Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
136 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
31.08.16, 13:06
Aktualisiert
10.11.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste - Herr Wolfram
BE: Herr Wolfram
Kreuzau, 24.08.2016
Vorlagen-Nr.: 70/2016
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
20.09.2016
05.10.2016
Abwassergebühren für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019
hier: 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Auf der Grundlage der bisher bekannten Daten wurden die Abwasserbeseitigungsgebühren neu
berechnet. In Anwendung des § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) wird ein
Kalkulationszeitraum von 3 Jahren zugrunde gelegt. Die entsprechenden Berechnungen der
Abwassergebühren sind als Anlage beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 15.10.2013 die Gebührensätze im
Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2014-2016 wie folgt beschlossen:
Schmutzwassergebühr: 2,49 €/cbm, Niederschlagswassergebühren: 0,30 €/m² versiegelter
Fläche. Da der Kalkulationszeitraum jeweils zum 31.12.2016 endet, sind nunmehr die Gebühren
für den Kalkulationszeitraum 2017-2019 neu festzusetzen.
Da der unterschiedliche Gebührenmaßstab auch in Zukunft beibehalten werden muß, wurden zwei
getrennte Kalkulationen erstellt, die als Anlage beigefügt sind. Hieraus resultiert die 1.
Gebührenanpassung seit dem Jahr 2008.
Nachstehend nunmehr einige Erläuterungen:
1. Schmutzwassergebühren
Die Ausgabeposition „Beitrag WVER“ wird zukünftig anstatt wie bisher mit 1.125.000,00 € mit
einer Gesamtsumme von 1.200.000,00 € veranschlagt. Grund hierfür sind die Beitragsprognosen
des WVER. Darüber hinaus erhöhen sich die Kosten für Abschreibung und Verzinsung des
Anlagekapitals aufgrund der in das Eigentum der Gemeinde Kreuzau übernommenen
Abwasserkanäle (Baugebiete E23, F14, D15). Positiv auf die Gebührenentwicklung wirkt sich der
Gebührenüberschuß aus den Veranlagungsjahren 2013 - 2015 aus, der zu einer jährlichen
Verminderung der Kosten in Höhe von 32.500,00 € führt. Der zugrunde zulegende
Wasserverbrauch erhöht sich aufgrund der nun mehr angeschlossenen neuen Baugebiete auf
760.000 cbm (bisher 725.000 cbm). Unter Berücksichtigung aller aufgeführten Ausgaben und
Einnahmen ergibt sich nunmehr der neue Gebührensatz in Höhe von 2,70 €/cbm.
2. Niederschlagswassergebühren
Der jährlich eingeplante Gesamtaufwand erhöht sich gegenüber dem vorherigen
Kalkulationszeitraum um rund 95.000,00 €. Diese Steigerung ergibt sich zum einen aus den oben
bereits erwähnten Kanalbaumaßnahmen und den hieraus resultierenden höheren kalkulatorischen
Abschreibungsbeträgen und der kalkulatorischen Verzinsung.
Wurde in die Kalkulation 2014-2016 noch ein Gebührenüberschuß aus Vorjahren in Höhe von
7.180,00 € eingerechnet, so ist in der aktuellen Gebührenkalkulation die Unterdeckung aus den
Jahren 2014-2016 in Höhe von jährlich 13.300,00 € zu berücksichtigen. Die Größe der
versiegelten Fläche, die für die Gebührenermittlung maßgeblich ist, beträgt derzeit 2.100.675 m²
und weicht nur unerheblich von der bisher berücksichtigten Fläche ab.
Unter Berücksichtigung aller aufgeführten Ausgaben und Einnahmen ergibt sich nunmehr der
neue Gebührensatz in Höhe von 0,35 €/m² versiegelter Fläche.
Sofern Sie meinem Beschlußvorschlag folgen, erfolgt eine entsprechende Änderung der Beitragsund Gebührensatzung.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Da die veranschlagten Ausgabemittel durch entsprechende Gebühreneinnahmen gedeckt werden
entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt. Die neuen Ansätze sind im
Haushaltsplanentwurf 2017 ff enthalten.
III. Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen,
Abwassergebühren und Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage
beigefügten Fassung beschlossen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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