Daten
Kommune
Bedburg
Größe
6,3 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Vorlage WP7-95/2004
Entwurf
vierundzwanzigste Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der
Stadt Bedburg vom
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert
durch Artikel II des Gesetzes vom 03.02.2004 (GV. NRW. S. 96) und der §§ 4 und 6
des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969
(GV. NW. S. 712) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.05.2004
(GV. NRW. S. 228), hat der Rat der Stadt Bedburg am ...................2004 folgende 24.
Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg vom 20.10.1975 beschlossen:
Artikel I
§ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
§3
(1) Die Benutzungsgebühr wird für alle Obdachlosenunterkünfte auf 5,60 €/qm/Monat
festgesetzt.
Artikel II
Die vierundzwanzigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg tritt am 01. Januar 2005 in
Kraft.