Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
79 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
31.08.16, 13:06
Aktualisiert
31.08.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 6 zu VL 70/2016
1. Änderungssatzung
zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Kreuzau vom ________
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom
03.02.2015 (GV. NRW. S. 208), der §§ 53c, 65 des Wassergesetzes für das Land NordrheinWestfalen (LWG NRW) vom 25.06.1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 05.03.2013 (GV. NRW. S. 133) sowie der §§ 1, 2, 4 und 6 bis 8 und 10 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 08.09.2015 (GV. NRW. S. 666) in den zurzeit geltenden Fassungen hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am ________ folgende 1 Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau vom 15.12.2011 beschlossen:
§1
§ 4 Abs. 6 -Schmutzwassergebühren- erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 2,70 €.
§ 5 Abs. 4 -Niederschlagswassergebühren- erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter (bzw. überbauter) und/oder
befestigter Fläche i.S.d. Abs. 1 0,35 €.
§2
Diese 1. Änderungssatzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau vom 15.12.2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser
Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht
werden kann, es sei denn
a)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b)
diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
C:\Users\Heid250\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\M8CGQBA5\Entwässerung (Gebühren) 1. Änderung Jan.
2017.docx
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c)
der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet
oder
d)
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den
Mangel ergibt.
Kreuzau, den
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
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2017.docx
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