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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-92/2004)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
42 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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WP7-92/2004 Anlage zur Vorlage WP7-92/2004 Gebührenbedarfsberechnung für die Durchführung der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2004 Gebührenpflicht Die Kosten, die der Stadt Bedburg aus der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) für häusliche Abwässer entstehen, sind nach § 6 Abs. 1 KAG als Benutzungsgebühren zu erheben, weil diese Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen gilt. Kosten Abfuhrleistung Die Stadt Bedburg bedient sich zur Abfuhr eines privaten Unternehmers. Die Kosten für diese Leistungen betragen 17,86 €/m³ inkl. MWSt. Klärschlammbehandlung Der anfallende Klärschlamm wird durch den Erftverband behandelt. Die Kosten hierfür betragen ab dem 01.01.2004 wie folgt: ● ● ● ● Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l 20,45 €/m³ 40,90 €/m³ 2,30 €/m³ 20,45 €/m³ Verwaltungskosten Für die Durchführung der Klärschlammentsorgung werden 5% Verwaltungskosten erhoben. Festsetzung der Benutzungsgebühren Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l Abfuhrleistung 17,86 €/m³ Klärschlammbehandlung 20,45 €/m³ 38,31 €/m³ Verwaltungskosten (5%) 1,92 €/m³ Gebührensatz: 40,23 €/m³ Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l Abfuhrleistung 17,86 €/m³ Klärschlammbehandlung 40,90 €/m³ 58,76 €/m³ Verwaltungskosten (5%) 2,94 €/m³ Gebührensatz: 61,70 €/m³ WP7-92/2004 Anlage zur Vorlage WP7-92/2004 abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l Abfuhrleistung 17,86 €/m³ Klärschlammbehandlung 2,30 €/m³ 20,16 €/m³ Verwaltungskosten (5%) 1,01 €/m³ Gebührensatz: 21,17 €/m³ abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l Abfuhrleistung 17,86 €/m³ Klärschlammbehandlung 20,45 €/m³ 38,31 €/m³ Verwaltungskosten (5%) 1,92 €/m³ Gebührensatz: 40,23 €/m³