Daten
Kommune
Jülich
Größe
125 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
30.11.17, 12:20
Aktualisiert
01.12.17, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: PD/Gc
Jülich, 29.11.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 341/2017 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
30.11.2017
Stadtrat
13.12.2017
TOP
Ergebnisse
Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich "Ausweisung von Konzentrationszonen für
die Windenergie"
a) Änderung der Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Ergänzung des Beschlusses über die eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit aus der
frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Anlg.: 2
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Beschlussentwurf:
Zu a)
Über die Änderung der Abwägung der Stellungnahme der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gemäß Anlage A1 Nr . 1 beschlossen.
Zu b)
Über die Ergänzung des Beschlusses über die eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit aus der
frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gemäß Anlage A1 Nr. 2 beschlossen.
Begründung:
Vom 12.09.2016 bis zum 04.11.2016 wurde die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die in diesem Zeitraum eingegangen Anregungen und die Beschlussvorschläge sind den Anlagen zur Vorlage 341/2017 zu entnehmen.
Anlass dieser 1. Ergänzung liegt darin begründet, dass ein Teil des Abwägungsvorschlages zu
Punkt 2.2 " 1. Planung ist gemäß eigener Stellungnahme des Planungsbüros nicht rechtssicher " auf
Seite 9 der Anlage A zur Vorlage 341/2017 neu formuliert werden musste.
Irrtümlich hatte der Abwägungsvorschlag im Textteil zu zwei Grundstücken nahe Broich einen Abstand von 1000 m vorgesehen. Da die besagten Grundstücke aber eindeutig im Außenbereich liegen,
ist formal ein Abstand von 500 m definiert, so wie dies bei allen Außenbereichsgrundstücken vorgesehen ist.
Die in Rede stehenden Grundstücke liegen ca. 100 m an der Ortslage Broich. Der Abstand zwischen
Broich und der Windkonzentrationszone liegt bei 1000 m, so dass zwischen Grundstücken und
Konzentrationszone der Abstand ca. 900 m beträgt.
In dem Zusammenhang wird auf die Situation Serrest verwiesen. Dort ist ein formaler Abstand von
500 m gegeben, der eigentliche Abstand beträgt aber 750 m, der aus der schon vorhandenen Konzentrationszone herrührt.
Ein weiterer Grund für diese Ergänzungsvorlage ist eine Anregung der Bürgerinitiative
Boslar/Mersch/Broich "Für Windkraft mit Augenmaß", die mit Datum 04.08.2015 eine Anregung
zum Planverfahren abgegeben hat. Diese ist von der Verwaltung als Anregung der zu diesem Zeitpunkt noch nicht durchgeführten frühzeitigen Beteiligung gewertet, aber nicht in den Abwägungsprozess mit aufgenommen worden.
Die BI weist darauf hin, dass der Aufstellungsbeschluss vom 01.06.2015 formal falsch sei, da der
beigefügte FNP-Änderungsplan ein anders Datum enthalte als im Beschluss.
Da der Gesetzgeber einen Planaufstellungsbeschluss nicht als förmliche (zwingende) Voraussetzung
für die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens fordert, stellt der von der BI beschriebene Sachverhalt keinen formalen Fehler dar.
Das Fehlen eines schlüssigen Gesamtkonzeptes für den gesamten Außenbereich unter Einbeziehung
der vorhandenen Konzentrationszonen, wie die BI darlegt, ist nicht gegeben. Das zitierte " BürenUrteil ", dass zwingend eine Unterscheidung zwischen "harten " und " weichen " Kriterien vorschreibt, wurde für das Stadtgebiet Jülich angewandt unter Einbeziehung der vorhandenen Zonen.
Die Potentialfläche 5 (nördlich Broich) aus dem Verfahren zu nehmen, weil die Erkenntnisse des
geplanten Standortes Linnich-Boslar nicht berücksichtigt wurden, wie es die BI fordert, kann nicht
gefolgt werden, da die Fläche Boslar in der Standortuntersuchung zur Windenergie der Stadt Jülich
aufgenommen wurde.
Diese Neuformulierung und die Abwägung der eingegangenen Stellungnahme vom 04.08.2015 sind
als Anlage A1, das Schreiben vom 04.08.2015 ist als Anlage C, Teil 4 beigefügt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 341/2017 1. Ergänzung
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 341/2017 1. Ergänzung
x
nein
nein
Seite 3