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Sitzungsvorlage (Anlage 4 Stellungnahmen aus der Behörden- und TÖB-Beteiligungen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
9,5 MB
Datum
28.09.2017
Erstellt
02.09.17, 12:00
Aktualisiert
02.09.17, 12:00

Inhalt der Datei

Anlage 4 der Sitzungsvorlage 281 / 2017 Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB Schorr, Axel Von: Gesendet: An: Betreff: Anlagen: Tobias.Lempka@telekom.de Freitag, 24. März 2017 10:33 Schorr, Axel Vereinfachtes Planverfahren Vereinfachtes Planverfahren Jülich_Heckfeld III.pdf; Vereinfachtes Planverfahren Photovoltaik Merscher Höhe Teilgebiet 1.pdf; Vereinfachtes Planverfahren Photovoltaik Merscher Höhe Teilgebiet 2.pdf; Vereinfachtes Planverfahren Jülich Kreisbahnhof IV.pdf; Vereinfachtes Planverfahren Jülich Kapuzinerstraße II.pdf Sehr geehrter Herr Schorr, Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Im Bereich der Netzerweiterung befinden sich Telekommunikationslinien. Dieses können Sie aus dem Lageplan entnehmen. Der ungestörte Betrieb der Telekommunikationslinie muss weiterhin gewährleistet werden. Die betroffenen Telekommunikationslinien sind den beigefügten Plänen zu entnehmen Eine Mittverlegung von unserer Seite aus ist nicht beabsichtigt. Mit freundlichen Grüßen Gerd Krohn DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH Technik Niederlassung West PTI 24 Aachen, Sachbearbeiter PB1 Hausanschrift: Am Gut Wolf 9A, 52070 Aachen Postanschrift: Am Gut Wolf 9A, 52070 Aachen Telefon: (0241) 9196682 mailto:Gerd.Krohn@telekom.de http://www.telekom.de ERLEBEN, WAS VERBINDET. Die gesetzlichen Pflichtangaben finden Sie unter: www.telekom.de/pflichtangaben-dttechnik GROSSE VERÄNDERUNGEN FANGEN KLEIN AN – RESSOURCEN SCHONEN UND NICHT JEDE E-MAIL DRUCKEN. 1 Schorr, Axel Von: Gesendet: An: Betreff: Becker, Oliver <Oliver.Becker@lvr.de> Donnerstag, 30. März 2017 15:48 Schorr, Axel Bebauungsplan Nr. A 24 "Heckfeld III" Sehr geehrter Herr Schorr, ich bedanke mich für die Übersendung der Planunterlagen im Rahmen der TÖB-Beteiligung zu den o.g. Planungen. Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/90390, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Oliver Becker -----------------------------LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Endenicher Straße 133 53115 Bonn Tel 0228/9834-187 Fax 0221/8284-0778 oliver.becker@lvr.de www.lvr.de -----------------------------Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 18.000 Beschäftigten für die 9,6 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 19 Museen und Kultureinrichtungen, drei Heilpädagogischen Netzen, vier Jugendhilfeeinrichtungen und dem Landesjugendamt erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke. Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten Politikerinnen und Politiker aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes. 1 ffi ffimmmffimm.ruff Landesbetrieb Stroßenbou Nordrhein-Westfolen Regiomna$niederlassung Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Ville-Eifel Regionalniederlassung Ville-Eifel Postfach t20l6l 53874 Euskirchen Stadt Julich Planungsamt Postfach 12 20 52411Jülich iäcll*öiurn ltu trg .t Eing ? T l,'.1 t.. t Ai-ltt. fi l+ I ti .a4 Amt Kontakt: Telefon: Fax: E-Mail: Zeichen: Frau Hess 02251-'796-210 0211-8'7565-1172210 marlis.hess@strassen.nrw.de 21000140400.020/ L I 3.03.07( I 50/ I 7) (Bei Artworten bitte angeben.) Datum: 25.04.2017 Bebauungsplan A 24 Heckfeld