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Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-90/2004
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Hauptausschuss
Bemerkungen:
30.11.2004
Betreff:
Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von
Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, der vorgelegten
Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt
Bedburg für das Haushaltsjahr 2005 zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Den größten Kostenblock innerhalb des „Regiebetriebes Bestattungswesen“ bilden die Personalund Sachkosten. Diese Kosten (300.665 €) lassen sich wie folgt aufteilen:
-
Arbeiterkosten (236.171 €)
Beiträge an den Versicherungsverband (2.000 €)
Kosten der Reinigungskräfte (9.850 €; Leichen-/Aufbahrungshallen)
Verwaltungskosten (52.644 €)
Die Personalkosten wurden bis zur Gebührenberechnung für das Jahr 2002 geschätzt. Mit Beginn
der Aufzeichnung der Arbeitsstunden des Bauhofs ab dem Jahr 2002 können die Personalkosten
für den Regiebetrieb genau definiert werden.
Einen weiteren großen Kostenfaktor stellen die kalkulatorischen Kosten dar (63.023 €). Diese
bemessen sich bei der Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Das aufgewandte
Kapital wird mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 5,33 % verzinst, der gegenüber dem Jahre
2004 unverändert ist.
Für die bauliche Unterhaltung der Leichen- und Aufbahrungshallen werden 7.800 € angesetzt.
45.000 € entfallen auf die Unterhaltungskosten der Friedhöfe.
In der Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren sind mehrere Gebührentatbestände
verankert:
-
Gräbernutzung
Grabanfertigung
Ausgrabungen und Umbettungen
Benutzung der Friedhofseinrichtungen
Genehmigung für das Aufstellen von Grabmalen und für das Verlegen von Einfassungen
Sonderleistungen
Diese sind in der beigefügten Gebührenkalkulation als „Endkostenstellen“ dargestellt (bis auf
Sonderleistungen).
Bei der Gräbernutzung unterscheidet man folgende Gräberarten:
a.
b.
c.
d.
Reihengräber
Wahlgräber
Urnenreihengräber
Urnenwahlgräber
Die der Gebühr letztendlich zugrunde liegenden Kosten resultieren überwiegend aus den
geleisteten Arbeitsstunden der städtischen Arbeiter. Die in den Vorkostenstellen
„Friedhofsunterhaltung“ und „Abfallbeseitigung u. ä.“ aufgelaufenen Kosten wurden - unter
Berücksichtigung eines 20 %-igen Abzugs für den parkähnlichen Anteil - der Kostenstelle
„Gräbernutzung“ zugeordnet. Die durchschnittlichen Stundenkosten eines städtischen Arbeiters
wurden mit 29,00 € (einschl. eines Aufschlags für Fahrzeuge und Gerätschaften) eingestellt.
Um eine Kostendeckung bei Gesamtkosten von rd. 296.800 € zu erreichen, ist eine Gebühr für ein
Einzelwahlgrab in Höhe von 1.025,00 € zu erheben.
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Sitzungsvorlage
Der bisherigen Gebührenstruktur folgend können nun folgende Gewichtungen vorgenommen
werden:
Faktor Gebühr
a. Reihengräber für Erwachsene u. Kinder über 5 Jahre
0,20
205,00 € (2004: 140 €)
b. Reihengräber für Kinder bis 5 Jahre
0,10
102,50 € (2004: 70 €)
c. Einzelwahlgräber
1,00 1.025,00 € (2004: 700 €)
d. Je weitere Grabstelle (Wahlgräber)
1,00 1.025,00 € (2004: 700 €)
e. Urnenreihengräber (2004: Faktor: 0,10)
0,20
205,00 € (2004: 70 €)
f. Urnenwahldoppelgräber
0,50
513,00 € (2004: 350 €)
g. Urnenwahlvierergräber
1,00 1.025,00 € (2004: 700 €)
h. Anonyme Urnengräber (2004: Faktor: 0,10)
0,20
205,00 € (2004: 70 €)
Soweit das Nutzungsrecht verlängert wird, bemisst sich die Gebühr nach einem
Fünfundzwanzigstel der jeweiligen Gebühr. Bei einer Einzelwahlgrabstelle würden je Jahr somit
41,00 € für eine Jahresverlängerung anfallen.
Aufgrund der geringfügigen Unterschiede innerhalb der einzelnen Grabarten wird die
Gebührenkalkulation bei Grabanfertigungen lediglich auf Erdbestattungen und Urnenbestattungen
beschränkt. Reihengräber für Kinder unter 5 Jahren werden mit Gebühren in Höhe von 50 % der
Gebühr für die übrigen Reihengräber festgesetzt.
Die Kosten für Grabanfertigungen werden ebenfalls von den Arbeiterlöhnen wesentlich bestimmt.
So wurde mit 196 Erd- und 36 Urnenbestattungen kalkuliert (Durchschnitt von 5 Jahren). Bei
durchschnittlichem Stundenaufwand entstehen Kosten in Höhe von rd. 50.100 €.
Legt man die Gesamtkosten für Bestattungen einschl. der Grabanfertigung in Höhe von rd. 77.000
€ um, ist für eine Erdbestattung eine Gebühr von 370,00 € (2004: 350,00 €) zu erheben und für
eine Urnenbestattung eine Gebühr von 85,00 € (2004: 87,00 €) zu erheben.
