Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
98 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
31.08.16, 13:06
Aktualisiert
31.08.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 5 zu VL 70/2016
Gemeinde Kreuzau
Der Bürgermeister
Abt. 2.2 Kommunale Dienste - Kanal/Straßen
- Herr Wolfram Kreuzau, den 28.06.2016
Vermerk
Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren (Anteil Niederschlagswasser)
für den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2019;
hier:
Berücksichtigung der Kostenabrechnung der Jahre 2013 - 2015
Gemäß § 6 (2) KAG müssen Gebührenüberschüsse/Kostenunterdeckungen innerhalb von 4 Jahren ausgeglichen werden. Als Ergebnis der Gebührenabrechnung der Jahre 2013 – 2015 ergibt
sich folgende Unterdeckung:
2013 Unterdeckung:
2014 Unterdeckung:
2015 Unterdeckung:
insgesamt Überschuss:
- 17.631,85 €
- 3.001,86 €
- 19.275,17 €
- 39.908,88 €
gerundet:
39.900,00 €.
Dieser Betrag ist in die Kalkulation 2017 - 2019 einzubeziehen.
Der Betrag wird auf 3 Jahre gleichmäßig verteilt.
Hieraus ergibt sich jährlich ein Betrag in Höhe von
13.300,00 €.
I.A.
- Wolfram -
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