Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
21.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP723/2009
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 40 30 31
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
21.04.2009
Betreff:
Einrichtung des "Gemeinsamen Unterrichts" an der Gemeinschaftshauptschule Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis und begrüßt die Zustimmung durch den Schulträger.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gem. § 20 Abs. 7 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) kann ein
`Gemeinsamer Unterricht´ für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf durch die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung
des Schulträgers an einer allgemeinen Schule eingerichtet werden, wenn die Schule dafür
personell und sächlich ausgestattet ist. Entsprechendes gilt für Integrative Lerngruppen gem. § 20
Abs. 8 SchulG.
Der hierfür gemäß § 65 Abs. 2 Nr. 8 SchulG erforderliche Beschluss der Schulkonferenz der
Gemeinschaftshauptschule Bedburg wurde unter Datum vom 29.01.2009 gefasst; mit Schreiben
vom 05.02.2009 [Anlage 1] wurde der Schulträger über den erfolgten Vorschlag gegenüber der
Schulaufsichtsbehörde informiert.
Im `Gemeinsamen Unterricht´ findet eine sog. zielgleiche Förderung statt, das bedeutet, dass
Kinder und Jugendliche mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, Sprache, körperliche und
motorische sowie emotionale und soziale Entwicklung durch die Förderung im `Gemeinsamen
Unterricht´ das Ziel der allgemeinbildenden Schulen, vorliegend den Hauptschulabschluss nach
Klasse 9 bzw. den mittleren Bildungsabschnitt nach Klasse 10 Typ B, erreichen können. Innere
und äußere Differenzierungsmaßnahmen durch sonderpädagogische Lehrkräfte sollen das Lernen
in den jeweiligen Klassen unterstützen. Die sonderpädagogischen Lehrkräfte werden mit
entsprechenden Stundenanteilen an die durchführende Schule abgeordnet; die Stundenanteile
liegen je nach Förderschwerpunkt zwischen 3,2 und 4,7 Stundenanteilen pro Woche.
Die `Integrative Lerngruppe´ unterscheidet sich vom `Gemeinsamen Unterricht´ dadurch, dass eine
zieldifferente Förderung stattfindet. Das bedeutet, dass SchülerInnen mit dem Förderschwerpunkt
`Lernen´ die Gelegenheit gegeben wird, gemeinsames Lernen zu erfahren; in Einzelfällen kann
dies auch beim Förderschwerpunkt `geistige Entwicklung´ der Fall sein. In der Regel steht bei
SchülerInnen mit dem Förderschwerpunkt `Lernen´ ein anderer Schulabschluss am Ende der
Schulzeit; durch das gemeinsame Lernen können dir aber unter bestimmten Voraussetzungen den
Abschluss der jeweiligen allgemeinen Schule erreichen. Auch hier findet, genau wie beim
`Gemeinsamen Unterricht´, eine enge Zusammenarbeit mit den sonderpädagogischen Lehrkräften
statt.
Nach derzeitigem Stand ist seitens der Hauptschule beabsichtigt, zum Schuljahresbeginn 2009/
2010 voraussichtlich mit vier bis fünf SchülerInnen den `Gemeinsamen Unterricht´ zu beginnen.
Vier SchülerInnen haben den Förderschwerpunkt `Lernen´, ein Schüler hat den
Förderschwerpunkt `Sprache´; zwei SchülerInnen werden die Jahrgangsstufe 5 und zwei
SchülerInnen die Jahrgangsstufe 6 besuchen. Da vergleichbare Angebote innerhalb des RheinErft-Kreises nicht in ausreichendem Umfang vorhanden sind, ist derzeit nicht kalkulierbar, in
welchem Umfang dieses `neue´ Angebot insgesamt - auch von SchülerInnen mit Wohnsitz
außerhalb von Bedburg - angenommen wird/ werden könnte.
Dennoch wird der Antrag der Schulleitung/ der Schulkonferenz auf Einrichtung des `Gemeinsamen
Unterrichts´ von Behinderten und nicht Behinderten, wie auch der `integrativen Lerngruppe´ an der
Gemeinschaftshauptschule verwaltungsseitig positiv bewertet und vollinhaltlich unterstützt, schafft
dieser doch günstige Bedingungen für die positive sozial-emotionale Entwicklung aller
Schülerinnen und Schüler. Zudem sichert diese Unterrichtsform die Fortsetzung der integrativen
Förderung im Primarbereich; bereits seit Jahren wird in den Grundschulen Bedburg, Kaster und
Kirchherten `Gemeinsamer Unterricht´ erfolgreich durchgeführt. Entsprechend wurden der
Schulleitung seitens des Schulträgers bereits mit Schreiben vom 12.02.2009 positive Signale
mitgeteilt; die Schulleitung wurde jedoch um schriftliche Bestätigung gebeten, dass die Umsetzung
der Maßnahme in den vorhandenen Schulräumen unter Beachtung der Zügigkeit der
Gemeinschaftshauptschule realisiert werden könne. Das Schreiben, wie auch die entsprechende
Bestätigung, sind dieser Vorlage als Anlagen 2 und 3 beigefügt.
Beschlussvorlage WP7-23/2009
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STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Ausweislich einschlägiger Kommentierungen zum Schulgesetz NRW kann der Träger der Schule
seine Zustimmung gem. § 20 Abs. 7 SchulG - generell, bezogen auf bestimmte Fallgruppen oder
Förderschwerpunkte oder im Einzelfall - erteilen. Die Verwaltung beabsichtigt daher die
Unterrichtsform des `Gemeinsamen Unterrichts´ und des `Integrativen Lernens´ grundsätzlich zu
unterstützen und der Aufnahme von SchülerInnen mit Wohnsitz in Bedburg grundsätzlich
zuzustimmen. Für SchülerInnen mit Wohnsitz außerhalb von Bedburg sowie bei
Köperbehinderungen [wegen ggf. erforderlicher Umbauten] behält sich die Verwaltung eine
Zustimmung im Einzelfall vor, wenngleich bei letztgenanntem Personenkreis aufgrund des
barrierefreien Gebäudes der Hauptschule nach derzeitigem Kenntnisstand keine
Ablehnungsgründe erkennbar sind.
Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass der Schulträger seine Zustimmung dann
nicht verweigern darf, wenn ihm keine Kosten entstehen.
r evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 17.03.2009
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-23/2009
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