An Ausgrabungen bzw. Umbettungen fallen nach dem Durchschnitt von 5 Jahren lediglich zwei pro
Jahr an. Die hierfür veranschlagten Kosten entstehen fast ausschließlich durch Arbeiterlöhne. Die
Kosten sind entsprechend umzulegen. Die Gebühr für eine Ausgrabung (vor Ablauf der Ruhefrist)
ist gemäß Kostenschätzung mit 680,00 € festzusetzen (2004: 680,00 €). Zu der Gebühr für die
Ausgrabung kommt für die Umbettung die Gebühr für eine Bestattung hinzu.
Die in der Gebührensatzung angegebenen Tatbestände können wie folgt gewichtet werden:
Ausgrabungen
- für Erwachsene und Kinder über 5 Jahre
o vor Ablauf der Ruhefrist
o nach Ablauf der Ruhefrist
- Kinder bis 5 Jahre
- Urnenausgrabungen
Die Benutzung
unterschieden:
-
von
Friedhofseinrichtungen
(Faktor:)
(1,00)
(0,60)
(0,50)
(0,40)
wird
in
Gebühr:
Gebühr:
Gebühr:
Gebühr:
folgende
Aufbewahrung von Leichen in Leichenkammern bzw. Kühlzellen
Benutzung der Trauerhalle
Aufbewahrung von Urnen je angefangene Woche
Benutzung der Leichenhalle für Obduktionszwecke
o vor der Beisetzung
o nach der Beisetzung
680 € (2004: 680,00 €)
408 € (2004: 408,00 €)
340 € (2004: 340,00 €)
272 € (2004: 272,00 €)
Gebührentatbestände
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Sitzungsvorlage
Insgesamt fallen hierfür Kosten in Höhe von rd. 90.600 € an. Bei einer durchschnittlichen Nutzung
für die Aufbewahrung in Leichenkammern und der Benutzung der Trauerhalle im Durchschnitt von
5 Jahren von jeweils 189 pro Jahr ist zur Erreichung der Kostendeckung die Gebühr auf jeweils
260,00 € festzusetzen.
Es wird daher vorgeschlagen, folgende Gebühren im Haushaltsjahr 2005 zu erheben:
-
-
Aufbewahrung von Leichen in Leichenkammern bzw. Kühlzellen
Benutzung der Trauerhalle
Aufbewahrung von Urnen je angefangene Woche
(Faktor 0,25; gerundet)
Benutzung der Leichenhalle für Obduktionszwecke
o vor der Beisetzung (Faktor 0,75; gerundet)
o nach der Beisetzung (Aufschlag von rd. 5%)
260,00 € (2004: 220,00 €)
260,00 € (2004: 220,00 €)
65,00 € (2004: 55,00 €)
195,00 € (2004: 165,00 €)
275,00 € (2004: 230,00 €)
Die Genehmigung für das Aufstellung von Grabmalen und das Verlegen von Einfassungen ist
ebenfalls in mehrere Tatbestände unterteilt:
a. Für das Legen einer Grabplatte oder eines Kopfsteins
b. Für das Aufstellen von Grabmalen
- Reihengrabstätte
- Einzelwahlgrabstätte
- jede weitere Stelle
c. Für das Verlegen einer Steineinfassung oder Steinplattenumrandung
20,00 € (2004: 20,00 €)
35,00 € (2004: 40,00 €)
50,00 € (2004: 60,00 €)
20,00 € (2004: 20,00 €)
20,00 € (2004: 20,00 €).
Die Einebnung obliegt grundsätzlich dem Grabstelleneigentümer. Sollte die Stadt Bedburg mit
dieser Tätigkeit beauftragt werden, werden dem Eigentümer die tatsächlich entstehenden Kosten
in Rechnung gestellt.
Im Haushaltsjahr 2003 wurden rd. 91.000 € weniger Friedhofsgebühren vereinnahmt als geplant.
Diese Wenigereinnahme resultiert hauptsächlich aus einem Kalkulationsfehler in der
Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2003 bei den neu vergebenen Grabstellen. Es wurden
zu viele „Veranlagungsjahre“ kalkuliert, da die Systematik des Friedhofsprogramms falsch
interpretiert wurde.
Bezieht man die Kosten des Bestattungswesens mit ein, erhöht sich die Unterdeckung in 2003
sogar auf rd. 102.000 €. Diese verteilt sich wie folgt:
Grabstellen:
Bestattungen:
Leichenhallennutzung:
Genehmigungen bzgl. der Aufstellung von Grabmalen:
- 62.694 €
- 17.830 €
- 16.786 €
- 4.946 €
Nach § 6 Abs. 2 S. 3 KAG NRW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines
Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen
sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Es wird verwaltungsseitig vorgeschlagen,
die Unterdeckung über 3 Jahre verteilt in die Gebührenkalkulation einzustellen.
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Sitzungsvorlage
Die Einrichtung „Gräbernutzung“ beinhaltet damit in der Gebührenberechnung 2005 einen
Fehlbedarf i. H. v. 20.898 €, die Endkostenstelle „Bestattung“ berücksichtigt einen Fehlbetrag i. H.
v. 5.943 €. Die Endkostenstelle „Benutzung der Friedhofseinrichtungen“ beinhaltet eine
Unterdeckung i. H. v. 5.595 € und die Position „Genehmigung bzgl. der Aufstellung von
Grabmalen“ eine Unterdeckung i. H. v. 1.649 €.
Der Kalkulationsfehler wurde in die Gebührenkalkulation 2004 „übernommen“. Die Abrechnung der
Einrichtung „Bestattungswesen 2004“ steht jedoch noch aus.
Die Kostendeckung der Gesamteinrichtung „Bestattungswesen“ beträgt 99,29 %.
50181 Bedburg, den
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Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister