Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
98 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
31.08.16, 13:06
Aktualisiert
31.08.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 zu VL 70/2016
Gemeinde Kreuzau
Der Bürgermeister
Abt. 2.2 Kommunale Dienste - Kanal/Straßen
- Herr Wolfram Kreuzau, den 29.06.2016
Vermerk
Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren (Anteil Schmutzwasser)
für den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2019;
hier:
Berücksichtigung der Kostenabrechnung der Jahre 2013 - 2015
Gemäß § 6 (2) KAG müssen Gebührenüberschüsse/Kostenunterdeckungen innerhalb von 4 Jahren ausgeglichen werden. Es besteht zum Ende des Jahres ein voraussichtlicher Überschuss in
Höhe von
2013 Überschuss:
2014 Überschuss:
2015 Überschuss:
insgesamt Überschuss:
5.383,30 €,
31.576,55 €,
60.262,30 €,
97.222,05 €
gerundet:
97.500,00 €.
Dieser Betrag ist in die Kalkulation 2017 - 2019 einzubeziehen.
Der Betrag wird auf 3 Jahre gleichmäßig verteilt.
Hieraus ergibt sich jährlich ein Betrag in Höhe von
32.500,00 €.
i.A.
- Wolfram -
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