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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 19 / Kaster, gestalterische Festsetzungen, Gebiet zwischen St. Rochus Straße und Schützendelle hier: Bauantrag zur Errichtung eines geneigten Daches auf ein bestehendes Wohnhaus auf dem Anwesen Schützendelle 32 in Kaster, Gemarkung Kaster, Flur 5, Flurstück 474)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 19 / Kaster, gestalterische Festsetzungen, Gebiet zwischen St. Rochus Straße und Schützendelle

hier: Bauantrag zur Errichtung eines geneigten Daches auf ein bestehendes Wohnhaus auf dem Anwesen Schützendelle 32 in Kaster, Gemarkung Kaster, Flur 5, Flurstück 474) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 19 / Kaster, gestalterische Festsetzungen, Gebiet zwischen St. Rochus Straße und Schützendelle

hier: Bauantrag zur Errichtung eines geneigten Daches auf ein bestehendes Wohnhaus auf dem Anwesen Schützendelle 32 in Kaster, Gemarkung Kaster, Flur 5, Flurstück 474)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-511/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 14.02.2006 Betreff: Bebauungsplan Nr. 19 / Kaster, gestalterische Festsetzungen, Gebiet zwischen St. Rochus Straße und Schützendelle hier: Bauantrag zur Errichtung eines geneigten Daches auf ein bestehendes Wohnhaus auf dem Anwesen Schützendelle 32 in Kaster, Gemarkung Kaster, Flur 5, Flurstück 474 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung stimmt einer Ausnahme gem. § 2 Abs. 1a) von der Satzung über gestalterische Festsetzungen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 19/Kaster vom 17.08.1984 für die Änderung der Dachform Flachdach in Satteldach, Dachneigung 20° bis 35°, auf dem Anwesen Schützendelle 32 zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Für das Wohnhaus Schützendelle 32 wurde die Änderung der Dachform Flachdach in geneigtes Dach mit einer Dachneigung 20°-35° beantragt. Das Hausgrundstück Schützendelle 32 liegt im Gebiet des Beabauungsplanes Nr. 19/Kaster. Gemäß § 2 Abs. 1 a) der Satzung über gestalterische Festsetzungen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 19/Kaster vom 30.09.1970 in der Fassung der Änderungssatzung vom 17.08.84 sind im Baugebiet zwischen St. Rochus Strasse und Schützendelle Flachdächer, Dachneigung 0°-3°, ausnahmsweise Satteldächer, Dachneigung 20°-35°, zulässig. Unter Würdigung der Lage des Grundstückes zur Himmelrichtung, der Grenzabstände und der künftigen Gebäudehöhe bei einer Dachneigung von max. 35° ist eine unzumutbare Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke – z. B. durch Verschattung – bei Änderung der Dachform Flachdach in geneigtes Dach nicht zu erwarten. Da die Einverständniserklärungen der direkten Nachbarn bereits vorliegen, schlägt die Verwaltung vor, einer Ausnahme gem. § 2 Abs. 1 a) der o.g. Gestaltungssatzung für die Errichtung eines geneigten Daches mit einer Dachneigung zwischen 20° und 35° auf dem Anwesen Schützendelle 32 zuzustimmen. Anlage: Lageplan, Ansichten, Schnitt Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister