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Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-96/2004 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Hauptausschuss Bemerkungen: 30.11.2004 Betreff: Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005 Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005 zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Kosten, die der Stadt Bedburg aus der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) für häusliche Abwässer entstehen, sind nach § 6 Abs. 1 KAG als Benutzungsgebühren zu erheben, weil diese Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen gilt. Kosten Abfuhrleistung Die Stadt Bedburg bedient sich zur Abfuhr eines privaten Unternehmers. Die Kosten für diese Leistungen betragen 17,86 €/m³ inkl. MWSt. Klärschlammbehandlung Der anfallende Klärschlamm wird durch den Erftverband behandelt. Die Kosten hierfür betragen seit dem 01.01.2004 wie folgt: • • • • Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l 20,45 €/m³ 40,90 €/m³ 2,30 €/m³ 20,45 €/m³ Verwaltungskosten Für die Durchführung der Klärschlammentsorgung werden 5 % Verwaltungskosten erhoben. Festsetzung der Benutzungsgebühren Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Verwaltungskosten (5 %) Gebührensatz: 17,86 €/m³ 20,45 €/m³ 38,31 €/m³ 1,92 €/m³ 40,23 €/m³ Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Verwaltungskosten (5 %) Gebührensatz: 17,86 €/m³ 40,90 €/m³ 58,76 €/m³ 2,94 €/m³ 61,70 €/m³ abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l STADT BEDBURG Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Verwaltungskosten (5 %) Gebührensatz: Seite: 3 Sitzungsvorlage 17,86 €/m³ 2,30 €/m³ 20,16 €/m³ 1,01 €/m³ 21,17 €/m³ abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Verwaltungskosten (5 %) Gebührensatz: 17,86 €/m³ 20,45 €/m³ 38,31 €/m³ 1,92 €/m³ 40,23 €/m³ Die vorgeschlagenen Gebührensätze für das Jahr 2005 entsprechen damit den Sätzen des laufenden Jahres. 50181 Bedburg, den ----------------------------------Spohr ----------------------------------Herr Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister