Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-305/2004
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
Bemerkungen:
27.04.2004
Betreff:
Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004
hier: Verfügung des Landrates des Rhein-Erft-Kreises vom 16.03.2004
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Verfügung des Landrates des Rhein-ErftKreises vom 16.03.2004 zur Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr
2004 zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004 wurde nach Ablauf
der Frist des Anzeigeverfahrens am 16.03.2004 im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises
bekannt gemacht.
Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises nahm allerdings zur Haushaltssatzung 2004 und der
Haushaltswirtschaft durch seine Verfügung vom 16.03.2004 Stellung (siehe Anlage).
Die Stadt Bedburg und deren Organe sind darin aufgefordert, neben der restriktiven
Ausführung des Haushaltes 2004 für den Haushalt 2005 alles daranzusetzen, die ihrem
Umfang und ihrer Wirkung der Ausgleichsschwierigkeit im Verwaltungshaushalt
angemessene Konsolidierung umzusetzen und gleichzeitig darzulegen, wann und mit
welchen Konsolidierungsmaßnahmen, orientiert an den Vorgaben einer geordneten
Haushaltswirtschaft nach § 75 GO, der Haushaltsausgleich ohne Rücküberweisung
wiederhergestellt wird.
Entsprechend hinreichende und nachvollziehbare Darlegungen sind bei Anzeige der
Haushaltssatzung 2005 vorzulegen.
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Erster Beigeordneter und
Stadtkämmerer