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Beschlussvorlage (Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004 hier: Verfügung des Landrates des Rhein-Erft-Kreises vom 16.03.2004)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004 
hier: Verfügung des Landrates des Rhein-Erft-Kreises vom 16.03.2004) Beschlussvorlage (Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004 
hier: Verfügung des Landrates des Rhein-Erft-Kreises vom 16.03.2004)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-305/2004 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss Bemerkungen: 27.04.2004 Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004 hier: Verfügung des Landrates des Rhein-Erft-Kreises vom 16.03.2004 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Verfügung des Landrates des Rhein-ErftKreises vom 16.03.2004 zur Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004 zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004 wurde nach Ablauf der Frist des Anzeigeverfahrens am 16.03.2004 im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt gemacht. Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises nahm allerdings zur Haushaltssatzung 2004 und der Haushaltswirtschaft durch seine Verfügung vom 16.03.2004 Stellung (siehe Anlage). Die Stadt Bedburg und deren Organe sind darin aufgefordert, neben der restriktiven Ausführung des Haushaltes 2004 für den Haushalt 2005 alles daranzusetzen, die ihrem Umfang und ihrer Wirkung der Ausgleichsschwierigkeit im Verwaltungshaushalt angemessene Konsolidierung umzusetzen und gleichzeitig darzulegen, wann und mit welchen Konsolidierungsmaßnahmen, orientiert an den Vorgaben einer geordneten Haushaltswirtschaft nach § 75 GO, der Haushaltsausgleich ohne Rücküberweisung wiederhergestellt wird. Entsprechend hinreichende und nachvollziehbare Darlegungen sind bei Anzeige der Haushaltssatzung 2005 vorzulegen. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer