Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-92/2004
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Hauptausschuss
Bemerkungen:
30.11.2004
Betreff:
Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt
Bedburg (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der unveränderten Kostenansätze die
Gebühren der zwölften Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004
weiterhin im Haushaltsjahr 2005 Bestand haben.
Eine Änderungssatzung ist somit nicht erforderlich.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Laut Mitteilung des Erftverbandes vom 30.08.2004 erfolgt für das Jahr 2005 für die
Abwasserbeseitigung keine Kostenerhöhung.
Nach tel. Anfrage bei RWE-Umwelt am 30.09.2004 wird auch hier für das Jahr 2005 keine
Kostenerhöhung erfolgen.
Aufgrund dieser Tatsache bleibt die Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr
2005 gegenüber 2004 unverändert.
Eine Änderung der Grundstücksentwässerungssatzung wird somit nicht erforderlich, da
die zwölfte Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg (Rechtskraft ab 01.01.2004)
weiterhin unbefristet gilt.
Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2005 ist als Anlage beigefügt.
50181 Bedburg, den 18.11.2004
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----------------------------------Ackermann
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister