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Allgemeine Vorlage (Abwassergebühren für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 hier: 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
136 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
31.08.16, 13:06
Aktualisiert
10.11.16, 13:06
Allgemeine Vorlage (Abwassergebühren für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019
hier: 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Abwassergebühren für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019
hier: 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Herr Wolfram BE: Herr Wolfram Kreuzau, 24.08.2016 Vorlagen-Nr.: 70/2016 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 20.09.2016 05.10.2016 Abwassergebühren für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 hier: 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Auf der Grundlage der bisher bekannten Daten wurden die Abwasserbeseitigungsgebühren neu berechnet. In Anwendung des § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) wird ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren zugrunde gelegt. Die entsprechenden Berechnungen der Abwassergebühren sind als Anlage beigefügt. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 15.10.2013 die Gebührensätze im Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2014-2016 wie folgt beschlossen: Schmutzwassergebühr: 2,49 €/cbm, Niederschlagswassergebühren: 0,30 €/m² versiegelter Fläche. Da der Kalkulationszeitraum jeweils zum 31.12.2016 endet, sind nunmehr die Gebühren für den Kalkulationszeitraum 2017-2019 neu festzusetzen. Da der unterschiedliche Gebührenmaßstab auch in Zukunft beibehalten werden muß, wurden zwei getrennte Kalkulationen erstellt, die als Anlage beigefügt sind. Hieraus resultiert die 1. Gebührenanpassung seit dem Jahr 2008. Nachstehend nunmehr einige Erläuterungen: 1. Schmutzwassergebühren Die Ausgabeposition „Beitrag WVER“ wird zukünftig anstatt wie bisher mit 1.125.000,00 € mit einer Gesamtsumme von 1.200.000,00 € veranschlagt. Grund hierfür sind die Beitragsprognosen des WVER. Darüber hinaus erhöhen sich die Kosten für Abschreibung und Verzinsung des Anlagekapitals aufgrund der in das Eigentum der Gemeinde Kreuzau übernommenen Abwasserkanäle (Baugebiete E23, F14, D15). Positiv auf die Gebührenentwicklung wirkt sich der Gebührenüberschuß aus den Veranlagungsjahren 2013 - 2015 aus, der zu einer jährlichen Verminderung der Kosten in Höhe von 32.500,00 € führt. Der zugrunde zulegende Wasserverbrauch erhöht sich aufgrund der nun mehr angeschlossenen neuen Baugebiete auf 760.000 cbm (bisher 725.000 cbm). Unter Berücksichtigung aller aufgeführten Ausgaben und Einnahmen ergibt sich nunmehr der neue Gebührensatz in Höhe von 2,70 €/cbm. 2. Niederschlagswassergebühren Der jährlich eingeplante Gesamtaufwand erhöht sich gegenüber dem vorherigen Kalkulationszeitraum um rund 95.000,00 €. Diese Steigerung ergibt sich zum einen aus den oben bereits erwähnten Kanalbaumaßnahmen und den hieraus resultierenden höheren kalkulatorischen Abschreibungsbeträgen und der kalkulatorischen Verzinsung. Wurde in die Kalkulation 2014-2016 noch ein Gebührenüberschuß aus Vorjahren in Höhe von 7.180,00 € eingerechnet, so ist in der aktuellen Gebührenkalkulation die Unterdeckung aus den Jahren 2014-2016 in Höhe von jährlich 13.300,00 € zu berücksichtigen. Die Größe der versiegelten Fläche, die für die Gebührenermittlung maßgeblich ist, beträgt derzeit 2.100.675 m² und weicht nur unerheblich von der bisher berücksichtigten Fläche ab. Unter Berücksichtigung aller aufgeführten Ausgaben und Einnahmen ergibt sich nunmehr der neue Gebührensatz in Höhe von 0,35 €/m² versiegelter Fläche. Sofern Sie meinem Beschlußvorschlag folgen, erfolgt eine entsprechende Änderung der Beitragsund Gebührensatzung. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Da die veranschlagten Ausgabemittel durch entsprechende Gebühreneinnahmen gedeckt werden entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt. Die neuen Ansätze sind im Haushaltsplanentwurf 2017 ff enthalten. III. Beschlussvorschlag: Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-