Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-511/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
14.02.2006
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 19 / Kaster, gestalterische Festsetzungen, Gebiet zwischen St. Rochus Straße
und Schützendelle
hier: Bauantrag zur Errichtung eines geneigten Daches auf ein bestehendes Wohnhaus auf dem
Anwesen Schützendelle 32 in Kaster, Gemarkung Kaster, Flur 5, Flurstück 474
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung stimmt einer Ausnahme gem. § 2 Abs. 1a) von
der Satzung über gestalterische Festsetzungen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 19/Kaster
vom 17.08.1984 für die Änderung der Dachform Flachdach in Satteldach, Dachneigung 20° bis
35°, auf dem Anwesen Schützendelle 32 zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Für das Wohnhaus Schützendelle 32 wurde die Änderung der Dachform Flachdach in geneigtes
Dach mit einer Dachneigung 20°-35° beantragt.
Das Hausgrundstück Schützendelle 32 liegt im Gebiet des Beabauungsplanes Nr. 19/Kaster.
Gemäß § 2 Abs. 1 a) der Satzung über gestalterische Festsetzungen im Gebiet des
Bebauungsplanes Nr. 19/Kaster vom 30.09.1970 in der Fassung der Änderungssatzung vom
17.08.84 sind im Baugebiet zwischen St. Rochus Strasse und Schützendelle Flachdächer,
Dachneigung 0°-3°, ausnahmsweise Satteldächer, Dachneigung 20°-35°, zulässig.
Unter Würdigung der Lage des Grundstückes zur Himmelrichtung, der Grenzabstände und der
künftigen Gebäudehöhe bei einer Dachneigung von max. 35° ist eine unzumutbare
Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke – z. B. durch Verschattung – bei Änderung der
Dachform Flachdach in geneigtes Dach nicht zu erwarten.
Da die Einverständniserklärungen der direkten Nachbarn bereits vorliegen, schlägt die Verwaltung
vor, einer Ausnahme gem. § 2 Abs. 1 a) der o.g. Gestaltungssatzung für die Errichtung eines
geneigten Daches mit einer Dachneigung zwischen 20° und 35° auf dem Anwesen Schützendelle
32 zuzustimmen.
Anlage: Lageplan, Ansichten, Schnitt
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister