Daten
Kommune
Jülich
Größe
9,5 MB
Datum
28.09.2017
Erstellt
02.09.17, 12:00
Aktualisiert
02.09.17, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4 der Sitzungsvorlage 281 / 2017
Stellungnahmen aus den Beteiligungen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
Schorr, Axel
Von:
Gesendet:
An:
Betreff:
Anlagen:
Tobias.Lempka@telekom.de
Freitag, 24. März 2017 10:33
Schorr, Axel
Vereinfachtes Planverfahren
Vereinfachtes Planverfahren Jülich_Heckfeld III.pdf; Vereinfachtes
Planverfahren Photovoltaik Merscher Höhe Teilgebiet 1.pdf; Vereinfachtes
Planverfahren Photovoltaik Merscher Höhe Teilgebiet 2.pdf; Vereinfachtes
Planverfahren Jülich Kreisbahnhof IV.pdf; Vereinfachtes Planverfahren Jülich
Kapuzinerstraße II.pdf
Sehr geehrter Herr Schorr,
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v.
§ 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der
Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen
Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Im Bereich der Netzerweiterung befinden sich Telekommunikationslinien. Dieses können Sie aus dem Lageplan entnehmen. Der
ungestörte Betrieb der Telekommunikationslinie muss weiterhin gewährleistet werden. Die betroffenen Telekommunikationslinien
sind den beigefügten Plänen zu entnehmen
Eine Mittverlegung von unserer Seite aus ist nicht beabsichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Krohn
DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH
Technik Niederlassung West
PTI 24 Aachen, Sachbearbeiter PB1
Hausanschrift: Am Gut Wolf 9A, 52070 Aachen
Postanschrift: Am Gut Wolf 9A, 52070 Aachen
Telefon: (0241) 9196682
mailto:Gerd.Krohn@telekom.de
http://www.telekom.de
ERLEBEN, WAS VERBINDET.
Die gesetzlichen Pflichtangaben finden Sie unter: www.telekom.de/pflichtangaben-dttechnik
GROSSE VERÄNDERUNGEN FANGEN KLEIN AN – RESSOURCEN SCHONEN UND NICHT JEDE E-MAIL DRUCKEN.
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Schorr, Axel
Von:
Gesendet:
An:
Betreff:
Becker, Oliver <Oliver.Becker@lvr.de>
Donnerstag, 30. März 2017 15:48
Schorr, Axel
Bebauungsplan Nr. A 24 "Heckfeld III"
Sehr geehrter Herr Schorr,
ich bedanke mich für die Übersendung der Planunterlagen im Rahmen der TÖB-Beteiligung zu den o.g.
Planungen.
Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der
Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist
dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht
durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich.
Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und
Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die
Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und
Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege
im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/90390, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst
unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der
Arbeiten ist abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Oliver Becker
-----------------------------LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Endenicher Straße 133
53115 Bonn
Tel 0228/9834-187
Fax 0221/8284-0778
oliver.becker@lvr.de
www.lvr.de
-----------------------------Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 18.000
Beschäftigten für die 9,6 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 19
Museen und Kultureinrichtungen, drei Heilpädagogischen Netzen, vier Jugendhilfeeinrichtungen und
dem Landesjugendamt erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist
Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für
Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.
Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die
Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten Politikerinnen
und Politiker aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.
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Landesbetrieb Stroßenbou Nordrhein-Westfolen
Regiomna$niederlassung
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Ville-Eifel
Regionalniederlassung Ville-Eifel
Postfach
t20l6l
53874 Euskirchen
Stadt Julich
Planungsamt
Postfach 12 20
52411Jülich
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Kontakt:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Zeichen:
Frau Hess
02251-'796-210
0211-8'7565-1172210
marlis.hess@strassen.nrw.de
21000140400.020/ L I 3.03.07( I 50/ I 7)
(Bei Artworten bitte angeben.)
Datum:
25.04.2017
Bebauungsplan A 24 Heckfeld III; Beteiligung gem. $ 4 (2) BauGB
Hier: Ihr Schreiben vom I2.04.2017M: Az: 6Il AS
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst verweise ich auf meine vorangegangene Stellungnahme vom I0.03.2017
Nach wie vor sind verkehrsintensive Nutzungen vorgesehen.