III; Beteiligung gem. $ 4 (2) BauGB Hier: Ihr Schreiben vom I2.04.2017M: Az: 6Il AS Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst verweise ich auf meine vorangegangene Stellungnahme vom I0.03.2017 Nach wie vor sind verkehrsintensive Nutzungen vorgesehen. Die Normwirkung eines Bebauungsplanes (Verwaltungsakt nach Verwaltungsverfahrensgesetz) bedingt bei seiner Aufstellung die Berücksichtigung der im Laufe der Zeit möglicherweise eintretenden Geftihrdungen der Sicherlieit und Leichtigkeit des Verkehrs. Bei umfassender Abwägung, von der im Rahmen der A.ufstellung eines Bebauungsplanes ausgegangen werden darf, sind auch die Verkehrsbelange gem. $ I (5) und $ I (6),2 Nr. 1 und 9 BauGB zu berücksichtigen. Aus Ihren Erläuterungen geht hervor, dass die fehlerhaften Bebauungspläne Nr. 28 und Nr. 28 n durch den vorliegenden Bebauungsplan ersetzt werden sollen. In wie fern sich die Fehlerhaftigkeit auf die Stellungnahme des Landesbetriebes auswirkt, kann intern nicht in Erfahrung gehracht werden. Weder das angeforderte Verkehrsgutachten wurde eingereicht noch wurden Aussagen zu den verkehrlichen Auswirkungen getroffen. Im Bedarfsfall ist somit nicht auszuschließen, dass die Stadt Jülich an er,tl. erforderlichen Ertüchtigungsmaßnahmen beteiligt wird. Hinsichtlich der Baugrenzen sind gem. $ 9 Fernstraßengesetz -FStrG- Anbauverbotszonen und Anbaubeschränkungszonen einzuhalten. Die planerische Darstellung ist falsch und ist zu korrigieren: Die Anbauverbotszone (identisch mit der Werbeverbotszone) beträgt 20,0 m, gemessen vom befestigten Fahrbahnrand der B 56. Anbauverbote gelten neben Hochbauten auch flir bauliche Anlagen, d. h. dass Pflichtstellplätze oder Umfahrungen zum HochbauvorStraßen.NRW-Betriebssitz Postfach 10 l6 53 45816 Gelsenkirchen Telefon: 0209/3808-0 lnternet: www.strassen.nrw.de E-Mail: kontakt(Ostrassen.nrw.de Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: D820300500000004005815 BIC: WELADEDD Steuernummer: 3 I 9 I 59221 53 | 6 Reginn:rl niederlassung Ville-!)it'el .lülicher Ring l0l - 103 ' 53879 Euskirchen Postfach 120161 53874 Euskirchen Telefon: 022511796-0 kontakt. ml. ve@strassen. nrw.de haben gehören und damit innerhalb der Verbotszone unzulässig sind. Innerhalb der Anbaubeschränkungszone (40,0 m gemessen vom befestigten Fahrbahnrand) ist die Zustimmung/ Genehmigung des Straßenbaulastträgers im Einzelfall erforderlich. In der zeichnerischen Darstellung sind die Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszonen korrekt einzuzeichnen. Im Falle von Nutzungsänderungen oder ergänzenden Baumaßnahmen sind diese Zonen zu berücksichtigen. Durch das Unterschreiten dieser Abstände werden evtl. Straßenbaumaßnahmen unnötig erschwert. Die Straßenbestandteile der B 56 incl. Brückenbauwerk, Lärmschutzwände, Stützwände, Widerlager, Böschung, Entwässerungseinrichtung und Baumbestand usw. dürfen nicht beschädigt werden und es dürfen kein Erschwernisse bzw. Behinderungen der Unterhaltungsarbeiten durch die Realisierung der Bauleitplanung oder bei Umbau-/ Erweiterungsmaßnahmen herbeigeftihrt werden. Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktive und/oder passive Schutzmaßnahmen durch den Verkehr der B 56, auch künftig nicht. Dabei'uveise ich auch darauf hin, Cass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Jülich Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen ($ 9 Abs. 1 Ziff .24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. Mit freundlichen Grüßen Marlis Hess