Daten
Kommune
Bedburg
Größe
42 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-92/2004
Anlage zur Vorlage WP7-92/2004
Gebührenbedarfsberechnung
für die Durchführung der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
für das Haushaltsjahr 2004
Gebührenpflicht
Die
Kosten,
die
der
Stadt
Bedburg
aus
der
Entsorgung
von
Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) für
häusliche Abwässer entstehen, sind nach § 6 Abs. 1 KAG als Benutzungsgebühren
zu erheben, weil diese Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen gilt.
Kosten
Abfuhrleistung
Die Stadt Bedburg bedient sich zur Abfuhr eines privaten Unternehmers. Die Kosten
für diese Leistungen betragen 17,86 €/m³ inkl. MWSt.
Klärschlammbehandlung
Der anfallende Klärschlamm wird durch den Erftverband behandelt. Die Kosten
hierfür betragen ab dem 01.01.2004 wie folgt:
●
●
●
●
Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l
Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l
abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l
abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l
20,45 €/m³
40,90 €/m³
2,30 €/m³
20,45 €/m³
Verwaltungskosten
Für die Durchführung der Klärschlammentsorgung werden 5% Verwaltungskosten
erhoben.
Festsetzung der Benutzungsgebühren
Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l
Abfuhrleistung
17,86 €/m³
Klärschlammbehandlung
20,45 €/m³
38,31 €/m³
Verwaltungskosten (5%)
1,92 €/m³
Gebührensatz:
40,23 €/m³
Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l
Abfuhrleistung
17,86 €/m³
Klärschlammbehandlung
40,90 €/m³
58,76 €/m³
Verwaltungskosten (5%)
2,94 €/m³
Gebührensatz:
61,70 €/m³
WP7-92/2004
Anlage zur Vorlage WP7-92/2004
abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l
Abfuhrleistung
17,86 €/m³
Klärschlammbehandlung
2,30 €/m³
20,16 €/m³
Verwaltungskosten (5%)
1,01 €/m³
Gebührensatz:
21,17 €/m³
abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l
Abfuhrleistung
17,86 €/m³
Klärschlammbehandlung
20,45 €/m³
38,31 €/m³
Verwaltungskosten (5%)
1,92 €/m³
Gebührensatz:
40,23 €/m³