Die Normwirkung eines Bebauungsplanes (Verwaltungsakt nach Verwaltungsverfahrensgesetz) bedingt bei seiner Aufstellung die Berücksichtigung der im Laufe der Zeit möglicherweise eintretenden Geftihrdungen der Sicherlieit und Leichtigkeit des Verkehrs.
Bei umfassender Abwägung, von der im Rahmen der A.ufstellung eines Bebauungsplanes ausgegangen werden darf, sind auch die Verkehrsbelange gem. $ I (5) und $ I (6),2 Nr. 1 und 9
BauGB zu berücksichtigen.
Aus Ihren Erläuterungen geht hervor, dass die fehlerhaften Bebauungspläne Nr. 28 und Nr. 28 n
durch den vorliegenden Bebauungsplan ersetzt werden sollen. In wie fern sich die Fehlerhaftigkeit auf die Stellungnahme des Landesbetriebes auswirkt, kann intern nicht in Erfahrung gehracht werden.
Weder das angeforderte Verkehrsgutachten wurde eingereicht noch wurden Aussagen zu den
verkehrlichen Auswirkungen getroffen.
Im Bedarfsfall ist somit nicht auszuschließen, dass die Stadt Jülich an er,tl. erforderlichen Ertüchtigungsmaßnahmen beteiligt wird.
Hinsichtlich der Baugrenzen sind gem. $ 9 Fernstraßengesetz -FStrG- Anbauverbotszonen
und Anbaubeschränkungszonen einzuhalten. Die planerische Darstellung ist falsch und ist zu
korrigieren: Die Anbauverbotszone (identisch mit der Werbeverbotszone) beträgt 20,0 m,
gemessen vom befestigten Fahrbahnrand der B 56. Anbauverbote gelten neben Hochbauten
auch flir bauliche Anlagen, d. h. dass Pflichtstellplätze oder Umfahrungen zum HochbauvorStraßen.NRW-Betriebssitz Postfach 10 l6 53 45816 Gelsenkirchen
Telefon: 0209/3808-0
lnternet: www.strassen.nrw.de E-Mail: kontakt(Ostrassen.nrw.de
Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN: D820300500000004005815 BIC: WELADEDD
Steuernummer: 3 I 9 I 59221 53 | 6
Reginn:rl niederlassung Ville-!)it'el
.lülicher Ring l0l - 103 ' 53879 Euskirchen
Postfach 120161 53874 Euskirchen
Telefon: 022511796-0
kontakt. ml. ve@strassen. nrw.de
haben gehören und damit innerhalb der Verbotszone unzulässig sind. Innerhalb der Anbaubeschränkungszone (40,0 m gemessen vom befestigten Fahrbahnrand) ist die Zustimmung/
Genehmigung des Straßenbaulastträgers im Einzelfall erforderlich. In der zeichnerischen Darstellung sind die Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszonen korrekt einzuzeichnen.
Im Falle von Nutzungsänderungen oder ergänzenden Baumaßnahmen sind diese Zonen zu
berücksichtigen. Durch das Unterschreiten dieser Abstände werden evtl. Straßenbaumaßnahmen unnötig erschwert.
Die Straßenbestandteile der B 56 incl. Brückenbauwerk, Lärmschutzwände, Stützwände, Widerlager, Böschung, Entwässerungseinrichtung und Baumbestand usw. dürfen nicht beschädigt werden und es dürfen kein Erschwernisse bzw. Behinderungen der Unterhaltungsarbeiten
durch die Realisierung der Bauleitplanung oder bei Umbau-/ Erweiterungsmaßnahmen herbeigeftihrt werden.
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen
Ansprüche auf aktive und/oder passive Schutzmaßnahmen durch den Verkehr der B 56, auch
künftig nicht. Dabei'uveise ich auch darauf hin, Cass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Jülich
Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm,
Abgase der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen ($ 9 Abs. 1 Ziff .24
BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Marlis Hess