantin erheben wir Bedenken gegen den Entwurf des Bebauungsplanes A24 ,,Heckfeld lll" 1. Nach dem Entwurf des Bebauungsplanes soll ein Gewerbege- biet nach $ 8 BauNVO 1990 festgesetzt werden. Einzelhandelsbetriebe mifzentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten sollen ausgeschlossen werden. Begründet wird dies mit dem Ziel, das Gewerbegebiet für Gewerbenutzung en zn Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB I Sitz: Stuttgart I Ac stuttgart USt-lDNr. DEI973t2o46 | BW-Bank I IBAN DE1760050101 0oo21787 58 | BIC SOLADE5T600 Deutsche Bank I IBAN DE343807 00590041035700 | BIC DEUTDEDK380 PR 60 julia Cerhardus 2- erhalten und zu stärken sowie einer Stärkung und eines Schutzes des zentralen Versorgungsbereichs der Stadt Jülich. Das Zieleiner Erhaltung eines Gewerbegebiets für Gewerbenutzungen wird mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht erreicht. Der Bebauungsplan lässt auch gerade Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten zu. Sie können gewerbliche Nutzungen in gleicher Weise verdrängen wie Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorg u ngsrelevanten Sortimenten. Auch das Ziel einer Stärkung und eines Schutzes des zentralen Versorgungsbereichs der Stadt Jülich rechtfertigt Einzelhandelsausschlüsse nicht. Mit einem Gutachten der GMA hat unsere Mandantin nachgewiesen, dass die Ansiedlung des geplanten Verbrauchermarktes keine schädlichen Aus- wirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich in Jülich haben wird. Die durch den Verbrauchermarkt bewirkten Umsatzumverteilungseffekte sind dafür zu gering. Zum Schutz des zentralen Versorgungsbereichs ist daher der generelle Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorg ungsrelevanten Sortimenten n icht erforderlich. Der Aussch luss kan n auf Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten beschränkt werden. Sie prägen das Hauptzentrum der Stadt Jülich. Nahversorg u ngsrelevante Sortimente können demgegenüber auch au ßerhalb des zentralen Versorgungsbereichs angeboten werden, ohne dass dies schädliche Auswirkungen für den zentralen Versorgungsbereichs nach sich ziehen würde. Vielmehr wird auch im Einzelhandelskonzept für die Stadt Jülich festgestellt, dass im nahversorgungsrelevanten Sortiment der Lebensmittel Kaufkraftabflüsse zu verzeichnen sind, die auf Angebotslücken hindeuten. Sie könnten durch die Ansiedlung des Verbrauchermarktes geschlossen werden. 2. Erhebliche Mängel weist die Bebauungsplanbegründung auf. Bestandteil der Bebauungsplanbegründung ist der Umweltbericht. Er umfasst nur zwei Seiten. -3- Der Umweltbericht wird den Anforderungen aus der Anlage 1 zum BaUGB nicht gerecht. Schon die Gliederung folgt nicht den Vorgaben aus dem BauGB. Gänzlich fehlt eine Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für die Bauleitplanung von Bedeutung sind. Auch die im Rahmen der Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen notwend igen Bestandsaufnahmen ist unzureichend. Eine Auseinandersetzung damit, welche Auswirkungen die festgesetzten Gewerbegebiete auf angrenzende Wohngebiete haben können, fehlt gänzlich. Der Umweltbericht ist in dieser Form unzureichend. Er entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. eundlichen Grüßen Dr. Menke